[...] Das Gericht stellt darüber hinaus auch fest, dass die Kommission zwar zu dem Ergebnis gelangte, dass die von Qualcomm getätigten „Anreizzahlungen“ die Anreize für
Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, um sich mit LTE-Chipsätzen zu versorgen, zwar in der Tat verringert haben, jedoch aus dem Beschluss der Kommission hervorgeht, dass Apple für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum, das heißt des Bedarfs, der im Wesentlichen iPhones entsprach, keine technische Alternative zu den LTE-Chipsätzen von Qualcomm hatte. [...]