News BGH hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Videoeinbettung

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Wie die Tagesschau berichtet, wurde am gestrigen Donnerstag, dem 18.04., im Zuge einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof von ebendiesem die Gleichwertigkeit von normalen Linksetzungen und dem sogenannten „Framing“ – also dem Einbetten von Videos beispielsweise über YouTube – bezweifelt.

Zur News: BGH hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Videoeinbettung
 
jeder strassenkehrer macht einen wichtigeren job als diese paragrafenreiter

da steckt man energie in studium und karriere und darf sich dann mit sowas befassen :D selbst schuld...
 
Hi,

Das Video fand – laut dem Unternehmen ohne seine Zustimmung – seinen Weg auf YouTube.

Das ist in meinen Augen der eigentliche Angriffspunkt, nicht die Leute, die es dann von dort aus einbetten. Ist das Original auf YouTube weg kann auch nichts eingebettet sein. Insofern finde ich die BGH Aussage sehr bedenklich. Sofern es auf YouTube steht kann ich davon ausgehen, dass es öffentlich zugänglich gemacht werden sollte, also spricht auch nichts dagegen, wenn ich es auf meiner eigenen Seite einbette. Wenn der Rechteinhaber etwas dagegen hat soll er sich an YouTube wenden, das Video dort sperren lassen und herausfinden, wie es dort überhaupt hinkommen konnte.

VG,
Mad
 
Hallo,

Madman1209 schrieb:
Sofern es auf YouTube steht kann ich davon ausgehen, dass es öffentlich zugänglich gemacht werden sollte, also spricht auch nichts dagegen, wenn ich es auf meiner eigenen Seite einbette.

wenn es so, wie du es hier schreibst in der Zeitung gestanden hätte, wär´s leider keine Nachricht wert.
Es klingt doch viel spannender zu sagen, dass keiner mehr irgendein Video einbetten darf. :-)

Gruß
Hossa
 
Der Beklagtenvertreter hielt hier mit dem Argument entgegen, dass jeder, der ein Video bei YouTube hochlade, auch mit der Verwendung von „Framing“ rechnen müsse.
Genau genommen kann ich als Uploader auch einstellen das Videos nicht eingebettet werden dürfen. Dann wird sowohl kein Einbettungscode angezeigt, als auch die Möglichkeit des Einbettens unterbunden.

Ich bin ja mal gespannt wie das ausgehen wird, denn Videos von YT einzubinden ist ja Alltag, wird überall gemacht.
 
Leider kann man nicht davon ausgehen, dass Sachen legal sind wenn man sie im öffentlichen Raum (falls man Youtube so definieren möchte) findet. Finde ich Drogen auf der Straße bin ich in Besitz von illegalen Mitteln. Der Ort wo es liegt macht es nicht rechtmäßiger es zu benutzen.
Wäre das so einfach könnte ich ja illegales bei Youtube hochladen und Straffrei verwenden/verbreiten.

Der Knackpunkt ist, die beiden Vertreter haben Dinge benutzt an denen Sie keine Rechte hatten. Eine kostenlose Abmahnung und eine Löschanfrage an Youtube und alle sind zufrieden.
 
Es ist ganz einfach. Man muss die Quelle/Autor/Rechteinhaber mit eingeben, wenn man Vidoes von anderen Gewerblich verwendet auch das Framen. Gibt es keine zuverlässige Quelle/Rechteinhaber oder wird dieser mit Absicht verschwiegen, handelt es sich um eine Urheberverletzung.
Anderseits kann jeder daher laufen sich unter einen 2ten Namen den Inhalt aus einem Video raus schneiden hochladen und für sich verwenden.
 
Ich sehe das genauso., wie Madman1209. Die Rechteinhaber hätten sich direkt um diejenigen kümmern müssen, die die geschützten Inhalte ins Netz gestellt haben. Bzw. zumindest die Videos auf Youtube löschen lassen, was wohl kein größeres Problem gewesen wäre. Eine einfache Mail an Google und der Spuk hat ein Ende. Dann wäre automatisch auch die Sache mit dem Einbetten der Videos erledigt gewesen und es wäre gar kein Gerichtsverfahren nötig gewesen.

So ein Vorgehen ist derartig logisch und naheliegend, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Rechteinhaber nicht daran gedacht haben. Eher sind die wohl ganz bewusst die "Einbetter" angegangen, weil es ihnen eben nicht nur darum ging, die Urheberrechtsverletzung abzustellen, sondern selbst möglichst schmerzhaft auszuteilen und bei den "Feinden" Schaden anzurichten.

Meiner Meinung nach müsste es einen Rechtsgrundsatz geben, der vorschreibt, dass juristische Streitigkeiten immer mit möglichst minimalen "Kollateralschäden" geregelt werden müssen.
Das betrifft z.B. auch das Abmahnunwesen. Kostenpflichtige Abmahnungen sollten nicht zulässig sein, wenn eine einfache, formlose Aufforderung, die (mutmaßliche) Urheberrechtsverletzung einzustellen, es auch tut.
 
Hi,

Wäre das so einfach könnte ich ja illegales bei Youtube hochladen und Straffrei verwenden/verbreiten.

Es ist ein Unterschied ob ich die Dinge hochlade oder ob ich sie einbette. Insofern hinkt der Vergleich.

Derjenige, der das Video hochgeladen hat sollte natürlich belangt werden, wenn dies gegen den Willen des Rechteinhabers passiert ist. Aber wenn ich das Video nur einbette - was in meinen Augen nicht mehr oder weniger wie ein Link ist, wenn auch mit anderem Inhalt (video statt Text) - kann man mir das nicht einfach aufbrummen.

