News Bundesnetzagentur: Kosten für Mitnahme der Mobilfunknummer reduziert

Also ich habe am 20.4. auch eine Rufnummernmitnahme von simply.de zu handyvertrag.de in Auftrag gegeben. Dabei wurde mir eine Portierungsgebühr von 29,95 EUR in Aussicht gestellt. Heute hatte ich deswegen telefonisch bei simply nachgefragt, ob ich nun vielleicht doch eine niedrige Gebühr erwarten dürfe. Dabei verwies ich auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Die Antwort lautete "nein", da die Entscheidung der BNA nur bei einem Netzwechsel gelten würde (z.B. von O2 zu Vodafone), jedoch nicht beim Wechsel im gleichen Netz z.B. zwischen 2 Tochtergesellschaften der Drillisch Online GmbH, die beide im O2-Netz anbieten. Simply und HandyVertrag.de sind Marken der Drillisch Online GmbH, daher sei es weiterhin erlaubt die 29,95 EUR zu verlangen. Was meint Ihr? Müssten die Portierungskosten im "eigenen Haus" nicht gerade besonders günstig sein?
 
Drillisch nimmt die 30 EUR im Grunde für einen Tarif- bzw. "Markenwechsel". Portierung wäre ein Anbieterwechsel, du bleibst aber innerhalb von Drillisch. Zu Drillisch muss man eigentlich nicht viel sagen. 😉

Faust2011 schrieb:
Ich habe hier einen blau.de Prepaid Tarif und möchte wechseln...
o2 hat die AGB aktualisiert und nimmt jetzt auch nur noch die 6,82. Die PDF sind sind auf den 20.4. rückdatiert. Das blau.de PDF ist vom 21.4. 15 Uhr, das o2 von 13:30.
Ich hoffe die Links gehen.
https://static2-blau.o9.de/resource...5ee/blau-preisliste-prepaid-download-data.pdf
https://static2.o9.de/resource/blob...eisliste-mobilfunk-postpaid-download-data.pdf

Wenn du wechseln möchtest, musst du blau.de kontaktieren und die Rufnummerfreigabe per sogenanntem Opt-In setzen lassen. Du müsstest dazu eine Bestätigung per SMS bekommen oder es im Kundencenter sehen können. Wenn das gesetzt ist, kannst du woanders einen neuen Vertrag buchen und die Rufnummernmitnahme beauftragen. Fragt der neue Anbieter bei blau.de an und ist der "Opt-In" gesetzt, gibt blau.de die Nummer frei. Du bekommst eine neue SIM vom neuen Anbieter und am genannten Stichtag ist deine alte Nummer auf der neuen SIM. Meiner Erfahrung nach passiert das meist nach Mitternacht. Tagelang nicht erreichbar ist mir noch nie passiert. WhatsApp z.B. läuft ja im WLAN auch so weiter.
 
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Hier sind aktuelle Portierungskosten sowie gewährte Boni bei eingehender Portierung gelistet:
-> https://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung-kosten.html


Nachtrag, 23.04.2020, 12:10 Uhr: @Biertrinker
Biertrinker schrieb:
Eventuell denkst du an das Thema hier wenn du in einigen Wochen Antwort erhältst. Danke schon einmal.
Zu genau diesem Zwecke war es gedacht, weil es ja mehrere interessiert.

Bundesnetzagentur schrieb:
Den Hintergrund für Ihre Anfrage bilden diverse Einzelentscheidungen der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur: Az. BK2c-18-002 vom 16. Juli 2018 zur Rufnummernmitnahme im Festnetzbereich (zu Endkundenentgelten der Freikom GmbH) (vgl. auch Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 18. Juli 2018) sowie Az. BK2d-19-021 vom 26. September 2019 zur Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich (zu Vorleistungsentgelten der Vodafone GmbH) (vgl. auch Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30. September 2019). Die Beschlusskammer erwartete eine allgemeine Signalwirkung dieser Entscheidungen im Hinblick auf eine Anpassung der Endkundenentgelte seitens der Anbieter. Sie behielt und behält sich weitere Entscheidungen vor. Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen ein Entgelt für einen Anbieterwechsel erhoben wird, ohne dass damit eine Rufnummernmitnahme verbunden ist. Am 20. April 2020 hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur weitere Entscheidungen zu Endkundenentgelten für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich getroffen (Az. BK2d-20-007 u. a.) (vgl. auch die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 20. April 2020).

