Begnadigung und das Prinzip der Gewaltenteilung

Letztlich zeigt das Beispiel doch aber, dass es notwendig ist über die allgemeine Rechtspflege in unserem Land nachzudenken.

Ich gehe davon aus, dass sich niemand vorstellen will was mehr als 20 Jahre Strafvollzug bedeuten.

Warum aber sollen Menschen für ihre Verbrechen mit langjährigen Haftstrafen belegt werden, wenn sie dann sowieso eher freikommen, egal wie sie sich im Laufe der Jahre zu Ihrem Verhalten stellen.

Für mich sind sowohl Monhaupt als auch Klar unverbesserliche Verbrecher die die RAF nur als Deckmantel für Ihr Tun genutzt haben und sowas hat in Freiheit nichts zusuchen.

Wir haben noch nicht mal die Totesstrafe und das ist in meinen Augen human genug.

OMaOle
 
@omaole
Woher willst du wissen, dass Mohnhaupt und Klar unverbesserliche Verbrecher sind? Hast du gemordet und weißt wie man sich nach über 20 Jahren Gefängniss fühlt? Schon mal daran gedacht, dass Gefängniss dir die letzte Menschlichkeit rauben kann? Schon mal daran gedacht, dass diese Menschen in sich erstarrt sein können und unfähig geworden sind Gefühle zu zeigen? Du stellst dir wohl den Knast so vor, als ob man da zu einem gottähnlichen Wesen würde und wenn man dann raus kommt muss man vollkommen geläutert sein. Tja, das bezweifle ich allerdings stark. Lebenslänglich in Deutschland ist nun mal kein ganzes Leben bis zum Tode. Und genau weil alle vor dem Gesetz gleich sind, müssen auch die RAF-Terroristen wie alle Verbrecher behandelt werden.

Dein Spruch von wegen es sei human genug keine Todesstrafe zu haben klingt ja so als ob die froh sein sollten dass sie überhaupt noch leben. Da denke ich mir: Bist du in der zivilisierten Gesellschaft überhaupt angekommen, dass du noch überhaupt die Todesstrafe in Beziehung zu etwas anderem setzt?...Das hat für mich hier zumindest keinen Platz.
 
Tja th3o da hab ich ein Problem, ichweiß nicht ob ich soviel von mir verraten soll.

Sagen wir mal so, nein ich habe nicht gemordet und auch nicht im Knast gesessen, aber ich gehöre zu der anderen Fraktion und da kann man auch in sich erstarren und so weiter.

Von meiner Warte aus gesehen ist es also schon human ohne Todesstrafe aber darum gehts hier ja nicht.

Wenn jemand zu einer bestimmten Strafe verurteilt wird dann geschieht das ja auch nicht willkürlich, warum soll er dann eher freikommen wenn er noch nicht einmal ansatzweise sein tun bedauert.

OMaOle

Ach ja in der Zivilisation bin ich schon angekommen und manchmal gefällt mir nicht was ich da sehe.
 
Zuletzt bearbeitet: (was vergessen)
OMaOle schrieb:
Wenn jemand zu einer bestimmten Strafe verurteilt wird dann geschieht das ja auch nicht willkürlich, warum soll er dann eher freikommen wenn er noch nicht einmal ansatzweise sein tun bedauert.

Wie gesagt, die Aussetzung des Strafrestes ist ein Recht jedes zu lebenslang Verurteilten, sobald die Frist abgelaufen ist. Und das ist nun eben der Fall.

Dass die Voraussetzungen für diese Aussetzung gegeben sind, da muss man als Bürger schon den Richtern vertrauen, die letztlich darüber entscheiden.
 
@perfekt57
Entsprechend vorteilhaft wäre dein Kommentar wenn du auch sagen würdest weshalb ich im Vorteil wäre wenn ich lesen könnte. So allerdings erweckst du nur den Eindruck des Klugscheissens ohne Inhalt. Also: Kommt da jetzt auch noch was?

@omalole
ich verstehe nicht was du mit "zur anderen Fraktion" meinst.
 
Wenn wir aml von Tätern und Opfern sprechen, dann zähle ich nicht zu den Tätern.
Hoffe das istdeutlich genug.

OMaOle
 
OMaOle schrieb:
Letztlich zeigt das Beispiel doch aber, dass es notwendig ist über die allgemeine Rechtspflege in unserem Land nachzudenken.

Um beim Nachdenken ein wenig zu helfen, melde ich mich doch noch einmal:

Die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe ist in § 57 a StGB geregelt. Mit dieser Vorschrift, die durch das Zwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz vom 8. Dezember 1981 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde und seit dem 1. Mai 1982 in Kraft ist, ist der Gesetzgeber einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen.

