Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Ich halte es für sinnvoll für diese Diskussion, wenn zunächst einmal erläutert wird, weshalb man bei geistigem Eigentum nur Lizenzen (= Nutzungsrechte), bei gewöhnlichem (originären) Eigentum jedoch (im Wesentlichen) freies Verfügungsrecht erwirbt:
Geistiges Eigentum beinhaltet die Gefahr der (nahezu kostenlosen) Vervielfältigung (Kopie). Originäres (materielles) Eigentum nicht. Durch die Vervielfältigung können dem Eigentümer (= Rechteinhaber) immense Schäden entstehen.
Würde man beim Kauf geistigen Eigentums (Software, Musik, Filme) selbst das Eigentum daran erwerben, stünde es einem frei, dies zu kopieren und auch die Kopien zu verkaufen. Daher die Unterscheidung, dass man bei geistigem Eigentum nur Nutzungsrechte erwirbt und nicht das Vollrecht des Eigentums.
Bsp:
Würde ich das Eigentum an einem Computerspiel erwerben, so könnte ich die Basisprogrammierung (die andere mit hohen Kosten entwickelt haben) dazu benutzen, auf Grundlage dieser ein eigenes Computerspiel mit geringem Aufwand zu erstellen, welches ich dann gewinnbringend vermarkten könnte. Mein Spiel könnte besser ankommen als das von den Urhebern entwickelte Original, was bedeuten würde: Die anderen haben die Arbeit und die Kosten, ich habe den Gewinn.
Wichtig ist nun zu erkennen, dass allein darin der einzige Unterschied geistigen Eigentums zum originären Eigentum liegt. Ich kann meinen VW Golf nicht beliebig vervielfältigen und dann selbst verkaufen. Geistiges Eigentum braucht einen zusätzlichen Schutz vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung.
Der Vergleich hinsichtlich des Wiederverkaufs mit originärem (materiellem) Eigentum ist also absolut berechtigt; hinsichtlich des Wiederverkaufsrechts gibt es keine einzige sinnvolle Argumentation, weshalb dieser untersagt sein sollte. In diesem Punkt gibt es keine Unterscheidung zwischen den beiden Eigentumsarten. Der zusätzliche Schutz geistigen Eigentums erstreckt sich nur darauf, dass es kopierbar ist und deshalb sehr einfach unberechtigt weiterverteilt werden kann. Das muss verhindert werden. Nicht aber die Situation, in der der bisherige Nutzungsrechteinhaber sein Nutzungsrecht aufgibt und an jemanden anderen überträgt.
Ein Bsp dazu:
Zwei sehr einkommensschwache Personen (sagen wir mal Hartz-4-Empfänger) möchten gerne ein Fahrrad haben, weil sie damit ihre Einkäufe leichter nach Hause transportieren können. Das gewünschte Fahrrad beider Personen kostet EUR 600. Keine der beiden Personen kann 600 EUR aufbringen. Also verabredet man sich und beschließt, dass beide Personen sich die Nutzung des Fahrrades teilen. Jeder hat es einen Tag lang für sich, am nächsten Tag bekommt es der andere. Beide müssen nur 300 EUR aufbringen, was machbar ist.
Wer von Euch (an die Steam / Valve Befürworter) glaubt, dass es berechtigt wäre, wenn nun der Fahrradhersteller daherkommen und argumentieren würde, beide sollen sich gefälligst ein eigenes Fahrrad kaufen (denn so würde man zwei Fahrräder verkaufen können), denn das Nutzungsrecht am Fahrrad würde nur einem der Käufer zustehen und man könne es nicht übertragen?
Und wo ist der Unterschied zu folgender Situation:
Bsp:
Zwei sehr einkommensschwache computerspielebegeisterte Menschen können es sich nicht leisten, sich alle zwei Monate ein neues Spiel zu gönnen. Sie möchten aber gerne zeitnah bei Release die Spiele spielen und teilen ihr Interesse hinsichtlich der gewünschten Spiele. Also verabredet man: Du kaufst Spiel 1, ich Spiel 2, wir beide spielen unser Spiel durch und tauschen danach, wobei das Nutzungsrecht (und die Nutzungsmöglichkeit) eines Spiels natürlich immer nur bei einer Person liegt.
