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Notiz BPjM: Gears of War 2 nicht mehr indiziert

AbstaubBaer

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat Gears of War 2 nach erneuter Prüfung vom Index jugendgefährdender Medien gestrichen. Das Actionspiel ist zum Jahreswechsel mit einer Freigabe „ab 18 Jahren“ versehen worden und kann damit in Deutschland erstmals frei im Onlinehandel erworben werden.

Zur Notiz: BPjM: Gears of War 2 nicht mehr indiziert
 
... und kann damit in Deutschland erstmals frei erworben werden.

Das konnte es auch vorher schon. Indizierungen bedeuten ein Werbe- und Auslageverbot (z. B. im Ladenregal), und kein Verkaufsverbot.

Gears of War 2 war der letzte Teil der Serie, der noch nicht in Deutschland erworben werden konnte.

Siehe oben...
 
@addicT*
Das Spiel konnte unter der Ladentheke verkauft werden, das Problem war nur: Digitaler Vertrieb hat gar keine Ladentheke und deshalb war das Spiel im deutschen Xbox Live Marketplace nicht erwerbbar.

Aber auch beim Retailvertrieb ist bei indizierten Titeln einfach das Problem vorhanden, dass das Werbeverbot die zu erwartende Nachfrage torpediert und Händler den Titel gar nicht in das Sortiment aufnehmen, mal davon abgesehen dass es eh kaum noch echte Videospieleläden (d.h. Ladengeschäfte) gibt.
Gamestop existiert als Kette mit Ladengeschäften, es würde mich aber wundern, wenn die indizierte Titel bekämen.

Die Frage die sich mir jetzt aber stellt: Können diejenigen die die Gears of War Ultimate Edition kauften und Downloadversionen von GoW 1-X bekamen nun GoW 2 noch nachträglich auch im deutschen Store herunterladen?
Ich habe nämlich nur GoW 1 und 3 auf der Xbox One als Download verfügbar, hätte theoretisch auch noch Teil 2 bekommen sollen.
Das wird dann wohl wieder diese Ladenthekensache sein, mal schauen ob GoW 2 jetzt auch als Download auftaucht.
 
Das ist mir bekannt. Trotzdem führt eine Indizierung dazu, dass Titel nicht mehr frei im Handel stehen, bei Online-Shops und Stores erst Recht nicht. Deshalb "nicht frei erworben".
 
Ist das sicher mit der Veröffentlichung ab Anfang des Jahres?
 
iSight2TheBlind schrieb:
Aber auch beim Retailvertrieb ist bei indizierten Titeln einfach das Problem vorhanden, dass das Werbeverbot die zu erwartende Nachfrage torpediert und Händler den Titel gar nicht in das Sortiment aufnehmen, mal davon abgesehen dass es eh kaum noch echte Videospieleläden (d.h. Ladengeschäfte) gibt.
Gamestop existiert als Kette mit Ladengeschäften, es würde mich aber wundern, wenn die indizierte Titel bekämen.

Richtig, Gamestop macht das nicht, Müller hingegen schon. Man muss nur fragen.

AbstaubBaer schrieb:
Das ist mir bekannt. Trotzdem führt eine Indizierung dazu, dass Titel nicht mehr frei im Handel stehen, bei Online-Shops und Stores erst Recht nicht.

Dann sollte man es auch genau so mit Bezug auf den Xbox-Store schreiben und keinen Spielraum für Spekulationen lassen. Denn aktuell ist die Meldung inhaltlich einfach nicht richtig.
 
Danke
 
@addicT*
Hast du Gears of War 2 wirklich bei Müller bekommen oder meinst du gerade generell indizierte Titel (also auch beispielsweise Filme)?

Bei Gears of War 2 kommt nämlich erschwerend hinzu, dass das Spiel von Microsoft vertrieben wird und Microsoft generell keine Titel ohne Jugendfreigabe (d.h. wenn die USK eine Freigabe ablehnt, das ist noch eine Stufe über "USK 18") in Deutschland veröffentlicht.

