AVM verweigert sein Garantieversprechen von 5 Jahren.

ibinsned

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Ich habe eine Fritzbox am 3.6.22 neu gekauft.
Jetzt bootet das Gerät nicht mehr.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Support habe ich das Gerät eingesendet.
Dabei hatte ich auch die Rechnung mitgesendet.
Jetzt kommt die Rücksendung ohne Reparatur mit folgendem Text:
"Leider ist in diesem Fall ein Austausch im Rahmen der Hersteller- Garantie nicht möglich, da das von
Ihnen zugesandte Dokument über den Kauf eines gebrauchten Gerätes keinen Garantienachweis
darstellt. Bitte beachten Sie, dass wir als gültigen Garantienachweis den Kaufbeleg oder Lieferschein
des Erstendabnehmers benötigen."

Ist eine Rechnung kein Kaufbeleg?
Auf der Rechnung steht mein Name und die gleiche Adresse.
Der Händler hat mir jetzt nochmals zugesichert, dass es Neuware gewesen sei.

Laut Seriennummer wurde das Gerät am 27.02.2020 hergestellt.
Bei der Lieferung war alles komplett neu verpackt.

Was kann man hier machen?
 
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ibinsned schrieb:
Was kann man hier machen?

AVM würde sagen, eine neue kaufen. In letzter Zeit häufen sich die Meldungen extrem, das die Fritzen kurz vor oder nach Garantieablauf den Geist aufgeben. Welches Modell hast du?
 
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Wie kommen die denn darauf, dass es gebraucht gekauft wurde? Irgendwas muss ja zu dem Schluss geführt haben? Steht was dahingehend auf der Rechnung?
 
Stand auf der Rechnung irgend etwas bzgl. Gebrauchtgerät?
Ansonsten nochmal Kontakt mit dem Support aufnehmen und die Sache so schildern.
 
AVM kontaktieren und das ganze mit denen klären anstatt in ein Forum zu schreiben, wäre meine Vorgehensweise gewesen.
 
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ibinsned schrieb:
Was kann man hier machen?
Den Händler ansprechen wo du die Fritte gekauft hast. Denn er ist dir gegenüber die erste Anlaufstelle wenn es um defekte Ware im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung angeht.
 
Naja 2020 hergestellt 2022 erst verkauft spricht für gebraucht deswegen kommt avm darauf einfach zum Händler und Wisch aufsetzen das das Gerät neu war und lange im Regal stand.
 
AVM ist tatsächlich sehr zickig, wenn du nicht der Erstkäufer bist, denn nur für den gilt die Garantie. Dass der Händler Neuware verkauft ist in dem Fall irrelevant, wenn es sich z. B. um Restposten handelt und die Waren selbst als Erstkäufer erworben hat. Somit hättest du tatsächlich keinen Garantieanspruch.
 
ibinsned schrieb:
Ist eine Rechnung kein Kaufbeleg?
Darum gehts doch gar nicht. Lies einfach die Antwort von AVM mal vollständig und konzentriert durch.
Auf deinem Kaufbeleg wird irgendein Indikator stehen, dass es sich um Gebraucht- oder refurbished Ware handelt.
Wenn du sowas nicht entdecken kannst, dann wende dich nochmal an AVM und sag denen, dass du nicht nachvollziehen kannst wie sie hier auf Gebrauchtware schließen.
Ergänzung ()

ibinsned schrieb:
Ich habe eine Fritzbox am 3.6.22 neu gekauft.

Djura schrieb:
Denn er ist dir gegenüber die erste Anlaufstelle wenn es um defekte Ware im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung angeht.
1733656866204.png

soll ichs vorrechnen?
 
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h00bi schrieb:
soll ichs vorrechnen?
Nö. Aber wenn AVM eine fünfjährige Garantie für seine Geräte anbietet und der Händler der erste Abnehmer ist, dann kann der Händler durchaus den Garantieanspruch durchsetzen.

