News Bundesregierung legt Gesetzentwurf gegen das Abmahnunwesen vor

Ach dann doch schon...

Am besten überläßt man so was wie die Strompreisen oder Haustürgeschäften oder Lebensmittelselbstkontrolle oder Bankerboni oder... der Selbstbeschränkung und Eigenverantwortung des freien Marktes.

Die handeln immer im Kundeninteresse.
 
Es gibt Sonderregelungen für Haustürgeschäfte. Da hast du als Kunde viel mehr Rücktrittsrechte. Ähnlich dem Fernabsatzgesetz.
Bankerboni sind firmeninterne Regelungen, die konsequenterweise bei privaten Banken nicht beeinflusst werden dürften.
Dieser Deckel soll nur verhindern, dass man abmahnt, um damit Geld zu verdienen. Und zwar weit mehr als das Urheberrecht gebracht hätte.
Strafen, die 10-20mal höher ausfallen als der entstandene Schaden sind schon Wucher (vgl Gesetzbuchbegriff)
Falschparken kostet auch nur 5-10mal mehr. Schwarzfahren allerdings wieder 30mal.
 
Grundsätzlich hat das Urteil schon etwas gutes. Es macht für Abmahnanwälte keinen Sinn mehr groß Kasse zu machen indem man in Tauschbörsen auf IP-Fang geht. Wenn ich da alleine an die Firma von Mösschen Pellham mit dem hübschen Namen DigiProtect die genau nach diesem Strickmuster versucht hat Kohle zu schauffeln. Sicherlich ist eine Urheberrechtsverletzung kein Kavaliersdelikt, jedoch sollte man die Kirche im Dorf lassen und zwar besonders für den Privatmann. Ich finde bei Proffessioneller Urheberrechtverletzung und vor allem Gewerblicher sollte man da schon andere Maßstäbe ansetzen.
 
Die Regelungen bei Haustürgeschäften wurden erst nach Jahren des Betrugs eingeführt.
Einkommen wie Bankerboni sind Gehaltswucher und werden durch gleichgesinnte Mehrheitsaktionäre beschlossen.

Würde die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs nicht durch einen großzügigen Anteil aus den Steuersäckel finanziert, würde die Fahrkarte viel teurerer sein. Schwarzfahrer werden auch nicht bei jeder Tat erwischt.
Und Falschparker... Hier liegt das Problem bei der jeweiligen Stadtregierung. Normalerweise sollten die Geschäfte, Ärzte, Krankenhäuser... entsprechend viele Parkplätze bereitstellen müssen, oder ans Stadtrandgebiet verlagert werden müssen.
 
@Redakteure: Ein "gs" wurde im Titel vergessen ;)

@Topic: mal sehen, was am ende rauskommt. wahrscheinlich wieder nur ein kompromiss.
 
Ich finde der eigentliche Knackpunkt ist immer noch die fehlende Unschuldvermutung, bzw. dass der Vorwurf eines Rechteinhabers mit angeschlossener IP-Ermittlungsfirma reicht...

Bei jedem Vorwurf einer Gesetzesübertretung (Diebstahl, Betrug,Vergewaltigung, Mord, etc.) bin ich unschuldig bis meine Schuld bewiesen ist. Nur bei Urheberrechtsverletzungen muss ICH beweisen es NICHT getan zu haben, was völlig gaga ist.

Versucht doch mal zu beweisen, dass ihr vor 4 Monaten NICHT die IP xyz um 02:31 Uhr hattet, wo angeblich über Torrent ein Film oder MP3 von euch hochgeladen wurde...
 
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Und wieder ist es der Geldmacherlobby von Anwälten gelungen, ihr Abzockmodell zu erhalten.

Ob nun statt 100 Euro 155 Euro Deckelung - es ist Latte! Denn die Gerichte, vor denen die Massenabmahner in Hunderter-Packs IP-"Inhaber" ermitteln lassen, haben sich schon der alten "Argumentation" der Anwaltsfirmen gebeugt, wonach selbst ein einziger Titel einen Urheberechtsvrstoß "von gewerblichem Ausmaß" darstelle. So wird es mit der bekloppten Forumlierung von wegen "unbillig" auch wieder sein, womit die Deckelung ein Feigenblatt für die Politik bleibt. So, wie es bisher keine 100-Euro-Abmahnungen gab, wird es künftig keine für 155 Euro geben.

Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Diese Fälle gehen nicht mal im Promillebereich letzten Endes vor Gericht! Es geht immer nur darum, die Identität der Nutzer für die Abzock-Abmahnungen zu ermitteln, und dafür die ISPs, den Staat und die Justiz zu mißbrauchen.
 
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Das ist nur so ein Brocken den man da hingeworfen bekommt. Der soll gefressen werden und dann soll Ruhe herrschen.
Mir persönlich geht das alles nicht weit genug, alles so Pseudo, ein glattes Zugeständniss an das Abmahnwesen mit abfälligen Blick auf die Betroffenen.

Was sollte man auch erwarten, wenn in einem Bereich überarbeitet werden soll, von Rechtsverdrehern die sich eigentlich genau auf diesem Terrain bewegen und nebenbei kräftig mitmischen :freak:

Allein diese Ausnahmeregelung :lol: typisch Deutsch. Für jedes Gesetz gibt es die Ausnahmeregelung, quasi die Wildcard für den verzapften Schrott. Pseudo eben.
 
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Die Ausnahmeregelung macht das ganze Gesetz komplett sinnlos.

Die Abmahnanwälte werden sich einfach bei jeder vermeintlichen Urheberrechtsverletzung auf "besondere Umstände des Einzelfalles sowie der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen" berufen und weiterhin beliebig hohe Summen fordern.

Ob die Ausnahmeregelung berechtigt ist oder nicht, müsste in jedem einzelnen Fall erst mal vor Gericht geklärt werden. Der ganze Witz an der Abmahnindustrie ist aber, dass es gewöhnlich erst gar nicht zu einem Gerichtsprozess kommt. Das Opfer der Abmahnung wird gezielt derartig eingeschüchtert, dass es lieber bezahlt, als sich auf einen langwierigen Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang einzulassen. Das ist das Grundprinzip dieser legalisierten Erpressungsindustrie.

Setzt sich ein Abmahnopfer zur Wehr, bezahlt nicht und lässt es auf einen Gerichtsprozess ankommen, hat der Abmahntrick sowieso nicht funktioniert und in den meisten Fällen wird die Abmahnkanzlei die Sache auf sich beruhen lassen und sich anderen, zahlungswilligeren Opfern zuwenden. (Wobei die Abmahner natürlich immer mal wieder trotz allem einzelne Opfer vor Gericht zerren, damit die Drohkullisse nicht unglaubwürdig wird.)

Dieses Anti-Abmahn-Gesetz würde nur dann greifen, wenn es kein Abmahnunwesen gäbe und Abmahnungen nur als ordentliches Mittel zur fairen außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten genutzt würde, was wiederum das Gesetz überflüssig machen würde. Das Ganze ist nur ein schlechter Witz auf Kosten der Bürger. Die Abmahnanwälte lachen sich tot darüber und feiern mal wieder ihren Sieg über den Rechtsstaat.
 
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Nightmare25 schrieb:
Sicherlich ist eine Urheberrechtsverletzung kein Kavaliersdelikt, jedoch sollte man die Kirche im Dorf lassen und zwar besonders für den Privatmann. Ich finde bei Proffessioneller Urheberrechtverletzung und vor allem Gewerblicher sollte man da schon andere Maßstäbe ansetzen.
Hier sollte wirklich unterschieden werden. Wenn der 16 jährige Junge auf den Hausanschluß ein Musik Album runterlädt kann das kein gewerblicher Hintergrund sein.
Herdware schrieb:
Der ganze Witz an der Abmahnindustrie ist aber, dass es gewöhnlich erst gar nicht zu einem Gerichtsprozess kommt. Das Opfer der Abmahnung wird gezielt derartig eingeschüchtert, dass es lieber bezahlt, als sich auf einen langwierigen Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang einzulassen. Das ist das Grundprinzip dieser legalisierten Erpressungsindustrie.
So wie ich das verstehe soll das Gesetz ja genau da ansetzen, indem dank Deckelung das Ende des Prozess im Vorfeld klar ist.
 
SavageSkull schrieb:
Hier sollte wirklich unterschieden werden. Wenn der 16 jährige Junge auf den Hausanschluß ein Musik Album runterlädt kann das kein gewerblicher Hintergrund sein.

