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News Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen
- Ersteller MichaG
- Erstellt am
- Zur News: Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen
Krik
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 15.215
Das ist mal ein sinnvoller Vorschlag! Der schlägt in die gleiche Kerbe wie die Creative Commons-Lizenzen. Bei der Angabe "CC-NC" weiß* man direkt, dass NC für nicht-kommerziell steht, man also das so gekennzeichnete Werk nicht kommerziell verwenden darf.0xffffffff schrieb:Wie viel es einfacher sein könnte, wenn es einfach Standardklauseln entsprechend dem Rechtsrahmen mit entsprechenden Piktogrammen gäbe. Warum auch immer jeder seine AGB haben muss die gefühlt das halbe BGB widergeben. Ebenso wie der Blödsinn, dass mich jeder Shop seitenweise mit Widerrufsbelehrung bei jeder einzelnen Bestellung zuspammen muss.
Man stelle sich vor, es müsste beim Verlassen eines jeden privaten Grundstücks ein "Ab hier gilt die StVO und die Gesetze der BRD"-Schild aufgestellt werden.
* Einmaliges Studium mit seltenen Wiederholungen vorausgesetzt.
Bei den AGBs kann man sicher was ähnliches einführen, das 20 Seiten auf ein paar Symbole reduziert.
Ein KV-NA-WR könnte dann bedeuten:
KV - Das ist ein Kaufvertrag,
NA - bei dem persönliche Daten nur für die Abrechnung verwendet
WR - und ein Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Adressen und Vertragspartner (= der Verkäufer) stehen dann irgendwo daneben, damit jeder bei Bedarf Kontakt aufnehmen kann.
Perfekt!
Wenn man im Schnitt nur 20 bis 30 % der Textpassagen überfliegend liest, dann dürfte die Quote derer, die 100 % komplett lesen, eher bei unter 5 % liegen. Und 25 % lesen nie die AGB? Kann ich mir sehr gut vorstellen.Erkekjetter schrieb:Ich denke, die Umfrage zeigt deutlich auf, dass sich Menschen oft zu positiv darstellen. Nur 25% lesen AGBs nie? Na sicher doch. Gut die Frage ist, gilt teilweise lesen dann auch schon als lesen oder nur komplett?
orodigistan
Lieutenant
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- Feb. 2007
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- 815
ich verstehe jede agb gut aber mir bleibt nichts anderes übrig, als die agb zu akzeptieren, sonst kann ich das produkt nicht nutzen.
manchmal stehen da auch sehr krasse sachen drin
manchmal stehen da auch sehr krasse sachen drin
BalthasarBux
Commodore Pro
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- Jan. 2005
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PegasusHunter
Lt. Commander
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 1.386
Das weisst Du nicht ? Oh man, wie peinlich ist das denn ? Wo gehst Du denn einkaufen ? Oh mein Gott, ich fass es nicht.Ruff_Ryders88 schrieb:Wo sind denn die AGB von Rewe, Aldi und Lidl zu finden?
![Augen rollen :rolleyes: :rolleyes:](/forum/styles/smilies/rolleyes.gif)
h00bi schrieb:Ist natürlich falsch, aber was will man von einer Seite erwarten, die
schreibt.
Alles was im Duden steht reicht mir als Legitimität aus es auch zu nutzen, also kläre das wenn dann bitte mit den Leuten die für den Duden zuständig sind ab.^^
https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs
Es gibt ja Leute die argumentieren damit dass AGB bereits Mehrzahl ist, aber das bezieht sich auf den Inhalt einer AGB, mit Bedingungen sind ja nicht mehrere AGBs gemeint...egal, es ist zumindest umgangssprachlich akzeptiert wenn selbst in manchen Gerichtsurteilen "AGBs" steht sehe ich keinen Grund dies nicht so zu schreiben, auch wenn ich weiß dass das "s" am Ende wenn man "AGBs" ausschreiben würde dann keinen Sinn ergibt.^^
https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs
Es gibt ja Leute die argumentieren damit dass AGB bereits Mehrzahl ist, aber das bezieht sich auf den Inhalt einer AGB, mit Bedingungen sind ja nicht mehrere AGBs gemeint...egal, es ist zumindest umgangssprachlich akzeptiert wenn selbst in manchen Gerichtsurteilen "AGBs" steht sehe ich keinen Grund dies nicht so zu schreiben, auch wenn ich weiß dass das "s" am Ende wenn man "AGBs" ausschreiben würde dann keinen Sinn ergibt.^^
Zuletzt bearbeitet:
Sahneknuffi
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2001
- Beiträge
- 978
Ach was? Die finden auch alles heraus.
