AVM verweigert sein Garantieversprechen von 5 Jahren.

Khorneflakes schrieb:
Nicht jeder gewerbliche Anbieter ist automatisch auch ein Händler, der dir Neuware im Sinne dieser Definition verkauft, selbst wenn die bisher unbenutzt war.

Nur wenn es Neuware direkt von der Distribution und/oder direkt von AVM ist (je nachdem welche Vertriebswege die nutzen), dann bist du der erste Käufer, der gemäß den Bedingungen von AVM eine Garantie erhält.

Wenn der Händler aber selbst der erste Käufer war, dann gilt die Garantie nicht für dich und man müsste mal in die Garantiebedingungen von AVM schauen. Wäre nicht überraschend, wenn da drinsteht, dass nur private Endkunden einen Anspruch auf die Garantie haben. Ansonsten müsste dir dein Händler helfen um die (seine) Garantieansprüche geltend zu machen. Ob er das (kostenlos) macht kommt drauf an wie nett er ist, denn deine Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber sind ja auch schon abgelaufen.
Ich habe keine weiteren Garantiebedienungen bei AVM gefunden, hast Du da einen Link?
 
Hast du mal die Rechnung? 24.7 verkauft (zumindest momentan) gar keine neuen 6591.
 
Da steht doch

Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt.

Was sagt denn das Handbuch zur Garantie?
 
.one schrieb:
Die haben irgendwie nur das im Angebot und da steht "gebraucht" dran. Zeig mal die Rechnung.

Anhang anzeigen 1553415
Die haben sowohl neue als auch gebrauchte Geräte, meines war neu eingestellt.
Ausschreibung: AVM Fritz!Box 6591 Cable WLAN AC + N Router DOCSIS-3.1 inkl
Rechnung mit MwSt
In der Rechnung habe ich hier meine Adresse entfernt.
 

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.one schrieb:
gar keine neuen 6591.
Er hat das Ding ja auch schon vor 2,5 Jahren gekauft. Die 6591 ist ein altes Produkt.
ibinsned schrieb:
Ich habe keine weiteren Garantiebedienungen bei AVM gefunden, hast Du da einen Link?
https://assets.avm.de/files/docs/fritzbox/fritzbox-6591-cable/fritzbox-6591-cable_man_de_DE.pdf
Herstellergarantie
Wir, AVM GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin, bieten als Hersteller dieses Originalprodukts 5 Jahre Garantie auf Mängel des Produkts, dienachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln, deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer. Die Einhaltung der Garantiezeit muss durch Vorlage der Originalrechnung des Erst-Endabnehmers oder vergleichbarer Unterlagen sowie Zusendung des betreffenden Produkts nachgewiesen werden. Unser Support wird Ihnen für die Rücksendung Ihres Produkts einen Link zu einem sogenannten „RMA-Formular“ zusenden, nach dessen Ausfüllen Sie eine RMA-Nummer erhalten, die zur Rücksendungberechtigt. Diese RMA-Nummer muss deutlich sichtbar und gut lesbar auf dem ausreichend frankierten Versandpaket (versicherter Versand wird empfohlen) angebracht werden. Die Versendung muss innerhalb von 14 Tagen nach Vergabe der RMA-Nummer erfolgen. DerVersand hat ohne Originalkarton und Zubehör sowie sorgfältig undtransportsicher verpackt zu erfolgen. Für etwaige Transportschädenübernimmt AVM keine Haftung. Einsendungen ohne RMA-Nummer, unfrei oder nicht ausreichend frankiert eingesandte Pakete oder Paketeohne Kaufbeleg werden nicht bearbeitet und unfrei an den Absenderzurückgesendet; in solchen Fällen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu € 35 zu berechnen.Wir beheben innerhalb der Garantiezeit angezeigte Mängel der Hardware des Produkts, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Leider müssen wir Mängel ausschließen, dieinfolge nicht vorschriftsmäßiger Installation, unsachgemäßer Handhabung, Nichtbeachtung des Handbuchs, normalen Verschleißes oderDefekten in der Systemumgebung (Hard- oder Software Dritter) auftreten. In diesem Fall behalten wir uns vor, das Gerät unbearbeitet zurückzusenden sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 35 zuberechnen. Wir können zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. AVM trägt die Kosten für die Rücksendung des repariertenoder ausgetauschten Produkts. Andere Ansprüche als das in diesenGarantiebedingungen genannte Recht auf Behebung von Produktmängeln werden durch diese Garantie nicht begründet. Wir garantieren,dass die Software den allgemeinen Spezifikationen entspricht, nichtaber, dass die Software Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.Versandkosten werden Ihnen nicht erstattet. Aufgrund eines Garantiefalls auszutauschende Produkte gehen gegen Übereignung des Ersatzprodukts in unser Eigentum über. Garantieleistungen bewirken wedereine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Sollten wireinen Garantieanspruch ablehnen, so verjährt dieser spätestens sechsMonate nach unserer Ablehnung. Für sämtliche Ansprüche aus oderim Zusammenhang mit dieser Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ich sehe an der Rechnung nichts, warum TE nicht der Erst-Endabnehmer sein sollte. Der Verkäufer scheint ein Einzelunternehmen mit gültiger UST-ID zu sein.

