Bericht Bericht: Was ist ACTA?

savage. schrieb:
.....Das diese Gesetzesvorlage viel weiter reicht als nur um Digitale Inhalte zu schützen ist die andere Seite der Medaille. Es würde hier wirklich zu weit führen aber ich glaube das es nicht im Sinne der Menschheit sein kann das einige wenige Firmen die Rechte an Lebensmitteln, Medikamenten und Wissen inne hält.

Genau so sieht es aus. Aber man wird sehen was dabei rauskommt. Ich denke allerdings das sich unsere ach so tolle Regierung dem Druck dieser Firmen beugt und am ende die Menschen
die Dummen sind.
 
"Zumindest für Deutschland ist die Hysterie übertrieben"

Menschen die für ihre Grundrechte auf die Straße gehen als Hysterisch abzustempeln ist meiner Meinung nach mehr als verfehlt.


1. Sollte man den ganzen Satz betrachten und nicht nur einen herausgenommenen Teil davon.

Zitat aus dem Artikel

Betrachtet man Statements von Juristen, lässt sich ein Grundtenor erkennen: Zumindest für Deutschland ist die Hysterie übertrieben, grundsätzliche Kritik am Abkommen scheint aber berechtigt.


2. Werden hier nicht Menschen, die für ihre Grundrechte eintreten, als "hysterisch" bezeichnet, sondern jene Vorgänge, die ACTA als urböses Machwerk von Internetausdruckern zur Kontrolle der Menschen sehen. Das ist es schlichtweg nicht. Es ist ein durch Lobbyarbeit sehr einseitiges geratenes, in bestimmten Teilen Grundrechten gegenüber nicht sehr zimperliches völkerrechtliches Abkommen, nicht weniger, aber auch nicht mehr.


Das was hier durch die Hintertür versucht wurde durch zu setzen zeigt doch mehr als deutlich wessen Geistes Kind die Rechteverwerter sind. Und gerade das wird nicht deutlich genug heraus gestellt.


Zitat aus dem Artikel, Unterabschnitt: Fazit/Perspektive


Es geht daher vielmehr darum, ob das allgemeine Schutzbedürfnis von Rechteinhabern derart hochwertig sein soll, dass es auch undifferenzierte und pauschale Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten der Bevölkerung eines Staates legitimiert. Im Grunde ist das ACTA ein Symptom der immer manifester werdenden Frage, was mehr rechtlichen Wert haben soll. So stellt sich zwangsweise die Frage nach einer Überarbeitung des bisher bekannten Urheberrechts, die wenigsten ACTA-Kritiker wollen es abschaffen – entgegen den Vorwürfen von Befürwortern des Abkommens.

Es bleibt allerdings fraglich, ob man bei zukünftigen Initiativen wie etwa der anstehenden Neuregelung der IPRED-Richtlinie derartige Überlegungen einfließen lassen wird, oder doch versucht, einseitige Interessen auch auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen zu wollen.


Was ist daran undeutlich? Stimmt, es steht nicht in leicht bekömmlichen "fünf-Wort-Sätzen" da, aber diese Stelle (das kursive) sagt genau aus, "wessen Geistes Kind" die Rechteverwerter sind. Insgesamt befassen sich zwei von vier Absätzen des Abschnittes "Perspektive" mit diesem Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
savage. schrieb:
Das diese Gesetzesvorlage viel weiter reicht als nur um Digitale Inhalte zu schützen ist die andere Seite der Medaille. Es würde hier wirklich zu weit führen aber ich glaube das es nicht im Sinne der Menschheit sein kann das einige wenige Firmen die Rechte an Lebensmitteln, Medikamenten und Wissen inne hält.
ACTA ist keine direkte Gesetzesvorlage sondern ein Handelsabkommen, das, wenn es ratifiziert ist, im Rahmen der jeweiligen nationalen rechtlichen Grundsätze umgesetzt wird. Das ist schon ein Unterschied zu dem, was Du schreibst.
 
Fetter Fettsack schrieb:
1. Sollte man den ganzen Satz betrachten und nicht nur einen herausgenommenen Teil davon.

2. Werden hier nicht Menschen, die für ihre Grundrechte eintreten, als "hysterisch" bezeichnet, sondern jene Vorgänge, die ACTA als urböses Machwerk von Internetausdruckern zur Kontrolle der Menschen sehen. Das ist es schlichtweg nicht. Es ist ein durch Lobbyarbeit sehr einseitiges geratenes, in bestimmten Teilen Grundrechten gegenüber nicht sehr zimperliches völkerrechtliches Abkommen, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Auch durch das betrachten des ganzen Satzes ändert sich nichts an der Aussage.
Was soll mir das sagen? Etwas Kritik ist gerechtfertigt aber es ist alles halb so schlimm... geht bloß nicht auf die Straße und tut eure Meinung kunt?
Sehe ich anders. Ich finde es gut wenn die Menschen für ihre Grundrechte eintreten.

"urböses Machwerk"? Schön das du einen Hang zum übertreiben hast, oder ist es schlicht der Versuch den berechtigten Protest ins Lächerliche zu ziehen?


