Der Daedalus
Commander
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- Jan. 2002
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Hallo,
gerade macht in den Medien die Meldung die Runde, dass man die Freilassung zweier inhaftierter RAF Terroristen plane. Beide sind wegen mehrfacher Morde und nach Feststellung der besonderen Schwere der Tat Lebenslänglich ins Gefängnis gekommen.
Der eine der beiden Terroristen soll, so die Medien, durch ein Gnadengesuch, welches beim Bundespräsidenten vorliegt frei kommen.
Ich möchte jetzt nicht unbedingt darüber diskutieren was ihr von der Freilassung dieser Menschen haltet. Kurz sei angemerkt, dass sie wegen meiner ruhig bis zum Rest ihres Lebens in Haft bleiben sollen.
Doch die eignetliche Frage die sich mir stellt ist, in wie fern das Recht des Bundespräsidenten eine Begnadigung auszusprechen noch mit unserer heutigen Auffassung von Gewaltenteilung zusammen passt. Und ob nicht in der Verfassung selbst ein Bruch mit den Grundprinzipien unseres Staatssystems vorhanden ist.
In Artikel 60 GG wird dem Bundespräsidenten das Recht zugesprochen eine Begnadigung auszusprechen. Es gibt aber keinerlei Normierung, wann dies zu geschehen hat.
Ein kleines Zitat aus Wikipedia:
Quelle
Meine Meinung:
Die Begnadigung gehört abgeschaft!
Gründe:
- Der Bundespräsident ist Teil der Exekutive. Lediglich die Legislative darf das Recht besitzen Recht zu sprechen.
- Es gibt keinerlei Normierung, wann eine Begnadigung zu erfolgen hat. Die Begnadigung der RAF Terroristen ist ein Thema, weil es Medienwirksam ist. Ich habe etwas recherchiert und keinen Fall gefunden in dem der Bundespräsident einen "einfachen" unbekannten Mörder begnadigt hätte. Willkür ist das Prinzip der Begnadigung und Willkür bedeutet immer Ungerechtigkeit.
gerade macht in den Medien die Meldung die Runde, dass man die Freilassung zweier inhaftierter RAF Terroristen plane. Beide sind wegen mehrfacher Morde und nach Feststellung der besonderen Schwere der Tat Lebenslänglich ins Gefängnis gekommen.
Der eine der beiden Terroristen soll, so die Medien, durch ein Gnadengesuch, welches beim Bundespräsidenten vorliegt frei kommen.
Ich möchte jetzt nicht unbedingt darüber diskutieren was ihr von der Freilassung dieser Menschen haltet. Kurz sei angemerkt, dass sie wegen meiner ruhig bis zum Rest ihres Lebens in Haft bleiben sollen.
Doch die eignetliche Frage die sich mir stellt ist, in wie fern das Recht des Bundespräsidenten eine Begnadigung auszusprechen noch mit unserer heutigen Auffassung von Gewaltenteilung zusammen passt. Und ob nicht in der Verfassung selbst ein Bruch mit den Grundprinzipien unseres Staatssystems vorhanden ist.
In Artikel 60 GG wird dem Bundespräsidenten das Recht zugesprochen eine Begnadigung auszusprechen. Es gibt aber keinerlei Normierung, wann dies zu geschehen hat.
Ein kleines Zitat aus Wikipedia:
Die Begnadigung ist meistens Befugnis von Staatsoberhäuptern, die im Einzelfall Tätern die ihnen strafrechtlich zuerkannte Strafe erlassen. In dieser Praxis hat sich ein Rest des mittelalterlichen Gerechtigkeitsverständnisses erhalten, dass Autoritäten geltende Regeln willkürlich außer Kraft setzen können („Gnade vor Recht“). Die entsprechende generelle Maßnahme ist als Amnestie oder Abolition bekannt.
Quelle
Meine Meinung:
Die Begnadigung gehört abgeschaft!
Gründe:
- Der Bundespräsident ist Teil der Exekutive. Lediglich die Legislative darf das Recht besitzen Recht zu sprechen.
- Es gibt keinerlei Normierung, wann eine Begnadigung zu erfolgen hat. Die Begnadigung der RAF Terroristen ist ein Thema, weil es Medienwirksam ist. Ich habe etwas recherchiert und keinen Fall gefunden in dem der Bundespräsident einen "einfachen" unbekannten Mörder begnadigt hätte. Willkür ist das Prinzip der Begnadigung und Willkür bedeutet immer Ungerechtigkeit.