News BKA-Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Wie siehts denn beim BKA-Gesetz eigentlich mit der Eindeutigkeit aus?
In den letzten Jahren gabs ja gerade im Bereich Technik/Software immer wieder Urteile oder Gesetze, die scheinbar absichtlich total schwammig definiert waren, damit man nachher doch mehr machen kann als ursprünglich gedacht.

Oder ists Zufall, dass beim illegalen Kopieren gesagt wird, dass man erst "bei gewerblichem Ausmaß" bestraft wird? Die Industrie sagt dann rein zufällig, dass das ja schon bei einer einzigen Datei gegeben ist. (womit der Satz ja eigentlich total überflüssig wäre)

Der Herr Schäuble hat da beim BKA-Gesetz doch bestimmt irgendwas wieder toll formulieren lassen, um ihm doch irgendwelche Möglichkeiten offen zu lassen, kennt man ja von ihm.
Denkt sich was hirnrissiges aus, wills einführen, dann wird ihm gesagt, dass das ja gegen das Gesetz ist, also versucht er das Gesetz zu ändern, was auch nicht funktioniert. Irgendwann gibts ne Abstimmung, also versucht er die Regelungen der Abstimmung zu ändern, um seinen Willen zu bekommen. Klappt auch nicht, also versucht ers sicher über undurchsichtige Formulierungen. :rolleyes:
 
Och Mensch ... wie oft denn noch? Gesetz lesen und dann fragen ...

BKA Gesetz 1.Lesung im Bundestag schrieb:
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für

1. Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2. solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Eindeutiger geht es kaum. Ganz davon abgesehen, dass dies der Text ist, den das BVerfG quasi vorgegeben hat.

Denn im Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 stand:

Bundesverfassungsgericht Urteil 1 BvR 370/07 schrieb:
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.


Die Klausel der "noch nicht hinreichenden Wahrscheinlichkeit" lässt sich wie folgt verstehen:

Es muss in jedem Fall durch Tatsachen der Tatverdacht belegbar sein, dass Person X z.B. die Bereitschaft zeigt einen Anschlag durchzuführen. Man weiß aber noch nicht genau wann, wo und wie dieser Anschlag durchgeführt werden soll. In diesem Fall kann eine Online Durchsuchung auch rechtens sein. Ansonsten nur, wenn sogar die konkrete Tat absehbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn ich Seiten wie Infokrieg sehe, dann ist das der moderne Versuch die Massen mit dem Schüren von Feindbildern weichzukochen und über die wahren Intentionen hinweg zu täuschen. Bei Infokrieg muss ich mich erst sehr ausführlich informieren um einen Gedanken davon zu bekommen wer überhaupt dahinter steckt und was für Intentionen er haben könnte.

also KANN kein mensch, der keinen rang und namen hat, etwas wahres sagen? geschweigedenn recht haben?
ich sags mal so, wenn du beweise hast, welche die aussagen als unwahr stempeln, reden wir darüber(ich hab noch nix gefunden, doch noch ned genauer zeit genommen dafür). es gilt nicht als beweis, die quelle der information anzuzweifeln.
bissher jedenfalls, sind vorallem die beziehung von religion UND astrologie schon längstens bekannt, nur noch selten so ... sagen wir mal, etwas sarkastisch vorgetragen.

bevor nun ein riesengau folgt, es gibt ein normales diskutieren und ein aufblasen, welches durch angriffe und diffamierung zu vertuschen versucht, das es keine aussagen hat. ich wäre froh, wenn wir uns auf ersterem festzurren.
 
die disskusion die hier rund um unser staatssystem, die gesellschaft usw. entstanden ist finde ich ehrlich gesagt nicht mal so schlecht!
denn man merkt, dass hier forum-user anwesend sind, die sich für die thematik interessieren, sich damit auseinandersetzen und ihre meinung kund tun (auch wenn es sich meist auf ein paar wenige beschränkt - könnten noch mehr sein ;) )
aber im grunde ist das doch zu begrüßen, oder etwa nicht?!
insofern kann ich Adam_Smith leider nicht zustimmen

Adam_Smith schrieb:
Wenn ich bedenke, dass die Boardies hier einen Vorgeschmack auf die Generation geben die in 10-20 Jahren unser Land gestalten sollen, dann wird mir schlecht!

denn meinungen und ansichten von menschen ändern sich im verlauf eines lebens in deren verschiedenen phasen so oft, dass die texte hier kaum rückschluss auf die jüngeren unter uns (ich selbst bin anfang/mitte 20) zulassen was die politische mitgestaltung der zukunft angeht.
noch dazu handelt es sich vorwiegend um eine randgruppe, die schlichtweg durch den beruf/das hobby "pc & co" sich hier im forum zusammengefunden hat - alles andere als repräsentativ ;)
aber da ich schon mal bzgl. zukunft angefangen habe: warten wir 's doch mal ab ...
... wie lange das gesetz bestand hat & wie es vor dem bundesverfassungsgericht enden wird
 
Wer die Geschichte nicht kennt, ist dazu verdammt sie zu wiederholen.
Adam Smith ist da ein gutes Beispiel. Hat Geschichte wohl nur für Prüfungen gelernt und dann wieder vergessen.

