AVM verweigert sein Garantieversprechen von 5 Jahren.

@Temporä Das ist nicht gesagt. Der kann ja Überbestände verkauft haben oder es gab evtl. die Box für einen Kunden als Kaufbox zum Anschluss und der hat sie dann in OVP weiterverkauft.
 
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Verstehe ich nicht. War da eine zusätzliche Rechnung dabei oder wie ist das zu verstehen? Denn es ist doch sinnlos auf einer Rechnung zu erwähnen, dass das Proukt inkl. Rechnung ist.

Irgendwas kommt mir an dem Laden komisch vor.
 
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Ich würde AVM mit Fristsetzung auffordern, mir mitzuteilen, warum man exakt meint, das gegebene Garantieversprechen nicht einhalten zu müssen. Die lapidare Aussage "fällt nicht unter die Bedingungen" würde mir nicht reichen.

Gleichzeitig würde ich den Verkäufer damit konfrontieren, dass AVM sagt, dass es sich um Gebrauchtware handelt. Er solle mir doch bitte unter Fristsetzung nachweisen, dass es sich um ein Neuprodukt handelt, z. B. sagen, woher er die Ware bezogen hat.

Damit würde ich also AVM und den Verkäufer gegeneinander ausspielen und dennoch zweigleisig fahren. Je nach Antworten würde ich dann eben weiter agieren.


Und immer dieses "bei dem Wert lohnt sich ein Verfahren nicht". Unsinn. Ich werde Dienstag Klage wegen eines Paares Schuhe für EUR 120,00 einreichen.
 
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ibinsned schrieb:
Den Händler hatte ich angeschrieben und die Antwort war: "Sie haben bei uns einen neuen Artikel damals gekauft und auch erhalten."
Die Aussage "einen neuen Artikel" heißt jetzt nicht zwangsweise, dass es auch "Neuware" war. Ich finde es immer toll, wenn Aussagen nicht in wörtlicher Rede sondern in eigener Interpretation geschrieben werden.
ibinsned schrieb:
Der Händler hat mir jetzt nochmals zugesichert, dass es Neuware gewesen sei.
Nein, das hat er mit dieser Aussage definitiv nicht.
 
https://www.juraforum.de/lexikon/neuware schrieb:
Rechtlich gesehen bezeichnet der Begriff Neuware Waren, die fabrikneu, ungebraucht und unbeschädigt sind. Diese Artikel wurden noch nicht in den Verkehr gebracht und weisen keine Mängel oder Gebrauchsspuren auf. Neuware entspricht somit dem aktuellen Stand der Herstellung und ist unbenutzt. Dabei sind nicht nur physische Produkte, sondern auch digitale Inhalte wie Software oder E-Books eingeschlossen.
Heißt für mich z.B.: Ware, die bereits durch das Fernabsatz bei einem Kunden war und von dem ausgepackt und zurückgeschickt wurde, ist nicht mehr "Neuware".
Aber: der Händler darf das Produkt dennoch als "neu" verkaufen.
 
Avatoma schrieb:
Gleichzeitig würde ich den Verkäufer damit konfrontieren, dass AVM sagt, dass es sich um Gebrauchtware handelt. Er solle mir doch bitte unter Fristsetzung nachweisen, dass es sich um ein Neuprodukt handelt, z. B. sagen, woher er die Ware bezogen hat.

Das wäre basierend auf welcher Anspruchsgrundlage? Ich sehe da maximal Möglichkeiten auf Grund arglistiger Täuschung, die müsste ich aber dem Verkäufer dann im Zweifel auch beweisen können.

Avatoma schrieb:
Und immer dieses "bei dem Wert lohnt sich ein Verfahren nicht". Unsinn. Ich werde Dienstag Klage wegen eines Paares Schuhe für EUR 120,00 einreichen.

Da muss man sich halt nur sicher sein auch zu gewinnen, denn eine RSV macht das (vom Selbstbehalt mal abgesehen) sicher nicht oft mit. Und einmal verlieren ohne RSV wiegt dann zehn mal gewonnen auf …

tollertyp schrieb:
Die Aussage "einen neuen Artikel" heißt jetzt nicht zwangsweise, dass es auch "Neuware" war. Ich finde es immer toll, wenn Aussagen nicht in wörtlicher Rede sondern in eigener Interpretation geschrieben werden.

Nein, das hat er mit dieser Aussage definitiv nicht.

