Azubi in Spielothek ist Nichtraucher

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FliegerAss

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Hey Leute, nehmen wir mal an das man in einer spielothek als azubi arbeitet, man ist 21 jahre alt und nichtraucher. es gibt abgegrenzte räume in denen spielautomaten stehen, für die raucher, nun muss man aber trotzdem in den raum und die kunden bedienen etc.

hat man da als azubi irgendwelche rechte oder ist es demnach demjenigen seine eigene entscheidung, weil er ja die ausbildung selbst gewählt hat?
 
erstmal ist der nichtraucherschutz landessache, d.h. wir müssten wissen, in welchem bundesland dieser "fiktive fall" liegt ;)

normalerweise hat der azubi allerdings "pech", denn ihm war bewusst, dass er dort mit rauchern zu tun hat und der betreiber hat für eine abgrenzung gesorgt.
ob er diesen ominösen azubi jetzt nur in rauchfreien zonen einsetzen darf, wage ich stark zu bezweifeln, werde mich aber nicht festlegen.

hinterher überrascht zu tun oder auf irgendwelche rechte zu pochen, zeugt von naivität und lässt doch recht gut auf das verhältnis zwischen azubi und betrieb schliessen. aber soweit wollen wir bei diesem rein theoretischen fall natürlich nicht gehen. ;)

und selbst wenn es druckmittel gegen den ausbildungsbetrieb geben würde (was zu prüfen ist), dürfte das verhältnis zwischen azubi und betrieb nicht gerade positiver werden.

der azubi könnte sich allerdings auch bei der zuständigen innung/hwk informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

berlin



@ samson (noob) flame wo anders rum, die aussauge kann nur von einem raucher kommen, ich hingegen hab grips im kopf und schmeiss mein geld nicht für getrocknete blättchen aus dem fenster und lebe 10-20 jahre kürzer als nen normaler mensch


mich würde es nur interessieren, heisst nicht das ichdamit nicht klarkomme
 
Zuletzt bearbeitet:
dann zitiere ich mal aus der arbeitsstättenverordnung:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
ich denke das ist der punkt, den man durch die medien "kennt" und worauf man sich gerne beruft. allerdings gibt es noch einen absatz 2:
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."
damit hätte sich das thema nichtraucherschutz in einer spielothek (mit schon getrennten bereichen für raucher und nichtraucher) erledigt.
 
FliegerAss der Novalis hat alles dazu geschrieben.
Das passt wie die Faust aufs Auge.
 
1. Exraucher
2. wenn du in Berlin die Straßenseite in der Innenstadt überquerst hast du mehr Gift in deine Lungen gesaugt als ein Abend in einer Spielothek.
3. Zu deinem Thema: Nein, ein gelegentlicher Aufenthalt in einem mit Rauchern besetzen Raum (Gastronomie) ist zumutbar.
permanenter Aufenthalt nicht worauf aber in dem Einstellungsgespräch hingewiesen werden sollte.

so und flamen tu ich wann und wo ich will. und nochmal heul nicht rum sondern geh arbeiten und tu was jeder tun muss
 
klappe sonst werd ich wieder hartz4ler und saug dir dein geld ausser tasche ^^

danke an alle für die ausführlichen infos, konnte ich mir schon denken!
 
Bei derartigen Beiträgen möchte man noch nicht einmal kommentieren.
 
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