Hier ist er zwar in der Minderheit, aber die letzten Umfragen haben ergeben dass über 70% der Bürger für dieses Gesetz sind. Das ist das wahre traurige. Wobei ich aber nicht glaube dass die alle so stur wie unser Freund hier sind, sondern der Großteil sich einfach nicht mit dem Thema auseinandersetzt, da sie denken dass es sie eh nicht betrifft. Was aber auch schon schlimm genug ist.

Adam Smith: Hast du denn dir mal das Video komplett angesehen was ich hier gepostet habe? Mich würde brennend interessieren was du dazu sagst (auch wenn ich es mir schon denken kann, da Ignoranz gut berechenbar ist). Und nein, es ist nicht irgendein Zeitgeist oder Infowars Mist. TED sollte dir ja was sagen, wenn du so gebildet bist wie du tust.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er will Beispiele haben und dann geht er ja nicht mal auf die Posts ein, die Beispiele aus der aktuellen Zeit aufzeigen. Aber egal - getroffene Hunde bellen am meisten ;)
 
@Adam_Smith

Deine heftigste Aussage find ich ja immernoch das du kotzt das die Jugend später die Welt gestalltet.
Damit sagst du ganz klar, das die Jugend manipulierte Meinungen haben, jedoch schon mal drüber nachgedacht warum? vorallem WER diese Meinungen "macht" ?


Du magst zwar Gesetzesbücher gelernt haben, aber über die Seiten hinaussehen scheint dir schwer zu fallen.

Außerdem muss es sowas wie eine Revolution geben, die Geschichte wiederholt sich andauernd, es geht immer aufs gleiche raus und am Ende ist es immer das gleiche.
Auch wenn Zeitgeist manches zu überspitzt auslegt, ist ein funken sogar mehre von Wahrheit enthalten, und solange Menschen auf ihrer Engstirnigkeit leben wird es genau so weiter gehen wie bisher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle,

In Zukunft drohe "...eine kompakte Demokratie, die dem Anschein nach auf die Diktatur der Massen gegruendet ist, aber in der die Massen nicht mehr Macht besitzen als notwendig ist, um eine allgemeine Sklaverei sicherzustellen, die sich an die vom alten Absolutismus entliehenen Rezepte und Prinzipien haelt: die Unteilbarkeit der oeffentlichen Macht, die alles umfassende Zentralisierung, die systematische Vernichtung aller individuellen, korporativen und regionalen Ideen (die fuer zersetzend gehalten werden), sowie eine inquisitorische Polizei... Wir sollten nicht laenger die Augen davor schliessen: Europa ist des Denkens und der Ordnung muede; es steht am Anfang eines Zeitalters brutaler Gewalt und der Verachtung von Grundsaetzen..."

dachte mir, dass das hier rein passt.

Ps. falls es interessiert: Pierre Joseph Proudhon; ist aber off-topic :lol:
PPs. danke an alle Beteiligten in diesem Forum, bis dato sehr sehr interessant zu verfolgen!


MfG
 
tarrabas schrieb:
also KANN kein mensch, der keinen rang und namen hat, etwas wahres sagen? geschweigedenn recht haben? ich sags mal so, wenn du beweisich sags mal so, wenn du beweise hast, welche die aussagen als unwahr stempeln, reden wir darüber(ich hab noch nix gefunden, doch noch ned genauer zeit genommen dafür). es gilt nicht als beweis, die quelle der information anzuzweifeln.

Wie wir bereits in diversen anderen Threads treffend erörtert haben, lassen sich verschwörungstheorien immer schwer / gar nicht widerlegen.

Was allerdings deine Behauptungen über unser Rechtssystem betrifft, so ließen sich jene doch ziemlich gut widerlegen. Belege für deine falschen Behauptungen konntest du unterdes nicht anbringen.

Es ist keinesfalls so, dass ein Mensch Rang und Namen braucht um etwas "wahres" (in diesem Fragen gibt es ja meist nicht die ultimative Wahrheit) zu sagen. Die Frage ist nur wie gut er seine Thesen und Meinungen mit Fakten belegen und untermauern kann.
Was z.B. die Seite infokrieg.tv angeht so werden dort als Quellen Meist andere Internetseiten nach dem gleichen Format wie Infokrieg genannt. Bei den dort genannten Informationen beruft man sich dann auf eine dritte Seite nach dem selben Format und diese widerrum beruft sich auf Infokrieg. Diesen Kreis findet man bei all den Artikeln bei denen "Fakten" präsentiert werden die gemeinhin den Eindruck erwecken sollen Deutschland sei kein Rechtsstaat. Fakten die man selbst kaum nachprüfen kann. Also wird es blindlings geglaubt ...

Es braucht keinen Rang und Namen ... aber sauberer Journalismus sieht sicher anders aus als das, was Infokrieg da liefert ...

tarrabas schrieb:
bevor nun ein riesengau folgt, es gibt ein normales diskutieren und ein aufblasen, welches durch angriffe und diffamierung zu vertuschen versucht, das es keine aussagen hat. ich wäre froh, wenn wir uns auf ersterem festzurren.

