SavageSkull schrieb:
Hier sollte wirklich unterschieden werden. Wenn der 16 jährige Junge auf den Hausanschluß ein Musik Album runterlädt kann das kein gewerblicher Hintergrund sein.
Deshalb ist im Gesetz ja auch nicht von einem "gewerblichen Hintergrund" die Rede. Das wäre eindeutig, und würde einen geschäftsmäßigen Handel mit Raubkopien beschreiben. Den Massenabmahnungen wäre die Grundlage entzogen gewesen. Aber den Text haben ja Juristen geschrieben, weswegen von "gewerbsmäßigen Ausmaß" die Rede ist. Ein dehnbarer Begriff. Die Argumentation lief dann so ab, daß man sich eine Eigenschaft von P2P-Netzen zunutze machte: Wer ein Stück herunterlädt, bietet es zugleich anderen zum Download an. Damit können theoretisch mehrere tausend andere Nutzer auf die Datei zugreifen: Voila!: "Gewerbliches
Ausmaß"! Daß man allein schon wegen der Asymmetie von DSL-Anschlüssen in derselben Zeit, die man benötigt, das Stück einmal herunterzuladen, dasselbe Stück noch nicht mal zu 10 Prozent hochzuladen in der Lage ist - wen interessierts? Die gekauften Richter jedenfalls nicht.
SavageSkull schrieb:
So wie ich das verstehe soll das Gesetz ja genau da ansetzen, indem dank Deckelung das Ende des Prozess im Vorfeld klar ist.
Eben leider nicht! Eine solche Deckelung sah das bisherige Gesetz ja auch vor, und sie lag bei 100 Euro, und nicht bei 155, wie im neuen Gesetz. Allein, die Deckelung war (ich behaupte gewollt) unwirksam, weil die Abmahner sie schlicht ignorierten, und die Hintertür "gewerbliches Ausmaß" so definierten, daß es praktisch
nur Verstöße "gewerblichen Ausmaßes" gab. Und so wird das mit der neuen Ausnahme wieder sein. Allein schon die Formulierung "unbillig" zeigt, daß das Juristen waren, die diese Ausnahme formulierten. Damit ist die Marschrichtung vorgegeben.
Juristen formulieren ein Gesetz für Ihresgleichen. Auf daß das Geschäftsmodell erhalten bleibe. Denn um die Verstöße gegen das Urheberrecht ging es nie. Wäre dem so, wären massenhaft 100-Euro-"Warnschüsse" unters Volk gebracht worden, und keine Abmahnungen mit erfundenen zigtausenden Schaden als Streitwert.
Sowas passiert eben, wnen eine Lobby (hier Anwälte) zu stark ist. Die Abnahmungen an sich waren ja auch mal mit dem Vorsatz geschaffen worden, die Gerichte zu entlasten, indem man geringfügige Verstöße gegen irgendwelche Gesetze mit Unterlassungserklärungen an Rechtsverletzte und ein paar Gebühren aus der Welt schaffen wollte, statt Gerichte damit zu belästigen.
Im Ergebnis wurde ein neues riesiges Geschäftsfeld für unterbeschäftigte Anwälte geschaffen, von dem die Urheber-Nummer nur ein Teil ist. Wenn auch ein enorm grassierender.