News BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software

@all, die hier hoffen, alle möglichen spiele ihres steamaccounts weiterverkaufen zu können.

im text heißt es: (und das gilt mindestens für alle valve-titel)

Valve sieht sich im Recht, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs durch den Urheber grundsätzlich für rechtens erklärt haben, ...

damit wird es schon mal wieder schwieriger. inwieweit die folgenden nebensätze im artikel dann noch anwendung finden dürfen, kann nur aus dem ursprungstext des urteils entnommen werden. klingt jedenfalls mal wieder schwammig.

woher will valve wissen, welche spiele noch anreiz für einen zweitbesitzer bieten? ich persönlich habe genug karteileichen im account, die ich schon ewig nicht mehr gespielt habe. darf ich die dann veräußern, weil ein käufer doch sicherlich nur dann was kauft, wenn er auch interesse daran hat? zumindest mehr als ich in den letzten jahren?!

hat dazu schon jmd ne belastbare aussage?
 
Guest83 schrieb:
Du hast damit gegen die Steam-AGB verstoßen und Valve könnte jederzeit den Account mit allen Spielen sperren und du könntest nichts dagegen machen.

Naja, nicht mehr und Valve muss das erstmal heraus bekommen. Kann ja auch sein, dass du umgezogen bist und wenn Valve dann eine Meldebescheinigung möchte, dann wirds grenzwertig. Wobei das eher unwahrscheinlich ist.
 
Metalhead85 schrieb:
Naja, nicht mehr und Valve muss das erstmal heraus bekommen. Kann ja auch sein, dass du umgezogen bist und wenn Valve dann eine Meldebescheinigung möchte, dann wirds grenzwertig. Wobei das eher unwahrscheinlich ist.

Dazu ist Valve garnicht befugt, mit der Meldebescheinigung. Mit meinen Einlogg-Daten kann ich mich an jedem x-beliebigen PC, egal in welchem Bundesstaat oder sogar Land ich wohne, einloggen.
 
M.B.H. schrieb:
KÖNNTE, davon wissen sie aber nichts, wie auch? Steam überprüft ja nicht ob mit den selben Einlogg-Daten von einem anderen System sich eingeloggt wird.
Und was willst du damit sagen? Dass ein Vertragsbruch völlig okay ist, solange der Vertragspartner es nicht bemerkt?


Metalhead85 schrieb:
Naja, nicht mehr und Valve muss das erstmal heraus bekommen. Kann ja auch sein, dass du umgezogen bist und wenn Valve dann eine Meldebescheinigung möchte, dann wirds grenzwertig. Wobei das eher unwahrscheinlich ist.
Im Zweifel möchte Valve überhaupt nichts, im Zweifel beendet es einfach den Vertrag mit dir (=sperren deinen Account). Macht Valve natürlich nicht, weil es schlechte Publicity wäre.
 
M.B.H. schrieb:
Ich habe schon ewig gebrauchte Software weiterverkauft, wusste auch nicht dass das verboten ist. alles andere kann man auch gebraucht weiterverkaufen, also auch software. Ist auch nur ein Produkt.

Meinen Steam-Account habe ich auch gebraucht gekauft. Klappt doch alles super!?

Ich hoffe das gilt jetzt nicht als Werbung.
steam & origin gehackt
Quelle: pcghx.de


Dort hat sich ein User letztes Jahr einen Steam und Origin Account gekauft der dieses Jahr im April gesperrt wurde.
Glück für den Verkäufer, dank Seriennummern und Rechnungen kann er einfach hergehen und den Steam Support melden, dass er gehackt wurde.
Ergo 250€ Gewinn gemacht + er hat seinen Account wiedergeholt... Pech für den Käufer, er hat 250€ in den Sand gesetzt.

//:

Gnodab schrieb:
Da ich zwei Söhne habe sie aber einen Rechner gemeinsamen nutzten und jeder von ihnen einen eigenen Account hat... es ist also verboten, so so.

Und wenn ich meinen Account mit allen Spielen verkaufen will, sagen wir mal an meinem Bruder, woher will den Valve denn wissen das der Rechner meines Bruders nicht meiner ist?

