Begnadigung und das Prinzip der Gewaltenteilung

OMaOle schrieb:
Am Ende des Mordes steht der Tod, der ist endgültig für das Opfer und sein Umfeld.
Daraus folgt für mich: die Motivation des Täters spielt KEINE Rolle.

Das klingt für mich nicht logisch, denn die Definition eines Mordes ist ja gerade durch die Motivationslage des Täters zu erbringen. So ist Mord im strafrechtlichen Sinne nur eine solche Tötung, die aus niedrigen Beweggründen erfolgt.

Der Terror der RAF und die damit verbundenen Tötungen sind somit für mich und eigentlich auch für das aktuell geltende Gesetz ganz klar Morde, da mindestens ein niedriger Beweggrund vorlag, z.B. "mit gemeingefährlichen Mitteln", "grausam" oder "heimtückisch".

Die Feststellung der besonderen Schwere der Taten und die Tatsache, dass hier nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, legt für mich ganz klar den Schluß nahe, dass eine Aussetzung des Strafrestes nicht in Frage kommen kann. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wie z.B. die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben oder das Gewicht des Tatbestandes bei einem möglichen Rückfall sprechen für mich eine eindeutige Sprache.

Das sind auch nicht einfach nur meine Ansichten, sondern das steht so wortwörtlich im Strafgesetzbuch. Ich kann daher nicht nachvollziehen, warum sich einige Leute derzeit so stark für eine Freilassung machen.
 
Die Motivationslage des Täters äußerte sich für mich immer durch die Begriffe Mord und Totschlag.
Oder ist das nicht der Unterschied?
 
Anders herum wird ein Schuh daraus: die Motivationslage erklärt, warum etwas ein Mord oder ein Totschlag sein könnte. Ich gebe Dir aber insofern Recht, als dass das Urteil "Mord" Rückschlüsse auf die Motivationslage des Täters erlaubt. Also bei einem Mörder ist klar, dass er wegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen verurteilt wurde. Welche genau das sind lässt sich aber aus dem Wort "Mord" nicht erschließen. Nun könnte man sagen, dass dies nicht wichtig ist und das ist es tatsächlich auch nicht für den Ermordeten, denn der ist ja schon tot. Sehr wohl aber ist das wichtig für die Strafbemessung und vor allem für den hier vorliegenden Fall der Aussetzung des Strafrestes.
 
OK, dem kann ich mich anschließen.

Im vorliegenden Fall allerdings handelt es sich meiner Meinung nach um Überzeugungstäter und die haben keine Begnadigung verdient.

Wer sowas begnadigt legitimiert meiner Meinung nach den Mord aus politischen Motiven auf die sich dann jeder Mörder im Zweifelsfalle zurückzieht , um mit besseren Entlassungschancen rechnen zukönnen.

MfG
OMaOle
 
Da stimmen wir ja überein.

Allerdings ist das Brimborium über eine Vorzeitige Entlassung von RAF-Terroristen in Haft auch vielfach falsch verstanden worden. Zurück geht das alles auf eine Äußerung Ernst Bendas, der das Instrument der vorzeitigen Entlassung befürwortete. Er machte jedoch ebenfalls klar, dass dies nicht für Täter in Frage komme, die ihre Tat nicht bereuen.

Und hier haben wir gleich zwei Probleme. Resozialisierung und Aussetzung des Strafrests stehen für zwei Prinzipien des deutschen Strafrechts: Strafe und Resozialisierung. So sieht das Strafgesetzbuch ja wie gesagt auch vor, dass nach Ableisten einer angemessenen Strafe unter bestimmten Voraussetzungen über eine Vorzeitige Aussetzung des Strafe nachgedacht werden kann. Dies enthält für mich aber nicht nur die erkennbare Einsicht des Täters über die Unrechtmäßigkeit seiner Taten, sondern ein Verhalten, mit dem sich der Täter die Wiedereingliederung in die Gesellschaft verdient. Dem widersprechen im Fall der RAF-Terroristen deren antidemokratische Gesinnung, das Fehlen von Reue und die fehlenden Zusammenarbeit mit den Strafbehörden hinsichtlich der Aufarbeitung der Geschehenisse im "Deutschen Herbst".

Für mich völlig undenkbar, solche Menschen in eine Gesellschaft eingliedern zu wollen, die sie offensichtlich weder respektieren, noch wollen.
 