Der verfassungsrechtliche Hintergrund ist folgender:
Das Spannungsverhältnis zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft hat das Grundgesetz im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person ent-schieden, d.h. daß der Einzelne Einschränkungen seiner Grundrechte zur Sicherung von Gemeinschaftsgütern hinnehmen muß. Vor diesem Hintergrund ist es trotz des Freiheitsgrundrechts nach Art. 2 Abs. 2 GG der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen einen gemeingefährlichen Straftäter auch durch einen lang andauernden Freiheitsentzug zu sichern. Das heißt, die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit ist grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar.

Nach der Meinung unseres Verfassungsgerichts erfordern die Garantie der Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip aber auch, daß ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance haben muß, zu einem späteren Zeitpunkt seine durch Art. 2 Abs. 2 GG garantierte Freiheit wiedergewinnen zu können. Und genau zu diesem Zweck wurde der § 57 a in das StGB eingeführt. Er ermöglicht die bedingte Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach Verbüßung der durch die besondere Schuldschwere bedingten Zeit und setzt voraus, daß diese unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Es ist immer wieder die allgemeine Meinung zu hören, daß zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte grundsätzlich bereits nach 15 Jahren wieder aus dem Vollzug entlassen würden. Das ist ein totaler Quatsch. Die Anforderungen des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. StGB führen in der Realität zu einem außerordentlich lang dauernden Freiheitsentzug - gegebenenfalls bis zum Lebensende. Denn soweit die lebenslange Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Zeitraum hinaus vollstreckt wird, weil eine Strafrestaussetzung wegen fortbestehender Gefährlichkeit des Verurteilten ausscheidet, ist dies verfassungsgemäß und gerichtliche Praxis.

Zu beachten ist auch, daß sich die Entscheidung nach § 57 a StGB allein auf der Prognose für ein künftiges straffreies Leben in Freiheit begründet. Öffentliche Forderungen nach Entschuldi-gungen oder sonstigen Reuebekundungen wirken im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Abwägung der Grundrechte des Verurteilten und dem Schutz der Allgemeinheit nur lächerlich.

Ich bin sicher, daß sich die Richter des OLG Karlsruhe ihrer Verantwortung bewußt waren und sie in ihre Entscheidung Kenntnisse einbeziehen konnten, die den „außenstehenden Experten „ nicht bekannt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lese immer Grundrechte, Menschenwürde usw. gilt das für die Opfer und deren Angehörige nicht?

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wenn jemand der Meinung ist Entschuldigungen und Reue zeigen sei lächerlich.
Ein mehrfacher Mörder hat nach seiner Verurteilung mehr "verfassungsmäßige Grundrechte "als die Opfer, die werden dann alleine gelassen.

Es hat auch niemand behauptet, dass sich die karlsruher Richter die Entscheidung leicht gemacht hätten, aber die sind letztlich auch an Gesetze gebunden.

Wenn das alles nicht so schlimm ist, dann kann es ja auch ruhig mal ne Generalamnestie geben, da haben dann alle ne Chance fürn Neuanfang und der Staat spart Kosten.

teu,teu,teu

Wenn das nicht zynisch war...

OMaOle
 
ich hoffe der kommt raus. der soll begnadigt werden.

leute überlegt doch sobald irgendwelche firmenbosse oder politiker umgelegt werden, werden höchststrafen angewandt weil sie angst haben vor diesen menschen.

und wenn irgendein psycho ottonormalverbraucher umlegt dann kriegt er 5 jahre haft und nach der halben zeit kommt er raus und machts nochmal.

ich bitte dass diese person rauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von wegen die Rechte der Angehörigen etc. Wenn die einen Menschen aus der Familie verlieren, dann können sie sich auch nicht damit trösten, dass der Täter lebenslänglich in den Knast wandert. Das ist für dei Angehörigen doch nur pro forma. Der Verlust ist da und wird auch durch nichts wieder gutgemacht...deshalb sollte man endlich mal die Angehörigen aus der Diskussion rauslassen statt ihre Trauer noch öffentlich breitzutreten und dadurch dem Toten erst recht alle Ehre nehmen.
 
Ich stimme zu, dass die Toten auch durch das Bestrafen der Täter nicht wieder zum Leben erweckt werden. Das ist ja so offensichtlich, da muss man eigentlich nicht darüber reden. Allerdings ist es für die Hinterbliebenen schon problematisch, wenn z.B. ehemalige Täter durch die Talkshows tingeln und man mit den Menschen direkt konfrontiert wird, die einem großes Leid zugefügt haben. Und, es mag weit hergeholt sein, aber stellt euch vor, ein Mörder erschießt euren Ehepartner und 25 Jahre später begegnet er euch beim Shoppen in der Innenstadt. Das ist vielleicht rechtens, aber für die Opfer sehr, sehr schwer zu verstehen und zu ertragen.
 
