News Bundesregierung legt Gesetzentwurf gegen das Abmahnunwesen vor

BassT schrieb:
Nur eins würde mich mal interessieren: Kann man wirklich mit einem kleinen Stück einer Datei per Hashing-Verfahren zweifelsfrei auf die ganze Datei schließen? Ich kenn mich mit Hashing zu wenig aus, als dass ich es selbst begründen könnte. Kann da jemand was zu sagen?

Warum so kompliziert? Im einfachsten Fall durchstöbert man die einschlägigen Foren zu P2P-Netzen, wo der Originalname des Werkes ja irgendwo auftauchen muß. Und schon hat man den Link zur Datei, lädt sie zur Kontrolle herunter und kann wohl durch die dabei etablierte Verbindung zu den anderen Nutzern deren IPs erschnüffeln.

Noch einfacher ist es, wenn man die Datei gleich selbst zum Download anbietet ("Honey Pot"-Methode). Es gibt Grüchte, daß von Contentanbietern angeheuerte "Serviceunternehmen" auf genau diese Weise ihre IPs "organisieren". Ein Beleg dafür ist, daß die Abmahnanwälte in der Regel nicht verraten, wie sie überhaupt zu den Nutzerdaten gekommen sind. Wäre da alles koscher, bräuchte man keine Geheimhaltung zu betreiben.
 
Hi,

danke für die Antwort. Dessen bin ich mir auch bewusst. Mir ging es bei der Frage aber wirklich um den Sachverhalt, also kann ich mit Sicherheit, oder hinreichender Wahrscheinlichkeit (99,99%) sagen, dass es sich um ein Fragment einer bestimmten Datei gehandelt haben muss, oder ist es möglich, dass eine Datei per Zufall den identischen Hash hervorruft? Aber ohne die konkrete Implementierung des Hashing-Verfahrens wird das wohl keiner sagen können.

btw: ich weiß sowieso nicht, warum die noch Servicefirmen anheuern und nicht gleich ihre Praktikanten IP-Bingo spielen lassen. Die Aussagekraft dessen, was dabei heraus kommt, dürfte vergleichbar sein.

VG
BassT
 
sehr guter bericht ! danke -

wie hoch sind eigendlich soche abmahnungen im durchschnit für eine cd oder film ?
 
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Es wird sich so rein garnichts ändern beim Abmahnunwesen , die Lobby der Rechteinhaber hat dafür gesorgt das der Streitwert Hoch und die Ausnahmeregelung unklar bleibt .
Mit dem Gesetz können die einschlägigen Anwaltsfirmen weiterhin pro Song ! bis zu 950 Euro verlangen , was bisher auch schon Stand der Abmahnung war . Die Anwälte bezeichnen diese 950 Euro pro Song unverschämterweise sogar als "gütliche Einigung" .
Die Schnarre ist hier vorm Koalitionspartner ganz klar eingebrochen , das die CDU/CSU hier den Verbraucher den Abmahnern zum Fraß vorwirft verwundert keineswegs.

Was mich an der ganzen Sache stört ist wiedermal die Berichterstattung über die breiten Massenmedien wie das TV , die sind es die solchen Gesetzesschund unkritisch als Erfolg der Regierung berichten anstatt dem Zuschauer das Gesetz wirklich zu erklären und das Zustandekommen des Gesetzes zu recherchieren.
 
BassT schrieb:
Mir ging es bei der Frage aber wirklich um den Sachverhalt, also kann ich mit Sicherheit, oder hinreichender Wahrscheinlichkeit (99,99%) sagen, dass es sich um ein Fragment einer bestimmten Datei gehandelt haben muss, oder ist es möglich, dass eine Datei per Zufall den identischen Hash hervorruft? Aber ohne die konkrete Implementierung des Hashing-Verfahrens wird das wohl keiner sagen können.

Mathematisch gesehen kann ein Hashwert mit beispielsweise 128 bit (md5) natürlich nicht eindeutig auf eine Datei mit deutlich größerem Informationswert zurückgeführt werden. Dass zwei hinreichend große Dateien zufällig den gleichen Hashwert haben, halte ich für nahezu ausgeschlossen (wenn zusätzlich auch die Dateigröße gleich ist).

Bei kleineren Fragmenten kann man aber mit genug Rechenpower via Brute Force für einen vorhandenen Hashwert eine zweite, komplett verschiedene Datei berechnen. Jemand könnte dir also in einer Tauschbörse theoretisch falsche Fragmente mit richtigem Hashwert unterjubeln (was spätestens auffällt, wenn der Hashwert der nächst größeren Fragmentgröße überprüft wird).