OK. soweit so gut, oder auch schlecht. Es kommt nämlich noch ein drittes Problem dazu,
solche Fälle wie der hier vorliegende werden ja auch in Zukunft vorkommen und damit tut sich die Frage auf ob das Strafgesetzbuch noch zeitgemäß ist.
Ich denke es ist so wie bei vielen unserer Gesetze, irgendwann sind sie überholt, werden aber trotzdem noch angewendet, weil sie noch gültig sind .

Das ist so, der Gesetzgeber ist in meinen Augen zu unflexibel und versteckt sich dann hinter den völlig veralteten Gesetzen.

OMaOle
 
Und auch wen in dem Artikel betont wird das es sich nicht um einen Gnadenakt sondern um die Umsetzung geltenden Rechts handelt, halte ich dass für eine Sauerei die dem Verbrechen Tür und Tor öffnet.

Mich wundert bloß das von den ängstlichen Bayern noch keiner auf dem Plan ist der nach einer Gesetztzesänderung schreit, und das mit der gleichen Hartnäckigkeit wie bei dem Gesetzesentwurf zum Verbot der Killerspiele.

OMaOle
 
Die Prüfung gemäß § 57a StGB über eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gibt es bereits seit 1982. Die Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind tägliche Praxis. Weshalb sollte dieses plötzlich in Frage gestellt werden? Nur weil die Inhaftierten "prominent" sind und die Medien darüber berichten?

Das Gejaule nach Gesetzesänderungen auf Grund von Einzelfällen scheint in Mode zu kommen. Sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Zum Glück gibt es noch genügend sachlich-orientierte Entscheidungsträger in diesem Land.
 
Alle die sich freuen, dass es in unserem Rechtssystem ein völlig normaler Vorgang zu sein scheint, dass eine wegen 9 fachen Mordes Verurteilte auf Bewährung entlassen wird, können sich nun vor Freude eine Flasche Schampus aufmachen.
Dem Antrag auf vorzeitige Entlassung, den man vor genau einem Jahr noch wegen der schwere der Tat abgelehnt hatte, wurde heute zugestimmt.
Was ein Jahr so alles ausmachen kann
201.gif


Demnächst werden wie also in den Talkshows eine mehrfache Mörderin sehen können, die sich durch Interviews ein kleines Vermögen schaffen wird, damit sie sich einen netten Lebensabend gestalten kann, der ihren Opfern leider nicht vergönnt war.

Vielleicht holt sie dann ja öffentlich nach, was sie bisher nicht für nötig hielt und was wohl auch nicht für die Entscheidung für die vorzeitige Entlassung wichtig war: Sich bei den Angehörigen ihrer Opfer zu entschuldigen.

Und wenn ihr Kampfgenosse Klar demnächst auch entlassen wird, kann man ja eine WG gründen und über die guten alten Zeiten plauschen.

Meine Meinung: Ein Hohn für die Angehörigen der Opfer und ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, auch wenn diese wahnwitzige Entscheidung juristisch in sauberen Tüchern ist.
Denn diese Entscheidung ist eine kann, keine muss-Bestimmung.
 
Es war dies die einzig richtige Entscheidung in einem Rechtsstaat.

/edit: als Hohn empfinde ich das auschliesslich von Rachegeluesten gepraegte Denken wie es hier z.B. Origano an den Tag legt.
 
Geht von ihr noch eine Gefahr aus? Ist die lebenslange Verwahrung im Sinne der Gesellschaft? Oder ist es schlicht Rache? Unser Rechtssystem basiert aber nunmal nicht auf dem Prinzip der Rache, so sehr es einige hier schmerzt. Und eine angemessene gleichwertige Strafe im Sinne von Auge um Auge kann es so oder so nicht geben, insofern ist das Gerde um Gerechtigkeit und Hohn Augenwischerei. Das es den Angehörigen nicht recht sein kann, das sie entlassen wird, hat mein vollstes Verständnis, aber außerhalb des Kreises der direkt Betroffenen kann es keine solche emotionale Bewertung geben.

Und hier feiert sicherlich keiner die Entlassung von Mördern, nur kann die Prominenz des Falles nicht dazu führen, das man hier willkürlich anders entscheidet.
 
@ Kisser
Ich will Dir ja den Glauben an unseren Rechtsstaat nicht nehmen.
So kurz wie Deine Antwort scheint auch Deine Denkweise zu sein, wenn Du mir Rachegelüste unterstellst; da hilft auch die fette Markierung sehr wenig.

