Hab mal eine Frage, die sich beim Googlen nicht so ganz vollständig geklärt hat.
Es geht sich um Winterräder. Der Vorbesitzer hat sich Felgen vom 5er BMW für den 3er eintragen lassen. Diese hatten dann natürlich auch eine Reifengröße drauf, die standardmäßig nicht freigeben war. (Freigeben sind nur 225/45R17 als Winterreifen) Darauf sind die Reifen in 225/50R17, die auch laut Felgenkatalog die einzig zulässige Reifengröße für die Felge ist. Eingetragen im TÜV Abnahme-Bericht sind die 225/50 R17 94H eingetragen.
Da 2 abgefahren waren haben wir uns gleich neue drauf machen lassen, weil Geschwindigkeitsindex H uns aber zu wenig ist, haben wir uns den in V drauf machen lassen, genaugenommen auch noch einen höheren Lastindex, so dass da jetzt 225/50 R17 98V drauf ist.
Laut
Google ist es kein Problem nen höheren Geschwindigkeits/Lastindex zu fahren. Aber gilt das auch für extra nachträglich eingetragene Rad/Reifen-Kombis?
Hintergrund der Frage ist letztlich, beim drauf montieren der Winterräder ist mir erst aufgefallen, dass die Felge ne ganz andere Einpresstiefe hat und sogar weiter raus steht als die 255er Reifen. Dazu dann die laut Aufkleber in der Türe die nicht freigegebene Reifengröße als ich nach dem angedachten Luftdruck schauen wollte.
Und beim maximalem Lenkeinschlag war das Ganze auch echt knapp mitm Schleifen, was aber wohl noch daran lag, dass die Federn sich nicht wieder richtig gesetzt haben, nachdem die aufgebockt waren.
Beim Kauf auch nur gesehen, dass es original BMW Felgen sind und eben nicht drauf gekommen, dass die vom 5er mit anderen Reifengröße sind als standardmäßig freigegeben. Dazu kommt, dass der Tüvabnahmebericht mit den vorherigen TÜV-Berichten zusammen war und ich damals nur geschaut habe, ob die km Laufleistungen plausibel sind und ob Mängel da waren.
Sollte aber ja eigentlich kein Problem sein mit höherem Geschwindigkeits-& Lastindex zu fahren, oder?