Zufällig passiert so etwas aber sicher nicht und ein Richter wird wohl eher davon ausgehen, dass du tatsächlich die beanstandete Datei geladen hast.
 
Ein sinnvolles Anti-Abmahn-Gesetz hätte so ausgesehen:

Zu allererst hat eine formlose Aufforderung zu erfolgen, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Erst wenn darauf hin die Urheberrechts weiter geht darf es eine Abmahnung mit Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung geben.

Diese erste Abmahnung in der selben Angelegenheit ist immer kostenfrei.

Bei der zweiten Abmahnung in der selben Angelegenheit ist die Höhe der Kosten in allen Fällen von privatem, nicht gewerblichen Filesharing auf 100 Euro gedeckelt.

Wenn die Rechteinhaber damit nicht zufrieden sind, steht es ihnen selbstverständlich frei, sofort einen Gerichtsprozess gegen die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer anzustrengen. Das wäre zwar für die Opfer auch erstmal schlecht, aber so würde wenigstens dafür sorgen, dass durch die Urteile in diesen Fällen relativ schnell Rechtssicherheit entsteht.

Diese Mode, dass Abmahnungen in einem Umfeld gewollter, dauerhafter Rechtsunsicherheit massenweise dafür missbraucht werden, an allen Strafverfolgungs- und Justizbehörden außergerichtliche "Einigungen" zu erpressen, muss aufhören. Bzw. geht es schon gar nicht mehr darum, irgendwelche legitimen Rechte durchzusetzen, sondern es wird einfach nur in industriellem Maß Geld erpresst.

Das allerbeste wäre übrigens, privaten, nicht gewerblichen Austausch insgesmat zu legalisieren.
 
live@1 schrieb:
sehr guter bericht ! danke -

wie hoch sind eigendlich soche abmahnungen im durchschnit für eine cd oder film ?

Kommt drauf an. Wenn du per Torrent ziehst, hast du Upload und daran nageln sie dir den Schaden fest - du bist dann für die Verteilung verantwortlich zu machen. Bei non-upload Seiten wie 1Klick / Usenet können sie einem eigentlich nur den Schaden einer einzigen Kopie vorwerfen.

Torrent Klagen gibt es haufenweise bei Google, da scheinen an die 500-800€ standard zu sein.
 
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Zu den "gs" Anhängern ^^

Ich glaube das soll AbmahnUnwesen heissen, weil viele Kanzleien ihr Unwesen (also Missbrauch) damit treiben.
 
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Mortaro schrieb:
Ach was, dazu brauchen die nichtmal eine Lobby, 40% der CDU- und FDP-Politiker sind doch selbst Juristen - ein Schelm wer böses dabei denkt ...
Hehehe das hab ich auch gedacht, grad in Bayern ist die Waldorf Lobby groß, da hilft man doch gern seinem Golfpartner
:evillol:

Zu dem Gesetzesentwurf, hier will man doch nur so tun als ob in der Regierung gearbeitet wird und der normale Bürger wichtig ist. Mir sind bei diesem Abmahnwahn soviele Dinge suspekt:

1. Die IP kann durch viele Einflüsse verfälscht werden (u.a. Zahlendreher Provider, Anwalt, Loggerstube...)
2. Der größte Schwachsinn ist die fehlende Unschuldsvermutung, das gibts wohl auch nur hier. Vor allem wie will man seine Unschuld beweisen ? Es sind angeblich schon welche dabei raus gekommen, weil sie im Urlaub waren oder auf der Arbeit, aber mal ehrlich, das zeigt doch dass die Richter und Anwälte auch keine Ahnung haben. Ich kann doch ohne Probleme Filme Downloaden wenn ich auf der Arbeit oder gar im Urlaub bin.
Wenn Du jetzt noch Deine IP an einen dritten z.B. Kind, WG Kollege oder Frau weiter gegeben hast ist eh Schicht im Schacht. Grad für I-net Cafes ein Graus.
Mich erinnert das mehr an die damalige Hexenverfolgung, entweder man gibt es zu oder wenn man die Folter übersteht, muss man eine Hexe sein, da kein normaler Mensch das überstanden hätte:mad:
3. Dateigröße z.B. 255 Kb eines 4,5 GB Filmes reichen angeblich schon aus um jemanden abzumahnen, geprüft wird die Datei vom Gericht i.d.R. nicht.
4. Elternhaftung --> Was da schon armen Hartz4 Müttern Kohle aus den Rippen geleiert wurde, bis selbst mal ein Anwalt betroffen war und dies aushebeln konnte. Bekommen jetzt die armen Eltern die Kohle wieder ?
5. Ne wie denn auch, für eine Gegenklage bezahlt keine Rechtschutz und die Armen können sich keinen Beistand leisten und das lächerliste ist ja dabei auch noch, das wenn man seine Unschuld bewiesen hat, man nicht zwingend seine Kohle zurückbekommt. Ein totaler Skandal !
6. Jedes eingreifen in diese Abmahnwelle hat immer ewig gedauert und hatte immer ein Hintertürchen
7. Auch bei einer Deckelung, wird weiter auf zu hohe Abmahngebühren geklagt, denn kein Anwalt wird anscheint dafür bestraft das ihre Abmahnung viel zu hoch ausgefallen sind und kaum einer traut sich vor Gericht um das anzuklagen. Quasi aus dem Grund "Wie sie beschweren sich als unschuldiger über zu hohe Kosten, dann müssen sie ja doch irgendwie schuldig sein oder warum machen sie sich da Gedanken?"
8. Die Relation von einem Filesharing zu einem Diebstahl der CD im Supermarkt, passt doch überhaupt nicht. Genau so wie die Einfuhr zu gefakter Mode aus dem Ausland --> Da gibt es eine 150€ Grenze, darüber hinaus muss man Zoll zahlen.

