ChrisDX schrieb:
Wenn du eine Festplatte verkaufen willst, es aber 3 Kunden gibt, dann verkaufst du die natürlich meistbietend. Das ist kein Fake, sondern ein Problem des Angebots und der Nachfrage.
karo4ever schrieb:
Da Seagate und WD mittlerweile zusammen gehören
Hab ich was verpasst? Dachte Seagate hätte Samsung und WD hätte Hitachi übernommen.
Atlan3000 schrieb:
Das ist interessant, wie lautet die genaue Bezeichnung der Platte als Seagate Modell? Bin (war?) bisher großer Samsung Fan was Platten betraf und wurde nicht enttäucht. Leider ist die gute HD204UI inzwischen entweder künstlich zu teuer oder aber ausverkauft.
Seagate Barracuda EcoGreen F4 2000GB
Arno Nimus schrieb:
Es kam doch erst kürzlich auf Stern-TV ein sehr aufschlussreicher Bericht darüber, wie heutzutage elektronische Geräte von den Herstellern bewusst schon bei der Fertigung so präpariert werden, dass sie pünklich nach einer bestimmten Zeit (wie eben den üblichen 2 Jahren Garantie) oder nach der Produktion von einer bestimmten Anzahl von Einheiten (ausgedruckten Seiten bei Druckern etwa) den Löffel abgeben! ;-)
Das, was du meinst nennt sich
geplante Obsoleszens und ist keineswegs eine neue Erfindung. Das erste bekannte Beispiel ist die Verkürzung der Lebensdauer von Glühlampen. Vor dem Kartell gab es welche mit über 2500h Haltbarkeit. Danach nur noch 1000. Das wurde immer wieder getestet und Hersteller, die dagegen verstießen bestraft.
Als das aufgedeckt wurde, wurde denen die künstliche reduzierung der Leuchtdauer verboten, was aber nicht dazu führte, dass die Leuchtdauer wieder anstieg.
Mtechlerin schrieb:
Die 24 Monate hat man in D immer selbst wenn die HDD angeblich nur 1 Jahr hat.
Das ist aber Gewährleistung und keine Garantie.
Unterschiede:
- Gewährleistung ist Pflicht, Garantie freiwillig.
- Man hat 24 Monate Gewährleistung, die Garantiezeit ist niergends festgelegt.
- Bei der Gewährleistung gilt in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, in der dann der Händler beweisen muss, dass der defekt bei Gefahrenübergang noch nicht bestand. Bei der Garantie ist das Vorgehen in den Garantiebestimmungen geregelt, meistens trägt jedoch der Hersteller die Beweislast.
- Eine Garantie kann jeder anbieten. Eine Gewährleistung greift nur für private Konsumenten (sofern diese nicht aus Kulanz für gewerbliche gewährt wird) und die Ansprüche richten sich immer an den Händler. Sofern das nicht auch der Hersteller ist, hat der absolut gar nichts mit der Gewährleistung zu tun.
- ... (würde aber zu sehr ausufern. Das sind die wichtigsten Punkte für den Alltag)