Aber es steht dem Kunden ja frei, sich einen Anbieter zu suchen, der eine Garantie über die erreichbare Bandbreite abgibt.
Viele haben aber faktisch keine Wahl ...
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Aber es steht dem Kunden ja frei, sich einen Anbieter zu suchen, der eine Garantie über die erreichbare Bandbreite abgibt.
DerOlf schrieb:Wenn es nicht besser geht, dann sollten man das seinen Kunden auch so sagen, statt sie in dem Glauben zu lassen, sie hätten jetzt eine 50000 flat, wo nicht mal 16000 möglich sind. Denn damit beschwört man herauf, dass entsprechender Kunde nach ein paar Speedtests angepisst ist, und zwar nicht von seinen Kabeln, sondern von seinem Anbieter.
Hansdampf12345 schrieb:... sowohl bei Onlineabschluss als auch bei Abschluss im Shop vor Ort wird ja eine Abfrage der Adresse gemacht an die geliefert werden soll. Dabei werden dann auch direkt die Geschwindigkeiten raus genommen, die auf keinen Fall realisiert werden können.
Hansdampf12345 schrieb:Da ist nichts zweifelhaft dran. Wer einen Vertrag über "bis zu 16.000er DSL" abschließt und dann meint er bekommt zwangsweise auch 16.000, ist halt einfach ein bisschen unfähig.
Du gibst zwar auch an, dass du es verstanden hättest, machst aber auch immer den selben Fehler.
Man zahlt nicht für 6Mbit und bekommt nur 3Mbit. Man zahlt für nen Anschluss mit maximal 6Mbit und bekommt dann die technisch mögliche Maximalbandbreite.
Nymano schrieb:Diese regelt, dass mindestens 75% der gebuchten Bandbreite auch beim Kunden ankommen müssen.
LinuxMcBook schrieb:Gebuchte Bandbreite? Ist diese denn wirklich Identisch mit der maximalen Bandbreite, für die das gleichnamige Preismodell gehört?
DerOlf schrieb:Würde ich erstmal so verstehen, aber ich bin da glaube ich nicht besonders objektliv. Für mich mit meinen lang nicht perfekten Juristisch-kenntnissen bedeutet das jedoch einen Fall für den "Ermessensspielraum" des jeweiligen Richters.
Solche Urteile bringen einem leider erst vor Gericht was - bis dahin ist es allenfalls ein Hinweis darauf, ob sich rechtliche Schritte lohnen könnten (für Kunden genauso, wie für Anbieter).
DerOlf schrieb:[...]
Lies mal diesen Thread durch, und versuch dabei nicht das Gefühl zu bekommen, dass eine Beschwerde ohnehin aussichtslos wäre.
Hansdampf12345 schrieb:@Nymano: interessante Geschichte mit der DIN Norm und dem Urteil des AG Fürth. Nur ergibt sich daraus ja noch kein direkter Anspruch auf die gebuchte Bandbreite. Das AG Fürth sagt ja nur, dass die Kündigung zulässig sei. Das mag je nachdem etwas bringen (z.B. wenn es andere Anbieter mit eigener Infrastruktur gibt), in vielen Fällen wird man aber Not gegen Elend tauschen, weil technisch einfach keine höhere Bandbreite drin ist, auch nicht bei einem anderen Anbieter.
Wie gesagt, woraus leitet sich ab, dass ein Vertrag, der "DSL bis 16 MBit" heißt auch 16 MBit zusichert?Nymano schrieb:Die genannte DIN-Norm regelt - nach meiner persönlichen Meinung - für den Kunden EINDEUTIG seine minimalen Erwartungen, nämlich mindestens 75 % der zugesicherten Bandbreite, d.h. bei einer Bandbreite von 6.000 kbit/sec wären mindestens 4.500 kbit/sec