Fetter Fettsack schrieb:
Was ist daran undeutlich? Stimmt, es steht nicht in leicht bekömmlichen "fünf-Wort-Sätzen" da, aber diese Stelle (das kursive) sagt genau aus, "wessen Geistes Kind" die Rechteverwerter sind. Insgesamt befassen sich zwei von vier Absätzen des Abschnittes "Perspektive" mit diesem Thema.

Das ganze liest sich dann so:
"Das Abkommen ist also weniger ein Zeichen für einen ausufernden Überwachungsstaat, sondern vielmehr ein Symbol für den Kampf um die Regelung von geistigem Eigentum im 21. Jahrhundert."

und dafür nehmen wir dann auch ganz Naiv hin das mit unseren Grundrechten "nicht gerade zimperlich" umgegangen wird.
:freak:


Jelais99 schrieb:
ACTA ist keine direkte Gesetzesvorlage sondern ein Handelsabkommen, das, wenn es ratifiziert ist, im Rahmen der jeweiligen nationalen rechtlichen Grundsätze umgesetzt wird. Das ist schon ein Unterschied zu dem, was Du schreibst.

Edit: Oh da hast du Recht... Fehler von mir. Ändert allerdings nichts an den Auswirkungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch das kann es durch aus. Ein Handelsabkommen stellt noch keine Gesetz dar. Die Umsetzung unterliegt dann den geltenden Rechtsnormen und kann daher wesentlich engeren Grenzen unterliegen.
 
Geistiges Eigentum
Das scheint mir hier das Problem zu sein.
Wobei ich das Konzept ja lustig finde, so könnte Griechenland seine Schulden ruck zuck begleichen..
Wir brauchen eine grundlegende neue Perspektive für Patente und Lizenzen, fair use geht schon in die richtige Richtung. Es kann und darf nicht sein das sich jemand hinstellt und sagt:"Blau gehört mir".
 
Naja, alles kann man auch nicht zum Patent anmelden
Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für „den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt“ (eine Rechtsfiktion, keine reale Person), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 S. 1 PatG, Art. 56 Satz 1 EPÜ[20]). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Gewerbliche_Anwendbarkeit

Aber in Deutschland und anderen Staaten fehlen eindeutig Lösungen wie der Bayh-Dole-Act. So etwas gibt es meines Wissens hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich habe das Vertrauen in die Politik im Allgemeinen und in die meisten seiner Akteure vollständig verloren.
Dahe begrüße ich jedwege Antihaltung der Bevölkerung gegenüber der aktuellen politischen Stimmung.
 
Was soll mir das sagen? Etwas Kritik ist gerechtfertigt aber es ist alles halb so schlimm... geht bloß nicht auf die Straße und tut eure Meinung kunt?
Sehe ich anders. Ich finde es gut wenn die Menschen für ihre Grundrechte eintreten.

"urböses Machwerk"? Schön das du einen Hang zum übertreiben hast, oder ist es schlicht der Versuch den berechtigten Protest ins Lächerliche zu ziehen?

Offensichtlich drücke ich mich unklar aus: Nur weil man sagt, dass es unnötige Hysterie gibt, heißt das doch nicht, dass der Protest per sé dagegen schlecht sei. Wie kommst du denn nur auf diese Idee? Wie, in aller Herrgottsnamen kommst du darauf, das damit die Proteste ansich ins Lächerliche gezogen werden? Oder unterstellst du, dass alle nur aufgrund der Hysterie auf die Straße gingen?


Das ganze liest sich dann so:
"Das Abkommen ist also weniger ein Zeichen für einen ausufernden Überwachungsstaat, sondern vielmehr ein Symbol für den Kampf um die Regelung von geistigem Eigentum im 21. Jahrhundert."

und dafür nehmen wir dann auch ganz Naiv hin das mit unseren Grundrechten "nicht gerade zimperlich" umgegangen wird.

Kannst du bitte aufhören, mir auszuweichen? Diese Antwort beantwortet zum einen nicht meine Frage, inwiefern denn der Artikel nicht deutlich genug herausstelle, "welchen Geistes Kind" die Rechteverwerter sind, zum anderen steht der nun von dir zitierte Satz in der Einleitung, wo es schlicht darum geht, sachlich und nüchtern in die Materie einzuführen. Im Übrigen wüsste ich nicht, was 1. an dem Satz falsch sein soll und 2., inwiefern er dazu auffordert, Grundrechtseinschränkungen hinzunehmen. Man wird doch erwarten dürfen, dass Menschen auch bei einer unaufgeregten Formulierung den Sachverhalt verstehen.

Es soll nämlich Leute geben, die gegen etwas protestieren, ohne dass sie mit übertriebenen Behauptungen dazu gebracht werden müssen. Ich habe irgendwie den Eindruck, du kritisierst den Artikel deswegen, weil er dir zu wenig radikal gegen "die Rechteverwerter" geschrieben ist und du daher darin eine Bedrohung für die Proteste siehst. Wenn ich mit dieser Einschätzung richtig liege, würde ich bitte gerne wissen, was dieses Schwarz-Weiß-Denken soll. Ich weigere mich auf jeden Fall, irgendetwas besser oder schlechter zu machen, als es ist.
 
