Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

Kommt drauf an, ob du anschließend die Autobahn dort verlassen hast oder wieder auf die Spur des LKW zurück gewechselt bist. Bist du abgefahren, war es 'Vorbeifahren' - da andere Richtungsspur, andernfalls hast du rechts überholt. Das Tempo spielt dabei m. W. keine Rolle.
 
wie das nun bei so getrennten spuren/zubringern ist, keine ahnung.
direktes überholen würde ich aber denken ist das nicht.
 
Da mit dem Geschwindigkeitsunterschied beim Rechts Überholen gilt mMn nur unter 80km/h und im Stau/ähnlichen Situationen.
Heißt: linke Spur maximal 60, dann ist auf der rechten Spur maximal 80 erlaubt.

Alles andere ist rechts überholen - "Vorbeifahren" gibt es nicht.

Die Stelle von der du sprichst kenne ich. Die ist (AFAIR) aber mit einer breiten Fahrbahnmarkierung versehen: also ist es dort erlaubt rechts schneller zu fahren als links, wenn du auch ausfahren willst - benützt du die Spur nur zum Überholen ist das nicht erlaubt.
 
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hab mal zwei Fragen:

1. Wieso verläuft die Tankanzeige nicht linear? Kann sein, dass das nur bei meinem Auto (Seat Mii) so ist, aber die ersten 150-200km bewegt sich die Tanknadel nicht vom Fleck und dann erst geht sie los. Ob sie dann linear verläuft oder exponentiell weiß ich nicht wirklich, aber gefühlt verläuft sie sehr schwach exponentiell.

2. Wenn ich zugeparkt werde, was kann ich dann tun? Angenommen Parkplätze in der Stadt am Straßenrand wo man seitlich parkt. Ich parke mit normalen Abständen, komme zurück und kann man Auto nicht mehr freirangieren. Welche Möglichkeiten habe ich dann?
 
1. Vermute mal, dass das Auto ziemlich schätzt. Die meisten Autos müssten immer noch einen klassischen Schwimmer im Tank haben (ist bei meinem jedenfalls so).
Der gibt halt einen Wert aus und steuert indirekt die Tanknadel. Das ganze wird aber wohl stark gerundet, zumal das von Anfang an nicht genau ist.
Bei der Fahrt macht die Brühe hin und her, Füllmenge des Fangkorbes variiert auch ständig usw.

2.: Zuallererst nicht sehr viele. Es ist dir auf jeden Fall zuzumuten, Passanten in der Gegend zu fragen, ob sie wissen, wem die dich zuparkenden Autos gehören. Auch das Klingeln bei Häusern in der Nähe oder das Fragen beim direkt angrenzenden Betrieb sind Sachen, die Du dann als erstes machen solltest. Lässt sich dadurch nichts ermitteln und ist eine zumutbare Zeit um, kann man sich weiter wenden -> Polizei und die lassen dann vermutlich abschleppen.
Wobei zumutbar sicherlich die üblichen 30 Minuten Wartezeit sind...und selbst dann ist fraglich, ob Abschleppen schon rechtens ist.

Das ganze Thema ist nicht so einfach. Hatte da in einer Autosendung mal was gesehen, wo eine ähnliche Frage im Raum stand. Direkt Abschleppen lassen geht auf jeden Fall nicht, selbst wenn jemand widerrechtlich auf dem eigenen Grundstück oder Stellplatz steht. Damit kann man sich sehr schnell schadensersatzpflichtig machen, auch wenn die Abschleppunternehmen natürlich sofort gerne kommen.
 
ja gut, ist wahrscheinlich so, die Tankfüllung wird dauerhaft gemessen und über die Zeit integriert um diese Schwankungen etwas zu filtern
aber dass das dermaßen daneben läuft wundert mich

das ich erstmal warten muss und rumfragen muss wem denn das Auto gehören könnte dachte ich mir schon
aber dann..., was ist denn wenn der Typ erst am nächsten oder übernächsten Tag los muss, ich aber jetzt^^

hab mal ein Youtube-Video gesehen:
Zwei Parkplätze die fürs Laden von Elektroautos ausgeschrieben sind
und auch wirklich nur während geladen wird
der Typ kam mit nem Tesla nachts um 12e an, wartet n bissle, frägt bei der Polizei nach weil er auch laden will/muss und dann kommt die Polizei samt Abschleppwagen und nimmt die Verbrenner da weg
ob sie die jetzt nur woanders abgestellt haben oder gleich aufn Hof weiß ich grad gar nemme....