Kann man mir, oder anders denkenden Usern hier, Rachegedanken unterstellen, wenn ich der Meinung bin, dass eine 9 fache, von einem rechtsstaatlichem Gericht verurteilte Mörderin, die mehrfache lebenslängliche Strafe absitzen sollte ?

Rache ist etwas ungesetzliches, da sind wir uns wohl einig. Aber meine persönliche Meinung, eine ausgesprochene Strafe auch so zu vollstrecken, wie sie der Richterspruch vorgesehen hat, hat wohl absolut nichts mit Rachegedanken zu tun.

Vielleicht solltest Du mal Deine Gedanken ordnen, bevor Du mit flachen Behauptungen zu argumentieren versuchst.

Vielleicht fängst Du mal damit an, auf den letzten Satz meines ersten thread einzugehen (Kann, nicht muss-Bestimmung)
Und dann erkläre mir mal, wieso man eine 9 fache Mörderin, mehrfach zu lebenslänglich verurteilt (!) eine Bewährung zugesteht, die bis heute nicht ein Wort des Bedauerns von sich gegeben hat, von einer Lossagung ganz zu schweigen.

Ich kann Dir auch gerne links nennen, aus denen Du ersehen kannst, dass in unserem Land mehrere "Lebenslängliche" schon mehr als 30 Jahre sitzen, die weitaus weniger Morde begangen haben, im Gegensatz zu dieser Massenmörderin aber ihre Taten bedauert haben.
Nur haben die den Nachteil, keine Promi-Status zu besitzen.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung ?
 
MacII schrieb:
Das Gejaule nach Gesetzesänderungen auf Grund von Einzelfällen scheint in Mode zu kommen. Sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Zum Glück gibt es noch genügend sachlich-orientierte Entscheidungsträger in diesem Land.

Vorweg ich jaule nicht, die Einzelfälle sind allerdings dazu angetan über die Gesetze und die Frage, sind diese noch zeitgemäß nachzudenken.

Warum verurteilt man Straftäter zu Strafen die diese dann eh nicht absitzen brauchen? und was hat das mit Rechtsstaatlichkeit zutun?

Wie von Origano schon betont, sie hat nie ein Wort der Reue von sich gegeben warum soll sie dann in den Genuß einer vorzeitigen Entlassung kommen?
Für mich stellt sich auch nicht die Frage ob von Ihr eine Gefahr ausgeht, von persönlich vielleicht nicht von Ihrer Überzeugung auf jeden Fall und für diese Leute keine Gnade!

OMaOle
 
Ich finds auch nicht absoluten Mist das diese Mörderin jetzt frei kommt, 5-mal lebenslänglich heißt nun mal 5-mal lebenslänglich, nicht nur 24 Jahre.

Und wie schon OMaOle sagt, ob sie jetzt Reue zeigt oder nicht ist doch schnurzpiepegal. Dann kann ich jetzt auch mal einfach ein paar Leute abmurksen (so brutal wie möglich, am besten noch unschuldige Polizisten erschießen, am besten mit mehren Schüssen (wie es Mohnhaupt auch gemacht hat)) und dann ne Unschuldsmiene auflegen und mich entschuldigen. Dann dürfte es ja wohl keine so hohe Strafe geben. :grr:
 
Also zuerst einmal möchte ich betonen, dass ich hier die Argumente beider Seiten nachvollziehen kann. Einiges ist aber schlichtweg falsch.

1. 5 x lebenslänglich: hier wäre es schön gewesen, wenn einige User vor dem Verfassen der Kommentare den verlinkten Text gelesen hätten. Denn dort kann man lesen:

Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde 1986 daraus in Folge einer Gesetzesänderung eine lebenslange Freiheitsstrafe gebildet.

Das führt auch zum nächsten Punkt:

2. Rache oder gleiches Recht für alle? Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass das Recht für alle gleichermaßen gilt. Letztendlich hat Frau Mohnhaupt eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schuld zu verbüßen. Über eine Aussetzung der Ableistung der Freiheitsstrafe MUSS also von Rechts wegen diskutiert werden, sobald die Frist abgelaufen ist.

ABER:

3. Wann wir die Strafe ausgesetzt? Hier habe ich die Punkte des Strafgesetzbuchs bereits weiter oben angeführt. Wie Klaus Kinkel in einem Radiointerview kürzlich erwähnte, muss man der Judikative hier vertrauen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Strafrestes gründlich geprüft werden. Was könnte man auch sonst erwarten, eine öffentliche Entschuldigung?