Deshalb ist im Gesetz ja auch nicht von einem "gewerblichen Hintergrund" die Rede. Das wäre eindeutig, und würde einen geschäftsmäßigen Handel mit Raubkopien beschreiben. Den Massenabmahnungen wäre die Grundlage entzogen gewesen. Aber den Text haben ja Juristen geschrieben, weswegen von "gewerbsmäßigen Ausmaß" die Rede ist. Ein dehnbarer Begriff. Die Argumentation lief dann so ab, daß man sich eine Eigenschaft von P2P-Netzen zunutze machte: Wer ein Stück herunterlädt, bietet es zugleich anderen zum Download an. Damit können theoretisch mehrere tausend andere Nutzer auf die Datei zugreifen: Voila!: "Gewerbliches Ausmaß"! Daß man allein schon wegen der Asymmetie von DSL-Anschlüssen in derselben Zeit, die man benötigt, das Stück einmal herunterzuladen, dasselbe Stück noch nicht mal zu 10 Prozent hochzuladen in der Lage ist - wen interessierts? Die gekauften Richter jedenfalls nicht.


SavageSkull schrieb:
So wie ich das verstehe soll das Gesetz ja genau da ansetzen, indem dank Deckelung das Ende des Prozess im Vorfeld klar ist.

Eben leider nicht! Eine solche Deckelung sah das bisherige Gesetz ja auch vor, und sie lag bei 100 Euro, und nicht bei 155, wie im neuen Gesetz. Allein, die Deckelung war (ich behaupte gewollt) unwirksam, weil die Abmahner sie schlicht ignorierten, und die Hintertür "gewerbliches Ausmaß" so definierten, daß es praktisch nur Verstöße "gewerblichen Ausmaßes" gab. Und so wird das mit der neuen Ausnahme wieder sein. Allein schon die Formulierung "unbillig" zeigt, daß das Juristen waren, die diese Ausnahme formulierten. Damit ist die Marschrichtung vorgegeben.

Juristen formulieren ein Gesetz für Ihresgleichen. Auf daß das Geschäftsmodell erhalten bleibe. Denn um die Verstöße gegen das Urheberrecht ging es nie. Wäre dem so, wären massenhaft 100-Euro-"Warnschüsse" unters Volk gebracht worden, und keine Abmahnungen mit erfundenen zigtausenden Schaden als Streitwert.

Sowas passiert eben, wnen eine Lobby (hier Anwälte) zu stark ist. Die Abnahmungen an sich waren ja auch mal mit dem Vorsatz geschaffen worden, die Gerichte zu entlasten, indem man geringfügige Verstöße gegen irgendwelche Gesetze mit Unterlassungserklärungen an Rechtsverletzte und ein paar Gebühren aus der Welt schaffen wollte, statt Gerichte damit zu belästigen.
Im Ergebnis wurde ein neues riesiges Geschäftsfeld für unterbeschäftigte Anwälte geschaffen, von dem die Urheber-Nummer nur ein Teil ist. Wenn auch ein enorm grassierender.
 
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Klassikfan schrieb:
Sowas passiert eben, wenn eine Lobby (hier Anwälte) zu stark ist.

Ach was, dazu brauchen die nichtmal eine Lobby, 40% der CDU- und FDP-Politiker sind doch selbst Juristen - ein Schelm wer böses dabei denkt ...
 
Wen interessiert schon ob die Anwaltskosten jetzt bei 155€ sind wenn man trozdem 1000€ blechen darf egal wie was dan aufgeteilt ist.

Die Industie verdient sich damit immernoch dusselig.
 
Klassikfan schrieb:
[...] es ist Latte! Denn die Gerichte, vor denen die Massenabmahner in Hunderter-Packs IP-"Inhaber" ermitteln lassen, haben sich schon der alten "Argumentation" der Anwaltsfirmen gebeugt, wonach selbst ein einziger Titel einen Urheberechtsvrstoß "von gewerblichem Ausmaß" darstelle. [...]

Herdware schrieb:
Die Ausnahmeregelung macht das ganze Gesetz komplett sinnlos.
[...] Das Ganze ist nur ein schlechter Witz auf Kosten der Bürger. [...]

SavageSkull schrieb:
Hier sollte wirklich unterschieden werden. Wenn der 16 jährige Junge auf den Hausanschluß ein Musik Album runterlädt kann das kein gewerblicher Hintergrund sein.
So wie ich das verstehe soll das Gesetz ja genau da ansetzen, indem dank Deckelung das Ende des Prozess im Vorfeld klar ist.