@Fetter Fettsack
Ich find den Artikel recht objektiv. Halt ohne weiter Panikmache zu betreiben.
Das Problem ist das von dir oben genannte. Viele Leute können zwischen Objektivität und ihrer eigenen (subjektiven) Meinung nicht differenzieren.
Es sind zwar auch Aussagen vorhanden, die so wirken als würden sie die Meinung des Autors darstellen, aber im Großen und Ganzen ist es doch Objektiv. Lass' dich nicht kirre machen :)
 
Auch von meiner Seite großes Lob für den umfangreichen Artikel zu einem sehr schwierigen Thema.

Interessant fand ich in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Jura Professoren, deren Initiator und Mitverfasser Dr. Axel Metzger auch im CB Artikel genannt wird. Diese Stellungnahme ist frei einsehbar, allerdings in englischer Sprache, was die Sache nicht ganz einfach zu lesen macht:

http://www.iri.uni-hannover.de/acta-1668.html

Hier werden die Forderungen von ACTA mit den gängigen Regelungen und Definitionen (u.a. der WTO und der WIPO, aber auch dem EU Recht) verglichen und der Grundton ist, das ACTA recht einseitig für die Rechteinhaber argumentiert (wen wundert es, siehe die passende Formulierung im CB Artikel "welchen Geistes Kind"), ohne aber der Gegenseite irgendwelche Sicherheiten einzuräumen, wie das Ganze gehandhabt werden soll.

Besonders interessant für uns Digitale Nutzer: Der Abschnitt 7 in dem Statement. Das europäische Parlament hat 2007 offenbar die Kopierhandlungen im Privatgebrauch (u.a. auch Kopien für Berichterstattung oder Lehrmaterial für Unterricht) von der Anwendung der Urheberrechtsmaßnahmen ausgenommen. Allerdings konnte ich im entsprechenden Dokument keine Details dazu finden, was jetzt genau unter "... personal and not-for-profit purposes" fällt. In ACTA wird darauf allerdings gar nicht eingegangen.

Der Protest gegen dieses Abkommen und vor allem auch die Handhabung des Ganzen, sind für mich gerechtfertigt (war auch deshalb auf der Demo), aber bitte bitte, beschäftigt euch mit der Thematik. Viele Seiten betreiben hier Meinungsmache und das Thema ist zu Komplex, als dass es in kurze Filmchen und plakative Sätze gequetscht werden kann. Diese Dinge sind wichtig, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, aber vor den Demonstrationen und Protesten sollte man sich das Abkommen und die verschiedenen Stellungnahmen dazu genau durchlesen und für sich selbst entscheiden, wieso man dagegen, oder auch dafür ist. Der CB Artikel mit seinen Verweisen bietet hier einen super Start.
 
Ansich finde ich den Artikel auch gut geschrieben. Das habe ich bei der Diskussion in diesem Thread ganz vergessen zu erwähnen.

Allerdings habe ich auch einige Kritikpunkte. Es wäre nachvollziehbarer gewesen, mehr aus dem Abkommen selbst zu zitieren. Darüber hinaus kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum auf Artikel 27 nicht eingegangen wird.

Für mich stellt sich auch die Frage wie folgende Passagen im Hinblick auf die Grundrechte zu werten sind bzw. wie ernst man diese Passage nehmen kann.
Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindern werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.
Denn wenn die Grundsätze wie freie Meinungsäußerung Schutz der Privatsphäre weit gefasst sind, dürfte das die Position der Privatanwender zwar nicht unbedingt stärken aber auch nicht zwangsläufig weiter einschränken.

Eine ähnliche Formulierung lässt sich in Artikel 4 finden:
1. Dieses Übereinkommen verpflichtet eine Vertragspartei nicht zur Offenlegung von:
a) Informationen, deren Offenlegung gegen das Recht dieser Vertragspartei, einschließlich ihrer Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre, oder gegen internationale Übereinkünfte, deren Vertragspartei sie ist, verstoßen würde,


Diese Formulierungen finden in der Berichterstattung kaum Beachtung. Fallen sie im Gesamtkontext nicht auf oder werden sie an anderer Stelle explizit aufgehoben?

Und noch etwas ist mir aufgefallen. Ich habe eine andere Quelle, in der Fußnoten enthalten sind, die in der con CB verlinkten Quelle nicht auftauchen. Welche ist nun die gültige Fassung?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0380:FIN:DE:HTML
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf

Es ist natürlich klar, dass ein so komplexes Thema nicht in einem Artikel nicht umfassenden behandelt werden kann. Ich finde es nur Schade, dass in der Diskussion so wenig darauf eingegangen wurde. Aber das liegt natürlich an den Diskussionsteilnehmern einschließlich mir.