Ich weiß, AGB und so, aber es halt nicht überprüfbar und ich sehe auch kein vernünftigen Grund es nicht zu tun.

Was hat das jetzt mit den verschiedenen PCs zutun?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Guest83:
Welchen Vertrag denn? Den, den ich mit meinem Steamaccount abgeschlossen habe? Ok, können sie machen :)
Die 200+ anderen Verträge, die ich mit den Publisher über deren Lizenznutzung abgeschlossen habe? Hmmm, kannst du mir vielleicht auch noch verraten, auf welcher Rechtsgrundlage die das machen dürfen? ;)
 
Wie viele Leute können hier eigentlich nicht zwischen einer Lizenz zur Softwarenutzung und einem Account unterscheiden?!

Natürlich hebelt dieses Urteil die Steam AGB zum Thema Accountverkauf nicht aus.

Da ich zwei Söhne habe sie aber einen Rechner gemeinsamen nutzten und jeder von ihnen einen eigenen Account hat... es ist also verboten, so so.
Was haben die Accounts deiner Söhne damit zu tun? Wenn jeder seinen eigenen hat mit seinen Spielen ist doch alles in Butter.

Und wenn ich meinen Account mit allen Spielen verkaufen will, sagen wir mal an meinem Bruder, woher will den Valve denn wissen das der Rechner meines Bruders nicht meiner ist?

Ich weiß, AGB und so, aber es halt nicht überprüfbar und ich sehe auch kein vernünftigen Grund es nicht zu tun.
Es ist wie bei allem... wo kein Kläger da kein Richter. Legal ist es deswegen noch lange nicht.
 
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Schnitzl schrieb:
bitte lesen, ich schrieb "so hat es früher auch schon funktioniert", völlig ohne Steuerung.
Und es wird auch wieder funktionieren. Fiktiv: warte mal bei Battlefield 3 bis es gebraucht günstiger ist :evillol:

P.S.: dann kannst auch auf den nächsten Steam-Sale warten oder bis es billiger wird oder oder oder
warten kann man immer, was aber die Leute mitnichten davon abhält, neue Spiele (und auch neue HW) zu kaufen.

Ja, aber früher war das Medium auch ein anderes. Da konnte man nicht mal eben ein Spiel überall auf der Welt zum weiterverkauf anbieten. Entweder hat man es zu einem AV gebracht und hatte somit einen Zwischenhändler oder hat es halt im Bekanntenkreis getauscht/verkauft.

Wenn das in Zukunft über Steam möglich sein muss, ist die Käuferbasis WESENTLICH größer.

BF3 ist ein Onlinespiel. Klar wird das nicht so oft weiterverkauft und der Preis sinkt dadruch nicht, wie ein Indie-Jump'n'Run. Was soll das Beispiel?


Ja, klar warten kann man immer. Aber wenn die Preise eines Sales vorher schon erreicht werden, dann hat der Entwickler nix davon, weil es den Gebrauchthändlern zugute kommt.
 
Zum Thema Steam und Spielelizenzen weiterverkaufen (auch wenn es etwas offtopic ist):

Ich vermute mal, dass der Handel mit den Trading Cards bereits ein Probelauf für die spätere Lizenzübertragung von Spielen ist. Der Käufer kauft eine Trading Card für 9 Cent, davon bekommt Valve 1 Cent, der Spielehersteller 1 Cent und der Verkäufer 7 Cent.

Ähnliches wäre bei Spielen auch denkbar. Spieler A bietet z.B. einen Titel, der momentan bei Steam ca. 12 € neu kostet für 9 € an; Valve und der Spielehersteller bekommen davon je 1 - 2 Euro ab. Ab dem Starten des Verkaufsangebotes kann das Spiel vorübergehend nicht genutzt werden, bei Verkauf wird die Lizenz für den Käufer B freigeschaltet und beim Verkäufer gelöscht, bei Abbruch des Angebots wird die Lizenz wieder für Spieler A reaktiviert.