Danke, dass du selbst ein angemessenes Diskussionsniveau forderst.
Das fängt dann dort an wo man sich nicht wie im Kindergarten benimmt, wenn harte und unumstößliche Fakten, beispielsweise zu Rechtsfragen, geliefert werden.
Da nehme man folgendes Beispiel:
Person A behauptet: Jemand der ne Frau vergewaltigt und danach umbringt bekommt meist nicht mal 10 Jahre Knast.
Person B zitiert das StGB in dem steht, dass eine Vergewaltigung mit Todesfolge eine Mindeststrafe von 10 Jahren bedeutet und sogar lebenslange Haft mit sich bringen kann. Des weitern wird ein BGH Urteil angebracht in dem dies weiter untermauert wird.
Person A beharrt aber weiter darauf, dass die meisten Vergewaltiger welche ihr Opfer anschließend getötet haben unter den 10 Jahren abgeurteilt werden. Belege dafür bringt sie aber nicht.

Das mein lieber tarrabas ist Kindergartenniveau. Und ich wäre froh wenn man hier angemessener diskutieren könnte ...

Muscular Beaver schrieb:
Wer die Geschichte nicht kennt, ist dazu verdammt sie zu wiederholen.
Adam Smith ist da ein gutes Beispiel. Hat Geschichte wohl nur für Prüfungen gelernt und dann wieder vergessen.

Wie wäre es denn mit diesem Beispiel guter Diskussionskultur ... Ich glaube mein lieber Muscular Beaver, dass ich weitaus besser in der Lage bin geschichtliche Fakten zu hinterfragen und daraus meine Schlüsse zu ziehen als du denkst.

Muscular Beaver schrieb:
Hier ist er zwar in der Minderheit, aber die letzten Umfragen haben ergeben dass über 70% der Bürger für dieses Gesetz sind. Das ist das wahre traurige. Wobei ich aber nicht glaube dass die alle so stur wie unser Freund hier sind, sondern der Großteil sich einfach nicht mit dem Thema auseinandersetzt, da sie denken dass es sie eh nicht betrifft. Was aber auch schon schlimm genug ist.

Oder es sind einfach die 70% der deutschen Bürger die gelassen genug sind um zu erkennen, dass dieses Gesetz nichts weiter ist als die Anpassung der gesetzlich erlaubten Ermittlungsmethoden an die technischen Errungenschaften der letzten Jahre.

Es ist zum Kotzen wie sich hier Boardies zu den Allwissenden erheben und meinen eine anders lautende Meinung zu einem Gesetz würde gleichsam mangelnde Information bedeuten. Oder sie gar als falsch abstempeln wollen. Du schimpfst dich Demokrat? Oder Freiheitsliebend? Du bist nichts von dem wenn du dich auf dieses Argumentationsniveau begibst. Akzeptiere doch einfach, dass in diesem Staat die Bürger Merheitlich eine andere Meinung haben als du!

Auf welche Informationen berufst du (stellvertretend für so viele andere hier im Board) denn eigentlich?! Auf diesen Nonsense wie das Zeitgeist Movie? Man unterstellte mir ja, dass ich nicht darauf eingehen würde ... Möchtet ihr das ernsthaft?!

Ok fangen wir beim Part 1 an wo die Macher dieses Filmchens sich als Religionswissenschaftler hervor tun wollen ... Lachhaft was da gleich zu Begin als Fakten präsentiert wird.

Horus ist am 25. Dezember gebohren? Ja nach welchem Kalender denn?!
Den Geburtstag des Horus in den heutigen Kalender zu übertragen ist gar nicht mal so einfach. Am 25. Dezember lag er allerdings in keinem Fall. 3 Daten gibt es dafür: 1. Juli, 15. Juli, 25. August. http://de.wikipedia.org/wiki/Ägyptischer_Kalender

Eine Vermischung des Mithras Kultes und des Christentums gibt es durchaus. Allerdings sind die dort in wenigen Punkten dargestellten "Fakten" alles andere als richtig.
Fakt ist, dass der Geburtstag Jesu in den Anfängen des Christentums nicht der 25. Dezember war sondern mit dem Epiphaniasfest gefeiert wurde. Dieses datiert auf den 6. Januar. Dem Tag an dem heute die heiligen 3 Könige gefeiert werden.
Überliefert wird auch, dass Mithra aus einem Fels heraus gebohren wurde und keinesfalls von einer Jungfrau. Allerdings gibt es auch widersprüchliche Überlieferungen zu diesem Kult welche sich nicht in ein paar wenigen Worten zusammen fassen lassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mithraismus_und_Christentum

Krishna wurde von einer Jungfrau gebohren? Na Pustekuchen ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Krishna#Krishnas_Leben schrieb:
Über die Umstände seiner Geburt berichtet das Bhagavatapurana. Krishna gehörte der königlichen Familie von Mathura an und war der achte Sohn von Prinzessin Devaki und ihrem Gatten Vasudeva, dem Sohn eines Yadava-Königs.