Aber es ist müssig zu texten, ohne zu wissen, um welche Fritte es sich hier handelt. Eventuell ist die auch ausm Support "gefallen", dann kann man sich die fünfjährige Garantie in die Haare schmieren. Möglicherweise ist die Fritte aber auch als "aufgebereite" Ware verkauft worden. Oder, oder, oder, ...

Aber egal was wie und wo: der Händler ist hier die erste Anlaufstelle. Nicht AVM.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn AVM sich weiterhin quer stellt gibt es immer noch den ultimativen F-U-AVM Plan:
Kauf eine oder mehrere gebrauchte 7520 bei Kleinanzeigen oder ebay. Top Box und die aufgerufenen Preise sind lächerlich.

EDIT: und das Thema wäre übrigens in Wirtschaft, Recht und Forschung deutlich besser aufgehoben als im Netzwerkbereich.
 
Nicht jeder gewerbliche Anbieter ist automatisch auch ein Händler, der dir Neuware im Sinne dieser Definition verkauft, selbst wenn die bisher unbenutzt war.

Nur wenn es Neuware direkt von der Distribution und/oder direkt von AVM ist (je nachdem welche Vertriebswege die nutzen), dann bist du der erste Käufer, der gemäß den Bedingungen von AVM eine Garantie erhält.

Wenn der Händler aber selbst der erste Käufer war, dann gilt die Garantie nicht für dich und man müsste mal in die Garantiebedingungen von AVM schauen. Wäre nicht überraschend, wenn da drinsteht, dass nur private Endkunden einen Anspruch auf die Garantie haben. Ansonsten müsste dir dein Händler helfen um die (seine) Garantieansprüche geltend zu machen. Ob er das (kostenlos) macht kommt drauf an wie nett er ist, denn deine Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber sind ja auch schon abgelaufen.
 
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Djura schrieb:
Nö. Aber wenn AVM eine fünfjährige Garantie für seine Geräte anbietet und der Händler der erste Abnehmer ist, dann kann der Händler durchaus den Garantieanspruch durchsetzen.
Das müsste dann aber halt der Händler machen und nicht der TE...
aluis schrieb:
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen extrem, das die Fritzen kurz vor oder nach Garantieablauf den Geist aufgeben.
Jenseits der WLAN-Probleme wegen absterbender Spannungswandler bei der 7590 & einer LTE-Box (6850?) ist mir da nichts bekannt. Hab ich was verpasst?
 
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Yap. Man ist ja bereits in Kontakt mit dem Händler... vielleicht sichert er noch mehr zu als nur, dass es laut seiner Aussage Neuware war - z.B. Unterstützung bei der In-Anspruchnahme der Garantie. Dürfte ja keine große Sache sein für ihn.

Solche Threaderöffnungen hinterlassen bei mir immer viele Fragezeichen: Was sollen wir bei den uns zur Verfügung stehenden Informationen konkret machen/sagen?
 
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Es handelt sich hier um eine Fritz!Box 6591 Cable
Den Händler hatte ich angeschrieben und die Antwort war: "Sie haben bei uns einen neuen Artikel damals gekauft und auch erhalten."
Der Händler schreibt, die Gewährleistung ist bereits abgelaufen.
Der Händler nennt sich: best-deals24.7 bei Ebay.
Die Garantiebedingungen von AVM lassen nicht viel erkennen: https://avm.de/service/garantiebestimmungen/
 
Die haben irgendwie nur das im Angebot und da steht "gebraucht" dran. Zeig mal die Rechnung.

1733658879725.png
 
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Dann wäre die nächste Frage doch an AVM, wieso sie sagen, Du wärst nicht der Erstkäufer.

Mich würde bei so einem Angebot nicht wundern, wenn das Gerät ursprünglich nicht über offizielle Distributionskanäle gekauft wurde und somit aus der Garantie gefallen ist.
 
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