Richtig, neu und unbenutzt heißt nicht Neuware. Das erste ist noch nicht benutzt worden, das zweite wurde noch nicht im Verkehr gebracht. Und genau das scheint hier ja aktuell auch das Problem zu sein.

https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-werbung-mit-neuware-neu-zulaessig.html#abschnitt_4

Da könnte man jetzt ggf. einen Anspruch aus Sachmängelhaftung herleiten, die ist aber verjährt.

Die arglistige Täuschung über den Zustand der Ware nachzuweisen wird schwierig, sofern man nicht mehr die originale Artikelbeschreibung vom Verkauf vorlegen kann.
 
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Wobei man auch sagen muss: Wäre es einfach ein Rückläufer durch das Widerrufsrecht, dann würde das AVM nicht interessieren bzw. die würden das gar nicht mitbekommen.

Was ich aber eigentlich sagen möchte: Eine Beteuerung, dass von Händlerseiten alles koscher war, ist der Satz für mich einfach nicht und dann wird noch in den Satz etwas reininterpretiert vom TE, was da aber nicht steht.
Ergänzung ()

Madcat69 schrieb:
Das wäre basierend auf welcher Anspruchsgrundlage? Ich sehe da maximal Möglichkeiten auf Grund arglistiger Täuschung, die müsste ich aber dem Verkäufer dann im Zweifel auch beweisen können.
Und ja, der ganze juristische Weg, um solche Informationen zu bekommen, der dürfte kaum lohnen, außer man sagt, dass es einfach ums Prinzip geht, koste es was es wolle. Aber wenn das Geld egal ist, hätte man schon gar nicht bei dem Händler gekauft...
 
@tollertyp

Mein Verständnis der LG/OLG-Urteile ist ein anderes. Neu gilt dort meinem Verständnis nach im Rahmen der Verkehrsanschauung als fabrikneu, und das bleibt es, bis es der ordnungsgemäßen Verwendung das erste Mal zugeführt wurde oder überlagert ist.

@Madcat69

Das ist das Coole:
Eine Anspruchsgrundlage brauche ich erst vor Gericht. Bzw... dort sollte ich eine haben. Gegenüber dem Verkäufer, irgendeiner Butze oder wem auch immer kann ich in sehr weitem Rahmen erstmal behaupten und fordern was ich will.

Das Risiko bei 120 Euro Streitwert ist lächerlich gering. 500 Euro in der ersten Instanz, inkl. außergerichtliche Kosten, wenn man selbst einen RA dabei hat.
 
Avatoma schrieb:
Das ist das Coole:
Eine Anspruchsgrundlage brauche ich erst vor Gericht. Bzw... dort sollte ich eine haben. Gegenüber dem Verkäufer, irgendeiner Butze oder wem auch immer kann ich in sehr weitem Rahmen erstmal behaupten und fordern was ich will.

Klar. Aber wenn der andere dann weiß, dass das mit Drohgebärden sind und erst recht auf Stur schaltet?

Avatoma schrieb:
Das Risiko bei 120 Euro Streitwert ist lächerlich gering. 500 Euro in der ersten Instanz, inkl. außergerichtliche Kosten, wenn man selbst einen RA dabei hat.

Ja, einmal verloren sind 506,21€. Also muss man von fünf Prozessen vier gewinnen, deswegen sag ich ja, man sollte sich sicher sein 😉

Ergänzend zum Thema neu:

https://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

Das stellt auch unter Berücksichtigung des 98er OLG Urteils nur auf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung ab, aber die sind hier ja ohnehin verjährt.
 
@Madcat69

Dann bin ich genau so clever wie davor. Meine Erfahrung ist, dass ich meist extrem viele Informationen erhalte, die wiederum neue Angriffsvektoren eröffnen.

Sowohl privat, als auch beruflich.

Beispiel:
Ich habe bei dem Schuhe-Fall nachgefragt, warum ich keine Nachlieferung bekommen soll, sondern nur das Geld zurückerstattet (das ich nicht will, da die Schuhe massiv reduziert waren). Antwort sinngemäß: Ja, ne, also so'n Unsinn wie Umtausch machen wir generell nicht.
=> Montag drucke ich die Mails und die Rechnung aus, gehe mit einer Freundin zum Amtsgericht hier vor Ort, und gebe die Klage bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll. Die muss ich nicht mal formaljuristisch begründen, sondern die übernehmen das für mich. Ich muss nur mein Ziel und die Begründung meines Zieles laienhaft formulieren.
 