Ich spreche mich definitiv gegen das Tingeln in den Talkshows aus. Das finde ich ist den Angehörigen gegenüber nicht zu vertreten.
Und vor allem muss die Frage gestellt werden: Warum ist es denn so selbstverständlich, dass das Auslöschen eines Lebens damit verrechnet wird indem der Täter sein ganzes restliches Leben selbst einsitzt. Weder stirbt er davon, noch ist es irgendein Gewinn für den Rest der Gesellschaft. Es stellt sich überhaupt die Frage ob diese Form der Bestrafung nicht vielleicht sogar das Symptom des Tötens anderer nur reproduziert statt es aus der Gesellschaft zu tilgen. Nach den Gründen weshalb etwas getan wurde wird nicht weiter gesucht. Auch wird nicht danach gesucht weshalb die Gründe überhaupt erst entstanden sind. Man gibt sich bloß damit zufrieden den Irren wegzusperren, aber das was die Situation erst produziert hat, die Wurzel, die beseitigt man nicht.
 
@Tankred,

Besser hätte ich das nicht formulieren können, leider wird es aber warscheinlich doch zu diesen tingeleien kommen und wir alle sind schuld daran.
Denn durch jahrelange Erziehung zur Sensationslysternheit, die die Medien mit zu verantworten haben, wird auch diese Gelegenheit genutzt werden um Einschaltquoten und Auflagen zu erhöhen.

@th3o,
ich bin gespannt auf deine Vorschläge in Bezug auf Bestrafung von Gewaltverbrechern,
wenn die gänige Praxis falsch ist muß es ja was besseres geben.

Ich weiß auch wo die Wurzel des Übels liegt, ist ganz einfach und nennt sich Mensch.
Nun die Frage, wollen wir die wirklich beseitigen, die Natur hätte warscheinlich nichts dagegen.

OMaOle
 
@omaole

Gemeinnützige Arbeit! Strassenfeger, Erntehelfer usw.

Dann sind se abends schön fertig, kommen nicht mehr auf dumme Ideen und finanzieren ihre "Unterkunft" selbst.

MFG
 
Wenigstens mal einer mit ner Idee, allerdings hat man sowas schon mal versucht, in der Antike und auch in der neueren Zeit mit Galeere und Zwangsarbeit geholfen hat das glaube ich nicht so viel.

OMaOle
 
Ja, ja ich weiß!
Die Peitschen und und Fußfesslen waren damals wohl keine Offenbarung. ;)

Aber mal ernsthaft. Hier in Berlin gibt es z.B. ein Programm, bei dem Gefangene im Strafvollzug in einer Autowerkstatt arbeiten. Die Rückfallquote derer, die dort tätig waren soll viel geringer sein, als bei einfachen "Absitzern". Auch sind die Auffälligkeiten während des Vollzuges bei diesen Leuten weitaus geringer.

Ist auch nur eine Idee!

MFG
 
Ja kenne ich, das gibts in Dresden auch.
Ist aber eben trozdem eine Staatliche Einrichtung und die darf nicht in Kongurenz zu privaten Anbieter gehen was die Sache wieder erschwert.
Und noch einen Hacken gibts dabei das Angebot für die Strafgefangenen ist zu gering.

Womit wir wieder beim Thema Gnade wären.

Deutschland und deine Gesetze, manchmal könnt man denken es wäre eine Gnade die Gesetzbücher alle in den Schredder werfen und noch mal bei Null anfangen.

OMaOle
 
OMaOle schrieb:
Ja kenne ich, das gibts in Dresden auch.
Ist aber eben trozdem eine Staatliche Einrichtung und die darf nicht in Kongurenz zu privaten Anbieter gehen was die Sache wieder erschwert.

Ich bin doch immer wieder erstaunt, mit welcher Ernsthaftigkeit hier Dinge in die Welt gesetzt werden, die niemand bei nur geringer vorheriger Information mit gutem Gewissen so von sich geben würde. Aber mit einem Weltbild aus dem 19. Jahrhundert alles in Frage stellen und wieder mit einer grünen Wiese anfangen wollen.

Hier nur ein kleines Beispiel von den "Absitzern" der Freiheitsstrafen bei Wasser und Brot: http://www.santa-fu.de/SantaFu/
 
Zuletzt bearbeitet:
@MacII
Mein Weltbild stammt aus dem21.Jahrhundert und manchmal spricht man da eben durch die Blume, wenn dir das zuhoch ist tuts mir leid, allerdings wäre ein Anfang auf der grünen Wiese im übertragenen Sinne durchaus überlegenswert nämlich ohne irgendwelche Abhänigkeiten.

Ich setze auch keine Dinge in die Welt die ich mir ausgedacht habe, das sind Informationen die man erhält wenn man beruflich mit solchen Institutionen zutun hat.

OMaOle
 
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