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Ensign
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 224
Hallo zusammen,
folgendes: Mein Auto wurde vor kurzem (aufgrund fremdverschuldetem Unfall im ruhenden Verkehr) wirtschaftlich totalgeschädigt. Die Abwicklung mit der Versicherung etc. des Schuldhaften läuft meinerseits mit Anwalt, alles soweit geregelt.
Nun verkaufte ich den Wagen (aufgrund utopischer Reparatursumme) an einen Händler, der mir seinen Spediteur in Form eines polnischen Mitbürgers vorbeischickte. Dieser hatte keinen Ankaufvertrag dabei (wie ich zunächst vermutete) und meinte er brauch auch keinen (für den Käufer).
Im Eifer des Gefechts wurde der Wagen jetzt per Handschlag (+Geldübergabe) verabschiedet ohne, dass ich auf einen Kaufvertrag (für mich, den Verkäufer) bestand.
Der Wagen war bereits abgemeldet und die Zulassungsstelle meinte sie würden die Abmeldung bei der Versicherung und dem Finanzamt vollziehen, so dass ich zunächst davon ausging auch ich brauche keinen Beleg (Vertrag)
Beim (leider nachträglichen) Recherchieren lese ich überall es wäre besser einen Kaufvertrag zu haben. Welche Konsequenzen drohen mir nun ?
P.S. das Auto war 15 Jahre alt, der Verkaufspreis betrug 500 € und allen Teilnehmern ist bewusst, dass es sich um einen Unfallwagen unbekanntem Ausmaßes handelt.
folgendes: Mein Auto wurde vor kurzem (aufgrund fremdverschuldetem Unfall im ruhenden Verkehr) wirtschaftlich totalgeschädigt. Die Abwicklung mit der Versicherung etc. des Schuldhaften läuft meinerseits mit Anwalt, alles soweit geregelt.
Nun verkaufte ich den Wagen (aufgrund utopischer Reparatursumme) an einen Händler, der mir seinen Spediteur in Form eines polnischen Mitbürgers vorbeischickte. Dieser hatte keinen Ankaufvertrag dabei (wie ich zunächst vermutete) und meinte er brauch auch keinen (für den Käufer).
Im Eifer des Gefechts wurde der Wagen jetzt per Handschlag (+Geldübergabe) verabschiedet ohne, dass ich auf einen Kaufvertrag (für mich, den Verkäufer) bestand.
Der Wagen war bereits abgemeldet und die Zulassungsstelle meinte sie würden die Abmeldung bei der Versicherung und dem Finanzamt vollziehen, so dass ich zunächst davon ausging auch ich brauche keinen Beleg (Vertrag)
Beim (leider nachträglichen) Recherchieren lese ich überall es wäre besser einen Kaufvertrag zu haben. Welche Konsequenzen drohen mir nun ?
P.S. das Auto war 15 Jahre alt, der Verkaufspreis betrug 500 € und allen Teilnehmern ist bewusst, dass es sich um einen Unfallwagen unbekanntem Ausmaßes handelt.
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