News BGH hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Videoeinbettung

Hellsfoul schrieb:
Die Konkurrenz bettet von mir ein Werbevideo meiner Firma ein. Toll! Also ich würde mich da eher freuen!

Steht im Text das nicht in etwa so, dass beide Firmen Verkäufer sind und die eine für ein Produkt das sie anbieten ein Werbevideo gedreht haben? Sie haben also keine Werbung für sich gedreht ;-)

Zum Thema: Viele klagen die mit IT-Sachen zu tun haben sind ttal dumm, in diesem Fall kann ich das absolut verstehen. Mich wundert gerade ein wenig, dass so viele das als Unsinn abtun. Natürlich ist ein einbinden von Sachen was anderes als ein Link. Sagt ja auch schon der Name. MAn bezieht fremden Inhalt auf der eigenen Seite ein.
Zudem kann man nicht davon ausgehen, dass Sachen bei YouTube auch legal sind. Man muss ja keine 5 min. surfen um was zu finden wo es äußerst fraglich ist ob das wirklich berechtigt da steht.
Finde ich absolut richtig, dass das Unternehmen auch sich gerichtlich mit ihrem Konkurrenten auseinander setzt. Wie schon jemand sagte, dann lädt man halt demnächst geschützte Sachen überall herunter, lädt es bei Youtube und Co hoch und bindet es dann auf seiner Webseite ein. Wird sicher ne weile dauern bis der Urheber das mitbekommt. In der Zwischenzeit ist es auch komplett unmöglich den Hochlader auf dem Videoplattform noch zu ermitteln und der Konkurrent kann sich freuen. So kann das nicht gehen. Rechtlich ist es doch auch so, dass das verteilen von Urheber rechtlich geschützten Werken eine verstoß gegen das Urheberrecht ist. Und das verteilen hat nicht nur Youtube begangen sondern auch der, der das Video eingebunden hat, da es von !seiner Webseite! aus frei zu sehen war.
 
Hi,

@craxity

Und wo liest du was von "allgemein" oder "für sich nutzen"? Ein allgemeintes Werbevideo gibt es im Normalfall vielleicht in 0.01% der Fälle, jeder Hersteller hat ein Interesse SEIN Produkt zu bewerben. Und davon, dass man versucht hat, es unter seinem Namen zu verkaufen lese ich auch nichts, es wurde lediglich eingebunden.

Keine Fakten erfinden die es nicht gibt!

@wunschiwunsch

Natürlich ist ein einbinden von Sachen was anderes als ein Link.

Sehe ich nicht so. Begründe bitte dein Argument. So ist es nur eine haltlose Behauptung. Du verweist in diesem Fall auf ein Video, dass du eben schon auf der Homepage sehen kannst. Grundsätzlich ist ein Link nichts anderes, die Repräsentation ist eine andere. Technisch ist das fast das Gleiche.

Zudem kann man nicht davon ausgehen, dass Sachen bei YouTube auch legal sind.

Dann sollte man aber YouTube ansprechen und nicht jeden der etwas einbettet! Aber wieso auch die Ursache bekämpfen wenn man wunderbar nur die Symptome bekämpfen kann - sinnfrei hcoh zehn.

In der Zwischenzeit ist es auch komplett unmöglich den Hochlader auf dem Videoplattform noch zu ermitteln

Nonsens, technisch kleines Einmaleins, das zu ermitteln.

Und das verteilen hat nicht nur Youtube begangen sondern auch der, der das Video eingebunden hat, da es von !seiner Webseite! aus frei zu sehen war.

Man sieht dass du keine Ahnung hast, wie das Einbetten funktioniert. Ist YouTube Offline kann niemand das Video ansehen. Also ist es nicht auf "!seinre Webseite!" zu sehen sondern nur über YouTube, das auf "!seiner Webseite!" eben eingebunden ist. Die Video-URL ist und bleibt "http://www.youtube.com"...