D.h. anders als z.B. bei Filmen die veröffentlicht werden und zwei Wochen später indiziert werden, damit aber wenigstens mal eine Weile in den Ladenregalen lagen und die in Deutschland auch im Großhandel bestellt werden konnten, war Gears of War 2 niemals in einem deutschen Ladengeschäft welches es nicht mehr oder weniger selbst importiert hat verfügbar.

Und spätestens mit dieser Information ist der Artikeltext völlig in Ordnung.

"Denny's Daddel Dungeon" wird für seine Stammkundschaft sicherlich ein paar Exemplare des Spiels im Ausland bestellt haben, der normale Handel, also die großen Ketten, werden den Titel jedoch gar nicht im Sortiment gehabt haben.
 
Titel mit USK-Freigabe können nicht indiziert werden, da sie eine gewisse Rechtssicherheit genießen, daher sprechen wir beim Kauf indizierter Spiele immer von (beispielsweise) PEGI- oder ESRB-Versionen. Dass Microsoft (als BIU-Mitglied) selbst keine indizierten Titel in den deutschen Handel bringt, ist mir bewusst, Sony und Nintendo machen das nicht anders.

Trotzdem ist der Handel mit indizierten Titeln hierzulande jedem Volljährigen gestattet. Insofern kann hier in keinem Fall die Rede von "nicht frei erwerblichen" Titeln sein, sofern man nicht direkt die Restriktionen eines digital vertriebenen Spiels anspricht. Es ist also unabhängig davon, was Microsoft hierzulande macht oder nicht - PEGI-Importe (sofern verfügbar) funktionieren bestens, und sind (zumindest bei Konsolen) genau so unproblematisch zu bekommen wie USK-Versionen hierzulande.

Bei Steam und all seinen bescheuerten Regionlocks sieht das dann wieder anders aus - aber das ist ja jetzt nicht das Thema.

iSight2TheBlind schrieb:
... (d.h. wenn die USK eine Freigabe ablehnt, das ist noch eine Stufe über "USK 18")

Falsch. Es gibt keine höhere Freigabe als eine USK/FSK 18, auch "KJ" oder "Keine Jugendfreigabe" genannt. Eine Abgelehnte Freigabe bedeutet nur, dass der Titel an die BPjM weitergereicht wird und man es den Leuten dort überlässt, entweder eine Indizierung auszusprechen, eine Beschlagnahmung prüfen zu lassen oder die Prüfung seitens der BPjM abzulehnen, was dann wieder automatisch zu einer USK 18 führt. So geschehen bei Mortal Kombat X. Bis das aber so weit ist, ist das Spiel ganz normal wie ein USK 18-Titel zu behandeln, mit dem Unterschied, dass es eben keine Rechtssicherheit genießt und jederzeit auf dem Index landen kann.

Übrigens. Man benötigt hierzulande gar keine Freigaben von USK oder FSK. Möchte ein Publisher den Weg über die USK meiden, so wird das Spiel – wie schon zuvor gesagt – wie bei einer KJ-Freigabe behandelt und genießt darüber hinaus keine Rechtssicherheit, wie es bei durch die USK geprüften Titeln seit der Reform des JuSchG im Jahr 2003 der Fall ist. Ungeprüfte Titel können jederzeit durch die BPjM indiziert werden, auch wenn sie eigentlich eine Altersfreigabe durch die USK bekommen hätten, wodurch die öffentlichen Vertriebsmöglichkeiten wegfielen; auch eine Strafverfolgung wäre denkbar, wenn sogenannte schwer jugendgefährdende Medien ungeprüft öffentlich vertrieben wurden (gemäß § 15 Abs. 2 JuSchG) oder verbotene Inhalte gemäß dem Strafgesetzbuch enthalten sind (siehe Beschlagnahmen).
 
Die Formulierung ist nun präzisiert. Unabhängig davon sind indizierte Spiele verdammt schwer im Handel zu beschaffen. IdR. bleibt nur der Eigenimport, je nach Liste.
 
AbstaubBaer schrieb:
Die Formulierung ist nun präzisiert.

Aber wieder in der denkbar schlechtesten Form.

