News Bewährungsstrafe für SIM-Lock-Knacker

Also sorry, aber so ein Urteil is m.M.n. ungerecht. Wenn ein Autohersteller mir Rabatt gewährt kann er auch nicht verlangen das ich nur super plus bei der Aral tanken muss.
Der hier vorliegende Fall behandelt jedoch dieses Prinzip und unterstützt sogar den Wettbewerbsvorteil für bestimmte Anbieter.
DAS ist nicht im Sinne von Verbrauchern.

Einzig die Tatsache das der Mann dieses Treiben gewerblich betrieb stößt mir sauer auf.

LG Hübie
 
So, jetzt überlegt mal, wann ein Handy hierzulande einen SIM-Lock hat. Meines Wissens gibt es nur zwei Szenarien, wobei mein erstes Beispiel veraltet ist und ich nicht weiß, wie es jetzt geregelt ist:

1. Man kauf ein iPhone bei T-Mobile. Da T-Mobile einen Exklusiv-Vertrag mit Apple hat, wird das iPhone gelocket (auch nur Netlock!), damit man diesen Exklusiv-Vertrag auch einhalten kann (wie sieht das eigentlich jetzt aus? Haben die iPhones immernoch ein Netlock?).

2. Man kauft ein Prepaid-Handy, das im Normalfall mit Simkarte günstiger ist als ohne. Damit sich das für den Provider auch lohnt, will er den Kunden für eine gewisse Zeit an sich binden. Dort ist das dann vertraglich geregelt, dass man den SIM-Lock vor 2 Jahren nicht entfernen darf.

Wenn man ein Handy mit Vertrag kauft (also vom iPhone mal abgesehen) hat man also garkein SIM-Lock (höchstens ein Branding) und kann somit einen anderen Anbieter ohne Probleme nutzen. Dem original Provider kann das ja egal sein, weil du das Handy über die Grundgebühren abzahlst.
 
Es ist wahrscheinlich, dass die Verteidigung des Angeklagten vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig Revision einlegen wird, da die Gesetzeslage nicht eindeutig ist und wichtige Fragen offen blieben.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts legt man keine Revision ein. Das Rechtsmittel der Revision ist für Berufungsurteile der Landes- und Oberlandesgerichte. In diesem Fall legt man Berufung ein.
 
hübie schrieb:
Wenn ein Autohersteller mir Rabatt gewährt kann er auch nicht verlangen das ich nur super plus bei der Aral tanken muss.
Warum nicht? Wenn der Autohersteller den Rabatt nur unter dieser Voraussetzung gewährt und du diesen Vertrag so unterschreibst, wüsste ich nicht, warum der Autohersteller nicht auf die Einhaltung dieses Vertrages beharren kann.

Autohersteller/-händler können schließlich auch vertraglich vorschreiben, dass Reparaturen nur in anerkannten Vertragswerkstätten durchgeführt werden und dass Originalersatzteile verwendet werden.
 
Cohen schrieb:
Warum nicht? Wenn der Autohersteller den Rabatt nur unter dieser Voraussetzung gewährt und du diesen Vertrag so unterschreibst, wüsste ich nicht, warum der Autohersteller nicht auf die Einhaltung dieses Vertrages beharren kann.

Autohersteller/-händler können schließlich auch vertraglich vorschreiben, dass Reparaturen nur in anerkannten Vertragswerkstätten durchgeführt werden und dass Originalersatzteile verwendet werden.

Und wenn du nicht inne teure Vertragswerkstatt gehst, verlierste halt deine Garantie, wirst aber nie dafür angeklagt oder gar die Werkstatt, die das gemacht hat...
 
seb2401 schrieb:
2. Man kauft ein Prepaid-Handy, das im Normalfall mit Simkarte günstiger ist als ohne. Damit sich das für den Provider auch lohnt, will er den Kunden für eine gewisse Zeit an sich binden. Dort ist das dann vertraglich geregelt, dass man den SIM-Lock vor 2 Jahren nicht entfernen darf.

Und genau hier zieht die Argumentation eben nicht, du bist doch nicht wegem dem Sim-Lock an den Provider gebunden, sondern wegen dem VERTRAG, der eine Mindestlaufzeit hat und ein Kredit ist.
Für den Provider ist es sogar BESSER wenn du nicht über ihn Telefonierst/Daten tauschst, da dadurch weniger Kosten für ihn anfallen. Daß er dem zuwiderhandelt bestätigt das einzige Argument für Sim-Lock: Wettbewerbsunterbindung.

Und deshalb wird dieses Urteil auch wieder aufgehoben werden, außer der Herr hat sich für sonstwas strafbar gemacht, von dem wir dann eh nicht mehr erfahren werden.
 
