@ BadLuck
Die Downloader der Welt verstehen das meiner Meinung nach völlig zu Recht nicht, denn zu 99% dreht sich das Urheberrecht nicht um Eigentumsrechte, sondern um ein Recht auf kommerzielle Verwertung des "Geistigen Eigentum".
Das per Grundrecht garantierte Recht auf Privateigentum ist schon dadurch gewährleistet, dass ein Urheber sein Werk bei sich zuhause in einen Safe einschließen kann und jeder der in sein Haus einbricht und es daraus entwendet, macht sich tatsächlich eines Diebstahls schuldig.
Mehr gibt das Eigentumsrecht nicht her. Nicht bei materiellen Gütern und auch nicht bei immateriellen.
Aber wie gesagt, im Urheberrecht geht es um viel mehr. Da wird den Urhebern ein Recht auf Kontrolle über die kommerzielle Verwertung ihrer Werke zugestanden, was in keinem Grund- und Menschenrecht der Welt garantiert ist.
Das geht so weit, dass die Staatsgewalt sich verpflichtet helfend einzugreifen, wenn ein bestimmtes Geschäftsmodell, das sich der Urheber oder ein von ihm bevollmächtigter Verwerter, ausgesucht hat, unter den gegebenen Bedingungen des freien Marktes nicht optimal funktioniert.
So was gibt es bei keiner anderen Industriesparte.
Und auch damit hört das Urheberrecht noch nicht auf, denn in der aktuellen Auslegung regelt es nicht nur die Rechte bzw. die Kontrolle über kommerzielle Verwertung von immateriellen Werken, sondern gibt den Urhebern und bevollmächtigten Verwertern sogar das recht, jeglichen nicht-kommerziellen Austausch zwischen Privatpersonen zu kontrollieren und wieder muss der Staat dabei den Erfüllungsgehilfen spielen.
Das heutige Urheberrecht geht also weeeeeiiiiit über eine Durchsetzung des Grundrechts auf Privateigentum hinaus!
Aber alles, was darüber hinaus geht, basiert nicht auf Grundrechten. Das Urheberrecht ist in weiten Teilen nichts anderes als ein schnödes Wirtschaftsregulierungegesetz, genau wie z.B. die Gesetze zum Dosenpfand oder Ladenöffnungszeiten.
Das absurde dabei ist, dass man, im Gegensatz zu den genannten Wirtschaftsregulierungsgesetzen, beim Urheberrecht bereit zu sein scheint, für dessen Durchsetzung gleich reihenweise elementare Grundrechte aller Bürger, wie z.B. das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, weitgehend einzuschränken.
Das ist völlig verrückt, denn Grundrechte sind eigentlich höher einzustufen, als ganz gewöhnliches nationales Recht.
Und genau das ist auch an ACTA so schlimme. Ganz unabhängig davon, ob dadurch in Deutschland direkt eine weitere Verschärfung der Urheberrechtslage oder deren Durchsetzung bewirkt wird oder nicht, zementiert man damit einen sinnlosen und schädlichen Missstand.
Das Urheberrecht müsste entschärft und deutlich zurecht gestutzt werden. Z.B. dahingehend, dass wirklich nur noch die kommerzielle Verwertung von geschützten Inhalten reguliert wird, aber nicht mehr der durch Grundrechte garantierte freie Austausch von Informationen von Privatperson zu Privatperson. Und ja, das schließt auch Hollywood-Blockbuster und Lady-Gaga-Songs ein, denn es geht schlicht und einfach niemanden etwas an, was Privatpersonen untereinander austauschen!
Grenzen findet dieses Grundrecht erst, wenn dadurch Grundrechte anderer verletzt würden, aber wie gesagt, es gibt kein Grundrecht auf optimale kommerzielle Verwertung von Eigentum (sei es materiell oder immateriell).