Genau - es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden Situationen. Die Industrie hat sich bei geistigem Eigentum nur den Umstand zunutze gemacht, dass - was an sich ja nicht falsch ist - kein Kopierschutz umgangen werden darf. Nur wurde der Kopierschutz eben neuerdings an Accounts gebunden, welche nicht weiterveräußert werden dürfen. Praktisch für die Inhaber der Urheberrechte, jedoch keinesfalls akzeptabel.
Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Rechtsprechung und Rechtslage zu dieser Situation auf längere Frist ändern wird. Der Gesetzgeber passt sich leider nur sehr langsam neuen Gegebenheiten an.
Fakt ist aber, dass Steam / Valve und andere ähnlich organisierte Firmen im Grunde Verbrecherorganisationen sind, die eine noch nicht bearbeitete Gesetzeslücke ausnutzen, um die Rechte von Nutzungsinhabern unberechtigterweise einzuschränken um den eigenen Profit zu erhöhen. Wer die eigene Nutzungslizens aufgibt, muss diese verkaufen können. Genauso wie ich mein Fahrrad nicht mehr nutzen kann, wenn ich es verkauft habe.
Der Verkauf erworbener Nutzungslizenzen bezüglich gebrauchter Software sollte eine absolute Selbstverständlichkeit sein, denn diese Nutzungslizenzen unterscheiden sich - mit Ausnahme der oben angeführten Punkte - in nichts mit originärem Eigentum.
Deshalb ist eine Beteiligung der Rechteinhaber an Wiederverkäufen (wie häufig hier im Thread vorgeschlagen) auch absolut kein Thema. Die Rechteinhaber haben diesbezüglich absolut keinen Anspruch.
Wer anders denkt (dies sei ihm gerne belassen), der möge der Gerechtigkeit wegen bitte auch dafür plädieren, dass auch materielles Eigentum an nur eine Person gebunden sei. Als Fahrradhersteller würde ich mich ungerecht behandelt fühlen, wenn mein Produkt an jeden verliehen, verkauft oder überlassen werden dürfte, wogegen ein Hersteller von Software den Anspruch hat, dass sich jeder, der mein Produkt nutzen möchte, es sich gefälligst selbst kaufen muss.
MfG,
Dominion.
Geistiges Eigentum beinhaltet die Gefahr der (nahezu kostenlosen) Vervielfältigung (Kopie). Originäres (materielles) Eigentum nicht. Durch die Vervielfältigung können dem Eigentümer (= Rechteinhaber) immense Schäden entstehen.
Würde man beim Kauf geistigen Eigentums (Software, Musik, Filme) selbst das Eigentum daran erwerben, stünde es einem frei, dies zu kopieren und auch die Kopien zu verkaufen. Daher die Unterscheidung, dass man bei geistigem Eigentum nur Nutzungsrechte erwirbt und nicht das Vollrecht des Eigentums.
Bsp:
Würde ich das Eigentum an einem Computerspiel erwerben, so könnte ich die Basisprogrammierung (die andere mit hohen Kosten entwickelt haben) dazu benutzen, auf Grundlage dieser ein eigenes Computerspiel mit geringem Aufwand zu erstellen, welches ich dann gewinnbringend vermarkten könnte. Mein Spiel könnte besser ankommen als das von den Urhebern entwickelte Original, was bedeuten würde: Die anderen haben die Arbeit und die Kosten, ich habe den Gewinn.
Wichtig ist nun zu erkennen, dass allein darin der einzige Unterschied geistigen Eigentums zum originären Eigentum liegt. Ich kann meinen VW Golf nicht beliebig vervielfältigen und dann selbst verkaufen. Geistiges Eigentum braucht einen zusätzlichen Schutz vor unbefugter Nutzung und Vervielfältigung.
Der Vergleich hinsichtlich des Wiederverkaufs mit originärem (materiellem) Eigentum ist also absolut berechtigt; hinsichtlich des Wiederverkaufsrechts gibt es keine einzige sinnvolle Argumentation, weshalb dieser untersagt sein sollte. In diesem Punkt gibt es keine Unterscheidung zwischen den beiden Eigentumsarten. Der zusätzliche Schutz geistigen Eigentums erstreckt sich nur darauf, dass es kopierbar ist und deshalb sehr einfach unberechtigt weiterverteilt werden kann. Das muss verhindert werden. Nicht aber die Situation, in der der bisherige Nutzungsrechteinhaber sein Nutzungsrecht aufgibt und an jemanden anderen überträgt.