Ach ja, weil es vielleicht noch halbwegs aktuell ist:
da war ja der Fall vom blockieren der Rettungsgasse und die Leute wurden angezeigt.
Jetzt haben die Schwachmaten gerade mal eine Strafe von 20€ kassiert weil es nur eine Ordnungswidrigkeit sei.
Ich würde mir wünschen: min. 2000€ Strafzahlung und Lappen für 4-6 Monate weg.
 
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Gefühlt geht die Anzeige gegen Ende immer nen bisschen schneller leer :D
Aber ich achte eher nur auf die Restweitenanzeige und nicht die Tanknadel.

Das man jemanden, der widerrechtlich auf dem Privateigentum anderer parkt und das ohne Erlaubnis betreten hat, nicht abschleppen lassen darf ist aber krass?!
Auch mit passender Beschilderung ala Privatgrundstück, widerrechtliches Parken = Abschleppen etc nicht? Also quasi mit Ansage? Finde ich ein Unding :)
 
Die Polizei lässt in der Regel nicht Abschleppen (außer in Halteverboten), das muss man privat machen (auch wenn z.B. die Einfahrt zugestellt ist).

Ob das rechtens ist, ist immer schwierig zu sagen. Sofern man jemanden behindert ist es normalerweise in Ordnung (ich würde es aber durch die Polizei dokumentieren lassen).
 
Eigentum = heilig :) Natürlich das Recht das Teil an Ort und Stelle sprengenn zu dürfen :D
Was meinste, was nem Einbrecher blüht der erwischt wird ;) Das kann man schon argumentieren ;)

Aber ernsthaft, dann würde ich aber im Zweifel einfach mal diverse Steine und anderes großes/schweres Zeugs aus dem Garten holen und schön an der Grundstücksgrenze stapeln. Schließlich kann man auf seinem Eigentum ja hin und her räumen wie man will... war halt mal nötig den Garten frei zu machen^^ Oder wenns passt, halt dahinter Parken und erstmal ausgiebig spazieren gehn, oder am besten inne Kneipe :)
Auf dem Grundstück oder Privatparkplatz parkt man ja nicht "einfach" so, sondern weil man zu faul ist sich nen anderen Parkplatz zu suchen, der womiglich weiter weg ist.
 
Echt jetzt? Wenn man durch das Zuparken dann trotzdem auf seinem Privateigentum steht?
Aber ja in DE sollte man sich wirklich lieber über nichts wundern, was mit Gesetzen zu tun hat :freak::freak:
 
Das mit der Tanknadel kommt mir bekannt vor. Gesamt gesehen passt es aber ja dann immer und wie ich schon mal erzählte ist auch die Durchschnittsanzeige sehr genau bei meinem VW. Sobald ich an die Reserve komme sind noch 7 Liter im Tank bzw. 100 KM möglich.

Ich hab bei mir mal eine Kirsche zugeparkt. Hab' mir das ganze dann bei nem Feierabendbierchen gegeben. Also sie hat es wirklich versucht und sie war auch vorsichtig, sonst wäre ich schon eher hin. Nach 28 min. hab' ich gefragt ob ich mein Auto wegfahren soll. 30 Minuten wären bisschen übertrieben gewesen.
 
Scheitel schrieb:
Das man jemanden, der widerrechtlich auf dem Privateigentum anderer parkt und das ohne Erlaubnis betreten hat, nicht abschleppen lassen darf ist aber krass?!
Kommt halt auf die jeweilige Situation an.
Abschleppen lassen ist halt in dem Sinne das äußerste zulässige Mittel, und dafür müssen dann schon triftige Gründe vorliegen.

Im Einzelfall ist das dann halt eine Frage für die Gerichte, was gerechtfertigt ist und was nicht.
Hat man da voreilig gehandelt, bleibt man schnell selbst auf den Kosten fürs Abschleppen sitzen oder macht sich gegenüber dem anderen sogar schadensersatzpflichtig.
 
super
ich mein, wenn jemand auf meinem Parkplatz parkt, dann frag ich kurz bei den Nachbarn nach ob der Karren dene gehört oder nicht
falls ja, dann in der nächsten halben Stunde weg
ansonsten abschleppen
das wäre nicht in Ordnung?
oder muss ich wegen sowas dann selber nen anderen Parkplatz suchen?
 
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