Bundesregierung will SoldatInnen im Inland einsetzen

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Diotissima schrieb:
aber die Politik will nicht auf sie hören.

Oder kann es nicht, Ausgaben besonders im militärischen Bereich sind ein sehr sensibles Thema. Auf der einen Seite sollen sie effizient und sinnbringend sein, auf der anderen Seite müssen sie vor der Bevölkerung vertreten werden Siehe Eurofigter. Aber wem sage ich das.
 
hal9000 schrieb:
Uns sind vier Erwerbslose bekannt, die über ihre U25-Maßnahme zur Teilnahme an der Bundeswehr-Werbeveranstaltung am 25. Januar 2007 hier in der Arbeitsagentur verpflichtet! wurden.[/I]

Wo ist hier das Problem? Leute, die vorher nichts mit den Bundis anfangen konnten werden nun auch nicht vollkommen begeistert aus der Infoveranstaltung rennen und sich für 12 Jahre verpflichten.
Jungen Menschen, die vielleicht kein Problem mit dem Waffendienst haben, eröffnet sich vielleicht die ein oder andere Perspektive. Es gibt wirklich schlechtere Arbeitgeber als die BW.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen durch das Arbeitsamt, ob nun Bundeswehr oder nicht, finde ich richtig.

MFG
 
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen durch das Arbeitsamt, ob nun Bundeswehr oder nicht, finde ich richtig.

Ich auch, und von wegen der Erpressung bei Nichtteilnahme werden die Leistungen gekürzt etc. das betrifft nicht nur die Bundeswehr sondern alle Bereiche die mit dem Arbeitsamt zu tun haben.
 
ja, schon. aber bei der bundeswehr riskierst du im fall der fälle dein leben. und nützt es dir dann was, wenn du von potentiell 85 jahren 57 nicht ausfüllen kannst? freiwillig ist für mich was anderes. und zwar wenn ich OHNE zwang mich bereit erkläre. und zwang ist schon die verrpflichtung des arbeitsamtes zur teilnahme an einer solchen werbefahrt.

andere veranstaltungen können und sollen ggf. sein. kommt auf den inhalt an und wie mit den leuten umgegangen wird. gehört aber jetzt nicht hierher.

und schlechtere arbeitgeber findet man immer. aber nur eine ganz ganz kleine minderheit verlang von ihren "angestellten" den einsatz von leben und gesundheit in nicht geringen maße.
 
@hal9000

Naja, ganz ohne Zwang und Regeln gehts in einer Gesellschaft nicht. Sonst hätten wir ja Anarchie ;)! Und den Zwang, als Arbeitsloser der nicht allein in der Lage ist, einen JOb zu finden, an solchen Berufsinformationsveranstaltungen teilzunehmen, begrüße ich. Dabei tut man sich nun wirklich nicht weh. Daher ist dieses Beispiel, als Indiz einer fortschreitenden Militarisierung in Deutschland, nicht sonderlich geeignet.

Wer sich als Soldat verpflichtet, dem sollte zudem schon sehr bewusst sein, dass er im Einsatz auch erschossen werden kann. Daher ist auch nur noch eine Minderheit bereit, diesen Beruf einzuschlagen.

MFG
 
Das glaube ich auch, wärend der eine meint ein arbeitsloser Jugendlicher würde vom Arbeitsamt per Zwang verdonnert sich erschießen zu lassen (kann ich nicht glauben) meint der andere das Angebot bei der BW zu dienen als Vorschlag vom BW kommt durchaus in Frage und keiner wird gezwungen das zu machen.
 
@hal9000
Ich finde das nicht weiter wild, wenn sich die Bundeswehr z. B. in der Schule präsentiert und sich den Fragen der Schüler stellt. Erstens ist die Bundeswehr aufgrund der Wehrpflicht für viele Jungen ein Thema, zweitens interessieren sich vielleicht auch die Mädchen dafür, was es mit den Bürgern in Uniform auf sich hat.

Ich weiß nicht mehr, ob zu meiner Schulzeit jemand aus der Bundeswehr mal im Unterricht war. Aber ich kann mich dunkel daran erinnern, dass wir einmal eine Kaserne besichtigt haben. Das gehört auch irgendwie zur Allgemeinbildung.

Inwiefern die Bundeswehr diese Plattform als Werbemaßnahme nutzt oder inwiefern sich interessierte Jugendliche bei dieser Gelegenheit über die Berufe bei der Bundeswehr informieren, ist eine andere Frage.

Wir haben in Deutschland jedenfalls nicht die Situation wie in den USA, wo Headhunter durch die Gegend ziehen, um Männer aktiv für die Armee anzuwerben.
 
ja, zum glück gibt es hier die kopfjäger nicht und möge es so bleiben. das andere sehe ich aber sehr sehr kritisch. wie den einsatz von militär im inland. sind da begehrlichkeiten erst mal geweckt, dann wird immer mehr gefordert. und bei den kämpfen gegen irgendwen fiindet manch einer sicher argumente, die beweisen sollen, das wir die bute truppe und ihre überragenden fähigkeiten und fertigkeiten im inland auch bei jeder sich bietenden gelegenheit brauchen.
 