Edit:
Wie folgende Passage aus Artikel 3 auszulegen ist bzw. wie sie sich auswirkt erschließt sich mir auch noch nicht wirklich:
Dieses Übereinkommen begründet für eine Vertragspartei keine Verpflichtung, Maßnahmen
zu ergreifen, wenn ein Recht des geistigen Eigentums nach ihren Rechtsvorschriften nicht geschützt
is
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fetter Fettsack schrieb:
Offensichtlich drücke ich mich unklar aus: Nur weil man sagt, dass es unnötige Hysterie gibt, heißt das doch nicht, dass der Protest per sé dagegen schlecht sei. Wie kommst du denn nur auf diese Idee? Wie, in aller Herrgottsnamen kommst du darauf, das damit die Proteste ansich ins Lächerliche gezogen werden? Oder unterstellst du, dass alle nur aufgrund der Hysterie auf die Straße gingen?
Wo bitte siehst du diese "Hysterie" der ACTA Gegner? Ich kann keine erkennen.
Und ganz genau, der Protest dagegen ist nicht nur gut sondern auch Notwendig.

Wenn man einen Bericht damit beginnt "Die Freiheit ist in Gefahr!" den Teilnehmern als Beweggrund Hysterie unterstellt... sieht das für mich nicht nach seriöser Berichterstattung aus. Sondern nach dem Versuch etwas ins Lächerliche zu ziehen.



Fetter Fettsack schrieb:
Kannst du bitte aufhören, mir auszuweichen? Diese Antwort beantwortet zum einen nicht meine Frage, inwiefern denn der Artikel nicht deutlich genug herausstelle, "welchen Geistes Kind" die Rechteverwerter sind, zum anderen steht der nun von dir zitierte Satz in der Einleitung, wo es schlicht darum geht, sachlich und nüchtern in die Materie einzuführen.

Wie gesagt der Bericht beginnt damit "Die Freiheit ist in Gefahr!" ist das für dich Sachlich und Nüchtern?
Wo bitte weiche ich Dir aus?

Fetter Fettsack schrieb:
Es soll nämlich Leute geben, die gegen etwas protestieren, ohne dass sie mit übertriebenen Behauptungen dazu gebracht werden müssen. Ich habe irgendwie den Eindruck, du kritisierst den Artikel deswegen, weil er dir zu wenig radikal gegen "die Rechteverwerter" geschrieben ist und du daher darin eine Bedrohung für die Proteste siehst. Wenn ich mit dieser Einschätzung richtig liege, würde ich bitte gerne wissen, was dieses Schwarz-Weiß-Denken soll. Ich weigere mich auf jeden Fall, irgendetwas besser oder schlechter zu machen, als es ist.

Welche Behauptungen sind übertrieben?
Radikal passt nun mal überhaupt nicht zu der Anti-ACTA Bewegung und das ist auch gut so.
Im gegen teil haben viele Bürger gezeigt das sie sich für die Politik die ihr Leben bestimmt, Interessieren und in der Lage sind Friedlich für ihre Rechte einzutreten.
Besonders erfreulich ist das viele junge Menschen ihre Politikverdrossenheit überwunden haben.
Das scheint nicht jeden zu gefallen ;)

Es geht nicht um schwarz weiß denken sondern darum das:
Deutschland keine ACTA braucht, die Gesetze sind wie gesagt mehr als ausreichend.
Es im gegen teil so ist das es für die Bürger und Firmen Nachteile mit sich bringt.
Etwas das schlecht ist, braucht man nicht schlechter machen.

Lustig an der ganzen Geschichte ist das ausgerechnet die USA die Initiatoren von ACTA sind, ein Land das dafür bekannt ist durch Staatliche Organisationen Wirtschaftsspionage zu betreiben.
 
savage. schrieb:
Es geht nicht um schwarz weiß denken sondern darum das:
Deutschland keine ACTA braucht, die Gesetze sind wie gesagt mehr als ausreichend.
Es im gegen teil so ist das es für die Bürger und Firmen Nachteile mit sich bringt.
Etwas das schlecht ist, braucht man nicht schlechter machen.

Die meisten Inhalte des Abkommens sind in der Deutschen Gesetzgebung eh zu finden. Deutschland dürfte mit seinen aktuellen rechtlichen Regelungen eh die Anforderungen von ACTA erfüllen. Dies dürfte aber für den gesamten europäischen Raum gelten. Das wird auch an solchen Stellen sehr deutlich erwähnt:
Das ACTA wird zwar am bestehenden EU-Recht nichts ändern, da dieses den geltenden internationalen Normen bereits weit voraus ist, mit ihm wird aber eine neue internationale Norm eingeführt, die auf dem 1994 geschlossenen Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) aufbaut. Es wird somit den Rechteinhabern in der EU zugute kommen, die als weltweit agierende Ausführer derzeit im Ausland systematischen und vielfältigen Verletzungen ihrer Urheberrechte, Marken, Patente, Muster und Modelle sowie geografischen Angaben ausgesetzt sind.


Spürbare Auswirkungen dürften sich sich deutsche und europäische Unternehmen, die ihre Rechte außerhalb des europäischen Rechtsraumes besser schützen lassen wollen, erhoffen. Ob ein effektiverer Schutz außerhalb der europäischen Grenzen aber tatsächlich möglich sein wird, bleibt abzuwarten.
Denn zum einen finde ich in ACTA weder eine Umsetzungsfrist, noch eine Sanktionsmöglichkeit für eine verzögerte oder unterbliebene Umsetzung.

