BVerfG: Erstausbildung nicht von der Steuer absetzbar

Warhorstl

Commodore
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Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Erstausbildung nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sei, da die Erstausbildung (=Bachelorstudium, Ausbildung, o.Ä. ohne vorherige Ausbildung/Studium/Arbeitsstelle) wesentlich privat zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung veranlasst sei und nicht, um damit Geld zu verdienen.

Quelle: ARD oder in lang vom BVerfG

Was haltet ihr davon?
 
Hatte mich jetzt gerade über die Meldung gewundert, da mir das schon länger so als geltendes Recht bekannt war. Aber es steht ja, dass das eine Bestätigung der gängigen Praxis war.
Der Begründung, dass ein Erststudium privater und nicht beruflicher Natur sei, kann ich persönlich bedingt folgen (vielleicht so zu 30%). Eigentlich sehe ich das schon eher als beruflich veranlasst, sofern es sich nicht gerade um ein Studium Generale handelt.
 
simpsonsfan schrieb:
Hatte mich jetzt gerade über die Meldung gewundert, da mir das schon länger so als geltendes Recht bekannt war. Aber es steht ja, dass das eine Bestätigung der gängigen Praxis war.

Die gängige Praxis über die letzten Jahre war eine vorläufige Anerkennung als Werbungskosten, weil das Bundesfinanzgericht (oder ähnlich) die Regelung gekippt hatte. Dann hat sich das BVerfG ewig Zeit gelassen und jetzt mMn absolut an der Realität vorbei geurteilt.
 
„Die Kosten für eine Erstausbildung können lediglich in Höhe von maximal 6000 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Diese wirken sich aber nur aus, wenn im laufenden Jahr Einkünfte erzielt wurden. Das ist bei Studierenden in aller Regel nicht der Fall.“

Alle Studenten die ich kenne sind neben dem Studium arbeiten gegangen. Nicht alle wohnen bei Mutti oder haben Wohlhabende Eltern.
 
Was passiert jetzt mit der vorläufigen Anerkennung? Ob das jetzt nachgefordert wird?

Ich hätte mir während meines Studiums auch gewünscht, dass sowas transparenter und hilfsbereiter kommuniziert wird. Während der ersten Woche hörst du alles 'nen Dutzend mal. Aber "Leute, macht 'ne Steuererklärung!" hat keiner gesagt!

Generell hätte ich mir eine differenziertere Betrachtung gewünscht. Hast'e 10 Jahre als Hilfsarbeiter gebuckelt und studierst dann: Erstausbildung. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
@knoxxi Bringt dann aber auch nur was, wenn man überhaupt über mit den Einnahmen über den Grundfreibetrag kommt. Was vermutlich häufig nicht der Fall ist.
@floTTes Wurden denn seit 2014 wirklich irgendwo Verlustvortäge aus Bachelorstudiengängen (Erstausbildungen) anerkannt? Mein Steuerberater jedenfalls hat die Erfolgschancen für eine Anerkennung der Bacheloraufwendungen wohl als ziemlich gering erachtet und mir direkt gesagt, dass ich erst für's Masterstudium Erklärungen abgeben brauch, weil das vorher eh nicht anerkannt wird.
 
da die Erstausbildung (=Bachelorstudium, Ausbildung, o.Ä. ohne vorherige Ausbildung/Studium/Arbeitsstelle) wesentlich privat zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung veranlasst sei und nicht, um damit Geld zu verdienen.
Kommt drauf an würd ich sagen.
Also Marketing, Bauingenieur, Kommunikationsdesign studiert man wohl kaum um seinen persönlichen Horizont zu erweitern :D
KFZ-Mechaniker, mittelalterliche Geschichte usw vll schon eher.

Die Frage is aber auch was da ggf für Ausgaben auflaufen.
Ich hab damals in der Ausbildung jeden Rotz angegeben und bin trotzdem nicht (wesentlich) über den Pauschbetrag gekommen.
Klar hätte ich mir n teuren PC/Server gegönnt säh das anders aus - notwendig war es aber nicht.

Wer es im Studium nicht nötig hat nebenbei zu arbeiten - wieso soll dem der Staat unter die Arme greifen?

Piloten - ernsthaft?
Wer von denen zahlt denn die Ausbildung aus eigener Tasche?

Bei Frisören (oder sonstigen die nicht mal Mindestlohn bekommen) können wir da gerne drüber reden.