Damit der digitale Gebrauchthandel nicht überhand nimmt, wären Einschränkungen möglich, z.B. nur x Transaktionen pro Monat, nur x Weitergaben einer Lizenz oder nur Spiele teilnehmender Spielehersteller. Natürlich verfallen bei Verkauf eines Spiels auch die erspielten Achievements, was so einige Spieler vom Verkauf abhalten wird... bei Fehlkäufen, die man eh nicht weit gespielt hat, wäre die Achievementlöschung hingegen irrelevant.

Zudem gibt es für den Verkäufer keine Geldauszahlung sondern nur Guthaben für weitere Steam-Käufe.
 
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Herrlich, diese Aufregung wieder...

Ich verstehe gar nicht, warum manche ihren Steam-Acc loswerden wollen. Wenn ich die Nachteile vorher kenne, erstelle ich mir doch erst keinen?!

Ich nutze Steam seit 2005, und habe auch immer nur Sachen gekauft die ich auch wirklich haben wollte. Ob ich ein Spiel nun elektronisch oder im Laden kaufe, muß man sich bei Abwägung aller Vor- und Nachteile dabei eben vorher überlegen. Ist doch nicht so schwer.

Mir würde btw eine Funktion, mit der ich Spiele an Freunde verschenken oder zumindest mit ihnen tauschen kann, völlig reichen.

Ich mag Steam! :)
 
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Bregor schrieb:
Ja, aber früher war das Medium auch ein anderes. Da konnte man nicht mal eben ein Spiel überall auf der Welt zum weiterverkauf anbieten. Entweder hat man es zu einem AV gebracht und hatte somit einen Zwischenhändler oder hat es halt im Bekanntenkreis getauscht/verkauft.

Wenn das in Zukunft über Steam möglich sein muss, ist die Käuferbasis WESENTLICH größer.

BF3 ist ein Onlinespiel. Klar wird das nicht so oft weiterverkauft und der Preis sinkt dadruch nicht, wie ein Indie-Jump'n'Run. Was soll das Beispiel?


Ja, klar warten kann man immer. Aber wenn die Preise eines Sales vorher schon erreicht werden, dann hat der Entwickler nix davon, weil es den Gebrauchthändlern zugute kommt.

Zum einen kann der Gebrauchthändler auch z.B. Steam sein, zum anderen kann der Verkäufer sich von dem Geld wieder neue Spiele kaufen (was er auch machen wird!)
Ich weiss nicht wie oft man noch auf diese Möglichkeit hinweisen muss?

Von mir aus nimm ein Indie-Jump'n'Run .... Kostenpunkt um die 10 Euro
Beispiel: ich kaufe 3, spiel alle durch danach verkaufe ich 2 davon (das 3. nicht weil ich es behalten+nochmal spielen will)
Vom Erlös kaufe ich ein 4. Indie-Jump'n'Run welches ich so nie gekauft hätte und der Entwickler freut sich

Somit Willkommen auf der anderen Seite der Medaille: ich z.B. kaufe seit 1-2 Jahren so gut wie gar keine Spiele mehr wegen der fehlenden Weiterverkaufsmöglichkeit.
Hätte ich die Möglichkeit Steam Spiele weiterzuverkaufen würde ich wieder zurückfinden zu alten Gepflogenheiten und pro Monat mehrere Spiele kaufen....
Wenns nix ist hab ich nicht den Vollpreis in den Sand gesetzt.
 
Valve sieht sich im Recht, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs durch den Urheber grundsätzlich für rechtens erklärt haben
Valve behauptet dies, die Verbraucherschutzzentrale ist dort anderer Meinung und ist bereits dabei Valve auf Einhaltung der Gesetze hin zu verklagen. Meinst du ernsthaft, dass die Verbraucherschutzzentrale Valve verklagen würde wenn sie sich nicht im Recht fühlen würden?

Dann stelle ich auch mal eine ähnliche Behauptung auf:
Ich sehe mich immer im Recht, da sowohl der EuGH als auch der BGH nicht gesagt haben, dass ich Unrecht hätte trifft dies zu.
Verstehst du den Unterschied? Natürlich hat noch kein Gericht entschieden, dass ich Unrecht hätte, aber es hat auch noch kein Gericht entschieden, dass ich Recht hätte. Aber habe ich automatisch immer Recht nur weil noch keiner mich auf das Gegenteil hin verklagt hat? Zu meinen Recht zu haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar Schuhe.

