Ich sehe das genauso., wie
Madman1209. Die Rechteinhaber hätten sich direkt um diejenigen kümmern müssen, die die geschützten Inhalte ins Netz gestellt haben. Bzw. zumindest die Videos auf Youtube löschen lassen, was wohl kein größeres Problem gewesen wäre. Eine einfache Mail an Google und der Spuk hat ein Ende. Dann wäre automatisch auch die Sache mit dem Einbetten der Videos erledigt gewesen und es wäre gar kein Gerichtsverfahren nötig gewesen.
So ein Vorgehen ist derartig logisch und naheliegend, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Rechteinhaber nicht daran gedacht haben. Eher sind die wohl ganz bewusst die "Einbetter" angegangen, weil es ihnen eben nicht nur darum ging, die Urheberrechtsverletzung abzustellen, sondern selbst möglichst schmerzhaft auszuteilen und bei den "Feinden" Schaden anzurichten.
Meiner Meinung nach müsste es einen Rechtsgrundsatz geben, der vorschreibt, dass juristische Streitigkeiten immer mit möglichst minimalen "Kollateralschäden" geregelt werden müssen.
Das betrifft z.B. auch das Abmahnunwesen. Kostenpflichtige Abmahnungen sollten nicht zulässig sein, wenn eine einfache, formlose Aufforderung, die (mutmaßliche) Urheberrechtsverletzung einzustellen, es auch tut.