Wenn man n bischen kreativ is kann trotzdem einiges absetzen (lassen) :D
Zumindest n der Ausbildung sollte man diverse Bücher über den Ausbildungsbetrieb beziehen können.
Die Ersparnis is da aber selten wirklich gegeben mMn - vor allem im Verhältnis zum Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
knoxxi schrieb:
„Die Kosten für eine Erstausbildung können lediglich in Höhe von maximal 6000 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Diese wirken sich aber nur aus, wenn im laufenden Jahr Einkünfte erzielt wurden. Das ist bei Studierenden in aller Regel nicht der Fall.“

Alle Studenten die ich kenne sind neben dem Studium arbeiten gegangen. Nicht alle wohnen bei Mutti oder haben Wohlhabende Eltern.

Es geht halt auch noch mit Bafög und minimalistischem Lebensstil (sofern man nicht in Hamburg/Frankfurt/München wohnt), dadurch kein Nebenjob und dadurch Regelstudienzeit. Gibt genug, die das machen. Wobei auch in dem Szenario die Regelstudienzeit bei einigen Studiengängen nicht wirklich machbar ist.
Der Staat geht jedenfalls von Vollzeitstudenten aus und das sollte der Maßstab sein.

floTTes schrieb:
Was passiert jetzt mit der vorläufigen Anerkennung? Ob das jetzt nachgefordert wird?

Also wenn dir tatsächlich auch schon deine Verlustvorträge bei späteren Bescheiden gegen Erträge gegengerechnet wurden, dann mit Sicherheit.

floTTes schrieb:
Ich hätte mir während meines Studiums auch gewünscht, dass sowas transparenter und hilfsbereiter kommuniziert wird. Während der ersten Woche hörst du alles 'nen Dutzend mal. Aber "Leute, macht 'ne Steuererklärung!" hat keiner gesagt!

Ich wünschte, ich hätte das nie mitbekommen. Habe jetzt für mehrere Jahre Belege gesammelt und haufenweise herumgerechnet. War nun eben 0€ wert.
 
Warhorstl schrieb:
Ich wünschte, ich hätte das nie mitbekommen. Habe jetzt für mehrere Jahre Belege gesammelt und haufenweise herumgerechnet. War nun eben 0€ wert.
Das ist echt übel, tut mir leid zu hören.

Edit:
Je länger ich drüber nachdenke, desto bescheuerter finde ich diese Regelung - gerade hinsichtlich spezifischer Ausbildungen/Studiengänge.

Man hätte den Verlustvortag auch vorläufig berechnen und dann auf Sinnhaftigkeit gewähren können. Es soll ja Menschen geben, die nach ihrer/m Ausbildung/Studium, tatsächlich in entsprechendem Berufsfeld arbeiten ...

2. Edit:
Das wurde von Juristen entschieden - also Leuten, die JURA studierten, und dann auch dabei blieben! Alles für die Persönlichkeit, alles für den Hund! Gerade diese Juristen trifft man ja zu Hauf als Kassenkräfte; das gäbe mir auch zu denken!
 
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U-L-T-R-A schrieb:
Piloten - ernsthaft?
Wer von denen zahlt denn die Ausbildung aus eigener Tasche?

Ja, bei Piloten. Für die Piloten hat sich heutzutage viel gewandelt. Viele müssen die Ausbildung aus eigener Tasche bezahlen. Mein Bruder wollte mal Pilot werden und hat mir das erzählt und ich war letztens in einem Flugsimulator, wo ich mit den Piloten, der das mit mir gemacht hat, auch erzählt hat. Das sind ziemliche Kosten, wofür man sich jenachdem auch verschulden muss. Ich habe leider keine konkreten Zahlen gefunden, daher nur vereinzelt Ausschnitte:

https://www.berlin.de/special/jobs-...69149-pilottraumberufmitteurerausbildung.html
"Notwendig sind die Verkehrspilotenlizenz ATPL oder die Multi-Crew Pilot Licence MPL. Copiloten benötigen nur eine CPL, also eine Commercial Pilot Licence. Die Ausbildung erfolgt an einer Verkehrsfliegerschule und muss - je nach Schule - oft selbst finanziert werden. 70.000 Euro gelten als Richtwert. "

https://www.spiegel.de/karriere/luf...hre-ausbildung-kuenftig-allein-a-1095146.html

Pilot ist heute auch nicht mehr DER Beruf. Ich würde heute nicht mehr Pilot werden wollen.