Erschwerend kommt hinzu, dass Vertragsstaaten, die ein spezifisches geistiges oder gewerbliches Schutzrecht in ihrem nationalen Recht bisher nicht vorgesehen hatten, nach meinem Verständnis durch ACTA auch nicht zu dessen Einführung verpflichtet werden können. Das geht aus dem von mir oben zitierten Artikel 3 hervor. Jedenfalls verstehe ich diesen so

Zum anderen sind viele Staaten, bei denen der Schutz von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten im Argen liegt, bisher keine Mitgliedsstaaten des ACTA und wollen dies in absehbarer Zeit wohl auch nicht werden, wie z.B. China, Indien Taiwan oder auch Russland
Diese dürften durch ihre Plagiate einen ziemlich großen wirtschaftlichen nutzen haben, wenn sie nicht unterzeichnen.

Die Angst Internet Provider würden dazu verpflichtet werden, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen halte ich für übertrieben. So ein Vorhaben wurde auch in jüngster Vergangenheit vom europäischen Gerichtshof abgeschmettert.
http://www.sueddeutsche.de/digital/...pload-filter-fuer-soziale-netzwerke-1.1285690
Dies dürfte auch auf andere Dienstleistungsanbieter übertragbar sein. Der finanzielle Aufwand wäre immens. Anders verhält es sich natürlich wenn ein Anbieter von Urheberrechtsverletzungen erfährt und diesen nicht im rahmen seiner Möglichkeiten Einhalt gebietet. Jüngstes Beispiel dazu dürfte Megaupload sein.

Was bleibt von ACTA und warum das ganze? Das wurde im Artikel recht gut beschrieben und das Fazit ist recht passend. Daher ist die Hysterie, die zum Teil verbreitet wird völlig überzogen. Insbesondere im Hinblick unter Berücksichtigung des Urteils bezüglich der Upload Filter für soziale Netzwerke.

Edit:

Anbei noch ein Einschätzung bezüglich der Strafbarkeit aus Art. 23: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/0...srecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Und eine weitere Einschätzung zu den einzelnen Artikeln:
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/0...srecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Für mich ist der folgende teil des Fazits recht interessant und wichtig:
Für mich ist es im Ergebnis ein Fehler, sich alleine an dem ACTA-Werk fest zu beißen: Gerade aus deutscher Sicht droht hier erheblich weniger an Problemen als man meint. Die wirklichen Knackpunkte wie etwa die Gefährdung der Freiheit der Provider wird m.E. durch ACTA nicht einmal zwingend herbei geführt – vielmehr wird ACTA eher der Anlass sein, das ohnehin vorhandene Gedankengut im Bundestag endlich anzuheizen. Was letztlich nur eine Frage der Zeit ist: Die Provider und Diensteanbieter sind längst im Visier.

Obwohl die Grenzen solcher Ideen auch schon gerichtlich aufgezeigt wurden. Aber den Grundtenor teile ich trotzdem. ACTA ansich wird völlig überbewertet. Das Abkommen wird nicht zu großartigen Veränderungen führen.

Da es sich um ein Abkommen handelt, das man auch nicht unterzeichnen muss, wird sich erst einmal niemand zu weit aus dem Fenster lehnen, falls es politisch zu unbequem sein sollte. Aber selbst wenn es nicht unterzeichnet wird, wäre damit überhaupt nichts gewonnen. Wären sich die einzelnen Staaten wirklich einig, könnten sie gravierende Einschränkungen auch ganz ohne Handelsabkommen absprechen und auch versuchen durchzusetzen. Aber wie gesagt in jüngster Vergangenheit wurden solche Bestrebungen erfolgreich von den entsprechenden Instanzen gestoppt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jelais99 schrieb:
Die meisten Inhalte des Abkommens sind in der Deutschen Gesetzgebung eh zu finden. Deutschland dürfte mit seinen aktuellen rechtlichen Regelungen eh die Anforderungen von ACTA erfüllen.

"Kritisiert wird außerdem, dass ACTA durch bewusst schwammige Formulierungen Rechtsunsicherheit erzeuge. Zur Auslegung unklarer Begriffe sollen die Verhandlungsprotokolle zum Vertrag herangezogen werden, die jedoch noch nicht veröffentlicht worden sind. Daher – so ein weiterer Kritikpunkt – sei es momentan widersinnig, wenn die Parlamente über den Vertragsentwurf abstimmen würden, da sie den genauen Vertragsinhalt und seine Bedeutung nicht kennen."

Was da wirklich hinter steckt ist also noch nicht bekannt. Der kritisch denkende Mensch fragt sich wieso ein solcher Aufwand getrieben wird obwohl eine ausreichende Reglung besteht.

