cruse
Fleet Admiral
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- Sep. 2013
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in den Gesetzestexten steht rein garnix von einer bildkopie. es steht klipp und klar immer nur "interner speicher" etc.
einzig der text :
Es ist in meinen augen nicht klar! Es wird nämlich auch auf die Paragraphen 15-17 & 18-20 verwiesen - die aber rein garnix über eine bildkopie verlieren. es geht immer nur um den speicherabruf.
ergo ist es für mich eine Grauzone.
was irgendwelche Politiker meinen und reden ist am ende komplett wurst - es zählt nunmal nur das was wirklich in den texten steht - und das wird häufig falsch oder halt "anders" interpretiert.
steht wo ?
einzig der text :
sagt annähernd etwas dazu.§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
1.zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2.öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.
Es ist in meinen augen nicht klar! Es wird nämlich auch auf die Paragraphen 15-17 & 18-20 verwiesen - die aber rein garnix über eine bildkopie verlieren. es geht immer nur um den speicherabruf.
ergo ist es für mich eine Grauzone.
was irgendwelche Politiker meinen und reden ist am ende komplett wurst - es zählt nunmal nur das was wirklich in den texten steht - und das wird häufig falsch oder halt "anders" interpretiert.
Ergänzung ()
Lord Wotan schrieb:Da das kopieren des Ausweis in Deutschland verboten ist, Handelt Blizzard in diesen Fall Rechtswidrig
steht wo ?