Ruff_Ryders88
Rear Admiral
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 5.476
Aber so ist es ja eigentlich auch. In den AGB wird nur geregelt, was dispositives Recht ist - also was der Einzelne in Abweichung der gesetzlichen Norm anders regeln darf. Im Übrigen sind unübliche Klauseln in den meisten Fällen nichtig, wenn der Vertragspartner nicht explizit darauf hingewiesen hat.seyfhor schrieb:Es müßte so sein, dass eben allgemeine Klauseln festgelegt und dann einfach vorrausgesetzt werden und nur Abweichungen stehen in den einzelnen AGB.
DarkHazard
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 271
Als ob irgendjemand die AGB einer Software liest! Runter scrollen wenn man gezwungen wird, "i accept", "next".
Selbst das ist Zeitverschwendung (wie auch die cookie abfragen überall).
Bitte macht dazu mal eine Umfrage CB!
Selbst das ist Zeitverschwendung (wie auch die cookie abfragen überall).
Bitte macht dazu mal eine Umfrage CB!
- Registriert
- Juli 2010
- Beiträge
- 13.481
Artikel-Update: In den Kommentaren zu dieser News wurde mehrfach das Interesse an einer eigenen Umfrage zum Thema bekundet. Wie geht die ComputerBase-Community mit AGB um? Darüber können registrierte Nutzer in den nächsten zwei Wochen über folgende Formulare abstimmen. Nach Ablauf wird der Artikel mit dem Endergebnis aktualisiert.
[Umfrage: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]
[Umfrage: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]
[Umfrage: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]
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Erkekjetter
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2021
- Beiträge
- 5.423
Bei Frage Nr. 3 rieche ich den ein oder anderen Troll...
Mir kann niemand erzählen, dass er AGBs im Allgemeinen nicht zu lang findet. Nicht zu kompliziert oder zu unübersichtlich würd ich ja noch abkaufen, grad ersteres für jemanden, der ohnehin im juristischen Bereich unterwegs ist.
Mir kann niemand erzählen, dass er AGBs im Allgemeinen nicht zu lang findet. Nicht zu kompliziert oder zu unübersichtlich würd ich ja noch abkaufen, grad ersteres für jemanden, der ohnehin im juristischen Bereich unterwegs ist.
Du versuchst ja, mit den AGB 99,6 % deiner Fälle abzudecken, um nicht alles einzelvertraglich regeln zu müssen.Erkekjetter schrieb:Mir kann niemand erzählen, dass er AGBs im Allgemeinen nicht zu lang findet.
Im Sinne von du verstehst sie nicht oder im Sinne von zu klein geschrieben?aikatv schrieb:AGBs sind absichtlich unleserlich gestaltet.
Welches Deutsch willst du sonst verwenden? TikTok-Sprache?aikatv schrieb:Besonders schön wenn zum großteil Juristendeutsch verwendet wird.
Zuletzt bearbeitet:
sikarr
Vice Admiral
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 6.843
Heist das dann im Umkehrschluss das ich diese dann gar nicht hätte unterzeichnen dürfen, weil der Hersteller wird sie ja wohl nicht geltendem EU-Recht anpassen?Azeron schrieb:Dazu kommt dass AGBs, gerade die aus den USA, bei uns sowieso meist keine Gültigkeit haben bzw. vieles davon was drin steht.
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 5.569
Also im Normalfall wähle ich irgendwas aus und muss dann halt irgendwelche AGB bestätigen. Bis das soweit ist, habe ich mich im Zweifel ja schon lange darüber informiert. Selbst wenn mir die AGB dann in irgendeinem Punkt nicht passen, so what. Deswegen lese ich es eigentlich nie. Bisher gabs noch keinen Kühlschrank und hatte auch noch nie ein Fall, wo die AGB irgendwie relevant gewesen wären.
Mag irgendwann mal kommen, dann habe ich im Zweifel Pech![Zwinkern ;) ;)](/forum/styles/smilies/wink.gif)
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