Ich könnte wahrscheinlich 30 Punkte aufzählen, aber mir fehlt die Zeit noch hab ich jetzt die musse, des Weiteren kennt diese jeder bis auf unsere Politiker und Richter und die lesen hier nicht.

Nebebei mir ist es auch schon passiert, dabei hatte ich Glück und konnte einfach beweisen das der Anschluß schon seit 6 Wochen gekündigt war. Und man stelle sich mal vor das nur 1% der Ip´s fehlerhaft sind, dann sind es immer noch ca. 2.000 falsche Abmahnungen im Jahr

Edit: Sorry eine 0 zuviel, es sind 2012 200.000 Abmahnungen gewesen was ca. 2.000 falsche bedeuten kann, aber wer zählt da schon
 
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was bedeutet "gewerbsmäßigen Ausmaß"?

mehr als 5 MP-3 oder weniger?

wahrscheinlich also 1000€ wenn es nur sehr wenige MP-3 sind,
und das wird jetzt von Gesetzgeber sogar bestätigt,

btw. interessant dass noch immer P2P für ilegalen Musiktausch benutzt wird,
daran kann man die Bildung/Inteligenz einer Geselschaft auch messen,

Edit: es wäre vielleicht nichtmal so schlecht wenn die CB-Redaktion so eine Meldung kurz selbst erleutern könnte was sie in Wirklichkeit bedeutet, da juristisches Deutsch eigentlich eine Fremdsprache ist
 
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Auch einen Streitwert von 1000€ halte ich noch immer für völlig überzogen. So viel habe ich vermutlich in meinem ganzen Leben noch nicht für Kino, Filme, Musik, PayTV usw ausgegeben... Wie soll da also eine Abmahung mit Streitwert 1000€ bitte verhältnismäßig sein?
 
Nightwind schrieb:
was bedeutet "gewerbsmäßigen Ausmaß"?

mehr als 5 MP-3 oder weniger?

t

Gewerbsmäßigkeit liegt bei Tauschbörsen !! immer !! vor, auch bei einem MP3 Song also nutzt das Gesetz rein gar nix....

"Streitwertdeckel bei 500 Euro bei erster Abmahnung
:
Der Streitwert der erstenAbmahnung eines Rechteinhabers wegen einer Urheberrechtsverletzung durch
einen Verbraucher, der urheberrechtlich geschützte Werke privat und nicht für gewerbliche
oder selbständige Tätigkeit verwendet
hat, ist auf 500 Euro zu begrenzen; da mit beläuft
sich die Abmahngebühr auf etwa 90Euro (inklusive Auslagenpauschale undMehrwertsteuer)
.
Die
im aktuellen Entwurf der Bundesregierung vorgesehene
Streitwertbegrenzung der ersten Abmahnung
auf 1.000 Euro ( § 97a Abs. 3 UrhG-E in Verbindung mit § 49 Abs.1 GKG-E)
führt dagegen zu Anwaltsgebühren von 155,30 Euro (inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
.
 
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Hallo @ all,

Herdware schrieb:
Ein sinnvolles Anti-Abmahn-Gesetz hätte so ausgesehen:

Zu allererst hat eine formlose Aufforderung zu erfolgen, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Erst wenn darauf hin die Urheberrechts weiter geht darf es eine Abmahnung mit Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung geben...

