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Konsequenz: Einnahmen brechen ein, Singleplayer-Spiele sterben komplett aus, weil sie nicht mehr wirtschaftlich sind (durchspielen + weiterverkaufen) und alle Publisher setzen auf Free-to-Play, ...
Nicht weinen Vor Steam & Co. gab es auch schon Spiele! Und? Sind die Anbieter gestorben, weil die Kids die Games auf dem Trödelmarkt oder Schulhof weiterverkauft haben? Nein!
1. Es ist kein Gesetz, es ist ein EuGH-Urteil.
2. Nirgendwo wird dir ein Recht zugesprochen.
3. Der Fall war: Ein Unternehmen hat Software-Lizenzen von Oracle weiterverkauft, Oracle hat dieses Unternehmen verklagt. Der EuGH hat gesagt: Sorry, dafür kannst du es nicht verklagen.
Jemanden wegen etwas nicht verklagen zu dürfen hat rein gar nichts damit zu tun, jemanden etwas ermöglichen zu müssen.
Die Richter können auch nur nach gesetzlichen Vorgaben mehr oder weniger Entscheidungen treffen. Ich Schrieb auch"WENN ein Gesetz"...bitte vorher RICHTIG lesen und ich habe auf dein Kommentar so wie es da steht beantwortet "Nein, wieso sollte es? Etwas zu dürfen heißt nicht, dass jemand anderer dir etwas ermöglichen muss." Hat erstmal rein gar nichts mit dem Urteil an sich zu tun.
hab doch geschrieben, ...seitens MS...und nicht das es jetzt geht und auch nicht da man es persönlich ändern kann, sondern ein Wunschgedanke den der Gesetzgeber veranlassen könnte.
Wieso keinen Wertverfall, der Neupreis ist ja nach einen Jahr auch nicht mehr der gleiche! Mit etwas Glück bekommt man das Spiel nach einem Jahr schon für 5-10 € Da Frag ich mich eher ob sich das gebraucht kaufen bei Spielen überhaupt lohnt, man bekommt es ja nach einiger Zeit sogar schon neu sehr billig
Wenn man KEINE Ahnung hat...
Es steht doch in der News, dass Valve da rechtens handelt: "Valve hatte bereits im Jahr 2012 in Folge des nun vom BGH bestätigten EuGH-Urteils erklärt, den Weiterverkauf von Software nicht zuzulassen. Valve bewegt sich dabei innerhalb gültiger Rechtssprechung, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs für rechtens erklärt haben."
Spannendes Thema. Vergesst übrigens nicht, dass die Verbraucherschutzzentrale gegen Steam, wieder mal, geklagt hat und mal schauen, was dabei rumkommt. Die alte (rhetorische) Frage ist doch, warum Steam es technisch nicht zulässt.
0815*Sir Tom schrieb:
Nicht weinen Vor Steam & Co. gab es auch schon Spiele! Und? Sind die Anbieter gestorben, weil die Kids die Games auf dem Trödelmarkt oder Schulhof weiterverkauft haben? Nein!
Stimme dir zu. Prinzipiell (!!!!) gilt, gutes Spiel, guter Umsatz und schlechtes Spiel, schlechter Umsatz, aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, vielleicht auch zu viele
Mich würde der genaue Wortlaut interessieren woraus geschlossen wurde, dass es Valve erlaubt sei durch eine Accountbindung den Weiterverkauf zu unterbinden?
Ah Tyranidis hat es schon geschrieben, danke für die Ergänzung des Artikels.
Sprich eigentlich muss Valve in Zukunft den Weiterverkauf der Spiele ermöglichen. Und auch wenn du das Recht gegenüber dem Publisher erhält muss er sicherstellen, dass man dieses Recht erhält. Wählt der Publisher Steam als Vertriebsplattform muss diese Plattform diese Möglichkeit folglich einräumen.
Ihr Geschäftsmodell basiert darauf den Gebrauchtmarkt auszuschalten. So einfach ist das... . Technisch ist die Weitergabe absolut kein Problem. Sie müssten die Spiele nur zurück in Steam Geschenke verwandeln... . vermutlich 1 Stunde Arbeit für jemanden der sich auskennt.
Zwar ist der Weiterverkauf gebrauchter Software erlaubt, aber dennoch kann ein Publisher/Entwickler dies durch technische Massnahmen (z.B. Accountbindung wie bei Steam) verhindern. Das steht auch so im EuGH-Urteil.
Im Klartext heisst das also: Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist erlaubt. Die Anbieter von Software sind allerdings nicht dazu verpflichtet, es auch technisch möglich zu machen.
Wenn man KEINE Ahnung hat...
Es steht doch in der News, dass Valve da rechtens handelt: "Valve hatte bereits im Jahr 2012 in Folge des nun vom BGH bestätigten EuGH-Urteils erklärt, den Weiterverkauf von Software nicht zuzulassen. Valve bewegt sich dabei innerhalb gültiger Rechtssprechung, da sowohl der EuGH als auch der BGH das technische Unterbinden des Weiterverkaufs für rechtens erklärt haben."
