BGH Urteil: Schadensersatz bei Internetausfall

G

gh0

Gast
Hi,

ich wollte euch nur mitteilen, dass der Bundesgerichtshof heute entschieden hat, dass

ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch besteht, wenn die Nutzungsmöglichkeit von Internet und Telefonanschluss entfällt.


nachzulesen hier:

http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-bei-internetausfall-gibts-schadenersatz-1960151.html


Das heißt, dass Kunden, die hin und wieder mit sporadischen Ausfällen zu kämpfen haben, in ihrem Bestreben nach Verbesserung gestärkt werden und die Anbieter diese Ausfälle schnellstmöglich beheben müssen.


Sehr gut!
 
Gut zu wissen, könnte eventuell auch gegen die Drosselung von Kabeldeutschland genutzt werden, richtig ausgelegt natürlich ;)
 
Skurril das dafür wieder ein Gericht bemüht werden musste.
Nach dem BGB, anno 1896, ist das schon lange so geregelt.
 
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