Wegen welchem Vertrag mit Mindestlaufzeit bei einem Prepaid-Handy?
Wenn z.B. ein Handy direkt vom Hersteller 150 Euro kostet, bekommt man es bei einem Provider für 120 Euro inkl. 10 Euro Startguthaben. Wegen diesem Preisvorteil wirst du durch ein SIM-Lock an den Provider gebunden.
Außerdem glaube ich kaum, dass ein Provider nichts an einem verdient, wenn man zu einem Prepaid-Tarif telefoniert. Das würde doch überhaupt keinen Sinn ergeben. Für diese Behauptung hätte ich gerne eine Quelle.
 
Zu der Problematik gab es auch schon ähnliche Urteile. Hier eins des OLG Frankfurts, indem auch die Begründung geliefert wird:
http://www.aufrecht.de/urteile/mark...entfernen-von-sim-lock-sperren-in-handys.html

Anbei noch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06. 2004.
mit einem entsprechendem Auszug:
Der Klägerin stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG zu. Sie habe zwar die mit ihrer Marke versehenen Mobiltelefone in den Verkehr gebracht. Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG sei jedoch nicht eingetreten, weil die Klägerin sich dem weiteren Vertrieb der von ihr als gesperrt in den Verkehr gebrachten, anschließend jedoch entsperrten Mobiltelefone aus berechtigten Gründen i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetze. Die Aufhebung des SIM-Lock-Schutzes sei nicht lediglich eine Anwendung der Gerätesoftware, sondern eine Veränderung des Produkts, durch die eine erweiterte Einsatzmöglichkeit eröffnet werde, die von der Klägerin bei dem Inverkehrbringen gerade nicht vorgesehen worden sei. Durch die Entsperrung werde die ursprüngliche Softwareinformation der Mobiltelefone geändert. Dies rechtfertige es, von einer Veränderung nach § 24 Abs. 2 MarkenG auszugehen, ohne daß es darauf ankomme, ob die Entsperrung entsprechend der Behauptung der Klägerin durch Installation einer veralteten Software erfolgt sei.

Die Klägerin handele bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auch nicht rechtsmißbräuchlich. Sie verfolge keine sachfremden Interessen, sondern versuche nur den Umsatz mit den mit dem SIM-Lock-Schutz versehenen Geräten zu sichern. Dieser werde durch den Weitervertrieb entsperrter Mobiltelefone gefährdet. Zu einer Entsperrung der Mobiltelefone durch beliebige Dritte habe die Klägerin ihre Zustimmung nicht erteilt. Eine irreführende Werbung gegenüber den Endabnehmern hätten die Beklagten nicht dargelegt. Es brauche daher nicht entschieden zu werden, ob die Klägerin sich eine irreführende Werbung der V. zurechnen lassen müsse und welche Folgen sich daraus für die markenrechtlichen Ansprüche der Klägerin überhaupt ergeben könnten.

Quelle: http://lexetius.com/2004,2784

Und soweit ich weiss, wurden bei der Klageschrift sowie der Urteilsbegründung im aktuellen Fall vor allem die § 269 StGB und 303a StGB herangezogen.
Quelle: http://www.internet-strafrecht.com/blog/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[F]L4SH schrieb:
Hier in D wird man mit Handys in 80% der Fälle abgezogen. Die Provider können euch erzählen was sie wollen. Nach 2 Jahren kommt man so gut wie immer mit Prepaid und offenem Gerät am billigsten. Man schenkt euch nix! Was glaubt ihr, warum die ihre Omas verscherbeln würden, damit ihr einen Vertrag abschließt? Die sind an den Geräten gar nicht interessiert. Die sind nur der Köder für die Mausefalle. Wo sind denn die ganzen 9.99€ oder weniger Verträge mit Freiminuten und SMS hin?! Kein Gewinn für die Provider. Vor 10 Jahren waren die noch Standard und Standarte (:D).
Null Plan?
O2 : 120 Freiminuten für 9,99 €
O2 : 300 MB Traffic für 9,99 €
Mit einem Gewärbeschein:
a) 20% Rabatt oder
b) 50 Frei-SMS

Und ist das teuer?
 
@Jelais99

Nach dem Urteil, wären alle Mainboards, die Prozessorkerne freischalten genauso illegal^^

[ChAoZ] schrieb:
Null Plan?
O2 : 120 Freiminuten für 9,99 €
O2 : 300 MB Traffic für 9,99 €
Mit einem Gewärbeschein:
a) 20% Rabatt oder
b) 50 Frei-SMS

Und ist das teuer?
Zu denen gabs früher subventionierte Handys, heute ist es ein Handyunabhäniger Vertrag.. wenn du dazu ein vergünstigtes Handy willst zahlste die Vergünstigung in Raten oben drauf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Iphone ist ja an sich schon eine Sünde.