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
Im Übrigen: auch das Auffordern kann mit Aufwand verbunden sein, wieso soll der in dem Recht verletzte nun diesen Aufwand tragen?

Im Normalfall besteht der Aufwand darin, einen Brief zu schreiben und zu verschicken (ebentuell als Einschreiben). Die paar Euro wieder von jemand anderem einzutreiben, würde viel mehr kosten, als die Aufforderung selbst.
Im Fall eines mutmaßlich urheberrechtsverletzenden Youtube-Videos reicht sogar eine formlose elektronische Nachricht an Google. Da fallen nicht mal Portokosten an.

Warum muss man immer die Gerichte bemühen, wenn man das auch mit viel weniger Aufwand und Schaden regeln könnte? Die Einzigen, die unterm Strich davon profitieren sind die Anwälte auf allen Seiten.
Eskalieren lassen kann man die Sache ja immer noch, wenn der mutmaßliche Rechtsverletzer sich nicht nach der Aufforderung richtet.

Und was den Schadensersatz angeht. Wie will man den bei solchen Urheberrechtsverletzungen denn ordentlich beziffern?
Man müsste feststellen, wie viel Geld die Leute, die diese Videos unrechtmäßig verwendet haben, dadurch zusätzlich eingenommen haben. Aber nicht mal das entspräche dem Schaden, der dem Rechteinhaber entstanden ist. Es ist ja nicht gesagt, dass jeder, der wegen des Videos beim Konkurrenten gekauft hat, sonst beim Rechteinhaber gekauft hätte.

Das Ganze artet extrem schnell in rein theoretische Mutmaßungen aus. Auf sowas kann man aber keinen Schadensersatz begründen.

Man vergleiche das z.B. mit einem Versicherungsfall. Da kann der Geschädigte auch nicht mit "hätte, wäre, wenn" argumentieren und wild spekulieren, wo ihm viellecht Geld entgangen sein könnte. Wo kein konkreter Schaden beziffert werden kann, wird auch nichts ersetzt. Punkt.

Ich wüsste nicht, wie man andersherum an die Sache herangehen könnte, ohne dass dabei unterm Strich mehr Schaden als Nutzen entsteht.
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

@Luxuspur

"Dein Blog" ist aber nicht YouTube - da besteht ein massiver Unterschied! Bei YouTube geht es genau darum Videos anderen frei zugänglich zu machen.

Das Unternehmen wollte das Video nicht frei zugänglich machen, siehe Text:
Das Video fand – laut dem Unternehmen ohne seine Zustimmung – seinen Weg auf YouTube.
 
Hi,

Das Unternehmen wollte das Video nicht frei zugänglich machen

dass weiß aber derjenige nicht, der das Video ansieht oder einbettet. Wenn das Video von allen eingebetteten Webseiten verschwinden soll dann kann ich das nur sicherstellen, in dem ich YouTube darüber informiere und diese das Video rausnehmen, ganz einfach.

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

@craxity

Und wo liest du was von "allgemein" oder "für sich nutzen"? Ein allgemeintes Werbevideo gibt es im Normalfall vielleicht in 0.01% der Fälle, jeder Hersteller hat ein Interesse SEIN Produkt zu bewerben. Und davon, dass man versucht hat, es unter seinem Namen zu verkaufen lese ich auch nichts, es wurde lediglich eingebunden.

Keine Fakten erfinden die es nicht gibt!

VG,
Mad

In der Pressemitteilung des BGH steht, dass es ein Video über Wasserverschmutzung im allgemeinen ist. Es ist kein Werbevideo für ein bestimmtes Produkt.
Ergänzung ()

Madman1209 schrieb:
Hi,



dass weiß aber derjenige nicht, der das Video ansieht oder einbettet. Wenn das Video von allen eingebetteten Webseiten verschwinden soll dann kann ich das nur sicherstellen, in dem ich YouTube darüber informiere und diese das Video rausnehmen, ganz einfach.