Eine generelle Quellenangabe halte ich bei eingebetteten Videos auch für unnötig, beim Video selbst dagegen für sehr sinnvoll. Schützt aber natürlich auch nicht gegen diesen Fall.

Kann da Herdware nur zustimmen, ich denke, man geht hier nur den Weg des geringsten Widerstandes mit maximalem Schaden für die Gegenseite. Dem Vorgehen kann ich nichts abgewinnen.

VG,
Mad
 
Und wer ist dann der Urheber, der der das Video hochlädt oder der der es gemacht hat, letzteres ist doch bei nahezu 75% der Videos praktisch unmöglich rauszufinden :p
 
@Pandora
Dann kann man immerhin noch problemlos erreichen, dass das Video bei Youtube gelöscht wird. Damit wäre das Problem auch auf allen Websites nachhaltig gelöst, die das Video einbetten.

Man muss doch nicht immer ein komplettes juristisches Feuerwerk abfeuern. Das Ziel ist, die Urheberrechtsverletzung abzustellen, und das tut man sinnvollerweise (möglichst nah) an der Quelle.
 
Die Konkurrenz bettet von mir ein Werbevideo meiner Firma ein. Toll! Also ich würde mich da eher freuen!
 
Seit wann darf man nur auf Unterlassung/Beseitigung klagen? Wenn jemand dir auf die Nase haut, dann klage bitte nur noch auf zukünftige Unterlassung und "repariere" deine Nase aus deiner Tasche.
Bloß gut, dass es echte Juristen gibt...
 
@Beryus
Du scheinst da eher an sowas wie das amerikanische Rechtsystem zu denken, das auf dem Prinzip der Rache funktioniert (deshalb gibt es da auch die Todesstrafe).
In den meisten Rechtsystemen zivilisierter Nationen geht es darum, dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. So soll ein Funktionieren der Gesellschaft sichergestellt werden, nicht einzelnen Personen/Opfern Genugtuung verschafft, nach dem Motto Auge um Auge. (Das übrigens auf einer eindeutigen Fehlinterpretation der Bibel basiert, aber das ist ein anderes Thema.)
 
naja wenn ich meine Bilder Filme auf meine Homepage / Blog lege, heisst das aber noch lange nicht das die "Frei verfügbar" und urheberrechtsfrei sind! Nur weil es die Masse einfach so macht und einfach nutzt was man so findet ist das noch lange nicht korrekt!

Einzig was ich zustimmen kann, man versucht sich vernünftig und Kostengünstig zu einigen, man muss nicht immer gleich die dicke Keule auspacken ...sollte das ned ziehen kann man immer noch dem Prinzip Auge um Auge folgen ^^
 
Genauso muss aber auch ein angerichteter Schaden wieder gut gemacht werden. Ohne dem kommt kaum eine Rechtsordnung auf Dauer aus. Dementsprechend ist es dann auch möglich, dass Leute dann von anderen Schaden(s)ersatz fordern. Jedoch sagt die Forderung an sich noch nichts darüber aus, ob sie auch zugesprochen wird. Von daher lässt das Rechtssystem das reine Fordern zu (muss es letztlich auch, denn man kann das nicht so einengen, dass nur rechtmäßige Dinge gefordert werden können; das wäre mE schlicht nicht machbar, weil das viel mehr Verwerfungen und Ungerechtigkeiten aufwerfen würde als es zu löse in den Lage wäre; außerdem stellt sich ja erst im Verlauf des Verfahrens heraus, was rechtmäßig gefordert wurde und was nicht).

Im Übrigen: auch das Auffordern kann mit Aufwand verbunden sein, wieso soll der in dem Recht Verletzte nun diesen Aufwand tragen? Sehe ich prinzipiell nicht ein. Außerhalb jedes Verhältnisses darf diese Aufwandsberechnung natürlich auch nicht sein, nicht falsch verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

@Luxuspur

"Dein Blog" ist aber nicht YouTube - da besteht ein massiver Unterschied! Bei YouTube geht es genau darum Videos anderen frei zugänglich zu machen.

Abgesehen davon: wenn du etwas auf einem öffentlich zugänglichen Blog schreibst ist es frei zugänglich! Von "urheberrechtsfrei" spricht niemand, die Leute die die Videos eingebetten haben haben mit Sicherheit zu keinem Zeitpunkt die Urheberrechte darauf erhoboen, zumindest lese ich nichts davon.

Du verdrehst die Tastachen...

VG,
Mad
 
im gewerblichen Bereich ist das schon an Dreistigkeit kaum zu überbieten!
Insofern habe ich Verständnis für den Klagenden!

Wofür ich aber kein Verständnis habe ist die Einschätzung des BGH - da bin ich ja mal wirklich auf das Urteil und noch mehr auf die Begründung gespannt!
 
Ihr macht es euch viel zu einfach...

wenn die klägerin ein gutes werbevideo für wasserfilter allgemein produziert hat, und die beklagten es nutzen, um für fremde wasserfiltersysteme zu werbe und daran provisionen zu verdienen, reicht es nicht, das video von youtube sperren zu lassen(das haben die sicher auch gemacht, ist aber nicht gegenstand des rechtsstreits). die klägerin will schadensersatz wegen der vermeintlichen umsatzeinbußen.
und das ist für mich völlig ok.
 
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