AbstaubBaer schrieb:
Das ist eine Interpretation.
Das ist vor allem mangelhaft im Artikel ausgedrückt worden.
AbstaubBaer schrieb:
Ich wüsste jedenfalls keinen in Deutschland ansässigen Shop, bei dem ich online indizierte Spiele kaufen könnte.
Es gibt sie aber. Da man dort aber zu 100% eine Alterskontrolle über die rechtswidrige "Personalausweiskopie-Methode" durchführt, verlinke ich an dieser Stelle keinen dieser Stores. Aber wie ich bereits sagte, die Drogeriemarktkette Müller verkauft (und bestellt) indizierte Medien nach einer Altersprüfung und hat über 500 Filialen in Deutschland.
Wir haben vor ca. 2 Jahren mal bei Gamestop angefragt, ob man dies nicht auch in seinen Filialen machen könnte, bekamen aber nur die Antwort, dass man den Schritt intern prüfen würde. Offenbar traut man seinen Mitarbeitern nicht zu, das Alter von Personalausweisen abzulesen und bis 18+ zu zählen.
iSight2TheBlind schrieb:
Gar keine Bewertung zu haben ist also schon eine Stufe höher als "ohne Jugendfreigabe" immerhin bewertet worden zu sein.
Ist es nicht, da nicht jeder Titel rechtssicher sein muss. Ein ungeprüftes Medium wird genau so behandelt wie eine 18er-Freigabe - auch wenn wir von Hello Kitties Ponyhof-Adventures sprechen würden - sodass sich an der Zugänglichmachung bzw. den Handelsbestimmungen rein gar nichts ändert.
Die Risiken eines ungeprüften Releases beziehen sich einzig und allein auf mögliche Rechtsfolgen für denjenigen, der das Produkt in den hiesigen Handel bringt, sprich den Publisher.
Nur wenn im Nachhinein eine Jugendgefährdung oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wird,
könnte ein ungeprüftes Release für den Publisher Konsequenzen nach sich ziehen - sonst nicht.
Eine weitere, in der Praxis nur für Filmwerke genutzte Freigabe, ist die SPIO/JK. Diese wird von einer Juristen-Kommission (JK) der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) vorgenommen. Die JK vergibt „SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung“, welches
rechtssicher den offenen Verkauf wie bei FSK-18-Medien bis zur Indizierung erlaubt, oder „SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich“, das
rechtssicher den Verkauf unter der Ladentheke bzw. mit Altersverifikation in geschlossenen Nutzergruppen bis zur Beschlagnahme (oder Liste-B/D-Indizierung bei Telemedien) ermöglicht (Hintergrund ist, dass hier eine schwere Jugendgefährdung vermutet wird und solche Medien auch ohne Indizierung nicht öffentlich verkauft werden dürfen). Falls die JK sich in ihrer Einschätzung im Nachhinein irrte, bleibt der Verkäufer straffrei (
strafloser Verbotsirrtum). Im Grunde handelt es sich nur um die Einschätzung von mindestens drei Volljuristen.
iSight2TheBlind schrieb:
Beispiel: Amazon liefert zwar USK18-Titel gegen Altersnachweis beim Empfang aus, bei indizierten Titeln scheitert das aber schon daran, dass sie diese Titel im Onlinestore gar nicht anzeigen dürfen.
Das dürften sie aber, wenn man ein KJM-konformes Altersverifikationsverfahren nutzen würde, nach erfolgter Altersprüfung problemlos tun. Das macht aktuell im Onlinebereich nur niemand, weil die anfallenden Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen zu stehen scheinen. Dabei sollten diese Kosten von Giganten wie Amazon (als Mixhändler von Retail und Onlinekeys) bzw. Steam, Origin, Uplay bzw. den Konsolenpendants von Microsoft, Sony und Nintendo problemlos zu stämmen sein. Nur haben sich die letzten drei dazu entschlossen, dem absurden Kodex des BIU zu folgen und offiziell keine unrated bzw. indizierten/beschlagnahmten Spiele in den Verkehr zu bringen.