Pardon, wollte niemanden verwirren. Klar, AGB sind dazu gedacht, dispositives Recht abzuändern. Das ist aber bei Konsumenten eigentlich unmöglich, weil es für alle Kaufverträge zwingende Verbraucherschutzvorschriften gibt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass im grenzüberschreitenden Verkehr, wo die EU mehr mitzureden hat, der Unternehmer den Kunden zusätzlich über alle Rechtsvorschriften informieren muss, auch zB über das Rücktrittsrecht von 14 Tagen, welches aber bei jedem Online Shop gleich wäre. Dies tun die meisten Unternehmer in ihren AGB, weshalb sich die immer weiter aufblähen. Das Rücktrittsrecht findet man deshalb auch in jeder AGB eines Online Shops.
In Österreich ist sogar die salvatorische Klausel verboten, weil sie den Kunden über die richtige Rechtslage täuscht.