Genau deswegen verstehe ich nicht, warum CBase darüber berichtet - Das ganze hat doch überhaupt keinen praktischen Nutzen. Die Hintertür für Ausnahmen ist weiterhin offen, und das Erfolgsmodell der Anwaltskanzleien war doch gerade, immer in dem Ort ihren Briefkasten aufzustellen, wo man die Richter vor Ort auch kannte und wusste, dass sie immer ein Handeln im gewerbliches Ausmaß erkennen (Dauerbrenner München und Hamburg).

mfg
 
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Auch 155,30€ für das Ausdrucken und Versenden einer Abmahnvorlage ist für diese Verbrecher noch viel zu viel.
Meiner Meinung nach immer noch rentabel und kein Grund die extra dafür geschaffenen Kanzleien mit über 50 Anwälten zu schließen.
Sie werden nur die Stückzahl erhöhen und kassieren weiter beträchtliche Summen.

Ärgert mich wie sich ein paar Politiker von der Industrie kaufen lassen und richtige Gesätze boykottieren und ganz offensichtliche Hintertürchen einbauen.
 
Ein kleiner Rechtschreibfehler hat sich eingeschlichen:

Das Kabinett der Bundesregierung hat inzwischen, nach Überwindung einiger Hindernisse, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der hauptsächlich gegen das Abmahnungswesen gerichtet ist.
 
Die neue Regelung hilft herzlich wenig, solange bei grundsätzlich jeder Abmahnung (egal ob jetzt wegen eBay, Blog oder Tauschbörsennutzung) "gewerbliches Ausmaß" angenommen wird. Wohlgemerkt "Ausmaß", nicht tatsächlich gewerbliches Handeln (Gewinnerzielungsabsicht etc.).

So gehen die meisten Abmahnkanzleien schon beim Download eines (!) MP3-Albums davon aus, dass "gewerbliches Ausmaß" vorliegt, obwohl selbst eine illegale Mediensammlung im TB-Bereich unbestritten rein privater Natur sein kann, solange damit kein Geld verdient wird (durch Weiterverkauf oder öffentliche Vorführung).
 
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Das Argument der Handvoll Gerichtsurteile in München war ja immer, dass man mit dem Bereitstellen in Tauschbörsen hart in den Vervielfältigungsprozess eingreift und den Markt durcheinanderbringt. Zumindest solange die "angebotene Ware" aktuell ist. Was auch immer das genau heißen mag.

Aber wenigstens feiert CBase den Gesetzentwurf nicht mehr als "Anti-Abmahn-Gesetz" oder sonstwas für einen Heilsbringer. Erweckt beim Überfliegen zwar vielleicht weiterhin den Anschein aber immerhin :-)
 
Hi,

das ist doch auch nur eine Behandlung von Symptomen. Solange die Anwälte auf nen Schmierblatt ne IP-Adresse und ne Zeit aufschreiben können und damit dann direkt zum Gericht laufen können, wird sich an diesem Industriezweig nichts ändern. Dass man dann ohne weitere Beweise die Leute abmahnen und im Zweifelsfall auch vor Gericht ziehen kann setzt dem Ganzen die Krone auf. Und typisch für so ein Gesetz: es gibt eine Ausnahme, die so schwammig formuliert wird, dass man sie ohne Probleme zum Regelfall machen kann. Herrzlichen Dank an unsere tollen Politiker.
Die netten Abmahnanwälte kann man aber auch ins Schwitzen bringen, denn diese haben die Pflicht nachzuweisen, dass sie in einem benannten Stück überhaupt berechtigt wurden, abzumahnen. Verlangt man dieses Schreiben, kanns schonmal dauern. Ich hatte in diesem Zeitraum zwei weitere Drohbriefe bekommen, aber nie das geforderte Dokument. Nach weiterer Fristsetzung zur Lieferung des Nachweises habe ich nie wieder was von denen gehört.
Schon schlimm, was in diesem Land möglich und auch noch legal ist.
Damit kein falscher Eindruck aufkommt, ich bin der Meinung, dass Vergehen bestraft werden müssen, aber wie zurzeit die "Beweise" gesammelt werden in solchen Fällen ist schlicht eine Unverschämtheit. Und Verhältnisse müssen auch mal gewahrt bleiben. Und pro Musikstück einen Schadenswwert von 100.000€ anzusetzen entbehrt nunmal jeder Logik, wenn ich einzig und allein einen Zeitpunkt für die (angebliche) Tat angebe.

Nur eins würde mich mal interessieren: Kann man wirklich mit einem kleinen Stück einer Datei per Hashing-Verfahren zweifelsfrei auf die ganze Datei schließen? Ich kenn mich mit Hashing zu wenig aus, als dass ich es selbst begründen könnte. Kann da jemand was zu sagen?

VG
BassT
 
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