VG,
Mad

Ihnen geht es doch um die Umsätze, die evtl mit ihrem Video generiert wurden. Das bringt doch nichts, wenn sie nur entfernen lassen. Erkennst du den Zweck des Vorgehens denn garnicht?
Ergänzung ()

Zum eigentlichen Thema: Framing ist mit dem Setzen eines Link in keinster Weise vergleichbar. Beim Framing macht man sich gerade die Inhalte zu nutze. Der Besucher bleibt auf der eigenen Seite. Mit Linken verlässt der Besucher die eigene Seite, oder ich verliere zumindest vorübergehend seine Aufmerksamkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Madman1209 schrieb:
Sehe ich nicht so. Begründe bitte dein Argument. So ist es nur eine haltlose Behauptung. Du verweist in diesem Fall auf ein Video, dass du eben schon auf der Homepage sehen kannst. Grundsätzlich ist ein Link nichts anderes, die Repräsentation ist eine andere. Technisch ist das fast das Gleiche.

Nach meiner Meinung ist die Darstellung aber genau das entscheidende! Wenn ich nicht mehr gezwungen bin auf Fremde Seiten zu gehen um den Inhalt mir zu besorgen, dann nutzt man ja auf gewisser weise den Inhalt auf seiner Webseite. Wenn man es nicht nutzen würde, dann wäre es ja nicht möglich über diese Seite den kompletten Inhalt sich zu besorgen.


Dann sollte man aber YouTube ansprechen und nicht jeden der etwas einbettet! Aber wieso auch die Ursache bekämpfen wenn man wunderbar nur die Symptome bekämpfen kann - sinnfrei hcoh zehn.

Der Konkurrent hat ja auch vermutlich einen finanziellen Vorteil daraus gezogen, dass sie auf ihrer ein Urheber rechtliches geschütztes Video eingebunden haben. Also warum nicht?

Nonsens, technisch kleines Einmaleins, das zu ermitteln.

Dann mach das mal 6 Monate nachdem das hochbeladen wurde, am besten noch über Proxys. Vielleicht sind an dir auch die Artikel darüber vorbei gegangen, dass eine IP-Adresse Zuordnung zu genau einem Anschluss nicht so trivial und eindeutig sind wie die Abmahnanwälte behaupten.


Man sieht dass du keine Ahnung hast, wie das Einbetten funktioniert. Ist YouTube Offline kann niemand das Video ansehen. Also ist es nicht auf "!seinre Webseite!" zu sehen sondern nur über YouTube, das auf "!seiner Webseite!" eben eingebunden ist. Die Video-URL ist und bleibt "http://www.youtube.com"...

Oh ja wenn Youtube Offline ist. Gut wie oft passt das? Und nochmal: Ich kann den ganzen Inhalt über die Webseite mir erschließen, darum besteht auch ein unterschied zwischen Link und Einbinden.

VG,
Mad[/QUOTE]
 
Hi,

@craxity

ich beziehe mich nur auf die News hier. Hieraus wurde nicht ersichtlich, dass es ein allgemeines Video ist. Darauf bezog sich meine Aussage. Entspricht das nicht den Tatsachen dann ist die Diskussion natürlich eine andere, weil der Sachverhalt sich ändert.

Ich sehe trotzdem keinen technischen Unterschied zwischen Link und eingebettetem Video. Ich könnte als Link-Text auch den Inhalt der verlinkten Webseite angeben - das ist nur eine Frage ob ich das will oder nicht, technisch ist es das Gleiche.

@wunschiwunsch

Nach meiner Meinung ist die Darstellung aber genau das entscheidende! Wenn ich nicht mehr gezwungen bin auf Fremde Seiten zu gehen um den Inhalt mir zu besorgen, dann nutzt man ja auf gewisser weise den Inhalt auf seiner Webseite.