Du denkst so wie ein Abmahnanwalt.

Ein wirklich sinnvolles Anti-Abmahn-Gesetz würde so ausgesehen:

  • Die Strafverfolgungsbehörden fahnden gezielt nach Abmahnmißbrauch.
  • Die Anwälte denen dann erfolgreich den Mißbrauch des Abmahnens nachgewiesen werden kann wird lebenslängliches Berufsverbot erteilt.
Das ist natürich utopisch, ist mir bewußt. Denn eine Krähe hackt der andere kein Auge aus. Die Gesetzte werden heutzutage gemacht, damit Juristen Arbeit haben. Das Endresultat spielt letztendlich keine Rolle, Hauptsache ist und bleibt, daß genügend Gebühren anfallen. Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. Das Schlimme daran ist, daß man dies heutzutage als normal akzeptiert und darin kein Widerspruch zum angeblichen Rechtsstaat sieht. Jeder denkt nur - was soll ich als Einzelner dagegen ausrichten - besser ich tu nichts, dann passiert mir vielleicht auch nichts.
 
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@beast65

das habe ich befürchtet, es kann so gedeutet werden
 
das ganze erinnert mich an die sache mit den staatstrojaner. es ist im gesetzt verankert, das man etwas nicht darf. es wird vom staat darauf ges.. und was macht man in der bundesregierung? man erlässt ein neues gesetz*G

wenn ein gesetz gebrochen wird, hilft kein neues gesetz, damit es eingehalten wird.

der ganze mist mit dem verklagen ist schlicht gewollt. die liebe industrie darf ja nicht geld verlieren. wo kämen wir da hin.

aber der normale bürger, dem kann man miliarden stehlen, das macht nichts.

@BlackWidowmaker

du hast es erfasst.

greez
 
jackii schrieb:
Auch 155,30€ für das Ausdrucken und Versenden einer Abmahnvorlage ist für diese Verbrecher noch viel zu viel.

Das habe ich mir auch gerade gedacht. Ich denke ein fähiger Informatiker mit guten Programmierkenntnissen dürfte es hinbekommen das Logging der IP-Adressen aus dem modifizierten emule-Client in ne Datenbank mit anschließendem Ausdruck der Serienabmahnung in nem Monat zu coden.
Ab dann kostet das Generieren der Abmahnungen nur noch ne ungelernete Kraft, die die Links aktualisiert (sofern die nicht von Sony und co auomatisiert geliefrt werden können).
Vermutlich landet man dann in ner Regio in der Papier und Porto schon fast den Großteil der Kosten ausmachen.


Das eigentliche Problem ist ja eh woanders: Der Anschlussinhaber haftet und nicht der "Täter". Imho absolut nicht begreiflich, dass die da keinen Riegel vorschieben und erstmal verlangen, dass bewiesen werden muss, dass Person xy die Straftat überhaupt begangen hat.
 
Blutschlumpf schrieb:
Das eigentliche Problem ist ja eh woanders: Der Anschlussinhaber haftet und nicht der "Täter". Imho absolut nicht begreiflich, dass die da keinen Riegel vorschieben und erstmal verlangen, dass bewiesen werden muss, dass Person xy die Straftat überhaupt begangen hat.

Tja es ist wichtig jemand zu haben der angeklagt wird, damit Juristen (auf beiden Seiten) Geld verdienen können. Wenn man die Sache mit "im Zweifel für den Angeklagten" durchziehen würde, blieben 99% der Straftaten ungesühnt. Daher zieht man es lieber vor bewußt lieber ein paar Unschuldige zu verurteilen, anstatt das Risiko einzugehen auch nur einen Schuldigen laufen zu lassen. Daher hat ein guter Jurist immer ein nettes Kaninchen im Zylinder namens "Beweislastumkehr". Denn die Show muß schließlich weitergehen.

In der der deutschen Gerichtsrealität geht es halt nicht zu wie im Fernsehen. Hier wird nicht das Recht verteidigt, sondern die Raten für den Porsche, der Villa mit Pool, der Privatschule der Tochter, auch der Gärtner möchte am Monatsende sein Gehaltsscheck sehen. Daher ist das wichtigste, daß verhandelt wird. Möglichst oft und möglichst lange. Das Ende ist auch gar nicht so wichtig, denn egal wie es ausgeht, am Ende gewinnen immer nur die Juristen.

Den das Recht, nun das ist ihr privates Eigentum und Kapitel.
 
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Warum einen Menschen das Leben zerstören nur weil er Paar Sachen runtergeladen hat.
 
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