Aber diese Schlussfolgerung beansprucht Valve für sich. Es hat noch kein Gericht gesagt, dass wir im Unrecht sind, also sind wir automatisch im Recht. Sind halt Amerikaner... :D Muss man nicht verstehen...
 
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Richtig, aber Recht kann man jetzt aktiv schaffen durch Klage und die nachgelagerten Gerichtsverfahren von Abmahnungen.

Hoffentlich finden sich Anwälte, die jetzt Steam, Google und Apple abmahnen. Das Weiterkaufsrecht für alle Plattformen wird kommen, es ist nicht mehr aufzuhalten.

Die AGB's von denen sind sowieso ungültig, da ein Weiterverkauf ausgeschlossen wird, was vom Kunden aber nicht zu erwarten und damit laut Verfassungsgericht eben ungültig ist.

Auch jede Privatperson kann Steam abmahnen. Dazu macht man mit einem Bekannten einen Kaufvertrag eines aktuellen Spiels für einen Euro und geht damit zum Notar. Dann verlangt der Verkäufer die Übertragung der Lizenz bei Steam. Sollte Steam sich weigern kann man Steam abmahnen und die Übertragung danach gerichtlich im Eilverfahren beantragen, falls seitens Steam keine Unterlassungserkärung abgegeben oder negative Feststellungsklage eingereicht wurde. Auch kann man Steam direkt auf Übertragung der Lizenz verklagen und damit dann bis vor den EuGH gehen. Dazu ist aber zunächst ein wenig Kleingeld im 4-5 stelligen Bereich nötig, eventuell können Verbraucherschutzorganisationen aber helfen und die Kosten übernehmen.

Temporäre Niederlagen sind zu erwarten, denn bei Amtsgerichten geht es häufig zu wie im Fall Mollath und der Richter entscheidet ohne Aktenkenntnis frei nach gutdünken, das hab ich selbst schon erlebt. Aber dazu gibt es ja die Möglichkeit zur Revision und spätestens beim BGH sitzen vernünftige, sachkundige Leute.

Recht bekommt in Deutschland leider nur der, der es sich leisten kann, da Prozesskostenhilfe im Fall einer temporären Niederlage nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts und der gegnerischen Gutachten deckt.
 
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Schnitzl schrieb:
Zum einen kann der Gebrauchthändler auch z.B. Steam sein, zum anderen kann der Verkäufer sich von dem Geld wieder neue Spiele kaufen (was er auch machen wird!)
Ich weiss nicht wie oft man noch auf diese Möglichkeit hinweisen muss?

Von mir aus nimm ein Indie-Jump'n'Run .... Kostenpunkt um die 10 Euro
Beispiel: ich kaufe 3, spiel alle durch danach verkaufe ich 2 davon (das 3. nicht weil ich es behalten+nochmal spielen will)
Vom Erlös kaufe ich ein 4. Indie-Jump'n'Run welches ich so nie gekauft hätte und der Entwickler freut sich

Somit Willkommen auf der anderen Seite der Medaille: ich z.B. kaufe seit 1-2 Jahren so gut wie gar keine Spiele mehr wegen der fehlenden Weiterverkaufsmöglichkeit.
Hätte ich die Möglichkeit Steam Spiele weiterzuverkaufen würde ich wieder zurückfinden zu alten Gepflogenheiten und pro Monat mehrere Spiele kaufen....
Wenns nix ist hab ich nicht den Vollpreis in den Sand gesetzt.

Du ignorierst meine älteren Posts. Ich habe dafür plädiert das Steam die Weiterverkaufsplattform sein sollte +
und das die Hersteller der ursprünglichen Spiele am Weiterverkauf beteiligt werden. 50:50 könnte ich mir vorstellen.

Ist doch klar, das ich mit dem Geld ein brandneues Spiel kaufen kann, aber mir geht es darum, das auch der ursprüngliche Entwickler Geld sieht.

Wenn du dich in deinem Hobby aufgrund des fehlenden Wiederverkaufs einschränken lässt, ist das deine Entscheidung. Vor allen in Zeiten von Steam Sales gibt es kaum noch Argumente für zu hohe Preise und da ist der Wiederverkauf dann auch eher nebensächlich, wenn ich nen Appel und ein Ei bezahle.