4. Reue im Strafvollzug: natürlich kann man versuchen, die Haftprüfung durch geschickte Schauspielerei zu den eigenen Gunsten zu beeinflussen. Allerdings ist die Kriminalpsychologie nicht ganz so dumm, wie man vermuten mag. Das schließt Beurteilungsirrtümer nicht aus, widerspricht aber der Argumentation, man müsse ja einfach nur so tun als ob man bereue und käme dann frei. So einfach ist es nun auch wieder nicht.
 
Origano schrieb:
..Und dann erkläre mir mal, wieso man eine 9 fache Mörderin, mehrfach zu lebenslänglich verurteilt (!) eine Bewährung zugesteht, die bis heute nicht ein Wort des Bedauerns von sich gegeben hat, von einer Lossagung ganz zu schweigen....

Vielleicht kann ich Dir das erklären:
Bei dieser Prüfung ging es lediglich darum, ob von dieser Person noch eine fortdauernde Gefährlichkeit ausgeht.
Dieses haben Gutachter eindeutig verneint.
Bei dieser Prüfung ist jegliche Reuebeteuerung absolut irrelevant.

Ich denke keiner von uns kann sich vorstellen, was 24 Jahre Haft bedeuten.
Außerdem dient die Strafe nicht der Genugtuung der Angehörigen, noch dem unverhohlenen Auge um Auge Prinzip.

Sie hat sicherlich wenig Gnade bei ihren Opfern walten lassen, noch Reue gegenüber den Hinterbliebenen gezeigt.

Bedeutet das im Umkehrschluß, daß sie keine Gnade in unseren Augen verdient?

Für ihre Taten und ihre Ideologie hat sie fast 29 Jahre in Haft verbracht.
Ich denke, die Zeit ist mehr als reif.

Btw urteilen wir alle hier über einen Menschen, den wir überhaupt nicht kennen und den wir lediglich an den Taten der Vergangeheit messen.


Ich glaube, der Vertreter der Bundesgeneralanwältin ist mit dieser Entscheidung sicherlich nicht leichtfertig und ohne Kenntnisse der heutigen Person Mohnhaupt zu dieser Entscheidung gekommen.

Gruß

olly
 
Zuletzt bearbeitet:
@ 57

top statement olly, klasse!

p.





.... gerade wie sich die FAZ in unterschiedlichen Artikeln und Kommentaren des Themas annimmt, sich mit ihm auseinandersetzt, scheint mir verfolgenswert in diesen tagen, "trägt sicher zur kenntnis der bundesrepublikanischen landschaft bei". (sind doch viele faz-journalisten, ihr nahestehende leser als social peers der "raf"-opfer anzusehe daher anders betroffen (gewesen).)


http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE...27844F8E10D2E94F58~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Was alle wissen: Brigitte Mohnhaupt bereut auch dreißig Jahre nach den Ereignissen nicht. Sie relativiert nicht und widerruft nicht. (s.u., p.)Unklar ist freilich, ob heute irgendjemandem mit Reue noch gedient wäre: Hätte man ihr trauen können? Wäre sie am Ende nur gespielt gewesen und vielleicht dadurch eine noch viel gravierendere Verhöhnung der Opfer? Die Frage, ob Frau Mohnhaupt bereut oder nicht, ist nicht die Frage, die wir uns oder ihr stellen sollten. Die viel naheliegendere Frage ist, was wir aus ihrer und Christian Klars demonstrativen Reuelosigkeit machen. Gerade diese nämlich halten jetzt viele mit angewiderter Bewunderung für Standfestigkeit, für ein Zu-sich-selbst-Stehen, für Konsequenz, irregeleitet bis in alle Fasern - aber eben für Konsequenz.


Unsere Gesellschaft liebt den Luther-Deutschen, der hier steht und nicht anders kann, und ist, wie Hans Magnus Enzensberger schon vor Jahren feststellte, gerne bereit, über das Pathos der „Haltung“ die pathologischen Gründe einer solchen Unbeirrtheit zu vergessen. Und deshalb ist am Tag der Mohnhaupt-Entscheidung eine Klarstellung gegenüber uns selbst angebracht.

