MahatmaPech
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@all, die hier hoffen, alle möglichen spiele ihres steamaccounts weiterverkaufen zu können.
im text heißt es: (und das gilt mindestens für alle valve-titel)
damit wird es schon mal wieder schwieriger. inwieweit die folgenden nebensätze im artikel dann noch anwendung finden dürfen, kann nur aus dem ursprungstext des urteils entnommen werden. klingt jedenfalls mal wieder schwammig.
woher will valve wissen, welche spiele noch anreiz für einen zweitbesitzer bieten? ich persönlich habe genug karteileichen im account, die ich schon ewig nicht mehr gespielt habe. darf ich die dann veräußern, weil ein käufer doch sicherlich nur dann was kauft, wenn er auch interesse daran hat? zumindest mehr als ich in den letzten jahren?!
hat dazu schon jmd ne belastbare aussage?
im text heißt es: (und das gilt mindestens für alle valve-titel)
Valve sieht sich im Recht, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs durch den Urheber grundsätzlich für rechtens erklärt haben, ...
damit wird es schon mal wieder schwieriger. inwieweit die folgenden nebensätze im artikel dann noch anwendung finden dürfen, kann nur aus dem ursprungstext des urteils entnommen werden. klingt jedenfalls mal wieder schwammig.
woher will valve wissen, welche spiele noch anreiz für einen zweitbesitzer bieten? ich persönlich habe genug karteileichen im account, die ich schon ewig nicht mehr gespielt habe. darf ich die dann veräußern, weil ein käufer doch sicherlich nur dann was kauft, wenn er auch interesse daran hat? zumindest mehr als ich in den letzten jahren?!
hat dazu schon jmd ne belastbare aussage?