Jelais99 schrieb:
Spürbare Auswirkungen dürften sich sich deutsche und europäische Unternehmen, die ihre Rechte außerhalb des europäischen Rechtsraumes besser schützen lassen wollen, erhoffen. Ob ein effektiverer Schutz außerhalb der europäischen Grenzen aber tatsächlich möglich sein wird, bleibt abzuwarten.
Denn zum einen finde ich in ACTA weder eine Umsetzungsfrist, noch eine Sanktionsmöglichkeit für eine verzögerte oder unterbliebene Umsetzung.

Erschwerend kommt hinzu, dass Vertragsstaaten, die ein spezifisches geistiges oder gewerbliches Schutzrecht in ihrem nationalen Recht bisher nicht vorgesehen hatten, nach meinem Verständnis durch ACTA auch nicht zu dessen Einführung verpflichtet werden können. Das geht aus dem von mir oben zitierten Artikel 3 hervor. Jedenfalls verstehe ich diesen so

"Die Kritiker sind auch der Ansicht, dass bezüglich der Urheberrechte „verdächtige Lieferungen […] überprüft werden könnten - und zwar nicht nur in den Ursprungs- und Zielländern der Ware, sondern auch in Transitländern“, was wiederum Firmen „als Ansatz nehmen [könnten], um Generika [oder andere Produkte wie Saatgut] aus dem Verkehr zu ziehen, wenn sie Drittstaaten mit entsprechenden Verboten passieren - selbst dann, wenn diese Medikamente nach den Gesetzen des Ziellandes legal wären“

Damit ist man nicht darauf angewiesen das z.B. Deutschland seine Nationalen Gesetze ändert.



Jelais99 schrieb:
Was bleibt von ACTA und warum das ganze? Das wurde im Artikel recht gut beschrieben und das Fazit ist recht passend. Daher ist die Hysterie, die zum Teil verbreitet wird völlig überzogen. Insbesondere im Hinblick unter Berücksichtigung des Urteils bezüglich der Upload Filter für soziale Netzwerke.

So... also warum das ganze?
Welche Hysterie? Ich frage das nochmal... ganz bewusst. Im besten Fall wird hier aus, leider negativer Erfahrung, angenommen das es nicht nur um etwas ganz profanes geht.

Und naja ein Video deiner letzten Party mit Hintergrundmusik kannst du jetzt schon nicht bei FB hoch laden ;) es sei denn diese ist nicht geschützt.
 
@Jelais99
Das ist ein guter Punkt den du anspricht. Bei all der Diskussion um ACTA sollte schon darauf hingewiesen werden, dass im Abkommen auch die Dinge wie Datenschutz, Schutz von Privatsphäre oder freie Meinungsäußerung genannt werden und diese auch im Rahmen von ACTA gewahrt werden sollen. Es wurde wohl nicht vom Teufel persönlich geschrieben.

Mir geht es bei der Beurteilung recht ähnlich vielen anderen auch: Man liest es genau durch und fragt sich, was die einzelnen Artikel dann konkret für die Praxis bedeuten. Zudem kann man nur schwer abschätzen, inwieweit die Bestimmungen schon vorhanden sind, wenn man sich nicht im Detail mit den gängigen Rechtsbestimmungen auskennt (was wohl für viele hier und mich eingeschlossen gilt).

Ich wurde aber hellhörig, als ich dann die Stellungnahme der Rechtsprofessoren gelesen habe. Ich nehme mal an, dass man diesen vertrauen kann, und in der oben verlinkten Stellungnahme werden einige Beispiele genannt, wo ACTA mit dem gängigen EU Recht kollidiert bzw. wichtige Dinge "vergessen" wurden.

Edit: Für diejenigen, die ACTA gelesen haben und ebenfalls vor der Fragen zu den schon vorhandenen Bestimmungen bzw. rechtlichen Details stehen, denen ist die im CB Artikel unter Rechtsanpassungen verlinkte Analyse zu empfehlen. Mir hat das sehr geholfen, einerseits die Passagen zu verstehen, wo mir beim Durchlesen bedenken gekommen sind, andererseits zeigt sich aber auch, dass gerade die vermeintlich harmlosen Aussagen Möglichkeiten zur Diskussion geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
savage. schrieb:
So... also warum das ganze?
Welche Hysterie? Ich frage das nochmal... ganz bewusst. Im besten Fall wird hier aus, leider negativer Erfahrung, angenommen das es nicht nur um etwas ganz profanes geht.

Der Gewinn dürfte insbesondere in der Schaffung ähnlicher internationaler Rechtsnormen liegen. Obwohl der Nutzen beschränkt sein dürfte, weil Staaten wie China sich daran nicht beteiligen.

