News Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen

Verstoßen AGB gegen deutsches Recht, sind diese unwirksam wie wir hier auf CB immer wieder lesen konnten. Ansonsten nimmt man diese Verträge an, weil man sie will oder man eh nichts anderes machen kann. Von daher sind die AGB kritisch. In diesem Fall lob ich mir mal Deutschland, dass wir zumindest teilweise geschützt sind.
 
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Ich lese mir meist nur die Salvatorische Klausel durch.

Ansonsten Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Form der Kündigung, automatische Verlängerung etc.
 
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21% lesen die AGB bei OFFLINE Käufen?
Alles klar, die Umfrage ist fürn Arsch.
 
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Rickmer schrieb:
Ich habe AGBs schonmal gelesen, ja... aber selten.

Und selbst dann habe ich die noch nie vollständig durchgelesen, sondern meistens geht es mir nur um spezifische Segmente, meistens die Verpflichtungen oder Zahlungsbedingungen.


Ich les mir doch nicht 'ne Stunde lang AGBs durch um bei irgendeinem Onlineshop eine Nichtigkeit zu bestellen oder ein Spiel zu installieren... -_-
Unverhältnismäßig lange AGBs sind übrigens auch ungültig, da es dem Vertragspartner nicht zuzumuten ist, für einen günstigen Artikel seitenweise komplizierte Texte zu lesen.
 
Was mich mal interessieren würde, vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkel bringen: Wenn ich AGB lese dann steht da öfters sowas wie: "Der Kunde stimmt zu, das wir ihm Werbung schicken, seine Daten beim Frühstück durchschtöbern, auf ewig behalten und an Dritte weiterverkaufen. Nicht zutrefffendes bitte streichen". Wenn ich das dann mache, wird das überhaupt beachtet? Schaut sich wirklich jemand an, ob ich da was gestrichen habe? Meine Vermutung ist ja, dass die schauen ob die Unterschrift da ist und der Rest fällt unter den Tisch.
 
@Klueze hatte ich tatsächlich mal dienstlich. Ich meine das war ein Leasing für irgendeine Maschine.
Hatte ich durchgestrichen und das kam zurück mit so einer Bemerkung "dann dürften wir sie gar nicht kontaktieren" oder so. Hatte glaube ich zuviel gestrichen. Das hatte tatsächlich wer gelesen.
 
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Wenn man sieht, wie sich hier über die Leser der AGB lustig gemacht wird, wundert es mich nicht, warum sich mieseste Geschäftspraktiken durchsetzen können.
Hinterher wird dann gejammert, wenn die eigenen Daten verwurstet werden oder Inhalte plötzlich nicht mehr verfügbar sind.

Aber ja, AGB sind zu lang, unverständlich und der Großteil besteht aus allgemeinen Klauseln.
Dazwischen gibt es abseits von 0815-Shops oft sehr interessante Abschnitte. Die sollte man sich definitiv durchlesen, bevor man seine Daten oder Geld gibt.
Ergänzung ()

Turrican101 schrieb:
Mich würde eher interessieren, ob irgendjemand aufgrund gelesener AGBs mal einem Kauf nicht zugestimmt hat.

Hier, mehrfach.
Z.B. Produkte mit Cloudanbindung, die jederzeit abgeschaltet werden können, wenn der Anbieter nicht mehr will oder kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
0xffffffff schrieb:
Wie viel es einfacher sein könnte, wenn es einfach Standardklauseln entsprechend dem Rechtsrahmen mit entsprechenden Piktogrammen gäbe.
Ja, wenn es sowas nicht schon gäbe...
Achja: Bürgerliches Gesetzbuch.
 
Im BGB gibt es Piktogramme zu den dem Rechtsrahmen entsprechenden Standardklauseln? Das wäre mir neu!
 
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MilchKuh Trude schrieb:
Hatte glaube ich zuviel gestrichen. Das hatte tatsächlich wer gelesen.
Gut, dass jemand mal genauer hinschaut, wenn Sachen durchgestrichen werden ist schon was wahrscheinlicher. Da würde ich dann auch mal draufschauen.
 
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25% nur?
Vielleicht hätte man bei der Umfrage noch Frage 2 ergänzen sollen: Haben Sie bei Frage 1 gelogen?
 
Könnte doch die EU auch hier mal durchgreifen
 
Frankyac schrieb:
Z.B. Produkte mit Cloudanbindung, die jederzeit abgeschaltet werden können, wenn der Anbieter nicht mehr will oder kann.
Dazu muss du AGB lesen? Mal davon abgesehen, dass auch Produkte ohne solche Anbindungen obsolet werden wenn der Hersteller nicht mehr kann oder will. Wer benutzt bitte Produkte ohne Pflege/Support?
 
freshprince2002 schrieb:
21% lesen die AGB bei OFFLINE Käufen?
Alles klar, die Umfrage ist fürn Arsch.
Wieso? Leasingvertrag vom Auto, Fitnessstudio oder einigen anderen Verträgen die man zumeist offline abschließt. Lese ich in Auszügen schon durch. Mein Fitnessstudio wirbt mit 19€/Monat. In den AGBs steht dann aber das aller 6 Monate zusätzlich eine Service Gebühr von 40-60€ fällig wird. Hinzu kommt die einmalige Anmeldegebühr von 50€.
 