Khorneflakes schrieb:
Wenn der Händler aber selbst der erste Käufer war, dann gilt die Garantie nicht für dich und man müsste mal in die Garantiebedingungen von AVM schauen. Wäre nicht überraschend, wenn da drinsteht, dass nur private Endkunden einen Anspruch auf die Garantie haben.
Dann kannst du quasi jeden Händler als Erstkäufer definieren. Irgendwo muss er die Ware ja kaufen um zu verkaufen.
Madcat69 schrieb:
Mich würde bei so einem Angebot nicht wundern, wenn das Gerät ursprünglich nicht über offizielle Distributionskanäle gekauft wurde
Das steht bei AVM nicht in den Garantiebedingungen.
 
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Das ist genau das was ich meinte. Der Händler klingt stark nach Resterampe. Da ist klar dass AVM das nicht akzeptiert.

Die Aussage des Händlers ist bestimmt richtig, du hast Neuware bestellt und auch bekommen. Nur nicht im Sinne von AVM.

h00bi schrieb:
Dann kannst du quasi jeden Händler als Erstkäufer definieren. Irgendwo muss er die Ware ja kaufen um zu verkaufen.
Ja, wie ich sagte. Distribution und so. Offizielle Kanäle. Danach klingt mir dieser Händler hier eher nicht.
 
Die entscheidende Frage wird hier vermutlich sein, wo das Gerät ursprünglich herkam. Wenn es z. B. aus dem Bestand eines Kabelanbieters kam der überzählige Bestände losgeworden ist, dann wäre dieser Kabelanbieter wohl Endabnehmer im Sinne der Garantie.
 
Khorneflakes schrieb:
Ja, wie ich sagte. Distribution und so. Offizielle Kanäle. Danach klingt mir dieser Händler hier eher nicht.
Das ist wie oben erwähnt nicht Teil der Garantiebedingungen. Und selbst wenn:
https://avm.de/service/distributoren/europa/deutschland/
Das sind die offiziellen Distris. Bei KEINEM davon kannst du als Endkunde bestellen. Es ist völlig normal, dass der Endkunde beim Händler kauft, der wiederum beim Distri oder zwischengelagerten Großhändler kauft.
AVM kann nicht wissen wo der Händler die Box gekauft hat.

Mögliche Ursachen wären:
  • Fehler in der AVM RMA Abteilung
  • Grauimport aus dem Ausland, SN wurde bei AVM z.B. nach Österreich verkauft.
  • Die Box ist doch gebraucht und wurde schon mal reklamiert.
  • Die Box ist eine Austauschbox für eine reklamierte Box
Am Ende wird es nur AVM beantworten können, warum sie die Garantie verweigern.
 
