@ Irok:
Genau da liegst du aber falsch. Das BKA vehält sich eher wie die Inquisition in Spanien.
Da gibt es seit geraumer Zeit viele Beispiele dafür.
Das aktuellste: Der Besitzer der Domain
www.wikileaks.de wurde vom BKA mit einem Besuch bedacht, da seine Domain eine direkte Weiterleitung auf wikileaks.org betrieb. Da Wikileaks ja bekanntlich die ,ich glaube, dänische Sperrliste veröffentlicht hat, reichte das unseren ach so gut ausgebildeten Beamten schon aus, um den so gefährlichen Anfangsverdacht zu begründen. Die Folgen waren fatal:
-Das BKA durchsuchte die Wohnung des Domainbesitzer (und das nicht nach einem Jahr, sondern wenige Tage nachdem die Sperrliste Online gegangen war.
- Die Begründung der Hausdurchsuchung lautete: Besitz kinderpornographischer Schriften. Wie man von einer automatischen Weiterleitung auf eine Seite, die kein KiPo enthält auf den Besitz von KiPo schließen kann, überlasse ich mal deiner Fantasie. Von Hausaufgaben gemacht und überlegter Ermittlung sehe ich hier allerdings keine Spur. Vielmehr sehe ich hier einen Akt verbotener staatlicher Willkür.
- Es wurde
keine richterliche Erlaubnis für die Hausdurchsuchung eingezogen. Stattdessen veließ sich die Polizei mal wieder auf das Allheilmittel für alle illegalen Rechtsbrüche, die durch sie begangen werden. Sie behauptete, dass bei der Durchsuchung "Gefahr im Verzug" bestand und deshalb eine richterliche Anordnung nicht notwendig wäre.
Den weiteren Verlauf des Falles kann man nun im lawblog verfolgen, da Udo Vetter die Verteidigung des Domainbesitzers übernommen hat.
Ein anderes prominentes Beispiel ist die sogenannte Operation Mikado. Der Fall lief so ab:
Eine illeale Kinderpornoseite hatte ihr Konto auf einer auländischen Bank (irgend ein Steuerparadies). Die "Kunden" dieser Seite mussten für die gelieferten Inhalte mit Kreditkarten bezahlen.
Was machte nun die Staatsanwaltschaft? Obwohl keinerlei Beweismaterial vorlag, dass irgendein Deutscher Staatsbürger dieses Angebot wahrgenommen hatte, vermutete sie einfach, dass das der Fall war. Aus der Vermutung einer Staatsanwaltschaft erwuchs also der Anfangsvedacht.
Als nächstes nahm die Staatsanwaltschaft zu den deutschen Kreditkartenunternehmen Kontakt auf und ließ sich von diesen die Daten aller Kunden, die in der Zeit in der die Seite online war, einen gewissen Betrag an das ausländische Kreditinstitut überwiesen hatten, geben.
Wohlgemerkt hier wurde nicht nach Transaktionen zu einem bestimmten Konto sondern zu einer ganzen Bank! gefragt.
Des weiteren hatte die Staatsanwaltschaft überhaupt keine Rechtsbefugnis diese Daten von den Unternehmen anzufordern. Die Daten der Kunden unterliegen der Geheimhaltung und dürfen eigentlich nur bei
begründetem Anfangsverdacht und auch dann nur bei einer richterlichen Anordnung herausgegeben werden.
Die Unternehmen gaben aber dem enormen Druck der Staatsanwaltschaft nach und durchsuchten ihre Datenbanken und überstellten die Ergebnisse dann an die StA. Dies stellte zum einen eine verbotene Ermittlung durch Privatgesellschaften dar, und war zum anderen auch noch eine verboten Rasterfahndung. Nebenbei bemerkt wurden die Daten von 20 Mio Kreditkartenkunden in Deutschland zur Ermittlung herangezogen. Was bedeutet, dass der Anfangsverdacht zu Beginn der Ermittlungen für 20 Mio Deutsche bestand. (Generalverdacht!!!)
Aber wen juckt das schon, wenn man die bösen bösen Kinderpornokonsumenten erwischt oder?
Was war das Ergebnis? Natürlich fanden sich haufenweise Treffer, was bei dem Betrag von 79,99 auch nicht weiter verwunderlich war, schließlich enden die meisten PReise auf ,99.
Folge: Bei jedem, dessen Name bei der illegalen Ermittlung aufgetaucht war, wurde ein Ermittlungsverfahren eröffner, das Haus durchsucht, die Ehe zerstört, die Kinder weggenommen und Jobs zerstört.
Wenn sich das nicht nach Hexenjagd und undifferenzierter Generalverfolgung eines jeden, den man nur in die Finger kriegen kann anhört, dann weiß ich nicht mehr.
Wenn du Menschen, die bereits so gehandelt haben zutraust, dass sie das Recht bei noch größeren Befugnissen nicht noch weiter beugen, dann gratuliere ich dazu.
Ich für meinen Teil sehe hier nur die Vorbereitung dazu, dem BKA wieder ähnliche Vollmachten zu geben, wie sie einst die Gestapo und die Stasi hatten. Denn schließlich kann das BKA ja einfach behaupten du hättest nach KiPo gesucht, und dir dann die Bude grundlos auf den Kopf stellen. Das Beste daran ist, dass weder du noch dein Anwalt beweisen können und dürfen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, weil ihr euch bei dem Versuch selbst strafbar macht, da die tolle Sperrliste ja geheim ist.
Das erinnert dann doch schon schwer an die Hexenurteile im Mittelalter:
Man warf eine Hexe mit in einem Sack voll Steine in einen See. Gelang es ihr, sich aus dem Sack zu befreien, so galt sie als Hexe und wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Gelang es ihr nicht, sich aus dem Sack zu befreien, so war sie keine Hexe. Gestorben war sie deshalb aber auch.
Du kannst dich gerne auch noch über die Aktion Himmel in der Wikipedia schlaulesen. Ich beschränke mich hier einfach mal auf die traurige Bilanz
Angeklagte in Deutschland :
12.000 in Worten zwölftausend
Hausdurchsuchungen in Deutschland:
12.000 in Worten zwölftausend
Verurteilungen in Deutschland:
0 in Worten Null
Angeklagte allein in Köln: Über 500