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Tankred
Gast
OMaOle schrieb:Am Ende des Mordes steht der Tod, der ist endgültig für das Opfer und sein Umfeld.
Daraus folgt für mich: die Motivation des Täters spielt KEINE Rolle.
Das klingt für mich nicht logisch, denn die Definition eines Mordes ist ja gerade durch die Motivationslage des Täters zu erbringen. So ist Mord im strafrechtlichen Sinne nur eine solche Tötung, die aus niedrigen Beweggründen erfolgt.
Der Terror der RAF und die damit verbundenen Tötungen sind somit für mich und eigentlich auch für das aktuell geltende Gesetz ganz klar Morde, da mindestens ein niedriger Beweggrund vorlag, z.B. "mit gemeingefährlichen Mitteln", "grausam" oder "heimtückisch".
Die Feststellung der besonderen Schwere der Taten und die Tatsache, dass hier nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, legt für mich ganz klar den Schluß nahe, dass eine Aussetzung des Strafrestes nicht in Frage kommen kann. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wie z.B. die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben oder das Gewicht des Tatbestandes bei einem möglichen Rückfall sprechen für mich eine eindeutige Sprache.
Das sind auch nicht einfach nur meine Ansichten, sondern das steht so wortwörtlich im Strafgesetzbuch. Ich kann daher nicht nachvollziehen, warum sich einige Leute derzeit so stark für eine Freilassung machen.