Das klingt wie die Argumente zum Google-News-Aggregator und der Print-Medien-Industrie. Kann ich so einfach nicht gut heißen und entspricht in meinen Augen nicht den Tatsachen. Ein solches Video ist wie eine Headline. Wenn ich Näheres wissen will dann klicke ich im Normalfall drauf.

Dann mach das mal 6 Monate nachdem das hochbeladen wurde, am besten noch über Proxys.

Wer sagt denn, dass das Video nicht über einen ganz normalen Nutzeraccount hochgeladen wurde? Hier wird gemutmaßt, ich möchte aber Fakten.

Der Konkurrent hat ja auch vermutlich einen finanziellen Vorteil daraus gezogen, dass sie auf ihrer ein Urheber rechtliches geschütztes Video eingebunden haben.

Ist mir so nicht klar. Das gilt nur für den Fall, dass es tatsächlich ein "allgemeines Werbevideo" war, was ich nach wie vor erst einmal in Frage stelle.

Oh ja wenn Youtube Offline ist. Gut wie oft passt das?

Das verlinkte Videos nicht mehr funktionieren, weil YouTube den Inhalt wegen Urheberrechtsverletzungen offline nimmt? Wie oft das passiert? Du bist noch nicht sehr lange im Internet, oder? ;)

VG,
Mad
 
Dieses amerikanische System hat uns doch zu dem Problem geführt mit diesen Dauerklagen und den Patenten mit den runden Ecken. Ich würde bei jedem offensichtlichen Trivialpatent, dass dann nur genutzt werden soll um dem Mitbewerber zu schaden, eine fette Strafzahlung an die Staatskasse veranlassen.

Es kann nicht sein, dass die Gerichte damit ausgelastet werden um dem Wettbewerber zu schädigen.
Eventuell würde ich sogar das Gesetz erweitern und zulassen, dass das Kartellamt angerufen werden kann.

Und zu der Youtube Geschichte:
Die Löschung bei Youtube verlangen und versuchen den Uploader abzumahnen. Und die beiden Handelsvertreter kann man mit einer kostenlosen Abmahnung oder einen einfachen Infoschreiben dazu bringen dies zu unterlassen. Hier wird doch offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen um dem Mitbewerber zu schädigen. Aber ja das klagende Unternehmen hatte Kosten um das Video zu erstellen und ja sie besitzen das Urheberrecht an diesem Video. Aber einen Schadensersatz würde ich ablehnen.

Mal ein anderes Beispiel:
Dir wird eine Uhr gestolen, diese Uhr wird dann bei eBay verkauft und du bekommst dies mit.
Du kannst vom Käufer die Uhr zurückfordern richtig, aber hast du auch das Recht ihn wegen Kauf von Hehlerware strafrechtlich verfolgen zu lassen? ( Nein hast du nicht denn er hat die Uhr im guten Glauben gekauft )

Das selbe sollte auch bei solchen Filmen gelten. Den Uploader der den Film ohne Einverständnis hochgeladen hat kann man sicher dafür belangen. Aber alle anderen Nutzer würde ich dann aussen vor lassen. Es würde doch schon reichen solche Videos mit eigenen Logo und Slogan und einer URL zur eigenen Webseite erstellen zu lassen. Schon sind diese Videos für den Mitbewerber wertlos...

P.S.
Ich hoffe, dass uns das europäische Gerichtshof hier vor einer Fehlentscheidung bewart und damit Rechtssicherheit herstellt.
 