Wir müssen endlich feststellen, dass nichts davon stimmt. Die RAF-Täter haben sich niemals bekannt - nie in der einzig relevanten Frage, welches Individuum welche Tat ausgeführt hat. Die Morde in Stockholm, die Ermordung von Jürgen Ponto und Hanns-Martin Schleyer, von Gerold von Braunmühl und Heinz Hillegaart sind anonym verübt worden. Kein Mensch aus Fleisch und Blut hat für diese Taten jemals die Verantwortung übernommen. Der Bekenntnis-Mut der Terroristen war ein dpa-Mut. Die ganze RAF wirkt im Rückblick wie eine einzige Veranstaltung, die verbergen sollte, dass es zum Erschießen einen geben muss, der abdrückt - bekanntlich eine in der Aufarbeitung der Verbrechen des „Dritten Reichs“ zentrale Frage.

Buch „Für die RAF war er das System, für mich der Vater“ durch den Sohn von Andreas von Mirbach... . Beim Stockholmer-Attentat, an dem Brigitte Mohnhaupt nicht beteiligt war, wurde Andreas von Mirbach erschossen. „Ganz so harmlos“, so der Sohn, „ wie es der Begriff ,erschießen' nahelegen möchte, war es aber nicht ... Meinem Vater haben die Mörder Kugeln in Kopf und Rücken, Arme und Beine geschossen, ihn kopfüber eine Steintreppe hinuntergeworfen und ihn dort halb tot liegen und leiden lassen. Heinz Hillegaart haben sie theatralisch zum Fenster marschieren lassen, um ihn in Todesangst angeblich eine Botschaft ausrichten zu lassen, während sie ihn von hinten kaltblütig in den Kopf schossen.“


Niemand weiß, wer das tat. Niemand weiß, wer Schleyer erschossen hat oder Ponto. Es gibt kein Bekenntnis und gab niemals eines. Es gibt nur einen Roman, der sich im schlechten RAF-Funktionärsdeutsch um diese Morde webt, Nachrichtentickerprosa, um derentwillen Menschen umgebracht wurden: um von der dpa, von Reuters und AFP verewigt zu werden. Man sollte Frau Mohnhaupt die Freiheit geben, aber nicht das unverdiente Geschenk der seelischen Kompensation, nicht den Zuspruch des „Immerhin steht sie zu ihren Taten“-Respekts.



http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F...46B13D4CF901154CBD~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Anders als ihr damaliger Komplize Christian Klar hat Mohnhaupt keinen Antrag auf Begnadigung durch den Bundespräsidenten gestellt. Das Gericht hat in dem Beschluss klargestellt: „Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.“

... Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im selben Jahr am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt. Bei der missglückten Entführung von Jürgen Ponto im Juli 1977 war es auch Mohnhaupt, die auf den Dresdner-Bank-Chef schoss.

Auch ein fehlgeschlagener Raketenwerfer-Anschlag auf die Bundesanwaltschaft 1977 und ein Panzerfaust-Attentat auf einen amerikanischen General 1981 gehen mit auf ihr Konto. Am 11. November 1982 wurde sie im hessischen Heusenstamm festgenommen und im April 1985 wegen neun Morden der RAF im sogenannten Deutschen Herbst 1977 zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.


http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE7...E29A0690D43D62A758~ATpl~Ecommon~Scontent.html


Brigitte Mohnhaupt war die „Generalbevollmächtigte“ des in Stammheim einsitzenden RAF-Gründers Andreas Baader. In einer im Jargon der RAF-Kassiber „Big Raushole“ genannten Terroroperation sollte die damals 27 Jahre alte Mohnhaupt, die gerade aus der Haft entlassen worden war, im Frühjahr und Sommer 1977 versprengte „Illegale“ und neue Sympathisanten der „Roten Armee Fraktion“ um sich sammeln und im Untergrund für den „bewaffneten Kampf“ gegen das „Schweinesystem“ schlagkräftige „Kommandos“ formieren.

Als erstes prominentes Mordopfer wählen Mohnhaupt und ihre Gesinnungsgenossen als „obersten RAF-Verfolger“ Generalbundesanwalt Siegfried Buback aus. Am 7. April 1977 werden Buback und seine beiden Begleiter in Karlsruhe auf dem Weg ins Büro erschossen. Als Bubacks Dienstwagen an einer Ampel steht, hält daneben ein Motorrad mit zwei Männern. Der Sozius eröffnet aus einem Kurzgewehr das Feuer und gibt mindestens fünfzehn Schüsse ab. Drei Männer führen den dreifachen Mord aus, einer davon ist Mohnhaupts engster Kampfgefährte Christian Klar.


