Beschlagnahme und Konfizierung duch Privatpersonen

Skayritares

Lt. Junior Grade
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Juli 2006
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Hi,

Ich habe eine spontane Frage zur Beschlagnahme und Konfiszierung durch Privatpersonen (nicht Polizei oder andere staatl. Organe).

Ich habe gehört das Privatdetektive im Einzelfall Geld oder Gegenstände beschlagnahmen oder sicherstelle dürfen.
Stimmt das oder wird da von einem Pferd erzählt den es gar nicht gibt?

Wenn auch Privatpersonen Beschlagnahme und Konfiszierung durchführen nur welche Personenkreise?
 
Jeder darf alles beschlagnahmen, was eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellt, gegen das Gesetz ist oder wenn Gefahr im Verzug ist.

Wenn du zB ein kleines Kind mit einer Waffe siehst, dann darfst du es ihm abnehmen. Es besteht ja die Gefahr, dass es sich damit selber oder andere verletzt.

Du darfst auch einem Besoffenen den Autoschlüssel abnehmen, wenn du ihn dadurch abhältst, zu fahren.
 
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Es ist ja auch so, wenn die Polizei zum Beispiel aus welchen Grund auch Immer einen PC beschlagnahmt, dann ist es Eigentum des Staates, aber wie sieht es bei Privatpersonen aus?
 
Wohl eher nicht. Er geht lediglich in den Besitz des Staates über....

Wenn du einem Besoffenen die Autoschlüssel abnimmst (um ihn, dich und Dritte vor Schaden zu beschützen), dann bist du in der Folge auch nicht Eigentümer der Autoschlüssel (oder gar des Autos), du bist lediglich Besitzer.
 
Nein, warum sollte der PC den Eigentümer wechseln? Bestenfalls wird der Datenträger nach Analyse beschlagnahmt, der Rest sollte zurück kommen - nach ein paar Jahren!
Es sei denn, Du hast den Rechner aus dem Fenster geworfen und damit jemanden erschlagen, dann kommt das Teil wohl in die Aservartenkammer! :D

Was man machen kann ist einem Besitzer für eine bestimmte Zeit zu verbieten mit Rechnern / Internet zu arbeiten - so geschehen bei mutmaßlichen Terroristen!
Da wir nicht wissen um was es bei Dir geht, fällt die Antwort natürlich schwer........

edit nach unten, natürlich richtig, Eigentümer nicht Besitzer!
 
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Aber wie sieht es aus beim Geld aus?
Wenn eine Privatperson aus welchen Grund auch immer, von einem anderen Geld beschlagnahmt, darf der das Geld beschlagnahmt hat auch, dies ausgeben?

Ein einer Sendung mit dem Privatdetektiv der eher seine Muskeln das Denken überlässt als sein Hirn. Da hat ein Typ von ihm dem Täter das Geld abgenommen und sich als Anwalt ausgegeben. In der Folge wo es um Gammelfleisch geht die am einem Fleischhandel verkauft wurde.
 
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Wenn man nicht Eigentümer ist, darf man es natürlich auch nicht ausgeben.
 
@skayritarai
Glaube nicht solchen Sendungen. Die laufen alle nach einem Drehbuch ab. Was man dort sieht, ist oft nicht echt. Beispiele dafür sind Richtersendungen, Frauentausch, Bauer sucht Frau usw.
Detektivarbeit ist normalerweise sterbenslangweilig, das kann man nicht zeigen. Also baut man Dramatik und Schwachfug ein.

Allerdings darf ein Ladendetektiv eventuell gestohlene Ware beschlagnahmen, bis die Eigentumsrechte geklärt und alles rechtliche (im Fall einer Anzeige) geklärt ist.
 
Eine Privatperson darf in nahezu keinem Fall Geld wegnehmen und auch ansonsten sind die Fälle, in denen Eingriffe in den Besitz oder das Eigentum zulässig sind, auf die verschiedenen Verteidigungsrechte (Notwehr, Notstand, etc.) beschränkt.
 
Wär ja auch noch schöner... von Bargeld geht nun wirklich keine ernsthafte Bedrohungslage aus. Nun, man könnte jemanden mit nem Sack voll Hartgeld erschlagen...
 
Naja, aber wenn du siehst wie jemand mit ner Alditüte voller Geld aus einer Bank stürmt, lässt sich das mit der Gefahr auch auf Beweismittel übertragen, ich meine es ist ja eine Gefahr für die Gesellschaft wenn ein Täter nicht seiner Strafe zugeführt werden kann, weil er vorher die Beweise vernichtet hat :p
 
Dem Typen wirst du die Tüte aber nicht einfach so abnehmen können. Um sich diese Tüte zu verdienen hat er sicherlich ein Druckmittel, z.B. Sprengstoff oder eine Schusswaffe, verwendet. Willst du dich so einem Typen WIRKLICH in den Weg stellen? Denk immer daran, dass die Bank eh versichert ist... dein Arsch hingegen nicht, und selbigen kriegst du dann aufgerissen.