Ich bin halt einfach dafür das es wenn dann einen geregelten Markt gibt an dem auch die Produzenten beteiligt werden.
 
Accountgebundene Software wieder vom Account zu lösen ist ja technisch auch einfach zu realisieren. Im System wird ja gespeichert sein "Spiel mit Key X ist an Account Y gebunden", und diese Verknüpfung könnte man zwecks Weiterverkauf/Schenkung auch wieder aufheben. Alles andere wäre einfach nur Schwachfug und die bisherige Situation dient natürlich auch zur Unterbindung des Gebrauchthandels. Aus technischer Sicht hat dagegen noch nie etwas gegen den Weiterverkauf accountgebundener Software gesprochen.

Weiter oben hat ja jemand bereits den Handel mit Einschränkungen ala "Zwischen dem kaufen und verkaufen müssen X Tage/Wochen liegen" oder "du darfst nur X Spiele pro Zeitraum verkaufen" vorgeschlagen, und genau da muss es auch langfristig hingehen. Dieses Modell können die Betreiber auch für sich selbst attraktiv gestalten indem sie sich einen (kleinen) Prozentsatz des Wiederverkaufswertes als Gebühr einverleiben und dadurch auch am Gebrauchthandel mitverdienen. Aber auf Dauer muss dieses "All sales are final" und "das spiel ist jetzt auf lebzeit an deinen account gebunden" Modell verschwinden. Allein schon um so Publisher wie EA abszustrafen indem man verbuggte und unfertige Spiele direkt wieder zurückgeben kann wenn man merkt dass die Login/Game-Server selbst drei Tage nach Release noch total überfordert sind.
 
Klassikfan schrieb:
Ja? Ich glaube, du verwechselst das mit der Verschlimmbesserung beim Abmahnwahngesetz. Der einzige Punkt, der sich verbessert hat, ist in der Tat der, daß die freie Gerichtswahl aufgehoben ist. Was das in der Praxis bedeutet, müssen wir erst mal abwarten.
Exakt das habe ich doch auch gesagt und auch zitiert? Ich empfinde es als große Verbesserung. Nicht nur, weil das lokale Gericht evtl. weniger Verwerterfreundlichkeit ist - sondern alleine schon wegen der besseren Abwicklung. Man hat keine so großen Reisekosten muss evtl. nicht Urlaub verschwenden & Hotel buchen.
 
Ich verstehe die Kontroversen hier nicht. Der Verbraucherschutz hat Steam bereits rechtens abgemahnt aufgrund des Urteils des EuGh. Steam sieht sich als "US" Unternehmen aber nicht an die hier geltenden Gesetze gebunden. Wieso sollte man sich bitte an irgendwelche US Gesetze der Steam Eula halten wenn diese nichtmal unsere einhalten können. Ich würde, wenn ich wollte den Account irgendwo verscherbeln wenn ich denn Lust dazu hätte, was sollte mich bitte davon abhalten. Aber davon ab wird es ja wohl derzeit an einem Interessantem System gearbeitet was wohl vielen entgegenkommen würde. Ich bin mal gespannt.
 
[...]Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hatte Anfang 2013 ob dieser Geschäftspraktiken allerdings Klage gegen Valve eingereicht, da die von Steam angebotene Software – über die Bindung an einen Account hinaus – kein Einschränkung aufweist, die Käufer von einem Erwerb auf dem Gebrauchtwarenmarkt abhalten würde.

Öh Satz? Sinn?!

@Nightmare25: Leider ist die Gesetzeslage totaler Schwachsinn, weil ich nicht in den USA einkaufe. :( -.-
 
Wenn du ein "nach Ansicht des VzBv" zwischen das "da" und "die" setzt, gibt es an dem Satz nichts auszusetzen, abgesehen vom fehlenden e bei "keine Einschränkung".
 
Bin gespannt ob Valve extra für Deutschland ne eigene Regelung einführt, Klagen in Kauf nimmt oder auf den Markt scheißt. Wobei letzteres wohl eher unwahrscheinlich ist.
 
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