@ Madman1209
Ein Viedo einbinden ist nicht das gleiche wie die Google-News Geschichte. Überlege mal am beste selbst wieso? Kleiner Tip. Wie lang sind die eingebundenen Video und wie viel stellt Google-News vom Text dar? Und außerdem gibt es da ja jetzt ein Gesetz, dass das zum Streitfall macht. Also wenn ud sagst es ist das gleiche (was es aber nicht ist weil die Videos den ganzen Inhalt zeigen) dann wäre es nach neuen Gesetzen nicht mehr legal ;-)
MAn und liest du die Texte. Ich hab geschrieben man könnte ... bei youtube hochladen ... dann komplett ohne was zu befürchten den Inhalt einbinden... Wenn deine Rechtsauffassung sich durchsetzen würde würde Youtube ja nur Videos löschen und keiner hat was zu befürchten. Wie schon gesagt ist es nicht so leicht auch für Youtube herauszufinden wer es hochbeladen hat wenn der Typ nicht ganz dumm ist. Ungeachtet dessen muss aber auch der haften der sich unrechtmäßig bereichert hat!
Und ich glaube echt nicht, dass die Konkurrenz so blöde ist nen Werbevideo für ihre Konkurrenz einzubinden. Das glaubst du doch selbst nicht oder?
Und wenn Youtube offline ist dann kann es auch nicht mehr eingebunden werden, korrekt. Aber der Finanzielle Vorteil den sie bis dahin gezogen haben ist immer noch existent.
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

@craxity

ich beziehe mich nur auf die News hier. Hieraus wurde nicht ersichtlich, dass es ein allgemeines Video ist. Darauf bezog sich meine Aussage. Entspricht das nicht den Tatsachen dann ist die Diskussion natürlich eine andere, weil der Sachverhalt sich ändert.

Ich sehe trotzdem keinen technischen Unterschied zwischen Link und eingebettetem Video. Ich könnte als Link-Text auch den Inhalt der verlinkten Webseite angeben - das ist nur eine Frage ob ich das will oder nicht, technisch ist es das Gleiche.

Es ist technisch nicht das gleiche. Und was, du mit Text-Link meinst, ist auch kein Link, sondern eine Kopie der fremden Seite mit Link. Wenn du einfach den Text "Firma XYZ" hast und dieser auf die Seite der Firma verlinkt ist, dann ist das ein Link. Wenn du den kompletten Inhalt der Seite kopierst, auf deine Seite setzt und dann alles ein Link zur Seite der Firma XYZ ist, hast du zwei Sachen gemacht. Du hast Inhalt kopiert und du hast einen Link gesetzt.

Im Internet geht es doch immer um die Aufmerksamkeit des Besuchers. Die ist Gold wert. Die kann man für Werbung nutzen oder um direkt ein Produkt zu verkaufen. Deswegen kämpfen Google und Facebook darum, auf wessen Seite die Internetnutzer mehr Zeit verbringen.

Wenn du einen Link setzt, verlierst du den Besucher, weil er nicht mehr auf deiner Seite ist. Er sieht sich fremde Inhalte an und die Werbe einnanahmen/Verkaufsmöglichekiten hat die fremde Website.
Wenn du fremdes Mterial per framing auf deiner Seite benutzt, bleibt der Nutzer auf deiner Seite. Du kannst ihm was verkaufen und er sieht die Werbung, für die du bezahlt wirst.

Es ist doch klar, dass es ein grundsätzlicher Unterschied ist.

Hier im Fall war es wohl so, dass den Kunden dank des fremden Videos Angst vor der Wasserverschmutzung gemacht wurde, um ihnen dann die eigenen Wasserfilter zu verkaufen und daran zu verdienen.


Madman1209 schrieb:
@wunschiwunsch



Das klingt wie die Argumente zum Google-News-Aggregator und der Print-Medien-Industrie. Kann ich so einfach nicht gut heißen und entspricht in meinen Augen nicht den Tatsachen. Ein solches Video ist wie eine Headline. Wenn ich Näheres wissen will dann klicke ich im Normalfall drauf.

Ein Vorschaubild des Videos wäre ine Headline. Das video ist der eigentliche Inhalt. Hab das gesehen, brauche ich gerade die fremde Seite nicht mehr zu besuchen.

Madman1209 schrieb:
Wer sagt denn, dass das Video nicht über einen ganz normalen Nutzeraccount hochgeladen wurde? Hier wird gemutmaßt, ich möchte aber Fakten.