Was die Geburt des griechischen Gottes Dionysus angeht, so gibt das Video natürlich nur eine von vielen Geschichten wieder die sich um die Geburt dieses Gottes ranken. Neben einer sterblichen kamen nämlich auch noch diverse Gottheiten der griechischen Mythologie in Frage. Die Geschichte von der jungfreulichen Mutter ist lediglich die, die am weitesten Verbreitet ist.

Dann geht man auf einen Joseph aus dem alten Testament ein, der angeblich die exakte Vorgabe für Jesus war ... Schade, dass man dies wieder mal nicht mit Quellen belegt, denn einen solchen Joseph scheint es im alten Testament gar nicht zu geben ... Aber egal ... Fakten sind ja unnütz.

Es ist übrigens kein Geheimnis, dass es in der Religionsgeschichte durchaus eine Entwicklung gab. Auch die heute am weitesten verbreiteten Religionen der westlichen und arabischen Welt entnehmen viele ihrer Grundlagen scheinbar aus der selben Quelle. Diese Entwicklung der Religionen ist nicht verwunderlich und unter Historikern und Geschichtswissenschaftlern auch anerkannt und wird seid hunderten von Jahren erforscht.

Was ist allerdings die Schlussfolgerung daraus?!

Ganz einfach: Die Entwicklung der Religionen spiegelt lediglich die Weiterentwicklung der menschlichen Gesellschaft wieder. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass geschichtliche Ereignisse und die Astrologie bei der Entwicklung der Religionen einen großen Einfluss hatten.
Daraus nun eine große Weltverschwörung zu generieren ist schon wirklich mehr als abenteuerlich.
Ein Blick in egal welche Religion zeigt, dass dies aus sich selbst heraus entsteht und sicher nicht zur Unterdrückung der Massen dient. Selbst wenn man die Naturvölker Südamerikas betrachtet so werden in der Religion immer Naturerscheinungen verarbeitet denen man sich ausgeliefert fühlt und/oder die man nicht versteht. Daraus werden Wunder oder Feiertage und es ranken sich Mythen darum.

Es ist einfach nur Haarstreubend wie in diesem Filmchen die Fakten verzerrt werden oder auch schlichtweg nur gelogen wird.
Und dann sagt man in diesem Video noch: "wir wollen sachlich sein [...] wir wollen akademisch korrekt arbeiten"

Als wenn die Macher dieses Films (wer sind sie überhaupt und auf welchen Fakten beruhen ihre Erkenntnisse?!) es schaffen könnten innerhalb von nicht mal zwei Stunden sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse einfach so zu vereinen und eine "Wahrheit" herauszufinden die sich außerhalb dieses Filmchens nicht belegen lässt.

Was soll man von einem Film halten der im Englischen original "The Naked Truth" heißt, dann aber innerhalb der ersten paar Minuten mehr Lügen verbreitet als jede andere Reportage die ich bisher gesehen hab?

Aber die Bibel ist eine einzige Lüge und wurde eh nur erfunden um das gemeine Volk zu unterjochen ... Ja ne ist klar ...

Die Kritik dieses Filmches hat übrigens durchaus Themenbezug. Zeigt sie doch wie gut Panikmache funktionieren kann wenn man einfach mal ein paar Fakten verzerrt ...
 
Lesen kannst du aber scheinbar nicht. Ich halt nämlich genauso wenig wie du von diesem Zeitgeist Mist. Wie ich schon gesagt habe, ist das was ganz anderes was ich anspreche.
Aber wie ich auch schon sagte, hat das bei deiner Ignoranz wirklich keinen Sinn. Und durch diesen Ellenlangen text hast du genau das wieder bewiesen, weil du über was geredet hast was du DENKST was ich meine.

Objektivität ist von Vorteil bei einer solchen Diskussion...
 
Die Kritik des Zeitgeist Movies ändert nichts an der direkten Kritik deines Beitrages ... Die hat nämlich mit dem Zeitgeist Movie nichts zu tun sondern es geht eher um demokratisches Grundverständnis.
 
Aha. Da werden dann einfach mal die Fakten in deine Richtung gebogen.
Das hätte ich selbst von dir nicht erwartet.

Das Zeug was du da geschrieben hast, habe ich nicht einmal angesprochen und wird auch in dem Film den ich meinte nicht angesprochen. Warum brabbelst du mich also damit zu und behauptest dann dass ich das angesprochen hätte nachdem ich dir sage dass es nichts damit zu tun hat was ich meinte?
Langsam wirds peinlich für dich...
 
Die Kritik des Zeitgeist Movies richtete sich keinesfalls ausschließlich an dich. Das habe ich bei der Überleitung, die vielleicht missverständlich war, auch gesagt.

Nun bleibt die Frage wie weit es mit deinem Demokratieverständnis ist, wenn du der breiten Masse die dieses Gesetz scheinbar unterstützt schlechte Information und mangelndes Wissen vorwirfst und damit einfach mal eben so ihre Meinung als weniger gut, qualifiziert oder wie auch immer du es nennen wirst, abtust?
 
