xTree
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nik_ schrieb:es ist alles möglich.
Aber es ist nicht alles sinnvoll.
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nik_ schrieb:es ist alles möglich.
Ich war zu Ausbildungsbeginn auch bereits 25. In der Berufsschule waren die meisten auch schon über 20.Und wenn ich mit 18 Abitur mache und dann 2 Jahre studiere und danach abbreche, bin ich auch nicht 25, sondern 20!
Du hast ein sehr unglückliches Leben oder? Dein Verstand scheint mir auch etwas vernebelt zu sein.xTree schrieb:Wo gibts denn bitte ein Fitnessstudio für 9€ im Monat?
50€ für Fitnessstudio und Internet ist nicht teuer. Und eine günstigere Wohnung als für 360€ warm im Monat wird man wohl auch kaum finden.
Davon abgesehen finde ich es sowieso lächerlich wer heutzutage noch so eine Aus"bildung" bzw. Ausbeutung macht. Man muss Vollzeit arbeiten, sich alles Gefallen lassen, in eine Berufsschule gehen und bekommt dafür gerade mal 450€ im Monat - so viel, wie jemand, der eine Woche im Monat einen Minijob macht. Das ist doch übertrieben lächerlich.
Und es ist sehr wohl was besonderes, mit 25 eine Ausbildung zu machen. Bund oder Sozialdienst gibts schon länger nicht mehr (in welchem Zeitalter lebt ihr bitte?). Und wenn ich mit 18 Abitur mache und dann 2 Jahre studiere und danach abbreche, bin ich auch nicht 25, sondern 20!
Wahrscheinlich sitzt brabusxxl zusammen mit 15/16-jährigen dann in der Berufsschulklasse. Mit 28 bist du dann mit deiner Handwerksausbildung fertig? Ernsthaft: Der beste Rat ist diese Ausbildung sofort abzubrechen und Hartz 4 zu beantragen. Da hast du 400€ mehr im Monat zur Verfügung und musst auch nicht arbeiten gehen.
Aber egal. Lass dir was von Leuten erzählen, die für 1400€ Netto im Monat den ganzen Tag aufm Bau arbeiten und damit auch noch glücklich sind.
Wohngeld
Zunächst musst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wird, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, kannst du kein Wohngeld beantragen!
Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) "dem Grunde nach" nicht zusteht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du deine zweite Ausbildung machst. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und sie selber bezahlen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.