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Xyn schrieb:Mir ist immer noch unklar was du genau willst. Willst du einen Paragraphen zu es ist deine Wahl wie du zur Arbeit fährst? Im übrigen seid nicht ihr in der Beweispflicht sondern der Vorgesetzte. Daher würde ich mir von diesem vorlegen lassen auf welcher Grundlage er seine Forderungen stellt.
Es geht mir einfach darum, dass wenn ich ihm widersprechen möchte, dass ich dafür eine Grundlage habe und nicht einfach sage: "ich habe aber gehört, dass..." oder "ich denke, dass..." oder sowas.
Egal ob er nun in der Beweislast ist oder nicht. Problem ist ja schliesslich auch, dass wenn man sich als Azubi mit den Chefs anlegt, das wahrscheinlich nicht die beste Idee ist.
Bsp. Mein Filialleiter wollte damals, dass ich nach meiner Ausbildung ihm eine schriftliche Kündigung einreiche. Und das obwohl die Ausbildung ja am Tag der bestandenen mündlichen Prüfung endet. Hat ihn nicht interessiert und ich habe ihm den entsprechenden § in meinem Vertrag angemarkert und bin zu ihm ins Büro. Das hat der Zusammenarbeit nicht wirklich gut getan und er hat mich nichtmal verabschiedet als ich gegangen bin. Da kam nichts! (Trotz eines Abschlusses von 1,4)