Tut mir leid, aber nach meiner Erfahrung sind die Mehrheit der Bürger sehr passiv und informieren sich nur sehr oberflächig. Weitergedacht wird auch nur sehr wenig. Ansonsten wären die meisten, oder zumindest die schwersten, Missstände in dieser Gesellschaft und überhaupt auf der Erde schon längst behoben.
Auch merke ich es doch selber wenn ich mich mit Leuten darüber unterhalte. Komischerweise wird oft dieses "ich hab doch nichts zu verbergen" angeführt. Das ist kein Vorurteil. So siehts wirklich aus.
Aber wie soll ich dir das erklären wenn du die simpelsten Zusammenhänge nicht verstehst und nicht einmal Fehlverhalten von Menschen in Erwägung ziehst und diese scheinbar auch nie in der Geschichte bemerkt hast. Da bin ich einfach an einer Mauer von Ignoranz angelangt.
 
Zuletzt bearbeitet:
finde ich interessant, das ein jeder die urschriften des alten testamentes so husch übersetzen kann und nun mit "tatsachen" aufwartet, welcher er in wiki gefunden hat...
also mal ganz einfach, es gibt seit ephrahim kishon gestorben ist, vielleicht ein dutzend menschen, welche diese sprache überhaupt noch übersetzen können. kishon hat, um die zehn gebote übersetzen zu können, diese sprache gelernt. es ist also KAUM anzunehmen, das ne komplette übersetzung davon existiert. kannst du gerne nachgucken, ich bin zu faul dazu. mittlerweile denke ich mir, es geht nur noch ums ... recht haben. nu ja, wenn du das brauchst. geb ich dir. du hattest nach DEINER aussage ja nicht unrech, im gesetz steht da, das es so behandelt wird. der richter hat kein eigenes ermessen mehr, ok, kann ich damit leben*devilgrinsen
da stand es übrigens unentschieden. mein fehler war lediglich, das ich ch-gesetz mit dem von deutschland gleichgesetzt hatte. da ich ja schrieb, in ch ... hätte ich die beweise schon erbringen können. aber egal. was weit mehr zeigt, wie du versuchst zu argumentieren ... eine falsche aussage ... und alles ist müll. so wirst dus weit bringen*s

zu dem filmchen, oder doku. in meinen augen hat sich eine vermutung von mir erhärtet. aber auch das ist nicht thema hier. deine "beweise" der unrichtigkeit sind genauso lau zu betrachten, wie deiner meinung nach der film.

die thematik war das gesetz. wozu ich ... da du fachmann bist ... eine frage anbringen möchte. welchen genauen nutzen bringt dieses gesetz, welche den "preis" rechtfertigen würde?

nutzen= was hat der bürger davon, darf er sich sicherer fühlen?

preis = den erweiterten spielraum der ermittler, welche nach meinem dafürhalten ein missbrauchen der persöhnlichen daten mit sich zieht?
 
Die Gefahr des Missbrauchs von persönlichen Daten aufgrund des BKA Gesetzes ist weitestgehend als sehr gering zu betrachten. Wie ich bereits mehrfach belegte dürfen die Ermittler ohne enstprechenden Richterbeschluss gar nichts.
Es gilt ferner ein 4-Augen Grundsatz wobei eine der beiden Personen zum Richteramt befähigt sein muss. Also ergibt sich daraus eine hohe Rechtskompetenz bereits bei der Sichtung der erhobenen Daten. All diese Hürden sind in allen anderen Gesetzen z.B. dem zur Telefonüberwachung, deutlich geringer!

Aus diesem Grund würde ich speziell beim Paragraphen zur heimlichen Durchsuchung informationstechnischer Systeme die Gefahr eines Missbrauchs als deutlich geringer ansehen als bei allen anderen möglichen Ermittlungsverfahren.

Was diese Methode bringen kann?!

Nun sie dient, wie alle anderen Ermittlungsmethoden auch, der Täterfindung und der Beweissicherung. Da bei der Onlinedurchsuchung der Täter im Grunde schon so gut wie feststehen muss bevor der Einsatz legitim ist, ist wohl letztgenanntes der primäre Einsatzzweck dieser Methode.
Über den konkreten, auf den Straftatbestand bezogenen, Nutzen kann ich natürlich nur Vermutungen anstellen.
Primär wird wohl aber der Erkenntnissgewinn an erster Stelle stehen. Ausgehend davon, dass eine Infiltration des anvisierten informatiostechnischen Systems (was ja nicht immer ein handesüblicher PC sein muss) unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Diese Annahme begründet sich in meinen Augen durch die Wehemenz mit der das BKA die rechtliche Regelung dieser Ermittlungsmethode fordert.
Der Erkenntnissgewinn sowie die Beweissicherung sind sicher das oberste aller Ziele. Als Beispiel mag hier die Sauerlandgruppe dienen. Man hatte diese Gruppe anscheinend schon recht früh im Visier. Nun kann man vielleicht schnell Erkenntnisse gewinnen die den Schluss nahe legen, dass sie das Ziel haben einen terroristischen Anschlag durchzuführen und so Belege vorbringen die den Einsatz der "Online Durchsuchung" legitimieren. Über diesen Weg kann es möglich sein Erkenntnisse zu gewinnen die Rückschlüsse auf das Gesamte Netzwerk und das eigentliche Ziel des Anschlages zulassen. So kann man 1. die Hintermänner dingfest machen und 2. genügend Beweise sammeln die eine Verurteilung mit maximaler Strafe ermöglichen.