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Auch wenn der Händler die Fritzbox 6591 am 03.06.22 als (für ihn) Neuware verkauft hat, bleibt die Frage, wo und in wessen Besitz sich das Gerät in den 2 Jahren nach dem Herstellungsdatum vom 27.02.20 befunden hat.

Ich schätze mal, hier liegt der Hund begraben.
 
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h00bi schrieb:
Das sind die offiziellen Distris. Bei KEINEM davon kannst du als Endkunde bestellen. Es ist völlig normal, dass der Endkunde beim Händler kauft, der wiederum beim Distri oder zwischengelagerten Großhändler kauft.
AVM kann nicht wissen wo der Händler die Box gekauft hat.
Ja, eben. Genau das hab ich ja gesagt. Auch manche Händler können da übrigens nicht kaufen bzw. es lohnt sich für sie nicht.

Je nach dem wie Erst-Endabnehmer definiert ist, auch das steht nicht genau in den Garantiebedingungen, hat das eben Einfluss auf die Garantieansprüche des Kunden. Erst-Endabnehmer ist auf jeden Fall mindestens mal der Kunde, der bei einem Händler gekauft hat, der über offizielle Wege in der Distribution eingekauft hat.

Natürlich kann AVM ganz genau wissen, welchen Weg eine Box genommen hat. Sie haben ja die Seriennummer. Ob sie es wirklich nachvollziehen weiß ich nicht, aber möglich wäre es. Kann man nicht einfach so ausschließen.
 
How shocking. AVM weiß an welchen Distributor sie genau diese eine Box geliefert haben. Der Distributor weiß, an welchen Händler er genau diese eine Box geliefert hat. Wenn man will, dann geht das. Ob es gemacht wird, keine Ahnung. Würde mich nicht überraschen. Ich weiß von einigen, dass sie es machen.

Spielt aber auch keine Rolle. Die sehen diesen Händler, der typischerweise eben nicht über die offiziellen Kanäle kauft, und lehnen die Garantie ab. Nicht überraschend. Das ist der Punkt. Die gehen davon aus, dass die Box vorher schon in X anderen Händen war und die Distributionsebene zählt natürlich nicht dazu.

Ob das fair für den Endkunden ist, das ist eine eigene Geschichte.
 
.one schrieb:
Die haben irgendwie nur das im Angebot und da steht "gebraucht" dran. Zeig mal die Rechnung.

Anhang anzeigen 1553415
Da steht doch unten groß Gebrauchtware. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob die 6591 überhaupt im freien Handel zu finden war.

AVM schaut nur in ihre Protokolle und sieht, dass sich diese Fritzbox schon mal zu ihnen verbunden hat und damit ist das dann keine Neuware mehr
 
Nicht das eine der Boxen war, die damals illegal vom Händler upgedatet wurde und dessen Verkauf gerichtlich verboten wurde.
 
Ich hatte leider schonmal ein ähnliches Problem mit eBay Händlern. Da wurde eine Box die über den Internetanbieter als Teil des Anschlusses gemietete wurde, als Neuware weiterverkauft, weil sie anscheinend noch nie angeschlossen wurde.

Stutzig wurde ich auch durch das Herstellungsdatum. Der AVM Support hat mir dann nach langem Hin und Herr bestätigt, dass es sich um Eigentum eines Internetanbieters handelt.
 
Genau der Fall ist hier auch meine Vermutung, kommt bei den eBay-Boxen wohl häufiger vor und dann ist der Kabelnetzbetreiber Endabnehmer im Sinne der Garantiebedingungen. Ob das gerichtlich so durchginge ist eine andere Frage, durchfechten wird man das bei dem Warenwert vermutlich eher nicht.
 
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