WhiteShark
Admiral
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Er verliert keinerlei Geld durch die abgebrochene Auktion. Schon gar nicht die Differenz zum Marktpreis.miac schrieb:Weil Du den Käufer um ein mögliches Schnäppchen bringst und du damit Schaden verursachst, nähmlich die Differenz zum Marktpreis.
Der Käufer hat keinen finanziellen Verlust. Es ist so als wäre die Auktion nie da gewesen.Weil Du den Artikel eventuell beschädigst und den Käufer so um sein Schnäppchen bringst und damit Schaden verursachst.
Wenn ich etwas verkaufe, dann meine ich es auch ernst. Aber es kann immer was passieren. Selbst wenn ich das Mainboard bereits ausgebaut habe, kann es beim verpacken kaputt gehen.Wenn Du etwas verkaufen willst, muß das ernst gemeint sein und nicht "ich guck ma, wieviel es bringt. Ich halte ja weiter alle Vorteile in meiner Hand".
So ist das halt bei Privatkauf von Gebrauchtware.