Aber mitlerweile ist ja nicht nut T-Mobile sonder auch mein Freund O2 auf den Apfelbaum geklettert...

@bLu3to0th

Biste auch nicht mehr so auf dem aktuellen stand woll ;)
les dir mal meinem letzten Beittrag durch. O2 bietet 120freiminuten, SMS-Flat, 300MB Inet-Flat für 20€ im Monat + Handy(HTC Desire für 120€). Und wen du das auf den Monat runter rechnest kommst man bei 10€ und nen paar zerquetschte raus. Man muss nur wissen WO man kauft.

Natürlich nicht bei den Mobielfunkanbietern direkt sondern von Händlern, den richtigen versteht sich.
Google mal nach Handytick ;)
 
Smockil schrieb:
Würde ich verstehen wenn ich der Besitzer des BMW´s wäre, ich bin aber Eigentümer und darf ja mit meinen Eigentum machen was ich will oder?
Hier gehts nicht um dich als Privat Person sondern um den Gewerblichen Händler bzw. Dienstleister der mit umgehen dieser Vertragsbestandteile Geld verdienst.
 
.p0!$3n. schrieb:
...
@bLu3to0th

Biste auch nicht mehr so auf dem aktuellen stand woll ;)
les dir mal meinem letzten Beittrag durch. O2 bietet 120freiminuten, SMS-Flat, 300MB Inet-Flat für 20€ im Monat + Handy(HTC Desire für 120€). Und wen du das auf den Monat runter rechnest kommst man bei 10€ und nen paar zerquetschte raus. Man muss nur wissen WO man kauft.

Natürlich nicht bei den Mobielfunkanbietern direkt sondern von Händlern, den richtigen versteht sich.
Google mal nach Handytick ;)

http://www.o2online.de/nw/angebote/handys/smartphones/smartphones.html?smartphone=smartphone2

Beim Provider(in dem Fall o2) direkt ist es genau so, wie ich es gesagt habe... Du zahlst den Vertrag + den Handypreis in Raten.. beim N8 wären das 20Teuro mtl extra, also insgesamt 40/monat.

Was ThePhoneHouse und Co. machen ist mir relativ egal, da man gerade bei diesen Vereinen sofort von Strich nach Faden be****** und übers Ohr gehauen wird, so bald die merken dass es geht. Außerdem (so wars zumindest früher) kriegt man bei denen keine Handys verbilligt, wenn man den Vertrag verlängert und ich muss nicht alle 2 Jahre nen neuen Vertrag abschließen - da wechsel ich lieber in "günstigere" Tarife.

Achja wo wir gerade beim "übers Ohr hauen" sind -> http://www.handytick.de/handys/nokia/nokia-n8-4600/mit-tarif/o2-blue-100-mit-handy.htm komisch bei handtick.de ist das Handy sogar noch 5euro mtl teurer als bei o2, wirklich klasse Tipp^^


Aber im Allgemeinen isses eh so, dass wenn die mit ihrer "Tariferei" so weiter machen, ich nach Ablauf meiner jetzigen 2 Jahren in Prepaid wechsle, da die Tarife nicht billiger werden, sondern nur "mehr" Leistung auf Grund der entfallenen Subventionierung angeboten wird(wenn ichs aber ins Verhältnis zur damaligen Handysubventionierung setze ist es nicht billiger). Insgesamt ist es dann halt doch irgendwie einiges teurer. Momentan ist für mich die Inetflat+Emailadresse der einzige Grund zu bleiben.

Also mein Tipp an dieser Stelle: Lies die Seiten auch bis zum Ende durch ;)

VG bLu3
 
Affenkopp schrieb:
Da bist du aber falsch informiert. Das ist vile Jahre her. Privatkopien sind illegal, nur wird es im kleinen Umfang kaum strafrechtlich verfolgt.

Es ist sogar jedwedes Umgehen von Kopierschutz illegal. D.h. selbst seine eigene, neu gekaufte CD darf man, falls mit Kopierschutz versehen, nichtmal als mp3 umwandeln, um sie auf seinem mp3-Player zu hören.

Wenn man das alles verfolgen würde, würden Polizisten erstmal jeden mit Kopfhörer festnehmen müssen, aber es interessiert halt keine Sau - da frage ich mich manchmal wirklich, wieso es solche Gesetze überhaupt gibt.. :freak:

Damit die Unternehmen Ruhe geben? :D
 
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