News Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen

Ich lese eigentlich nur die Sachen zur Garantiebestimmung bei teureren Einkäufen.
Sprich wenn ein Hersteller oder Händler Garantie gibt möchte ich wissen was Sache ist.
Sowas wie die Mediamarkt Garantieverlängerungen z.B. sind ja reinste Kundenverarsche.
Verlängerung um 3 Jahre und was steht drin? Die Gewährleistung oder die Garantie des Händlers greift und zack hat man umsonst gezahlt.
 
Wäre vielleicht sinnvoll die AGB so zu gestalten, dass sie aussehen wie eine Berechtigungsanfrage auf dem Smartphone nach einer App-Installation. Und am Ende einen Abschnitt von Dingen, die man nicht in kurze Stichpunkte quetschen kann.

Sowas wie

[x] Wir liefern nur nach Bezahlung
[x] Wir verkaufen nur gegen Vorkasse
[x] Wir wissen wo du wohnst*

*Langer Text, der erklärt warum wir so dumm sind und deine Standortdaten erheben
 
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Ich gestehe feierlich:
In meinem ganzen 41 Jahren habe ich noch nie nicht eine einzige AGB durchgelesen…

Schande über mein Haupt 🤘
 
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Da klingt ja "zu lang" viel zu harmlos. Selbst wenn man im Schnelllauf nach unten durchgescrollt hatte, hat das schon mal fast eine Minute gedauert. War glaub ich bei einen MMOG. Wenn man das normal lesen würde, sitzt man dann 45Min. dran. Völlig unverhältnismäßig. Bin auch stark der Meinung das es gar nicht gewollt wird, das man es studiert. Ein muss ist das nur bei Online-Finanzangelegenheiten.

 
Dito. Auch noch nie eine einzige ganze AGB durchgelesen aber in Teilen durchaus schon mal reingeschaut, gerade wenn ich mir überlege einen Dienst zu nutzen den ich vll. nicht unbedingt brauche. War zumindest einmal auch Entscheidungsrelevant.

Ansonsten, welche Wahl hat man denn? Gerade bei "Grundervices" wie Mobilfunk, Internet & co sind ja alle quasi gleich. Die einzige Wahl ist nicht online zu sein. Geilo, nicht!
 
Vermutlich spielt auch das deutsche Abmahnwesen eine Rolle, warum viele AGB hier so sind, wie sie sind.
Abmahnungen werden ja nicht nur an Raubkopierer verschickt. Auch und grade im Business-Umfeld gibt es eine ganze Schar an Anwaelten die nur darauf lauern das jemand eine rechtlich unsaubere Formulierung verwendet.
Und gewisse Dinge muessen erwaehnt werden, BGB hin- oder her. Das Widerrufsrecht ist so eine Sache auf die man hinweisen muss. Und bevor es passiert das es einen Hinweis zu wenig gibt und eine Abmahnung ins Haus flattert, schreibt man es einfach auch nochmal in die AGB.
 
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Ranayna schrieb:
Und gewisse Dinge muessen erwaehnt werden, BGB hin- oder her. Das Widerrufsrecht ist so eine Sache auf die man hinweisen muss.
seufz §312d und §312g iVm. §355 BGB. Was du meinst ist die Widerrufsbelehrung, das sind aber keine AGB.
 
sebish schrieb:
Seit dem Zeitpunkt als die EU diese Cookie Consent Klickerei erst erzwungen und dann nie wieder nachgebessert hat, habe ich derlei Dingen abgeschworen. Anstatt weniger Tracking und Datenweitergabe haben wir davon mehr denn je zuvor und gleichzeitig viel schlechtere Usability.
du hast da wohl was missverstanden:
tracking war vorher allgegenwärtig aber unsichtbar.
zunächst wurde der do-not-track-header eingeführt, aber leider nicht die pflicht, diese anforderung anzuerkennen.
stattdessen wurde für das tracking allgemein verboten, außer, wenn der benutzer diesem aktiv zugestimmt hat (opt-in).

da die webseitenbetreiber eben gerne weiter tracken wollen, nerven sie die besucher damit, dem zuzustimmen. gerne auch den verweigern-button gut verstecken, damit es eher ein opt-out ist. oder man soll geld einwerfen, wenn man das tracking verweigert.
man kann natürlich auch einfach zustimmen und das tracking dann per addons verhindern.

durch die popups wird aber einem endlich mal bewusst, wieviel und teilweise von wem/zu welchem zweck getrackt wird.
die schlechte usability liegt aber alleine an der umsetzung der webseitebetreiber, denn sie könnte auch automatisch den do-not-track-header anerkennen oder alles tracking komplett entfernen oder den benutzer aktiv den cookie-banner aufrufen lassen, wenn dieser es wünscht (richtiges opt-in).

witzig find ich aber solche seiten, die einen cookie-banner anzeigen, obwohl sie gar kein tracking eingebunden haben, aber die webseitenbetreiber meinen, sie müssten das dennoch immer abfragen...
der einzige gespeicherte cookie ist dann nur dafür zuständig, das popup zu verstecken.
 
Wie bitte?! NUR ein Viertel?

Im Ernst, da bin ich oft dabei...
 
Ist doch völlig egal, was in den ellenlangen AGBs drinsteht. Letztlich unterliegen die alle einer gerichtlichen Inhaltsüberprüfung. Der AGB-Verwender, der allzu weit vom gesetzlichen Leitbild danebenliegt, bekommt seine AGB dann ganz schnell wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher um die Ohren gehauen.
 
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