S
Sinthuria
Gast
Ich rate Dir einfach mal den Text von ACTA selbst zu lesen. Deine Befürchtungen sind mehr als übertrieben und lassen sich in der Form auch nicht aus dem Text ableiten.
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Das sehe ich ganz anders.Prinzipiell ist es ein gerechtfertigtes Bedürfnis von Rechteinhabern, ihr Eigentum auch zu schützen – genauso, wie auch ein normaler Bürger erwartet, dass sein Eigentum in Form von Automobilen, Grundstücken und sonstigen Gütern respektiert wird.
and-ri schrieb:alle anderen formen von nutzung geistigen eigentums, zb. zur eigenen unterhaltung oder forschung, sollten und müssten sogar kostenlos möglich sein.
Dragon45 schrieb:NVidia hat 100 Forscher, AMD 90. Beide Entwickeln das gleiche (GPUs) beide haben das gleiche Know How, wie schnell würde man eine neue GPU entwickeln wenn man beide Firmen zusammen schließt und insgesamt 190 Forscher hätte? Die Preisfrage: Wie teuer wären diese, weil es keine konkurrenz gibt?
es gibt hier eigentlich nur eines zu sagen: wenn geistiges eigentum von dritten dazu verwendet wird einen wirtschaftlichen vorteil zu erlangen, dann sollte dem eigentümer dieses eigentums eine nachträgliche vergütung prozentual zum dadurch erwirtschafteten vorteil zugestanden werden.
alle anderen formen von nutzung geistigen eigentums, zb. zur eigenen unterhaltung oder forschung, sollten und müssten sogar kostenlos möglich sein.
Wollen wir doch mal schauen, was der Artikel, über den wir hier schließlich diskutieren, so hergibt.Jelais99 schrieb:Du übertreibst.
Artikel 22 enthält die Möglichkeit der Behörden, an die Rechtsinhaber bestimmte Daten von Warenflüssen und Personen, die eine Verbindung zu verdächtigen Waren aufweisen, weiterzugeben. Wenn Staaten das möchten, können sie Rechteinhabern Informationen zur Verfügung stellen, die a) zur besseren Erkennung von rechtsverletzenden Waren dienen, die b) die Feststellung einer Rechtsverletzung erleichtern oder aber c) nach erfolgter behördlicher Feststellung der Verletzung ohne weitere Zielsetzung herausgegeben werden.
Diese Bestimmung ist primär wohl dazu gedacht, den Rechteinhabern die für einen Zivilprozess notwendigen Daten wie etwa Namen und Anschrift der vermeintlichen Schädiger und natürlich auch Informationen zur Schadensberechnung (daher auch die Warenbeschreibung und Mengenangaben) in die Hand zu geben. Während die ersten beiden Punkte schon vor dem Eintritt einer behördlich festgestellten Rechtsverletzung angewandt werden können, ist der letztere erst nach einer solchen anwendbar.
Interessanterweise wird die Formulierung „zumindest“ verwendet, sodass hier offensichtlich auch eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit (also eine nicht vorsätzliche Begehung) begrüßt werden würde.
Außerdem wird im zweiten Satz dieses Artikels nicht nur die unmittelbare Erlangung eines wirtschaftlichen/kommerziellen Vorteiles umfasst, sondern auch eine mittelbare, was durchaus bestimmte Problematiken mit sich bringen würde.
A HA! Kommen wir zum Kern des ganzen. Die Mittäterschaft. Dies lässt sich direkt auf die Haftung von großen Internetportalen oder kleinen Foren übertragen. Youtube würde demnach Beihilfe zur Verbreitung eines Musikvideos leisten z.B. und würde somit laut ACTA strafbar. (Könnte sich nicht einfach in den AGB davon freisprechen.)Zum Anderen wird die Strafbarkeit von Beihilfe zu solchen Taten und die Möglichkeit einer Verbandsverantwortlichkeit (= Strafbarkeit für juristische Personen) gefordert.
sianon schrieb:@Cervix
Die "Communistische Gesellschaft Frankfurt/Main" wirft mit populistischen Phrasen um sich und findet natürlich sofort die Verbindung zum Antisemitismus. Dass ein Autor, der auf solchen Seiten publiziert, nicht alle Tassen im Schrank haben kann bestätigt sich hier einmal mehr.
Was soll uns dein Zitat/Link sagen?
....repräsentiert das Parlament in allen Außenangelegenheiten, etwa gegenüber anderen EU-Institutionen oder auf internationaler Ebene.
Zehkul schrieb:Und wie billig wäre sie, wenn mehr als nur 2 Firmen produzieren könnten? Da hast du den Gedanken nicht zu Ende gedacht.
Und noch weiter gedacht: Würden NVidia und AMD überhaupt diese Mengen an Forschern beschäftigen, wenn sie dadurch keinen Vorteil haben, und eh jeder die Ergebnisse verwerten kann?
Die Forschung muss geschützt und entlohnt werden, so viel ist klar. Allerdings hindert meines Erachtens die schiere Dauer der Patente gerade in einem sich schnell entwickelnden Sektor wie den GPUs (und CPUs erst!) weitere Forschung, denn wenn weitere Konzerne leichter in das Geschäft einsteigen könnten, würden die mit Sicherheit auch Forscher anstellen.
Dass wir die Intel Krake an der Backe haben, ist Machwerk eines obsoleten Patentrechts.
Voyager10 schrieb:Apropo Gleichschaltung und politische Abhängigkeit der Presse
Wäre das nicht eine Steilvorlage für eine Verfassungsklage ?
Dragon45 schrieb:Wenn du eine Idee hast mit dem man Krebs oder HIV bekämpfen kann würdest du die Forschern offen darlegen anstatt Millionen € zu verdienen mit dem verkauf dieser Idee/Produkt zu erwirtschaften?
Dragon45 schrieb:...
Wenn man jetzt noch Paranoid wäre könnt man sagen: "Ich wünsche mir das wir von Außerirdischen angegriffen werden! Warum? Dann hat die Menschheit einen Grund sich unter einem Bannar zu vereinen, alle sind gleich und haben einen "gemeinsamen Feind"
Fetter Fettsack schrieb:Und welche Formen der Nutzung von geistigem Eigentum (ich beziehe mich auf die TRIPS-Definition) ziehen keinen wirtschaftlichen Vorteil für einen selber oder einen anderen nach sich? Im Übrigen geht es, so meine ich, eher darum, warum Person A einfach mir nichts dir nichts das Eigentum von Person B nach belieben verwenden dürfen soll. Das öffnet doch Tür und Tor für Konflikte.
Zitat von White Cobra
Ich werde einfach mal einen Kommentar einer Zeitung zitieren:
"...."
Und die Grundrechte auf politisch unabhängige Berichterstattung sehe ich damit ebenso verletzt.