Lavaground
Lt. Commander
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AMDisbesser schrieb:omg. Schon wieder diese Urheberrechtsprobleme. mMn ist nicht yt das Problem, sondern der Staat, der jeden harmolsen Kram in ein Problem verwandelt. Die dummen Richter haben doch keine Ahnung
"Idiocracy (2006)" lässt grüßen xD
Ergänzung ()
Gut dann differenzieren wir in privater Nutzung und gewerblicher, sowie Urheberrechtsverstoß oder nicht.
Privater Nutzen das Videos wäre kein Verstoß gegen die YouTube AGB
Gewerblicher Nutzen ohne Einverständnis von YouTube wäre ein Verstoß gegen die YouTube AGB
(vgl. Ziffer 6.1 E. der Nutzungsbedingungen:
Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein.)
“
(vgl. Ziffer 6.1 F. der Nutzungsbedingungen: Sofern Sie den YouTube-Player auf Ihrer Webseite nutzen, müssen Sie auf den Seiten, die den YouTube-Player enthalten, einen herausgehobenen Link zurück auf die Webseite vorhalten, und dürfen den YouTube-Player in keiner Weise modifizieren.)
”
Also haben Firma B und C schonmal Regelverstöße gegenüber YouTube begangen oder eben haben die Erlaubnis bekommen (wovon ich nicht ausgehe).
Hier wird aber auf Urheberrechtsverletzung geklagt und ich finde der Uploader hat das Urheberrecht verletzt und nicht diejenigen die es eingebettet haben. -> Ab hier wird jetzt unterschieden ob gewerblich oder privat eingebettet.
Und wenn ich das Video jetzt zum spaß auf meine seite einbette, dann hab ich erstmal kein Urheberrecht verletzt, weil es auf YouTube freigeben wurde und gewerblich wäre es ohne Erlaubnis eh nicht erlaubt...
(vgl. Ziffer 10.1. B. der Nutzungsbedingungen: Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
A. …
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.…)
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