Sebastian Edathy (SPD) erklärte zur angedachten Stoßrichtung des Gesetzes:
Die SPD habe marginale Änderungen für die Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei bei Gefahren in der Luft und auf See gewollt. Der jetzt vorliegende Vorschlage sei aber eine "völlige Öffnung des Bundeswehr-Einsatzes im Inneren".
Für den bisherigen Entwurf gibt es derzeit keine Mehrheit. Es gibt also keine Massenabschlachtung von Demonstranten durch Wehrpflichtige, wie manch einer orakelt hat.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,584115,00.html
 
Ja habs auch gerade gelesen. Da war wohl die Arbeitsgruppe "Sozialdemokraten in der SPD" am Werk ;)
Erledigt ist das Thema damit leider längst noch nicht....
 
Richtig, aber ich schrieb schon in Beitrag Nr. 43:

Für Politiker stellt sich im „Katastrophenfall“ die Frage, ob ihre Entscheidungen rechtlich abgesichert sind. Auch das kann ein Grund für die geplante Gesetzesänderung sein, indem man z. B. den Abschuss eines Flugzeuges als militärisches Mittel anordnen könnte. Das wäre denkbar.

Es kann allerdings nicht angehen, das über das Gesetz ein Freibrief ausgestellt wird. Und da sehe ich ebenfalls die Problematik, dass die Formulierung im Gesetz doch recht schwammig ist. Für mich besteht da Korrekturbedarf.
 
gleichzeitig mit der der abstimmung zur verlängerung des afghanistan-einsatzes wurde das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz verabschidet und ist ab sofort gültig. vom namen her klingt es ganz harmlos und ungefährlich. es klingt nur so.

zitat:

§ 2
Aufgaben
(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft die
Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 und ihren
Zusatzprotokollen ergeben, insbesondere
1. die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Sinne des Artikels 26 des
I. Genfer Abkommens einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen gemäß
Artikel 24 des II. Genfer Abkommens,...


zitat aus dem genfer abkommen:

Artikel 24
Das ausschliesslich zum Aufsuchen, zur Bergung, zum Transport oder zur Pflege der Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten verwendete Sanitätspersonal, das ausschliesslich für die Verwaltung der Sanitätsformationen und -anstalten verwendete Personal sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen.

Artikel 26
Dem in Artikel 24 erwähnten Personal wird das Personal der von ihrer Regierung gebührend anerkannten und zugelassenen nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und anderer freiwilliger Hilfsgesellschaften, das für dieselben Aufgaben wie das im genannten Artikel erwähnte Personal verwendet wird, gleichgestellt, unter der Voraussetzung, dass das Personal dieser Gesellschaften den Militärgesetzen und -vorschriften unterstellt ist.
Jede Hohe Vertragspartei teilt der andern, sei es schon in Friedenszeiten, sei es bei Beginn oder im Verlaufe der Feindseligkeiten, jedenfalls aber vor der tatsächlichen Inanspruchnahme, die Namen der Gesellschaften mit, die sie ermächtigt hat, unter ihrer Verantwortung den offiziellen Sanitätsdienst ihrer bewaffneten Kräfte zu unterstützen.

und wieder zitat aus dem gesetz:

Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1
Die Unterstützung des DRK im Sanitätsdienst der Bundeswehr folgt unmittelbar aus
Artikel 26 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 24 des I. Genfer Abkommens. (Der
Gesetzestext folgt hier um der größeren Klarheit willen mit "Unterstützung" der
Übersetzung, die die Schweiz und Österreich gewählt haben, und nicht der Übersetzung
"Mitwirkung", die in der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt enthalten ist.) Danach wird
die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft ausdrücklich dem nach Artikel 24 des I. Genfer Abkommens geschützten Sanitätspersonal gleichgestellt, sobald die jeweilige Regierung
sie anerkannt und ermächtigt hat. Daraus folgt zugleich, dass sie sich dieser Aufgabe
nicht entziehen kann.
Die weiteren anerkannten und ermächtigten freiwilligen
Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikel 26 des I. Genfer Abkommens sind in §§ 4 und 5
aufgeführt. Der Einsatz von Lazarettschiffen durch die Nationalen Hilfsgesellschaften wird
in Artikel 24 des II. Genfer Abkommens vorgesehen.


Keine Militarisierung der Gesellschaft? oder wie soll man das nennen? Übrigens, die anderen Hilfsgesellschaften (Johaniter, Samariter etc.) sind gleichgestellt.

Ich hoffe nur, allen mitgliedern der Hilfsgesellschaften erläutert man ganz genau den Gesetzestext. In den medien kanm es bis jetzt noch nicht vor.

Und wünsche allen, die in den Hilfsgesellschaften Dienst tuen viel glück beim weltweiten einsatz.
 