Über all diese Möglichkeiten und den Nutzen kann man natürlich nur spekulieren, da das BKA uns Bürgern aus gutem Grund keine Informationen zu diesem Themengebiet heraus geben darf und wird. Aus ermittlungstaktischer Sicht schiere Notwendigkeit.

Juristisch gesehen legitimiert dieses Gesetz das BKA zum geheimen/verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System sofern die Person welche dieses System nutzt die unter §20k Abs. (1) genannten Kriterien erfüllt. (Bedrohung für Leib, Leben, Freiheit einer Person, ...)

Nicht mehr nicht weniger ...

Ob du als Bürger dich deswegen nun sicherer fühlst oder nicht, bleibt dir überlassen.
Ich persönlich fühle mich allein wegen diesem Schritt nicht sicherer. Dennoch sehe ich das Gesetz als notwendig an um technische Möglichkeiten die das BKA scheinbar hat gesetzlich zu regeln. Wenn diese Möglichkeit besteht und sie bei der Aufklärung von schwersten Straftaten helfen kann, so finde es durchaus richtig sie Anzuwenden. Dabei reicht ein einziger Fall in meinen Augen als Legitimationsgrund aus.

Die nun verabschiedete Fassung des BKA Gesetzes ist nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Die Regelung zur "Online Durchsuchung" findet ihr ab Seite 5 rechte Spalte (§ 20k).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gefahr des Missbrauchs von persönlichen Daten aufgrund des BKA Gesetzes ist weitestgehend als sehr gering zu betrachten. Wie ich bereits mehrfach belegte dürfen die Ermittler ohne enstprechenden Richterbeschluss gar nichts.
Es gilt ferner ein 4-Augen Grundsatz wobei eine der beiden Personen zum Richteramt befähigt sein muss. Also ergibt sich daraus eine hohe Rechtskompetenz bereits bei der Sichtung der erhobenen Daten. All diese Hürden sind in allen anderen Gesetzen z.B. dem zur Telefonüberwachung, deutlich geringer!

sehr gering ... es kommt vor, ergo ... . zum richteramt befähigt ist wieder so schwammig, ists nun ein RICHTER, oder ned. aber eben, darum gehts mir gerade ned sonderlich, ich weiss ja, papier ist geduldig, da kann ich zig mal hinschreiben, ich tu das ned ... .

4. in § 16 .....

aufzeichnungen über vorgänge, die den kernbereich privater lebensgestaltung betreffen sind unverzüglich zu löschen. erkenntnisse über solche vorgänge dürfen nicht verwendet werden. die tatsache der erfassung der daten und ihrer löschung ist aktenkundig zu machen. diese daten dürfen ausschliesslich zu zwecken der datenschutzkontrolle verwendet werden.

also, ich übersetz mal ... korrigier mich, wenn ich mich irre*G

aufzeichnungen werden nicht gemacht, also sie "sind unverzüglich zu löschen" ... bedeutet für mich ... die werden nicht angesehen. aber geht ja noch weiter. mir stellt sich da die frage ... datenschutzkontrolle ... was ist das nu? ... datenschutz ... wär mir nun klar ... nur der kann das nicht sein, ansonsten würde man für den, die daten nicht aufbehalten ... der sollte eher da sein, wenn die das machen ... denk ich mir... oder geht da das daten sammeln wieder los. oh sorry, haben wir vergessen zu löschen.:evillo
nu im ernst: warum machen die akten, wenn da nur steht, der ist ein mensch? denn ein jeder mensch hat private daten. oder steh ich wieder aufm schlauch ... . da könnte man sich den aufwand ersparen, wenn da nur steht, wir haben private daten gesehen UND gesichtet ... sonst wissen sie ja nicht, was für daten es sind. oh, sorry, dann würde ein jeder verstehen, was da geschieht*g aber sie werden dann gelöscht und nur noch aufgeschrieben, das sie da waren... WARUM? es wäre logisch*denkt

sie sind zu löschen, wenn sie für diese zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch am ende des kalenderjahres, das dem jahr der dokumentierung folgt."

was nun, wurden die umgehend gelöscht nu, oder doch ned...? oder muss der datenschutzkontrolleuer da n kreuz machen, das die daten eben nicht erhoben worden sind ... auch wenn er sie gerade aufm tisch vor sich hat?
oder hat er die daten aufm tisch, macht beide augen zu ... nein, die waren nie her*G ...

den teil auf seite 5 hab ich durchgelesen und muss auch dazu sagen, sehr schwammig. was nun als beweis gilt, was nicht wurde mir zumindestens nicht klar aus dem ganzen. also was dazu führen kann, das man eben so eine online-durchsuchung macht. ich bin mal gespannt, wie der teil nu in verständlichem deutsch heisst. schlussendlich bin ich kein jus-student.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kernbereich_privater_Lebensgestaltung
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
 
Zuletzt bearbeitet:
tarrabas schrieb:
sehr gering ... es kommt vor, ergo ... . zum richteramt befähigt ist wieder so schwammig, ists nun ein RICHTER, oder ned. aber eben, darum gehts mir gerade ned sonderlich, ich weiss ja, papier ist geduldig, da kann ich zig mal hinschreiben, ich tu das ned ... .

