TheCadillacMan schrieb:
Natürlich, denn der Inhalt des Produktinformationsblattes ist von der BNetzA
Über die Transparenzverordnungen bin ich tatsächlich bei der Recherche zum ersten mal gestolpert und mich verwunderten die Folien in Bezug auf die Gleichheit und damit ja auch Vergleichbarkeit dann schon sehr, positiv natürlich. War mir bisher so nicht bekannt, schön ja, dass sich dahingehend für die Kunden was geändert hat.
Dass diese Produktinformationsblätter Deckungsgleich der Angaben in den Zusicherungen sein müssen wusste ich bisher gar nicht - umso besser, dass dieses "Versteckspiel" ein Ende hat
Diese teilweise komplett unlesbaren AGB waren zwar seit jeher sehr Aufschlussreich und eben auch vollständig, allerdings wohl weder im Sinne der Kunden noch der Vertriebler zwecks Vergleichbarkeiten unterschiedlicher Tarife oder auch Rückfalloptionen.
TheCadillacMan schrieb:
Zumindest bei Privatkundentarifen nimmt man sich im Bezug auf Verfügbarkeits- und ähnliche Garantien kaum was.
Ich finde da sind schon noch Unterschiede. Witzigerweise auch sogar von Resellern.
So bietet die Telekom selbst vertraglich eine Untergrenze von 97% Verfügbarkeit. Bedeutet bei 365 Tagen darf es 11 Tage ausfallen, das nenn' ich mal sportlich im Gegensatz zu bspw. o² mit 98,5% und damit "nur" 5,5, also halb so lang. Eine Arbeitswoche ist nicht wirklich "wenig", aber "Regel" ist das anscheinend auch gar nicht, wilhelm-tel bspw. enthält sich da komplett mit derartigen Zusicherungen, selbst im GK Bereich und auch 1und1 macht in Bezug auf Zahlen zur Verfügbarkeit keinerlei Aussagen und toppt das sogar noch mit Klauseln wie "3. 1&1 beseitigt Störungen der Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich." <-Schwammiger geht's dann echt nicht mehr.
Wie eingangs erwähnt, wenn einem die Verfügbarkeit und Mindestbandbreiten als essentieller Vertragsbestandteil wichtig sind [Vor allem im Zusammenhang zueinander] lohnt sich durchaus auch ein Blick in die Untiefen dieser oft unschönen Bürokratenpapiere, ich danke dir aber für den Verweis auf diese Produktinfoblätter, das macht wirklich einiges leichter.