Ihn nimmt Brigitte Mohnhaupt auch mit bei dem missglückten Versuch, Jürgen Ponto zu entführen, den Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank. Als Ponto sich am Abend des 30. Juli 1977 in seiner Villa nahe Kassel gegen seine Entführer wehrt, wird er vor den Augen seiner Frau von Klar und Mohnhaupt erschossen. Allein Brigitte Mohnhaupt schießt fünfmal auf Ponto. Auch an der blutigen Entführung und späteren Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer ist sie führend beteiligt. ...

Am 11. November 1982 ist Brigitte Mohnhaupts Flucht zu Ende. Nahe einem von der RAF angelegten Erddepot mit Waffen und Geld im hessischen Heusenstamm wird sie verhaftet. Bei ihrer Festnahme hat sie eine Maschinenpistole dabei. Unter ihrer Führung mordeten und „kämpften“ 37 Mitglieder der RAF, fünf von ihnen starben in den fünf Jahren der „Ära Mohnhaupt“."


Kann keiner sagen, unser Staat würde es sich leicht machen oder nicht funktionieren.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
OMaOle schrieb:
Wie von Origano schon betont, sie hat nie ein Wort der Reue von sich gegeben warum soll sie dann in den Genuß einer vorzeitigen Entlassung kommen?

Zusätzlich zu den Erläuterungen vom Kollegen olly3052 möchte ich noch einen weiteren Aspekt einbringen: Mit der Haftentlassung wird Brigitte Mohnhaupt behandelt wie jede andere verurteilte Kriminelle auch. Als solche wurde sie verurteilt, als solche hat sie gebrummt, und als solche wird sie demnächst freigelassen.

Sie wegen der politischen Hintergründe ihrer Taten unter anderen Gesichtspunkten zu behandeln als beliebige andere Kriminelle - auch Mörder - würde imho bedeuten, sie zur politischen Gefangenen zu machen und damit rückwirkend die Motive ihrer Taten förmlich zu adeln.

olly3052 schrieb:
Für ihre Taten und ihre Ideologie hat sie fast 29 Jahre in Haft verbracht.
Das ist der einzige Punkt, in dem wir auseinander liegen. Siehe oben. ;)

Die Ideologie mag sie zu ihren Verbrechen verleitet haben, aber für die Ideologie als solche wurde sie nicht verurteilt.

Viele Grüße, Tiguar
 
Tiguar schrieb:
Die Ideologie mag sie zu ihren Verbrechen verleitet haben, aber für die Ideologie als solche wurde sie nicht verurteilt.

Guter Punkt. Die Angeklagten der RAF haben ja damals immer gefordert, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Sie wurden jedoch für ihre Taten wie jeder andere Verbrecher bestraft, lediglich die Ideologie führt bei den "Zuschauern" dazu, Sonderbehandlungen zu fordern. Das würde aber zu einer späten Legitimation oder Aufwertung der RAF führen, was ja sicher in keinem Interesse sein kann. Ideologie, Moral, Normen, das sind alles Größen, die oftmals zu Forderungen jenseits des Rechtsstaats führen. Wenn es um Kindesmissbrauch bzw. -tötung geht, ist dies häufig zu beobachten.

Gnade für die Täter der RAF, das ist dann auch mit der öffentlichen Moral schwer zu vereinbaren. Es gilt hier aber weniger, die Täter für immer weg zu sperren, sondern damals wie heute den deutschen Rechtsstaat zu schützen. Deutlich machen kann man das recht gut, indem man sich vorstellt, man selbst sei der zu verurteilende. Und weil andere das eigene Handeln nicht nachvollziehen können, fordert man eine ungewöhnlich harte Strafe für Dich. Ist das Gerechtigkeit? Nein, das wäre Willkür und der gleiche Mob, der in alten Filmen den Mörder am nächsten Baum aufknüpfte, nur mit modernen Mitteln.

Insofern ist die Wahl schwierig, aber für mich eindeutig. Entweder, man sperrt die RAF-Täter für immer in ein Gefängnis oder man entscheidet sich für Rechtsstaatlichkeit. Und so gesehen möchte ich die RAF-Täter nicht für so wichtig nehmen, als dass ich ihnen den Rechtsstaat opfern würde.
 
Zurück
Oben