Die Anbieter verwiesen bei denjenigen Fällen, in denen keine Erstattung erfolgt ist, in der Regel darauf, dass das Entgelt ausschließlich in den Fällen teilweise erstattet werde, in denen die Rufnummernmitnahme auf der Grundlage einer bereits angepassten Preisliste erfolgt ist.

Sollte Ihr Anbieter für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer, die ab dem 1. Januar 2020 oder später erfolgt ist, mehr als 11,44 Euro berechnet haben, wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf die Entscheidungen der Bundesnetzagentur nochmals an Ihren Anbieter. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Anbieter für eine ab dem 20. April 2020 erfolgte Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einen Betrag von mehr als 6,82 Euro in Rechnung gestellt hat. Sollte Ihr Anbieter die teilweise Erstattung verweigern, zeigen Sie mir dies bitte an.

Nutzen Sie dafür möglichst das Nachtragsformular auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (unter Angabe der oben genannten Vorgangsnummer); fügen Sie bitte möglichst auch die Rechnung bei und teilen Sie mir nochmals kurz Ihre Einwilligung mit, dass ich Ihre Anzeige für die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen ggf. an die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur weiterleiten darf.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich bei einem Marken- oder Tarifwechsel bei demselben Anbieter (ob es sich um denselben Anbieter/dasselbe Unternehmen handelt, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen) nicht um einen Anbieterwechsel handelt, so dass hier die gesetzlichen Regelungen zum Entgelt für eine Rufnummernmitnahme nicht gelten. Der Anbieter kann in diesen Fällen ggf. ein (nicht reguliertes) Bearbeitungsentgelt für den Marken- bzw. Tarifwechsel verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist (vgl. dazu insbesondere die Leistungs- und Preisverzeichnisse des jeweiligen Anbieters).

Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen bzw. abwehren, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Bitte beachten Sie stets, dass Sie die Rechnung innerhalb von acht Wochen nach Zugang gegenüber dem Anbieter beanstanden müssen, beispielsweise mittels eines Einwurfeinschreibens.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Anbieterwechsel
Wichtige Punkte daraus, meine Interpretation dazu:
  • Der 20.04. gilt in der Tat als Stichtag. Werden/wurden zu hohe Gebühren für Portierungen berechnet, die ab diesem Datum erfolgten, soll man sie gegenüber dem Anbieter zur Erstattung reklamieren, und zwar unter direkter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Bundesnetzagentur.
  • Dafür hat man max. acht Wochen nach Rechnungserhalt Zeit und sollte dies in Form eines Einschreibens durchführen.
  • Führt der Provider die Erstattung nicht aus, kann man sich via Kontaktformular an die Bundesnetzagentur wenden. Zwar müsste man als Verbraucher am Ende die Erstattung selbst rechtlich erstreiten, allerdings erzeugen natürlich etwaige Beschwerden an die Bundesnetzagentur zu solchen Fällen auch ein Medienecho, sodass ich davon ausgehe, dass ein etwaiger Provider hier durch den "Druck von außen" letztlich auch ohne Rechtsstreit mit dem Kunden erstatten wird.
  • "Portierungsgebühren" bei Markenwechsel innerhalb eines Unternehmens werden von der Bundesnetzagentur nicht reguliert, und können somit auch in bisheriger Höhe berechnet werden (z.B. bei den Marken von Drillisch).
 
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