Zum Richteramt befähigt ist jeder, der eine Ausbildung zum Volljuristen inne hat. Das bedeutet den Abschluss des ersten Staatsexamens, eine spätere praktische Ausbildung im Staatsdienst und danach den Abschluss des zweiten Staatsexamens.

Wer diese Befähigung hat, muss nicht zwangsläufig in den Dienst als Richter gehen, sondern kann eben auch beim BKA anfangen. Da dieser "zum Richteramt befähigte" BKA Jurist allerdings keine Entscheidung für oder gegen eine Online Durchsuchung trifft kann man hier keine mangelnde Gewaltenteilung vorwerfen.

Fakt ist aber, dass bei der praktischen Ausübung der Online Durchsuchung ein solcher Volljurist anwesend sein muss. Eine Regelung die es bei kaum einer anderen Ermittlungsmethode gibt und die die Rechtssicherheit steigern soll.



Aufzeichnungen werden nicht gemacht, also sie "sind unverzüglich zu löschen" ... bedeutet für mich ... die werden nicht angesehen. aber geht ja noch weiter. mir stellt sich da die frage ... datenschutzkontrolle ... was ist das nu?
[...]
was nun, wurden die umgehend gelöscht nu, oder doch ned...? oder muss der datenschutzkontrolleuer da n kreuz machen, das die daten eben nicht erhoben worden sind ... auch wenn er sie gerade aufm tisch vor sich hat?
oder hat er die daten aufm tisch, macht beide augen zu ... nein, die waren nie her*G ...

Sorry aber für dies wirre Geschreibe brauche ich auch erst einmal einen Übersetzer ...

Aber ich versuche mal die Kritik die ich meine heraus zu lesen zu kommentieren:

Bei jeder Maßnahme (Hausdurchsuchung, Online Durchsuchung, Telefonüberwachung, ...) kann es dazu kommen, dass die Ermittler auf Daten, Informationen, Medien treffen die dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Dieser Kernbereich ist vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützt worden und darf nicht einmal in Fällen einer schwersten Straftat verletzt werden.
Nun kann man natürlich erst nach der Sichtung eines Datensatzes erkennen ob diese Daten dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Einem Liebesbrief im E-Mail Format sieht man seinen Inhalt ja nicht sofort an. Würde man sich hier z.B. sofort auf die Betreffzeile verlassen, so würde man jegliche Durchsuchung (egal ob Online oder Offline) ad absurdum führen.

Also müssen die Daten von den durchführenden Ermittlern gesichtet werden, dies gesteht das Verfassungsgericht den Ermittlern auch durchaus zu. Ab dem Zeitpunkt wo für die Ermittler offensichtlich wird, dass diese Daten unter den Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensgestaltung fallen, müssen die entsprechenden Daten (also z.B. der konkrete Liebensbrief) sofort von den Festplatten des BKA rückstandslos gelöscht werden. Der Vermerk, dass derartige Daten eigesehen und wieder gelöscht wurden muss für eventuelle Rechtsansprüche der Zielperson und/oder die Datenschützer natürlich archiviert werden.

Ferner besteht für das BKA die Verpflichtung die "Zielperson" in Nachhinein über die Ermittlungen gegen sie zu informieren. Darauf hin darf auf dem Rechtsweg veranlasst werden, dass Einsicht in die Erhobenen Daten genommen werden darf. Sollte sich dabei herausstellen, dass Daten die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen nicht gelöscht wurden obwohl für die Ermittler offensichtlich war, dass sie keinen Bezug zum Tatvorwurf hatten, dann täte das den betreffenden Ermittlern und wohl auch dem BKA nicht gerade gut.


den teil auf seite 5 hab ich durchgelesen und muss auch dazu sagen, sehr schwammig. was nun als beweis gilt, was nicht wurde mir zumindestens nicht klar aus dem ganzen. also was dazu führen kann, das man eben so eine online-durchsuchung macht.

Die Straftatbestände welche eine Online Durchsuchung überhaupt erst legitimieren können, sind dir klar? Im Grunde Mord, Freiheitsberaubung, Terrorismus und vllt. auch noch schwere Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Was nun die Voraussetzungen für die Erbringung eines Beweises zur Untermauerung des Tatvorwurfes angeht, so obliegt es im Einzelfall der Gerichtsbarkeit hier Maßstäbe festzulegen.

Allerdings sind die gewählten Formulierungen schon derart scharf, dass sie nicht willkührlich Interpretiert werden können. Es muss ein ganz konkreter Tatverdacht bestehen für den es handfeste Belege gibt. Es reicht dabei sicher nicht, wenn Person X ein paar mal in einer Moschee beobachtet wurde und danach noch zu nem Trip nach Pakistan aufgebrochen ist.
Gibt es Fotos die diese Person in einem Terrorcamp zeigen und dann vielleicht noch irgendwelche Anhaltspunkte die belegen, dass diese Person, zurück in Deutschland, Chemikalien kauft die sich auch für die Herstellung von Sprengstoffen nutzen lassen, dann dürfte dies vermutlich Beleg genug sein um einer Online Durchsuchung zuzustimmen.