Ganz ruhig und wenn man schon so posaunt wie DU dann sollte man erst mal richtig lesen bevor man mir Ahnungslosigkeit vorwirft. Im 2. Wort findest Du den Anfang worauf ich mich bezog....das Wort "Wenn ein Gesetz blabla" und nicht "oh jetzt wurde ein Urteil gesprochen und nun muss Valve aber sofort nachbessern". Immer dieses pauschal anmachen alá Ahnungslosigkeit, bist Du nicht Fähig normal zu kommunizieren? Ich habe lediglich von einem Wunschgedanken gesprochen, falls der Gesetzgeber dieses ins Gesetz verankert und wenn dieser Fall mal eintreten sollte (irgendwann) dann muss jeder Möglichkeit haben...blabla usw..aber wir sind ja pur Ahnungslos. ;-)
Nochmal eine wichtige Frage, vor allem bezüglich Steam:
Ich kenne das sowohl von der Firma, bei der ich arbeite, als auch bei EA/Battlefield BC2, dass man eine Gebühr entrichten muss um bei einem Weiterverkauf als Gebrauchtkäufer online spielen zu können / den vollen Produktumfang nutzen zu können. Theoretisch ist das doch rechtswidrig, immerhin habe ich ja das RECHT die gebrauchte Software weiterzuverkaufen und zu nutzen, OHNE irgendwelche Einschränkungen oder Zusatzgebühren?
Die Klausel ist Aufgrund der EU-Rechtsprechung und der aktuellen BGH-Rechtsprechung hinfällig. ( Nichtig )
Wenn ich in meine AGB schreibe, dass du mir bei verspäteter Zahlung 1000% Zinsen pro überfälligen Tag zu zahlen hättest, dann brauchst du das nicht zu tun da diese Klausel gegen das BGB verstößt. ( Wucher )
Theoretisch ist das doch rechtswidrig, immerhin habe ich ja das RECHT die gebrauchte Software weiterzuverkaufen und zu nutzen, OHNE irgendwelche Einschränkungen oder Zusatzgebühren?
Sehe ich auch so, die vollen Rechte gehen auf den Zweitkäufer über, folglich auch das Recht online spielen zu können. Aber soweit ich weiß hat EA diesen Onlinepass bereits eingestampft, beziehungsweise man bekommt ihn im MS Shop für 0 Euro.
BGH-Urteile sind in Deutschland rechtsverbindlich, da neben dem Verfassungsgericht der höchste Gerichtshof.
EuGH-Urteile sind in Deutschland ebenfalls rechtsverbindlich, da es eine übergeordnete Rechtsinstanz ist.
Nach einem EuGH-Urteil muss notfalls die nationale Gesetztgebung angepasst werden, es gilt aber immer das EuGH-Urteil.
Verstossen Teile einer AGB gegen BGH- oder EuGH-Urteile, ist der entsprechende Punkt der AGB damit ungültig, weil rechtswiedrig.
Zum Schluss muss aber jeder selber entscheiden ob er bei einer Streitigkeit einen Rechtsanwalt einschaltet, der dann der gegnerischen Partei schon klar macht welche BGH- / EuGh-Urteile für die gegnerische Partei rechtsverbindlich sind, egal was deren AGB sagt.
Und was hindert mich daran nur gebrauchte Spiele zu kaufen? Wenn ein AAA-Titel für 60€ auf den Markt kommt, warte ich einfach 10h und kauf das Ding dann für die Hälfte des Geldes. Je nachdem wie viel es dann noch Wert ist.
Ich wäre für einen gesteuerten Weiterverkauf. Also eine Art Börse wo der Kram quasi versteigert wird, aber ein nicht geringer Anteil an den Entwickler/Publisher/Valve zurück fließt.
bitte lesen, ich schrieb "so hat es früher auch schon funktioniert", völlig ohne Steuerung.
Und es wird auch wieder funktionieren. Fiktiv: warte mal bei Battlefield 3 bis es gebraucht günstiger ist
P.S.: dann kannst auch auf den nächsten Steam-Sale warten oder bis es billiger wird oder oder oder
warten kann man immer, was aber die Leute mitnichten davon abhält, neue Spiele (und auch neue HW) zu kaufen.
Da ich zwei Söhne habe sie aber einen Rechner gemeinsamen nutzten und jeder von ihnen einen eigenen Account hat... es ist also verboten, so so.
Und wenn ich meinen Account mit allen Spielen verkaufen will, sagen wir mal an meinem Bruder, woher will den Valve denn wissen das der Rechner meines Bruders nicht meiner ist?
Ich weiß, AGB und so, aber es halt nicht überprüfbar und ich sehe auch kein vernünftigen Grund es nicht zu tun.
Metalhead85 schrieb:
Laut Steam AGB ist das verboten, aber auf der Grundlage des Urteils könnte sich das vielleicht ändern, wer weiß.
Ich hoffe es wird sich ändern. Dann wären Onlinplattformen wenigstens nicht mehr so eingeschränkt und wir hätten wieder ein selbstverständliches Recht zurück.
jeder Markt der Getränke verkauft ist verpflichtet JEDE Pfandberechtigte Flasche anzunehmen, wie, ist dem einzelnen selbst überlassen nur die müssen die Rückgabe akzeptieren.
Ich habe schon ewig gebrauchte Software weiterverkauft, wusste auch nicht dass das verboten ist. alles andere kann man auch gebraucht weiterverkaufen, also auch software. Ist auch nur ein Produkt.
Meinen Steam-Account habe ich auch gebraucht gekauft. Klappt doch alles super!?
Klar kann man den verkaufen! Schon immer!
Man gibt einfach nur seine Einlogg-Daten weiter.
Steam schaut ja nicht, von welchem Rechner man sich einloggt.
Wo ist da bitteschön das Problem?
Ergänzung ()
Guest83 schrieb:
Du hast damit gegen die Steam-AGB verstoßen und Valve könnte jederzeit den Account mit allen Spielen sperren und du könntest nichts dagegen machen.
KÖNNTE, davon wissen sie aber nichts, wie auch? Steam überprüft ja nicht ob mit den selben Einlogg-Daten von einem anderen System sich eingeloggt wird.