Aktuell ca. 16 abstimmende bei CB lesen immer die AGB. Was soll bei einem Spiel da für mich negatives drin stehen und mich vom Kauf abhalten?
 
supermanlovers schrieb:
Mein Fitnessstudio wirbt mit 19€/Monat. In den AGBs steht dann aber das aller 6 Monate zusätzlich eine Service Gebühr von 40-60€ fällig wird. Hinzu kommt die einmalige Anmeldegebühr von 50€.

Wenn du einen Vertrag mit dem Fitnessstudio (aber auch andere Verträge mit regelmäßiger Bezahlung) abschließt, müssen die regelmäßigen Kosten klar für den Konsumenten sofort ersichtlich sein. Dort, wo du unterschreibst, muss eine wöchentliche/monatliche/vierteljährliche/usw. Summe stehen, dort muss aufgeschlüsselt sein, in welchem Intervall welche Summe wofür fällig ist. Dort darf aber z.B. stehen "Weitere Kosten siehe AGB" oder ähnlich.

Versteckte Klauseln mit Zusatzgebühren ohne Hinweis und nur in den AGB sind unzulässig.
 
@chardy War sicher auch der Fall. Wahrscheinlich das übliche 19€/Monat* und dann in der Fußzeile * es fallen weitere Kosten an. Siehe AGB...

Mir gings eher darum das sich der Kollege verwundert gezeigt hat das man offline AGBs anschaut.
 
supermanlovers schrieb:
Wieso? Leasingvertrag vom Auto, Fitnessstudio oder einigen anderen Verträgen die man zumeist offline abschließt.
Das steht aber alles nicht in den AGB des Fitnessstudios oder der Leasinggesellschaft.
Das sind die Vertragsbedingungen.

Beispiel:
https://www.mcfit.com/agb

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit).

Hier wird lediglich auf die Details im Vertrag verwiesen und ggf. der Umgang mit diesen Vertragsdetails erläutert.
Deswegen sind das ja auch die ALLGEMEINEN Geschäftsbedinungen.
Ergänzung ()

supermanlovers schrieb:
Mein Fitnessstudio wirbt mit 19€/Monat. In den AGBs steht dann aber das aller 6 Monate zusätzlich eine Service Gebühr von 40-60€ fällig wird. Hinzu kommt die einmalige Anmeldegebühr von 50€.

Beispiel:
https://hilfe.mcfit.com/hc/de/artic...hale-TSP-und-welche-Vorteile-habe-ich-dadurch
Die Trainings- und Servicepauschale ist eine Pflichtpauschale, die vertraglich vereinbart ist und nicht abgewählt werden kann. Diese Pauschale in Höhe von 15 € wird erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach 6 weiteren Vertragsmonaten.

https://www.mcfit.com/agb

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.

Diese Kosten werden dir NICHT heimlich durch die AGB reingedrückt. Sie stehen im Vertrag als Vertragsbedingungen.
 
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Ich hätte ja einen (naiven?) Vorschlag für Anbieter und Kunde: Common Sense Verträge.
Diese Common Sense Verträge sind gesetzlich gestützt und sorgen dafür, dass gängige Praktiken nicht in aller Ausführlichkeit in AGBs abgehandelt werden sollen. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen gesondert und auffällig sichtbar dem Kunden präsentiert werden.
  • Anbieter verweist auf Common Sense Vertrag und etwaige Sonderregelungen.
  • Kunde muss sich im Klaren sein, was er kauft und über etwaige Sonderregelungen bewusst sein.
  • Common Sense Verträge schützen Anbieter und Kunden gleichermaßen:
    • Anbieter können nicht über Spitzfindigkeiten verklagt werden
    • Kunden können davon ausgehen, dass sie das bekommen, was sie erwarten.
So wäre McDonalds davon geschützt, dass etwa ein Allergiker sie verklagt, weil sie Allergene im Burger haben, ohne dass sie es explizit in AGBs darauf verweisen müssen.
Gleichzeitig kann ein Kunde von McDonalds erwarten, dass er einen Cheese-Burger mit echtem Käse bekommt, wenn er einen bestellt und nicht in den AGBs schauen muss, ob McD vlt. sich still herausnimmt Käse anders zu definieren.

Am Ende ist diese AGB-Egalität die wir sehen/leben ein Symptom der (gesetzlichen) Komplexität unserer Welt in der wir weiterhin Cheeseburger kaufen (wollen) und die Anbieter keinen Ärger mit dem Gesetz möchten.
 
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