Ein Bsp dazu:
Zwei sehr einkommensschwache Personen (sagen wir mal Hartz-4-Empfänger) möchten gerne ein Fahrrad haben, weil sie damit ihre Einkäufe leichter nach Hause transportieren können. Das gewünschte Fahrrad beider Personen kostet EUR 600. Keine der beiden Personen kann 600 EUR aufbringen. Also verabredet man sich und beschließt, dass beide Personen sich die Nutzung des Fahrrades teilen. Jeder hat es einen Tag lang für sich, am nächsten Tag bekommt es der andere. Beide müssen nur 300 EUR aufbringen, was machbar ist.
Wer von Euch (an die Steam / Valve Befürworter) glaubt, dass es berechtigt wäre, wenn nun der Fahrradhersteller daherkommen und argumentieren würde, beide sollen sich gefälligst ein eigenes Fahrrad kaufen (denn so würde man zwei Fahrräder verkaufen können), denn das Nutzungsrecht am Fahrrad würde nur einem der Käufer zustehen und man könne es nicht übertragen?
Und wo ist der Unterschied zu folgender Situation:
Bsp:
Zwei sehr einkommensschwache computerspielebegeisterte Menschen können es sich nicht leisten, sich alle zwei Monate ein neues Spiel zu gönnen. Sie möchten aber gerne zeitnah bei Release die Spiele spielen und teilen ihr Interesse hinsichtlich der gewünschten Spiele. Also verabredet man: Du kaufst Spiel 1, ich Spiel 2, wir beide spielen unser Spiel durch und tauschen danach, wobei das Nutzungsrecht (und die Nutzungsmöglichkeit) eines Spiels natürlich immer nur bei einer Person liegt.
Genau - es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden Situationen. Die Industrie hat sich bei geistigem Eigentum nur den Umstand zunutze gemacht, dass - was an sich ja nicht falsch ist - kein Kopierschutz umgangen werden darf. Nur wurde der Kopierschutz eben neuerdings an Accounts gebunden, welche nicht weiterveräußert werden dürfen. Praktisch für die Inhaber der Urheberrechte, jedoch keinesfalls akzeptabel.
Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Rechtsprechung und Rechtslage zu dieser Situation auf längere Frist ändern wird. Der Gesetzgeber passt sich leider nur sehr langsam neuen Gegebenheiten an.
Fakt ist aber, dass Steam / Valve und andere ähnlich organisierte Firmen im Grunde Verbrecherorganisationen sind, die eine noch nicht bearbeitete Gesetzeslücke ausnutzen, um die Rechte von Nutzungsinhabern unberechtigterweise einzuschränken um den eigenen Profit zu erhöhen. Wer die eigene Nutzungslizens aufgibt, muss diese verkaufen können. Genauso wie ich mein Fahrrad nicht mehr nutzen kann, wenn ich es verkauft habe.
Der Verkauf erworbener Nutzungslizenzen bezüglich gebrauchter Software sollte eine absolute Selbstverständlichkeit sein, denn diese Nutzungslizenzen unterscheiden sich - mit Ausnahme der oben angeführten Punkte - in nichts mit originärem Eigentum.
Deshalb ist eine Beteiligung der Rechteinhaber an Wiederverkäufen (wie häufig hier im Thread vorgeschlagen) auch absolut kein Thema. Die Rechteinhaber haben diesbezüglich absolut keinen Anspruch.
Wer anders denkt (dies sei ihm gerne belassen), der möge der Gerechtigkeit wegen bitte auch dafür plädieren, dass auch materielles Eigentum an nur eine Person gebunden sei. Als Fahrradhersteller würde ich mich ungerecht behandelt fühlen, wenn mein Produkt an jeden verliehen, verkauft oder überlassen werden dürfte, wogegen ein Hersteller von Software den Anspruch hat, dass sich jeder, der mein Produkt nutzen möchte, es sich gefälligst selbst kaufen muss.
MfG,
Dominion.