Onlinehandel ist nicht gleich Onlinehandel, vor allem, weil es hier explizit nur um den deutschen Ableger des Xbox Stores geht. Der jetzigen Version nach durfte man das Spiel (oder jedes andere indizierte Spiel) generell nicht via Onlinehandel - also auch nicht als Retail oder für andere Systeme - ordern, und das ist wieder falsch.

DerKonfigurator schrieb:
Sollte aufklären :)

Ist aber sehr einfach gehalten. Das hier ist weitaus ausführlicher.
 
Das ist eine Interpretation. Es konnte vorher nicht bei Online-Shops und in Online-Stores gekauft werden, weil es nicht angeboten wurde. Von "durfte nicht angeboten werden" steht mMn. nichts in der Formulierung. Ich wüsste jedenfalls keinen in Deutschland ansässigen Shop, bei dem ich online indizierte Spiele kaufen könnte.
 
@addicT*
USK 18 heißt aber, dass der Titel im Handel ausliegen kann und die BPJM nichts mehr machen kann, wenn der Titel von der USK gar nicht geprüft wird (wie bei GoW2) oder die sagen, dass die nichtmal ab 18 freigeben können, dann kommt (in der Regel, halt auf Antrag - der aber meist dann auch von irgendwem erfolgt) noch die BPJM in Spiel.
Gar keine Bewertung zu haben ist also schon eine Stufe höher als "ohne Jugendfreigabe" immerhin bewertet worden zu sein.

Und da es keine Freigabe hatte bzw. Microsoft erst gar keine Prüfung beantragt hat Microsoft es in DE gar nicht in den Vertrieb gebracht. Man konnte es somit nur als Import beschaffen. Und nach kurzer Zeit war es auch indiziert, so dass ab da der deutsche Versandhandel eh größtenteils flach fiel.
Beispiel: Amazon liefert zwar USK18-Titel gegen Altersnachweis beim Empfang aus, bei indizierten Titeln scheitert das aber schon daran, dass sie diese Titel im Onlinestore gar nicht anzeigen dürfen.

Dass ausländische Händler auch nach DE versenden dürfen (insbesondere die Österreicher haben sich ja darauf spezialisiert) stellt doch niemand in Frage - aber das ist Import
 
iSight2TheBlind schrieb:
Gamestop existiert als Kette mit Ladengeschäften, es würde mich aber wundern, wenn die indizierte Titel bekämen.
Seit wann ist Gamestop der Maßstab? Wer kauft dort überhaupt ein? Die Kette ist der reinste Witz, da sie als Fachgeschäft nicht mehr zu bieten hat als der Supermarkt um die Ecke. Als ich vor 10 Jahren das erste mal in einer deren Filialen war und feststellen musste, dass sie selbst auf Anfrage weder indizierte noch PEGI-Versionen (nicht indiziert) verkaufen war klar, dass ich dort wohl nur sehr selten vorbei schauen werde. Ich habe in 10 Jahren auch nur 2 oder 3 Spiele für je unter 10€ gekauft.

addicT* schrieb:
Trotzdem ist der Handel mit indizierten Titeln hierzulande jedem Volljährigen gestattet. Insofern kann hier in keinem Fall die Rede von "nicht frei erwerblichen" Titeln sein, sofern man nicht direkt die Restriktionen eines digital vertriebenen Spiels anspricht.
Dann ersetze halt das "frei" durch "öffentlich" und es sollte passen. ;)
 
AbstaubBaer schrieb:
Das ist eine Interpretation.

Das ist vor allem mangelhaft im Artikel ausgedrückt worden.

AbstaubBaer schrieb:
Ich wüsste jedenfalls keinen in Deutschland ansässigen Shop, bei dem ich online indizierte Spiele kaufen könnte.

Es gibt sie aber. Da man dort aber zu 100% eine Alterskontrolle über die rechtswidrige "Personalausweiskopie-Methode" durchführt, verlinke ich an dieser Stelle keinen dieser Stores. Aber wie ich bereits sagte, die Drogeriemarktkette Müller verkauft (und bestellt) indizierte Medien nach einer Altersprüfung und hat über 500 Filialen in Deutschland. Wir haben vor ca. 2 Jahren mal bei Gamestop angefragt, ob man dies nicht auch in seinen Filialen machen könnte, bekamen aber nur die Antwort, dass man den Schritt intern prüfen würde. Offenbar traut man seinen Mitarbeitern nicht zu, das Alter von Personalausweisen abzulesen und bis 18+ zu zählen.

iSight2TheBlind schrieb:
Gar keine Bewertung zu haben ist also schon eine Stufe höher als "ohne Jugendfreigabe" immerhin bewertet worden zu sein.

