AVM verweigert sein Garantieversprechen von 5 Jahren.

ibinsned schrieb:
Meiner Meinung nach ist der Endabnehmer derjenige, der das Gerät tatsächlich in Betrieb nimmt.
Das ist zwar korrekt, aber AVM ist mit dir keinen Kaufvertrag eingegangen, sondern mit einem Händler. Und nur um das geht es AVM. Ob du es akzeptierst oder nicht, kann AVM herzlichst egal sein. ;)
 
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@Djura Ich werde wohl in Zukunft besser auf folgende Anforderungen achten:
Für Verträge nach dem 1. Januar 2022 muss der Unternehmer die Garantieerklärung spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Darin muss er die exakten Garantiebedingungen aufführen.
 
Alles unnötig, meide einfach Ebay und manche komische Händler davon.
 
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Na ja, nicht alle Händler dort sind seltsam.
Habe jetzt endlich eine Antwort von AVM erhalten:
"Wir bedauern, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Reklamation zu einem Missverständnis gekommen ist. Bitte verweigern Sie die Annahme unserer Sendung. Sobald das Gerät dann wieder bei uns eingetroffen ist, werden wir dieses dann austauschen."

Mal schauen, ob der Postbote klingelt.
 
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Dann wird das defekte Gerät kostenlos wieder zu AVM zurückgesendet.
 
Ach, ja, hatte mittlerweile völlig den Faden verloren. Mea Culpa 😁🫣
 
Interessanter Fall aus der Praxis.

Es gibt zweit Arten von Garantien. Ein Händler verkauft die Fritzbox und bietet optional eine Garantie über sich an. Dann gilt die Garantie ausschließlich für den Erstkäufer. Das ist hier nicht der Fall.

Oder Standardfall: Ein Händler verkauft die Fritzbox mit einer Garantie eines anderen Unternehmens (hier AVM). Dann wird die Garantie übertragen. Im Detail wird aber sogar gefordert, dass der Eigentümerwechsel innerhalb von 4 Wochen beim Garantiegeber angezeigt wird.
Hat AVM allerdings in seinen Garantiebedingungen geschrieben, dass die Garantie nicht übertragbar ist, gilt auch das.
 
h00bi schrieb:
Du kannst im online Tracking bereits die Annahme verweigern, wenn das Paket noch nicht im Zustellfahrzeug liegt.
Leider zu spät hierfür. Der Postbote klingelte nicht, aber meine Füße waren schneller. :mussweg:
Ergänzung ()

Clonedrone schrieb:
Hat AVM allerdings in seinen Garantiebedingungen geschrieben, dass die Garantie nicht übertragbar ist, gilt auch das.
Soweit ich die Garantiebedingungen verstehe, wird nur die Rechnung vom Erst-Endabnehmer verlangt. Dieser muss ich nicht selbst sein.
"... Die Einhaltung der Garantiezeit muss durch Vorlage der Originalrechnung des Erst-Endabnehmers ..."

Von einer Anzeige des Eigentümerwechsels habe ich nichts bei AVM gelesen.

Zusätzlich noch
"sowie Zusendung des betreffenden Produkts nachgewiesen werden. "
 
Zuletzt bearbeitet:
ibinsned schrieb:
"... Die Einhaltung der Garantiezeit muss durch Vorlage der Originalrechnung des Erst-Endabnehmers ..."
Wenn das in den Garantiebedingungen steht, ist das zulässig. Der Unternehmer genießt da die volle Freiheit.
Ansonsten gilt der Standardfall, dass der Kunde einen Eigentumsnachweis erbringen muss (üblicherweise Rechnung). Das geht aber in der Theorie sogar mit einer Zeugenaussage. Akzeptiert natürlich keiner.
Wettbewerbsrechtlich unzulässig ist eine solche Einschränkung nur für den Fall, wenn sie ungenügend /unklar deutlich gemacht wurde.
Meines Erachtens sind die Bedingungen bewusst so strikt und unnötig einschränkend formuliert, damit genau dieser Fall wie bei dir eintreten wird - nämlich die Verweigerung der Garantie. Aber AVM kann großspurig behaupten, sie hätten eine Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Clonedrone schrieb:
Aber AVM kann großspurig behaupten, sie hätten eine Garantie.
Haben sie ja auch, und bei bekannten Problemen wird die häufig sogar sehr kulant, also auch über die zugesicherten fünf Jahre hinaus gewährt.
 
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