Dodo Bello
Lieutenant
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Wie abweichend die tatsächliche von der vertraglich zugesicherten Datenrate ist, hat die Bundesnetzagentur bei der groß angelegten Breitbandmessung ermittelt.
"vertraglich zugesicherten Datenrate" gibt es bei keinem Endverbraucher-Produkt. Auch nicht nach der Transparenz-Verordnung. Einzig gibt es eine beworbene/maximale Datenrate.
"groß angelegten Breitbandmessung" ist die Sollbruchstelle um von den eigentlichen Leistungseinschränkungen im allgemeinen Internet abzulenken (Beispiel Peering zwischen Telekom und Google: Am Telekom-Anschluss habe ich seit Monaten einen Upload in mein Google Drive von wenigen MBit. Schalte ich einen VPN-Tunnel zu einem anderen Provider dazwischen, dann bekomme ich die vollen 20 Mbit, da dieser Provider kein Peering-Problem mit Google hat.)