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NewsBewerbungsseite für Beta von Guild Wars 2 ist online
Dessen bin ich mir bewusst, nur wollte ich wisse, da man bestimmte Kaufverträge ja auch unter 18 schließen darf, ob diese eine Ausnahmeregelung bei Verträgen darstellen und ob man etwaige andere Verträge, wie z.B. NDAs nur eingehen darf/kann, wenn man volljährig ist.
Generell sind Rechtsgeschäfte durch Personen unter 18 Jahren erst einmal schwebend unwirksam, sofern kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vormundes vorliegt.
Die Auslegung ist je nach Art des Geschäfts unterschiedlich. Bei Kauf von Gegenständen gegen Bargeld geht man in der Regel davon aus, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei anderen Geschäften (z.b. auch bei Abgabe einer Willenserklärung zur Geheimhaltung von Informationen) ist diese Annahme nicht so einfach gegeben. Da erfordert es die ausdrückliche Zustimmung eines gesetzlichen Vormunds.
Ok, jetzt verstehe ich, wie das alles zusammenhängt, weil unser Politik Lehrer uns mal erzählt hat, dass man Verträge nur ab 18 schließen kann, aber nen anderer Lehrer irgendwas von Verträgen erzählt hat, die man auch unter 18 schließen darf, wenn z.B. es nur um kleinere Geldsummen geht. Vielen Dank für deine Erklärung, jetzt blicke ich da durch.
Habe micha uch angemeldet, aber auch noch keine Email bekommen.
Komischerweise hat meine 500MB 96GT laut dem Tool auch über 2000MB Ram (2225 glaub ich).
Die Beta zu spielen wäre natürlich schön, aber wenn ich nicht gewählt werde ists jetzt auch kein Weltuntergang.
Schließlich wird das spiel wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen. Wer weiss, was die überhaupt testen. Es gab ja schließlich schon eine Beta.
Ich habe meine Bestätigungsmail auch erst am Folgetag erhalten. Warscheinlich ist einfach deren Infrastruktur überlastet, oder die Mails bleiben irgendwo hängen. Das kann schon mal passieren.
Abgeschickt wurde sie jedenfalls nach ihrem Zeitstempel kurz nachdem ich mich registriert hatte.
Lustigerweise springt bei dem Blizzard Tool jedes mal sofort mein Virenscanner an
Ein Schelm wer dabei böses denkt
Ergänzung ()
GuyIncognito schrieb:
Generell sind Rechtsgeschäfte durch Personen unter 18 Jahren erst einmal schwebend unwirksam, sofern kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vormundes vorliegt.
Die Auslegung ist je nach Art des Geschäfts unterschiedlich. Bei Kauf von Gegenständen gegen Bargeld geht man in der Regel davon aus, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei anderen Geschäften (z.b. auch bei Abgabe einer Willenserklärung zur Geheimhaltung von Informationen) ist diese Annahme nicht so einfach gegeben. Da erfordert es die ausdrückliche Zustimmung eines gesetzlichen Vormunds.
FalsePositive kann schon vorkommen, genauso bei MemoryHacks. Ein Virenscanner scannt ja meist nach bestimmten Mustern und die können auch in harmloser Software auftreten. Gute Antivirentools geben da selten Alarm, schlechte (bspw. Avira) schlagen hier öfters Alarm.
Man kann sich auf der Beta Anmeldungsseite (Anmeldung selbst ist nun geschlossen, über 1 Millionen gabs ) die Mail auch erneut zuschicken lassen.