Ist doch egal, wer genau es hochgeladen hat. Wäre doch nicht das erste Ma, dass Inhalte ohne Berechtigung online sind. Wenn ich mit diesen Inhalten dann Geld verdienen will, muss ich zusehen, dass ich eine Lizenz bekomme. Wenn ich den Urheber nicht rausfinden kann, darf ich das Video nicht nutzen. So einfach ist es...

Madman1209 schrieb:
Ist mir so nicht klar. Das gilt nur für den Fall, dass es tatsächlich ein "allgemeines Werbevideo" war, was ich nach wie vor erst einmal in Frage stelle.
Zitat BGH-Pressemitteilung: Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war - nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung - auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.

Madman1209 schrieb:
Das verlinkte Videos nicht mehr funktionieren, weil YouTube den Inhalt wegen Urheberrechtsverletzungen offline nimmt? Wie oft das passiert? Du bist noch nicht sehr lange im Internet, oder? ;)

Es geht um den Schaden, durch die unrechtmäßige Nutzung des Videos, nicht darum, das Video aus dem Netz zu bekommen. Du redest am Thema vorbei.
 
Hi,

@wunschiwunsch und craxity

Dann belassen wir es einfach so, dass ihr es anders seht. Anscheinend seid ihr für sachliche Argumente nicht wirklich empfänglich. Bleibt bei eurer Meinung, ich bleibe bei meiner. Hat so keinen Sinn. Man sollte fremde Argumente zumindest aktzeptieren, dass man nicht der gleichen Meinung sein muss ist auch klar. Aber so bin ich hier raus, der Ton - gerade von wunschiwunsch mit seinem "man, liest du..." oder "das glaubst du doch selbst nicht" - gefällt mir ganz und gar nicht und lässt Sachlickeit vermissen.

Bin hier raus.

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

@wunschiwunsch und craxity

Dann belassen wir es einfach so, dass ihr es anders seht. Anscheinend seid ihr für sachliche Argumente nicht wirklich empfänglich.

lol

Madman1209 schrieb:
Aber so bin ich hier raus, der Ton - gerade von wunschiwunsch mit seinem "man, liest du..." oder "das glaubst du doch selbst nicht" - gefällt mir ganz und gar nicht und lässt Sachlickeit vermissen.

Aber du darfst schrieben, dass ich keine Ahnung habe?

Ich glaube weiterhin, dass die Gesetze klar auf Seite des klagenden Unternehmens liegen. Sie haben recht zu klagen. Die von dir gebrachten Beispiele sind nicht anwendbar, da andere Sachverhalte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eigentlich ist es irrelevant ob es eingebettet wurde. Es war auf Youtube. Youtube muß auf Urheberrechtsverletzungen achten.
Stellt euch einfach mal ein Beispiel aus dem realen Leben vor: Eine Firma erstellt Kopien eines Medikaments, für das es nicht die Rechte besitzt. Ihr kauft dieses Medikament in der Apotheke. Ihr verlaßt euch doch auch darauf, daß die Apotheke da Mittel vertreiben darf, oder nicht? Genauso muß man sich auf Youtube verlassen können ordentlich zu prüfen. Schließlich müßtet ihr auch nicht an die kopierte Firma Geld zahlen, weil ihr eine illegale Kopie des Medikaments gekauft habt.

Allerdings sehe ich eine andere Bedeutung in dieser Situation. Wenn Frames zum Einbinden von Videos nun anders betrachtet werden sollten, also daß der Einbindende nicht belangt wird, dann muß das Link setzen auch so betrachtet werden. In beiden Fällen existiert bei Löschen auf der Ursprungsseite kein Zugriff mehr. Leider ist ja noch so, daß das setzen eines Links auf eine illegale Seite weiterhin illegal ist, obowhl man keinen Einfluß auf den Inhalt der anderen Seite hat.
 