Hysterie deshalb, weil die meisten hier eine Überwachungsstruktur fürchten, indem man Provider wie die Telekom dazu verpflichtet den Datenfluss ihrer Kunden zu überwachen. Das halte ich für überzogen, gibt das Abkommen aber auch nicht wieder.
Es werden zwar in den Fußnoten Vorschläge gemacht, die in diese Richtung gehen könnten. Allerdings ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der Begriff der Störhaftung nach deutschem und europäischen Recht in diesem Umfang ausgedehnt werden kann. Bereits beim betreiben eines ungesicherten WLAN hat ein Gericht die Haftung erheblich eingeschränkt. Für den Provider wäre der materielle und personelle Aufwand so hoch Maßnahme,n zu schaffen um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, dass er dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Etid
@ Gisjoe
Die EU kann nach ihrem geltenden recht keine einheitliche Strafbarkeit festslegen, sondern wenn nur Richtlinien festlegen.
Es ist an erster Stelle klar zu stellen, dass unmittelbare strafrechtliche Sanktionen gar nicht Teil der EU-Kompetenz sind. Vielmehr ist klar, dass die Strafgewalt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten verblieben ist. Gleichwohl sah man die Notwendigkeit, hier eine Harmonisierung zu beginnen. Geschichtlich sollte man dazu wissen, dass vor dem Vertrag von Lissabon nur die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) als so genannte “3. Säule” der EU existierte und insgesamt die Harmonisierung des Strafrechts eher sehr, sehr zögerlich voran schreitet. Das lässt sich vor allem mit erheblichen kulturellen Unterschieden innerhalb der EU erklären und den damit einher gehenden unterschiedlichen Vorstellungen, was strafbar sein soll und was nicht. Ein Beispiel, das dies verdeutlicht, ist die Entwicklung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten. Wer sich das vor Augen hält, kann sich gut erklären, warum die EU aus gutem Grund nur sehr begrenzte Möglichkeiten im Bereich des Strafrechts hat
Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/0...srecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Daher könnte die EU ACTA nicht zum Anlass nehmen Urheberrechtsverletzungen EU-weit unter Strafe zu stellen. Aber das wird in der verlinkten Einschätzung auch recht anschaulich erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und noch etwas ist mir aufgefallen. Ich habe eine andere Quelle, in der Fußnoten enthalten sind, die in der con CB verlinkten Quelle nicht auftauchen. Welche ist nun die gültige Fassung?

In beiden sind Fußnoten vorhanden. In der eur.lex-Fassung sind sie gesammelt am Ende des Dokumentes, in der anderen gleich auf der Seite der jeweiligen Bestimmung.

Es wäre nachvollziehbarer gewesen, mehr aus dem Abkommen selbst zu zitieren. Darüber hinaus kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum auf Artikel 27 nicht eingegangen wird.

Das war beides mein Fehler. Artikel 27 wurde schon im Inhaltsbereich behandelt, weswegen ich der Meinung war, dass das ausreichend sei. Nachträglich betrachtet war das eine Fehleinschätzung.

Für mich stellt sich auch die Frage wie folgende Passagen im Hinblick auf die Grundrechte zu werten sind bzw. wie ernst man diese Passage nehmen kann.

Wenn diese Passagen drinnen stehen, dann gelten sie formell. Ob sich die Staaten daran halten, ist wieder eine andere Sache, es kontrollieren ja nur diese die Umsetzung und keine übergeordnete und/oder neutrale Instanz.

Diese Formulierungen finden in der Berichterstattung kaum Beachtung. Fallen sie im Gesamtkontext nicht auf oder werden sie an anderer Stelle explizit aufgehoben?

Meines Erachtens behandeln sie in der Regel nur "No-Na"-Regelungen. ACTA ist mE ohnedies eher durch seine im Gesamtkontext gegebene Einseitigkeit problematisch, auch wenn in einzelnen Bestimmungen auf die Notwendigkeit der Grundrechtswahrung in diesen bestimmten Fällen verwiesen wird.

Dieses Übereinkommen begründet für eine Vertragspartei keine Verpflichtung, Maßnahmen
zu ergreifen, wenn ein Recht des geistigen Eigentums nach ihren Rechtsvorschriften nicht geschützt
ist.

Wenn Deutschland etwa keine Patente schützen würde (die unter geistiges Eigentum nach dem TRIPS-Abkommen fallen würde), müsste es das bei einem wirksamen Beitritt zu ACTA nicht ändern.



Wo bitte siehst du diese "Hysterie" der ACTA Gegner? Ich kann keine erkennen.

Ich hatte sehr wohl den Eindruck, dass es durchaus hysterische Reaktionen gab. Allerdings fehlt mir die Muße, dafür nun auch Beweise zu suchen. Daher ziehe ich meine Aussage zurück, auch wenn ich weiterhin anderer Ansicht bin.

Wenn man einen Bericht damit beginnt "Die Freiheit ist in Gefahr!" den Teilnehmern als Beweggrund Hysterie unterstellt... sieht das für mich nicht nach seriöser Berichterstattung aus. Sondern nach dem Versuch etwas ins Lächerliche zu ziehen.

Der Beginn eines Artikels bedarf einer griffigen Einleitung. Wie du bei der Lektüre feststellen kannst, kann man diese Aussage wohl kaum als Sinnbild für den ganzen Artikelinhalt sehen. Insofern wird hier nichts ins Lächerliche gezogen. Wenn du das anders siehtst, sei dir das unbenommen.

Wie gesagt der Bericht beginnt damit "Die Freiheit ist in Gefahr!" ist das für dich Sachlich und Nüchtern?
Wo bitte weiche ich Dir aus?