Aber ich bin kein Richter und kann daher nicht Urteilen wie im Einzelfall diese Formulierung anzuwenden ist.

Es ist, und das bleibt festzuhalten, wohl eine der schärfsten Formulierungen die man in derartigen Fällen überhaupt in Deutschen Gesetzen findet. Man kann in einer solchen Formulierung unmöglich jeden Einzelfall präventiv regeln.

Am Rande: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Online Durchsuchung exakt diese Formulierung gewählt und dem Gesetzgeber somit vorgegeben. Verfassungstreuer kann man als Gesetzgeber an dem Punkt also kaum arbeiten.

Bin übrigens weder Jura Student noch habe ich in der Vergangenheit Jura studiert.
 
Adam_Smith schrieb:
Zum Richteramt befähigt ist jeder, der eine Ausbildung zum Volljuristen inne hat. Das bedeutet den Abschluss des ersten Staatsexamens, eine spätere praktische Ausbildung im Staatsdienst und danach den Abschluss des zweiten Staatsexamens.


Fakt ist aber, dass bei der praktischen Ausübung der Online Durchsuchung ein solcher Volljurist anwesend sein muss. Eine Regelung die es bei kaum einer anderen Ermittlungsmethode gibt und die die Rechtssicherheit steigern soll.

Spar die dein "Fakt"!

Wie dumm nur, dass es laut des BDK Vorsitzenden nicht genügend Richterstellen gibt.

http://www.heise.de/newsticker/Kripo-haelt-BKA-Gesetz-fuer-kaum-mehr-umsetzbar--/meldung/120857

Was dabei herauskommt, kannst du dir ja nochmal in der Studie zur Telefonüberwachung der Uni Bielefeld nachlesen. Laut dieser Studie waren bereits Dreiviertel aller Lauschangriffe im Zeitraum von 1995-99 rechtswidrig.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,229958,00.html
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassung_telefonueberwachung.pdf


Und ganz dumm auch, dass England bereits auf Onlinedurchsuchungen ohne Richtervorbehalt drängt, was dann allen EU- Polizeidienststellen zu Gute kommen soll.

http://www.heise.de/newsticker/Brit...mliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/121144


Was kommt jetzt, lieber selbsternannter Adam_Smith? Fängst du nun wieder an, irgendwelche Gesetzestexte zu zitieren oder derart abzuschweifen, dass es mit der eigentlichen Tatsache kaum noch was zu tun hat? (siehe Thread zum Überwachungsstaat)
 
Bitte bleibe doch bei der Interpretation deiner Quellen auch nahe an dem gesagten.

Ich habe doch bereits erläutert wie die Aussage des BDK Vorsitzenden zu verstehen ist:

Es geht darum, dass mit dem aktuellen BKA Gesetz die notwendigkeit besteht, dass permanent also 24/7 ein Richter zur Verfügung stehen muss um innerhalb von wenigen Stunden eine richterliche Erlaubnis für die Durchführung einer Online Durchsuchung zu bekommen.
Das alles natürlich nur unter der Annahme, dass man auch wirklich keine Zeit vergehen darf zwischen der Feststellung das eine Online Durchsuchung zur Ermittlung benötigt wird und der Durchführung eben jener. Kann mir kaum vorstellen, dass es Fälle geben wird in denen es so dringend ist, daher sehe ich die Aussagen / Forderungen des BDK Präsidenten sehr zweifelhaft.

Seine Aussage hat aber nichts mit der Menge an Fällen zu tun in denen die Online Durchsuchung angewendet werden soll.

Also bitte interpretiere nicht irgendwas in die Aussagen hinein, was gar nicht gesagt wurde.

Ferner sagte ich, dass diese Personen, welche zum Richteramt befähigt sind, beim BKA sitzen! Sie haben nichts mit der Beantragung der Durchsuchung zu tun, sondern sie sind an deren Durchführung beteiligt. Mit Richterstellen im eigentlichen Sinne hat das nichts zu tun.
BKA Beamte mit Ausbildung zum Volljuristen sind das. Nicht mehr, nicht weniger.

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Auch zum Vorstoß aus England habe ich schon ausführlich Stellung bezogen. Das EU Recht kann unsere Grundrechte nicht aushebeln. Wenn also der Vorstoß aus England nicht mit Artikel 1-20 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, brauchen wir nichts zu befürchten.

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Diese "irgendwelchen Gesetzestexte" sind genau das, worum es hier geht. Es stünde denen die hier ein Gesetz diskutieren möchten nicht schlecht diese "irgendwelchen Gesetzestexte" auch zu lesen und versuchen sie zu verstehen.

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Es würde in dieser Diskussion imens weiterhelfen, wenn man auch wirklich auf bereits gemachte Aussagen der Diskussionspartner eingeht anstatt immer wieder die selben Dinge aufzuwärmen. Das kann man vor allen von den Diskutanten erwarten die sich intensiv an der Diskussion beteiligen.
 
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