Hi,

@wunschiwunsch

Dein Post bestätigt mich nur in meiner Meinung über dich - einfach peinlich und unsachlich.

@Forum-Fraggle

Genau so sehe ich es auch! Perfekt formuliert! :)

VG,
Mad
 
Das stimmt auch so mit Hehlerei und gefälschten Gütern nicht. Wenn dem Käufer aufgrund von Indizien klar sein kann (z.B. zu geringer Preis), das es kein Original ist hat er nicht alles richtig gemacht und es ist möglich, dass er rechtliche Konsequenzen tragen muss.

@ Madman: Irgendwie lese ich da von dir ne Beleidigung. Auf dieses Niveau hatte ich mich nicht begeben. Aber gut, wenn du das meist ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Madman1209: Ich habe dir doch erklärt wo der genaue Unterschied zwischen Link und Framing ist. Anstatt was dazu zu sagen, entziehst du dich der Diskussion und nennst andere peinlich und unsachlich.

Jedem ist doch klar, das Youtube nicht jedes einzelne video überprüft, bevor es hichgeladen wird. also kann sich niemand darauf verlassen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.

Und wenn man Inhalte auch noch gewerblich nutzt, ist es doch klar, dass man sich über sein Nutzungsrecht 100%-ig sicher sein muss.
 
Goodbye Deutschland. Es wird Zeit das der Nationalstaat aufgelöst und in die Vereinigten Staaten von Europa überführt wird, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Nach dem neuen Leistungsschutzrecht sind Videos (auch auf youtube) und alle Texte im Internet (egal auf welcher Seite) sowieso grundsätzlich illegal, sofern sie nicht ausdrücklich an einen Verleger lizenziert sind (steht genau so im Gesetztestext). Und zwar solange, bis BGH, und EuGH darüber anderweitig befinden. Goodbye Deutschland.

Wir Deutschen sind zu dumm für das Internet, deshalb machen andere das Geschäft und deutsche Firmen spielen auf dem Weltmarkt keinerlei Rolle. Auch weil jede Form von Innovation von der German Angst abgewürgt wird und Politiker und Gerichte zurück ins Mittelalter wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

@craxity

Also soll man künftig immer erst einmal davon ausgehen, dass die Videos bei YouTube nicht ok sind? Ist dir klar, dass das die Unschuldsvermutung ad absurdum führt? Die Leute sind künftig also schuldig, solange bis das Gegenteil bewiesen ist? Ist dir eigentlich klar, wo so etwas hinführt?

Ich gehe lieber davon aus, dass ein Video, das bei YouTube verfügbar ist, erst einmal ok ist, genauso wie ich in anderen Fällen von der Unschuld und Rechtschaffenheit ausgehe, bis mir jemand das Gegenteil beweist.

YouTube kann es am Ende immer noch sperren. Dann kann es auch sonst niemand mehr nutzen. Das eigentliche Problem ist doch, dass denen das Video (irgendwie) abhanden gekommen zu sein scheint und das Übel hier nicht an der Wurzel gepackt wird.

Sie etkings Beitrag - sehr schön formuliert. Goodbye Deutschland, das trifft es leider, wenn es soweit kommt.

VG,
Mad
 
News schrieb:
Der Gerichtshofspräsident merkte in der Verhandlung an, dass „Framing“ eine andere Qualität als gewöhnliche Links habe, „weil die Videos in ganz andere Inhalte eingebettet würden“. Der Beklagtenvertreter hielt hier mit dem Argument entgegen, dass jeder, der ein Video bei YouTube hochlade, auch mit der Verwendung von „Framing“ rechnen müsse.

Wenn es doch nur bei YouTube eine Option gäbe, womit Einbettungen für Videos deaktiviert werden könnten. Oh wait..! :o

Die Argumentation, dass eine Einbettung etwas ganz anderes als ein Link sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt kein AutoPlay, das Video ist also in beiden Fällen jeweils einen Mausklick entfernt. Was soll das?
 
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