Ist es nicht, da nicht jeder Titel rechtssicher sein muss. Ein ungeprüftes Medium wird genau so behandelt wie eine 18er-Freigabe - auch wenn wir von Hello Kitties Ponyhof-Adventures sprechen würden - sodass sich an der Zugänglichmachung bzw. den Handelsbestimmungen rein gar nichts ändert.

Die Risiken eines ungeprüften Releases beziehen sich einzig und allein auf mögliche Rechtsfolgen für denjenigen, der das Produkt in den hiesigen Handel bringt, sprich den Publisher. Nur wenn im Nachhinein eine Jugendgefährdung oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wird, könnte ein ungeprüftes Release für den Publisher Konsequenzen nach sich ziehen - sonst nicht.

Eine weitere, in der Praxis nur für Filmwerke genutzte Freigabe, ist die SPIO/JK. Diese wird von einer Juristen-Kommission (JK) der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) vorgenommen. Die JK vergibt „SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung“, welches rechtssicher den offenen Verkauf wie bei FSK-18-Medien bis zur Indizierung erlaubt, oder „SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich“, das rechtssicher den Verkauf unter der Ladentheke bzw. mit Altersverifikation in geschlossenen Nutzergruppen bis zur Beschlagnahme (oder Liste-B/D-Indizierung bei Telemedien) ermöglicht (Hintergrund ist, dass hier eine schwere Jugendgefährdung vermutet wird und solche Medien auch ohne Indizierung nicht öffentlich verkauft werden dürfen). Falls die JK sich in ihrer Einschätzung im Nachhinein irrte, bleibt der Verkäufer straffrei (strafloser Verbotsirrtum). Im Grunde handelt es sich nur um die Einschätzung von mindestens drei Volljuristen.

iSight2TheBlind schrieb:
Beispiel: Amazon liefert zwar USK18-Titel gegen Altersnachweis beim Empfang aus, bei indizierten Titeln scheitert das aber schon daran, dass sie diese Titel im Onlinestore gar nicht anzeigen dürfen.

Das dürften sie aber, wenn man ein KJM-konformes Altersverifikationsverfahren nutzen würde, nach erfolgter Altersprüfung problemlos tun. Das macht aktuell im Onlinebereich nur niemand, weil die anfallenden Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen zu stehen scheinen. Dabei sollten diese Kosten von Giganten wie Amazon (als Mixhändler von Retail und Onlinekeys) bzw. Steam, Origin, Uplay bzw. den Konsolenpendants von Microsoft, Sony und Nintendo problemlos zu stämmen sein. Nur haben sich die letzten drei dazu entschlossen, dem absurden Kodex des BIU zu folgen und offiziell keine unrated bzw. indizierten/beschlagnahmten Spiele in den Verkehr zu bringen.
 
Indizierungen sind Käse, waren sie auch damals schon, aber wieso muss man Heute immer noch Spiele indizieren? Kann man einem 18 Jährigen nicht zutrauen, das er nicht sofort einen Schock erleidet, wenn Fenix mit seiner Kettensäge nen Locust zur hälfte zersäbelt?

Aber der Soldat James Ryan, wo einem die Eingeweide neben dem Körper liegen und der Soldat nach seiner Mama schreit, das ist pädagogisch Wertvollt, wird ab 16 Freigegeben und sogar ungekürzt im Free-TV ausgestrahlt.

Ja, so laufen die Vereine hier.
 
Dass du auch nach der Änderung eine "mangelhafte Formulierung" erkennst und lediglich Shops anführst, die bestenfalls in einer Grauzone agieren - naja. Ich finde das aktuell absolut eindeutig bzw. stehe auf dem Schlauch. Was würdest du denn schreiben?

Müller ist kein Onlineshop, um die ging es aber?
 
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