Bitte vergleiche, wo diese "Freiheit ist in Gefahr"-Formulierung steht und wo jene Formulierung steht, um die es eigentlich ging. Dann kannst du sehen, dass das eine der Einleitung geschuldet war, das ander sich aber sehr wohl nüchtern und sachlich mit dem Thema auseinandersetzt. Willst du ernsthaft die Seriösität des Artikels an einer Formulierung in der Einleitung festmachen?


Wo du mir ausweichst? Zuerst sagst du, dass der Artikel nicht deutlich genug herausstelle, welchen Geistes Kind die Rechteverwerter sind. Ich liefere dir den Gegenbeweis, du ignorierst diesen schlicht und postest ein zusammenhangloses Zitat aus der Mitte der Einleitung (wo die Sachlichkeit wohl unbestreitbar schon eingekehrt ist). Ich frage dich daraufhin, was das wiederum soll und du fragst mich, wo du mir ausweichst? Ich komme mir da schon ein wenig gefrotzelt vor.


Welche Behauptungen sind übertrieben?

Das war mein subjektiver Eindruck, ich ziehe die Aussage aber mangels Muße zur Beweisführung zurück, du hast also recht und ich unrecht.
 
So, auch nochmal mein Senf dazu.

@savage.
"Die Freiheit ist in Gefahr!" ist 'ne kleine Provokation zum Einstieg, genauso wie der erste Absatz die Pro- und Contra-Positionen bissl überspitzt darstellen soll. Ziel ist da vor allem, erstmal Interesse am Artikel zu wecken, weiter nichts.

Von "Hysterie" sprechen wir im Abschnitt Juristische Bewertung, in dem wir die Ansichten und Debatten unter Juristen bissl zusammenfassen und erklären wollen. Und bei allem was ich aus der Juristenecke gelesen habe, war der Grundtenor nun mal, dass die ACTA zwar fast alle kritisch bewerten, die Proteste aber auch als hysterisch empfinden. Beispielsweise das Video von Anonymous, das mit dem Kochbuch-Beispiel (oder was auch immer) hart an die Grenze von Information zu Panikmache geht. Die Meinung muss man nicht teilen, aber da gings wie gesagt auch nicht um unsere Meinung, sondern die von Juristen.

Man sollte ohnehin die juristische Bewertung von der politischen trennen. Juristen bewerten den Vertrag so wie er nun veröffentlicht wurde, auf der politischen Ebene fließen allerdings neben der juristischen Bewertung noch Entstehungsprozess, Lobbyinteressen, Proteste und Weiß-der-Teufel-was mit ein. Deswegen argumentieren wir im Fazit ja auch auf der politischen Ebene und sprechen da nur von "Erstaunen" über die Proteste, nicht mehr von "Hysterie". Erstaunlich finde ich es immer noch, dass grade Acta so eine Aufmerksamkeit erzielt. Persönlich begrüße ich die Proteste, frag mich aber, warum es nicht bei Staatstrojaner, Three Strikes, Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren, usw zu einem solchen Protest kam. Das sind/waren immerhin konkrete Vorhaben (und teils schon umgesetzt), während Acta nur ein vage formuliertes internationales Abkommen ist.

Wie Jelais99 schon schreibt, konkrete Vorhaben lassen sich aus Acta praktisch gar nicht ableiten, deswegen ist aus juristischer Perspektive "Hysterie" für den Wirbel angemessen. Aus politischer Sicht fließt dann aber noch die Vorgeschichte, diese seltsamen und geheimen Verhandlungsprotokolle, die bekannten Interessen der involvierten Lobbyverbände, usw mit ein. Berücksichtigt man das, sind die Proteste dann nicht mehr "hysterisch", sondern eher erstaunlich, weil die erstmals so umfassend ausfallen.

Was da [Verhandlungsprotokolle, Anm. Andy] wirklich hinter steckt ist also noch nicht bekannt. Der kritisch denkende Mensch fragt sich wieso ein solcher Aufwand getrieben wird obwohl eine ausreichende Reglung besteht.
Geht ja nicht nur um Deutschland, sondern um internationale Durchsetzung. AUßerdem war ja früher mal mehr geplant (Warnhinweismodelle, Netzsperren), wenn man den Wikileaks-Entwürfen glaubt. Von den Verhandlungsprotokollen verspreche ich mir eigentlich nicht viel, da wird wohl der ein oder andere Aufreger drin sein, aber grundsätzlich ändern wird sich dadurch am Abkommen nichts.

Meiner Ansicht nach will man jetzt noch "retten was zu retten" ist, um mit dem aktuellen ACTA wenigstens die Fuß in die Tür zu bekommen und sich dann langsam voran zu arbeiten. Sprich, mit Acta zementiert man die aktuelle Lage und gibt die Richtung für die kommenden Jahre vor, also eine verschärfte Durchsetzung des derzeitigen Urheberrechts. Aber: Meine Meinung, "juristisch" lässt sich das nicht begründen, sondern eher mit Äußerungen von Lobbygruppen wie der GVU (längeres Interview mit einem von denen findet sich im Artikel unter Beurteilung).
 
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