Erstens: Was in aller Welt hat das mit dem Thema hier zu tun? Zweitens: Hast du den Gesetzestext verstanden? Wenn das Rote Kreuz, als Organisation, sich verpflichtet eine bestimmte Leistung zu erbringen und die von der Regierung als offiziell anerkannt wird, dann ist das verpflichtend. Und ganz sicher wird die Organisation DRK dort nur Leute nehmen, die dies freiwillig tun, so wie jetzt auch. Gleichgestellt wären andere Organisationen für diesen Fall nur, wenn sie mit der Regierung eine entsprechende Vereinbarung treffen. Was meines Wissens so nicht der Fall ist.

Da die Bundesregierung die Genfer Konventionen vollständig anerkennt, ist diese Regelung ohnehin in Kraft. Das DRK war und ist die nationale Rotkreuz Organisation und den Genfer Konventionen damit verpflichtet. Die Neureglung löst nur einen Gesetzesrest zum DRK von 1937 ab, der bisher von anderen Regelungen in weiten Teilen außer Kraft gesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
das hat soweit mit dem thema zu tun, das irgendwann eine militarisierung des landes/ der gesellschaft angeschnitten wurd.

und das rote kreuz verpflichtet sich nicht zur unterstützung des sanitätsdienstes der bundeswehr, es wird verpflichtet. das ist der unterschied. freiwillig oder freiwiliges muß, zwei sachen, die nicht auf der gleichen seite stehen.

A b s c h n i t t 2
A n d e r e f r e i w i l l i g e H i l f s g e s e l l s c h a f t e n

4
Rechtsstellung
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind freiwillige
Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens.

§ 5
Aufgaben
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind zur
Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ermächtigt. Die Johanniter-
Unfallhilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. nehmen ferner die ihnen durch
Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Zu den §§ 4 und 5
Nach Artikel 26 des I. Genfer Abkommens kann die jeweilige Regierung neben den
Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes andere freiwillige Hilfsgesellschaften
anerkennen sowie sie ermächtigen, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen.
Dieses ist für den Malteser Hilfsdienst e. V. durch Schreiben von Bundeskanzler
Adenauer vom 28. Juni 1962 geschehen und nach der Herstellung der Einheit
Deutschlands durch Schreiben von Bundeskanzler Kohl vom 25. November 1991
bestätigt worden. Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. geschah dies durch Schreiben von
Bundeskanzler Adenauer vom März 1963, bestätigt durch Schreiben von Bundeskanzler
Kohl vom 18. Oktober 1991. Eine Regelung durch Gesetz ist geboten, weil die beiden
Vereinigungen hinsichtlich ihrer Rechtsstellung und ihrer Aufgaben nach den Genfer bkommen und deren Zusatzprotokollen nicht anders behandelt werden können als das
DRK im ersten Abschnitt des Gesetzentwurfs.

wie du siehst, ich habs gelesen.
 

Anhänge

Ähem das DRK hat sich als Nationale Rotkreuzorgansisation verpflichtet, deswegen isses dann eben auch verpflichtet. Die Genfer Konvention galt schon immer und gilt eben auch durch das neue Gesetz. Inwiefern du da eine weitere Militarisierung siehst, wenn der Status Quo in ein neues Gesetz gegossen wird, bleibt mir schleierhaft.

Gut, die andere beiden haben diesen Rechtsstatus also auch freiwillig angenommen. Keine der Organisationen ist dazu gezwungen wurden, viel mehr nehmen sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. das dies in Gesetze gegossen wird, ist bei hoheitlichen Aufgaben nicht nur normal, sondern in dem Fall völkerrechtlich gegeben. Zumal der Status der Organisationen verbessert wird, da die Gleichbehandlung nun tatsächlich im Gesetz festgeschrieben ist. Die Hilfsorganisationen machen dies eindeutig freiwillig und sind nicht zwangsverpflichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber der geseztgeber hat das rote kreuz und die anderen genannten organistaionen zur unterstützung des sanitätsdienstes der bundeswehr verpflichtet. ich bezweifle, d as die es selber angeregt hätten, mit der bunten truppe rund um den erdball zu reisen. und wie wir aus den palestinensergebiten kennen, macht man ja nicht mal vor angriffen auf deutlich gekennzeichnete rot-kreuz-helfer (oder roter halbmond) halt. in anderen konfliken passiert sicher ähnliches. das vor augen, frage ich mich, warum man hilfsdienste zur unterstützung der bunden wehr zwangsverpflichtet. gut, wenn man weiß, das in afghanistan ja kein konflikt stattfindet (offizielle aussagen), kann man ruhig unbedarfte zivilisten mit lustigen armbinden dorthin schicken. und ob das öffentlich rechtliche aufgaben sind, glaubst du doch selber nicht?

aber an der stelle schweifen wir etwas ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Herrschenden in kapitalistischen Systemen waren schon immer daran interessiert die Interessen der besitzenden Eliten gegen diejenigen der besitzlosen Mehrheit zu verteidigen, notfalls mit Militärgewalt. Nichts anderes ist darin zu sehen als die Vorbereitung auf zu erwartene soziale Unruhen unter dem Vorwand der "Terrorbekämpfung".
 
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