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@Madcat69: Ja, an den Heise-Artikel erinnere ich mich auch noch. Und ein bereits ausgepackter Laptop, der gestartet wurde von einem Kunden und zurückgeschickt wurde, kann laut des Artikels eben noch als "neu" verkauft werden.
Aber jurisitisch ist das keine "Neuware" mehr aus meiner Sicht.

Ich selbst wäre auch für mehr Transparenz war das Wort "neu" angeht, weil ein widerrufenes Produkt ist für mich auch nicht mehr neu.

Wie gesagt, ich wollte eigentlich damit ausdrücken, dass die Aussage des Händlers gefühlt nichts wert ist.
 
ibinsned schrieb:
Der Händler nennt sich: best-deals24.7 bei Ebay.
Na, wenn ich mir die negativen Bewertungen dieses Verkäufers so ansehe, dann scheint es schon so, dass er gebrauchte Dinge als neu deklariert.
 
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Ein unseriöser, gar dubioser, eBay-Händler, der Fritten aus nicht ganz eindeutiger Herkunft, womöglich gar Gebrauchtware als Neuware, verkauft, und AVM lehnt die Garantie ab. Eindeutiger kann der Fall nicht sein.

AVM ist hier fein raus. Garantieversprechen hin oder her.
 
Zuletzt bearbeitet:
ibinsned schrieb:
Was kann man hier machen?
Ohne jetzt alles hier durchgelesen zu haben, würde ich wie folgt vorgehen: :schluck:

In Deinem Fall scheint es, dass AVM den Anspruch auf Garantie aufgrund der fehlenden Nachweise über den Erwerb als neu geltend macht. Eine Rechnung ist grundsätzlich ein Kaufbeleg, sofern sie alle notwendigen Informationen enthält, um als Kaufbeleg zu gelten. Dazu gehören in der Regel das Kaufdatum, der Kaufpreis, der Name und die Adresse des Käufers sowie die Beschreibung des gekauften Produkts.

Da der Händler Dir zugesichert hat, dass es sich um Neuware handelt, solltest Du ihn kontaktieren und ihn bitten, Dir eine formelle Bestätigung oder einen neuen Kaufbeleg auszustellen, der klarstellt, dass das Gerät neu war und dass Du der Erstbesitzer bist.

Nachdem Du die gewünschte Bestätigung vom Händler erhalten hast, wendest Du Dich bitte erneut an den Support von AVM und legst die neue Dokumentation vor. Erkläre AVM die Situation und betone, dass Du den Kauf von Neuware nachweisen kannst.

Ob Du Dir anwaltliche Hilfe holst, oder die Verbraucherzentrale einschaltest ist alleine Deine Entscheidung.

Insgesamt ist es oft ratsam, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte eines Falls angemessen berücksichtigt werden.
 
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Also wenn ich schon lese, wir akzeptieren aber die gesetzliche Rückgabefrist nur, wenn die Ware nicht ausgepackt wird, wäre bei mit die Shopseite schon direkt wieder zugewesen.
 
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Ich denke auch, dass AVM bezüglich der Seriennummer mehr ersehen kann und hier was mit dem Kauf mit diesem Händler nicht stimmt. Deshalb kaufe ich solche Hardware nur über bestimmte Händler und nicht über Ebay. Meine FB6690 habe ich aus diesem Grund über Alternate gekauft.
 
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TorenAltair schrieb:
wir akzeptieren aber die gesetzliche Rückgabefrist nur, wenn die Ware nicht ausgepackt wird,
Reinschreiben kann man es ja, ist gesetzlich eh nicht haltbar. Aber Du hast auf jeden Fall recht, das man den Laden dann meiden sollte.
 
Vielen Dank für eure Informationen, Meinungen und weiterführende Links, ich warte erst noch etwas, ob AVM meine Anfragen auch beantwortet.
Meiner Meinung nach ist der Endabnehmer derjenige, der das Gerät tatsächlich in Betrieb nimmt.
Alle anderen gewerblichen sind Zwischenhändler. Unabhängig davon, ob die Geräte aus Insolvenzen, Geschäftsaufgaben etc. kommen, was bei diesem Händler typisch scheint.
Die 5-jährige Garantie ist auch vom Herstellungsdatum aus bislang nicht abgelaufen, insofern sollte AVM die Verantwortung übernehmen.
Welche Historie das Gerät bei AVM hat, weiß ich nicht. Soweit ich es verstanden habe, haben Geräte, die für z.B. für Vodafone hergestellt wurden, eine andere Artikelnummer und werden bereits bei der RMA-Vergabe ausgeschlossen.
 
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