Außerdem wäre das ja keine Enteignung. Er dürfte das Geld ja gar nicht haben, er ist nicht Eigentümer des Geldes (nur Besitzer).
 
e-Laurin schrieb:
Allerdings darf ein Ladendetektiv eventuell gestohlene Ware beschlagnahmen, bis die Eigentumsrechte geklärt und alles rechtliche (im Fall einer Anzeige) geklärt ist.

Allerdings nur, wenn der Ladendieb Ihm die Sache bereits freiwillig ausgehändigt hat. Ansonsten kann er den Dieb inklusive Diebesgut in seinen Taschen, nur festhalten bis die Polizei eintrifft. Selber die Taschen durchsuchen, ohne Erlaubnis des Besitzers, darf er nicht.

Eine Privatperson darf in nahezu keinem Fall Geld wegnehmen und auch ansonsten sind die Fälle, in denen Eingriffe in den Besitz oder das Eigentum zulässig sind, auf die verschiedenen Verteidigungsrechte (Notwehr, Notstand, etc.) beschränkt.

Richtig. Eine dieser Ausnahmen ist z.B. wenn du bereits in Besitz des Gegenstandes bist und die andere Person Schuldet dir eine Leistung. Dann darfst du Ihm behalten, bis die Person die Gegenleistung erbracht hat.

Z.B. darf die Autowerkstatt nach der Reparatur dein Auto solange behalten, bis du die Rechnung bezahlt hast. Erst dann muß Sie dir dein Auto geben. Hat die Werkstatt dir aber ausersehen das Auto schon vorher ausgehändigt, dann hat Sie Pech. Sie darf sich das Auto, als Pfand, nicht wieder von dir zurück holen. Es bleibt Ihr nur der noch der Klageweg mit Gerichtsvollzieher.
 
Richtig. Eine dieser Ausnahmen ist z.B. wenn du bereits in Besitz des Gegenstandes bist und die andere Person Schuldet dir eine Leistung. Dann darfst du Ihm behalten, bis die Person die Gegenleistung erbracht hat.

Das stimmt so pauschal auch nicht, für den Werkvertrag ist das Unternehmerpfandrecht nämlich explizit gesetzlich geregelt.
 
Moin !

Sehr interessant, welche Meinungen hier herrschen.
Ein Detektiv darf Gegenstände beschlagnahmen ?

Kurzfassung:

Im Strafprozeßsrecht bezeichnet Beschlagnahme nur die zwangsweise Sicherstellung. Sie ist in den §§ 94 ff.
und §§ 111a ff. StPO geregelt. Die strafprozessuale Beschlagnahme kann mögliche Beweismittel erfassen, sowie Gegenstände, die dem Verfall oder der Einziehung unterliegen. Sie setzt voraus, dass der Gegenstand anders nicht in den Besitz der Behörde gelangen kann, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Herausgabe verweigert wird. Wenn eine einfache Sicherstellung ausreicht, ist eine Beschlagnahme als Eingriffsakt nicht erforderlich im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung einer Beschlagnahme einem Richtervorbehalt, d. h. nur bei Gefahr im Verzug darf sie statt von einem Richter durch einen Staatsanwalt oder eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. In diesem Fall soll nach § 98
Abs. 2 StPO bei Widerspruch des Betroffenen innerhalb dreier Tage die richterliche Entscheidung nachgeholt werden. Die Durchführung einer Beschlagnahme auf Anordnung eines Richters ist jedem Polizeivollzugsbeamten möglich....

Der Detektiv darf die Polizei rufen...aber das war es dann auch schon. Er darf ja noch nicht einmal jemanden durchsuchen, geschweige denn eine sog. Zufallsbeschlagnahme machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn eine Privatperson aus welchen Grund auch immer, von einem anderen Geld beschlagnahmt, darf der das Geld beschlagnahmt hat auch, dies ausgeben?
Nein. Wäre ja noch schöner;-)

Ein Bekannter hat eine Wohnung mit Garage vermietet. Der Mieter zahlte mehrere Monate nicht. Der Anwalt riet dem Bekannten nachdem der ganze Mahnungsmist durch war die Garage (mit einem teuren Motorrad) zu verschließen. Begründet wurde es damit, dass der Mieter ansonsten Wertgegenstände verschwinden lassen könnte.
Zu Geld machen durfte er das Motorrad natürlich nicht. Das übernahm kurz drauf ein Gerichtsvollzieher.

Aber nur weil man selber der Meinung ist, dass einem noch Geld zusteht kann man nicht einfach Wertgegenstände in Besitz nehmen. Und verhökern darf man das Zeugs natürlich erst recht nicht.
 
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