@ desert123
Es gibt Recht und es gibt Grundrecht.
Grundrecht ist grundsätzlich höherwertig als gewöhnliches Recht, bzw. hat gewöhnliches Recht immer in erster Linie sicherzustellen, dass die Grundrechte gewährleistet sind.
Es gibt nun mal definitiv kein Grundrecht auf optimale kommerzielle Verwertung von Privateigentum und es hat auch überhaupt nichts mit Enteignung zu tun, wenn man das nicht per Gesetz garantiert.
Wer das Gegenteil behauptet, der soll mir den Grundgesetzartikel dazu zeigen. (Hinweis, nur die ersten 19 Artikel sind Grundrechte.)
Nehmen wir an, es ginge um kein Musikstück, sondern um eine Kartoffel. Käme irgendjemand auf die Idee zu behaupten, der Besitzer der Kartoffel würde enteignet, wenn der Staat nicht dafür sorgt, dass er die Möglichkeit bekommt, die Kartoffel auf die Art und Weise zu Geld zu machen, die er am liebsten hat?
Das Grundrecht garantiert nur, dass niemand dem Kartoffelbesitzer sein Eigentum wegnehmen darf. Darauf, wie und ob er es zu Geld machen kann, gibt es keinerlei Grundrecht.
Wenn der Urheber nicht will, dass sein Werk öffentlich verbreitet wird, dann kann er es wie gesagt in seinen Safe schließen und ich wäre der letzte der fordert zu erlauben, dass jeder in seine Wohnung marschieren und sich aus dem Safe bedienen darf.
Wenn der Urheber aber sein Werk bewusst veröffentlicht, z.B. mit der Absicht es kommerziell zu verwerten, dann haben wir es mit einer komplett anderen Sache zu tun.
Er hat natürlich immer noch das volle Eigentumsrecht, in dem Sinne dass ihm niemand sein Werk einfach wegnehmen darf (und er es dann nicht mehr besitzt, wie auch immer das bei "Geistigem Eigentum" funktionieren soll... Lobotomie?), aber daraus leitet sich in keiner Weise ein GRUNDrecht darauf ab kontrollieren zu dürfen, was mit seinem veröffentlichten Werk danach (ohne kommerzielle Absicht) gemacht wird.
Auch das kann man natürlich trotzdem per Gesetz regeln und das wurde auch gemacht, aber dieses Gesetz dient dann nicht mehr dazu, das Grundrecht auf Privateigentum durchzusetzen, sondern es ist eine schnöde, ganz gewöhnliche Marktregulierung, die in keiner Weise die Bedeutung und den Schutzanspruch eines Grundrechtes hat.
Wenn dieses gewöhnliche Gesetz die Grundrechte anderer verletzt, dann hat es automatisch zurückzustehen!
So kompliziert ist das doch nicht...
Und ich fordere ja gar nicht, dass das Urheberrecht ganz abgeschafft wird. Sobald jemand das geschützte Werk eines anderen kommerziell verwerten will, handelt es sich auch um kein Grundrecht mehr und damit ist es völlig legitim, wenn man das zugunsten des Rechteinhabers reglementiert bzw. unterbindet.
Kino.to, Megaupload usw. würden also weiterhin illegal bleiben! Das einzige was sich ändert wäre, dass hunderte Millionen Privatpersonen, die ohne kommerzielles Interesse untereinander tauschen, nicht mehr sinnlos kriminalisiert werden.
Jedes mal, wenn "Geistiges Eigentum" kommerziell/gewerblich verwertet wird, hat der Urheber den Anspruch, daran beteiligt zu werden bzw. kann er das auch ganz untersagen.
Aber auf rein privaten Austausch ohne kommerzielles Interesse ist durch ein höherwertiges Grundrecht geschützt und der Anspruch das aus finanziellen Interessen heraus regulieren oder unterbinden zu dürfen, ist anmaßend und ungerechtfertigt.
Und tut mir leid, nur mit dem Argument zu kommen, dass das Urheberrecht nun mal so aussieht wie es ist und jeder der dagegen verstößt deshalb automatisch ein unmoralischer Krimineller ist, das reicht mir nicht.
Gewöhnliche Gesetze können, im Gegensatz zu den Grundrechten, problemlos geändert werden. Eine Urheberrechtsreform, wie sie z.B. die Piratenpartei ausgearbeitet hat, wäre 100%ig grundgesetzkonform. Ganz im Gegensatz zum derzeitigen Zustand!