Ich lese die AGBs bei "online" Käufen immer und im schnitt bin ich da schon 90 Minuten mit beschäftigt, besonders wenn man zu manchen Punkten nochmal im WEB recherchiert, da kann es auch schon was mal länger werden.
Beim Kauf von Spielen auf Steam hat man ja oft die EULA\AGB’s bereits im Shop zum anklicken, da kann ich diese oft Vorher lesen aber sehr oft passiert das man im Spiel gefragt wird.
Wenn ich ein Spiel kaufe stelle ich mir grundsätzlich immer 2 Timer einen auf 1h und einen auf 1:45h damit ich immer die Rückgabefrist von 2h im Auge behalte.
Bei mindestens 3-4 Spielen habe ich aufgrund der Langen AGBs das Spiel auch zurückgegeben, da diese mich einfach Solange im Spiel gehalten haben, das ich nicht genügend Zeit hatte diese angemessen zu lesen oder die waren einfach zu unstrukturiert.
Am besten sind die mit Versteckten Accounts. Auf Video-Spielverpackungen wird normal Angegeben wenn man einen Account X oder Y benötigt. Steam bietet auch die Option dieses im Shop anzugeben aber dennoch gibt es viele die einfach das nicht Tun und man muss ewig lange AGBs lesen für den Account alleine.
Hier bin ich mittlerweile so strikt, dass ich jedes Spiel zurückgebe das mich nicht vorab informiert, das ich gezwungenermaßen einen zusätzlichen Account zum Spielen benötige.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die AGB’s von kleineren Online Shop meist wesentlich überschaubarer sind als die von den Großen. Der kleine bis Mittlere Händler will halt einfach nur ein Geschäft machen und ist die Erfahrung des Kunden gut kommt dieser von alleine wieder.
Im RL läse ich die AGB’s von Banken, Versicherungen, Telefonanbieter oder andern Käufen auch aber da ist man oft mehr als 2h beschäftigt und man sollte sich hier auch einen Block für Notizen bereit legen.
Die AGB’s von ein paar Einzhandel’s Läden habe ich mal überflogen als ich im Laden auf jemanden gewartet habe, diese hängen ab und an mal an den Kassen oder am Eingang aus. Wobei hier manche es mit der Schriftgröße aber übertreiben und man eine Lupe braucht.
Naja, grundsätzlich Wichtig beim einkaufen im Einzehlhandel ist, dass man den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen sollte
Die Ware gehört bis zu Geldübergabe an der Kasse immer noch dem Laden.
Auspacken von Lebensmitteln zum „Probieren“ ist nicht erlaubt, da dies die Ware unverkäuflich macht. Probieren von "offenem" Obst ist auch nicht erlaubt, Probieren darf man nur das, das auch eindeutig zum Probieren gedacht ist.
Das Auspacken von Waren (Nicht Lebensmittel) zum Inspizieren der Beschaffenheit führt noch nicht dazu das man hier eine Kaufverpflichtung eingeht aber man sollte hier vorab mit dem Ladenpersonal sprechen. Je nach dem ob man die Verpackung beim öffnen beschädigt oder Teile durch das öffnen verloren gehen, kann es dazu führen das die Ware nicht mehr die Beschaffenheit von Neuware hat. Das kann dazu führen, dass der Laden ein Anspruch auf Entschädigung durch den entstanden Mangel hat. (Hängt hier vom Laden ab ob dieser so kulant ist und nichts tut oder auf sein Recht behart)
Wichtig ist hier, das man so was wie eine Sorgfaltspflicht beim Öffnen hat und das eine Wiederherstellung des Ursprungszustand ohne größeren Aufwand möglich ist. Es geht Primär darum, ob der Laden nach dem Öffnen diese Ware noch als „Neu“ verkaufen kann.