Silverangel
Erzengel
- Registriert
- Sep. 2009
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@0xffffffff: Deswegen sagte ich ja, dass man das einfach handhaben kann. Der Veranstalter sagt rechtzeitig Bescheid und die Nachbarn können eben zu dem Geburtstag oder was auch immer mal ein Auge zudrücken.
Und durch das rechtzeitige bescheid geben, kann man ja dann vielleicht selbst für den Tag nen Familienausflug planen oder dergleichen um dem gröbsten zu entgehen.
@Toron: Lärmbelästigung Du darfst nur so laut Musik hören, wie du damit keinen belästigst. Wohnung z.b. Zimmerlautstärke, die bedeutet, dass sie ausserhalb deiner Wohnung nicht oder kaum wahrnehmbar ist. Ähnliches gilt auch ausserhalb, wobei die "Grenze" da logischerweise höher liegt, da es ja keine schützenden Wände gibt. Sobald du andere aber erheblich belästigst, ist Schluss.
Und durch das rechtzeitige bescheid geben, kann man ja dann vielleicht selbst für den Tag nen Familienausflug planen oder dergleichen um dem gröbsten zu entgehen.
@Toron: Lärmbelästigung Du darfst nur so laut Musik hören, wie du damit keinen belästigst. Wohnung z.b. Zimmerlautstärke, die bedeutet, dass sie ausserhalb deiner Wohnung nicht oder kaum wahrnehmbar ist. Ähnliches gilt auch ausserhalb, wobei die "Grenze" da logischerweise höher liegt, da es ja keine schützenden Wände gibt. Sobald du andere aber erheblich belästigst, ist Schluss.
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