Ansonsten zum eigentlichen Thema: als ob die erste Ausbildung für die persönliche Reife ist. Wir studieren und lernen das ja alles nicht just4fun, sondern damit man einen Beruf ausüben kann bzw. ansatzweise für den Arbeitsmarkt qualifiziert ist. Das Urteil ist meiner Meinung nach auch nach der Realität vorbei...
 
Warhorstl schrieb:
Dann hat sich das BVerfG ewig Zeit gelassen und jetzt mMn absolut an der Realität vorbei geurteilt.

Wieso? Die haben nur geprüft ob eine willkürliche Ungleichbehandlung besteht und das abgelehnt. Dabei hat der Gesetzgeber halt einen großen Spielraum. Sprich das Gericht prüft nur ob die Gesetzgebung total daneben gelangt hat. Steht aber auch alles so im Urteil.


Diese Wertung des Gesetzgebers ist nicht zu beanstanden. Die Erstausbildung oder das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittelt nicht nur Berufswissen, sondern prägt die Person in einem umfassenderen Sinne, indem sie die Möglichkeit bietet, sich seinen Begabungen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und allgemeine Kompetenzen zu erwerben, die nicht zwangsläufig für einen künftigen Beruf notwendig sind. Sie weist damit eine besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung auf.
 
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@floTTes Ich verwies deshalb auf Bachelorstudiengänge, weil der Bundesfinanzhof die besagten Verfahren 2014 dem BVerfG vorgelegt hatte und es damals bereits überwiegend Bachelor-/Masterstudiengänge gab. Vorher wurde also bestimmt nichts vorläufig anerkannt und was hingegen noch vor 2004 anerkannt wurde, ist sicherlich bestandskräftig und kann nicht mehr geändert werden.
 
uincom schrieb:
Wieso? Die haben nur geprüft ob eine willkürliche Ungleichbehandlung besteht und das abgelehnt.

Und die Begründung der Ablehnung ist halt hahnebüchen, wenn ein Studium nach einer Ausbildung auf einmal anders betrachtet wird und voll absetzbar ist.

U-L-T-R-A schrieb:
Die Frage is aber auch was da ggf für Ausgaben auflaufen.
Ich hab damals in der Ausbildung jeden Rotz angegeben und bin trotzdem nicht (wesentlich) über den Pauschbetrag gekommen.
Klar hätte ich mir n teuren PC/Server gegönnt säh das anders aus - notwendig war es aber nicht.

Bei mir haben sich übers Bachelorstudium etwa 12000€ vorläufiger Verlustvortrag angesammelt, um mal eine Größenordnung zu nennen, getrieben etwa zur Hälfte durchs Auslandssemester, Umzüge und Hardware-Anschaffungen. Leute, die entgeltfreie Praktika machen müssen, haben da sicher noch mehr angehäuft.

Ich gehe jetzt natürlich nicht insolvent dadurch, aber die Bafög-Schulden durch geringere Steuer nach dem ersten Berufsjahr tilgen zu können, wäre schon echt schön gewesen, zumal ich durch das Studium ja schon diverse Steuerfreibeträge ungenutzt verstreichen lasse, weil mein Arbeitsleben auf weniger Jahre konzentriert stattfindet.

U-L-T-R-A schrieb:
Wer es im Studium nicht nötig hat nebenbei zu arbeiten - wieso soll dem der Staat unter die Arme greifen?

Piloten - ernsthaft?
Wer von denen zahlt denn die Ausbildung aus eigener Tasche?

Bei Frisören (oder sonstigen die nicht mal Mindestlohn bekommen) können wir da gerne drüber reden.

Es sollte hier nicht die Frage sein, wem man es gönnt, sondern wie man die Regelung diskriminierungsfrei anwendet. So sieht das ja auch das BVerfG, nur eben mit seltsam begründetem Ergebnis.

Wieso der Staat unter die Arme greifen soll? Weil er es bei jeder anderen berufsbildenden Maßnahme auch macht. Ein Arbeitnehmer arbeitet auch nicht während seiner Fortbildung.
 
@simpsonsfan, ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich von Regelung für Erst-/Zweitstudium (Bachelor/Master) gar nicht mehr betroffen war.

Ich hatte einen Fachrichtungswechsel von Diplom- auf Diplom-Studiengang; Steuererklärungen habe ich seiner Zeit auch nicht gemacht. Bis eben wusste ich nicht einmal, dass es sowas wie Verlustvortrag überhaupt gibt! :freak:
 
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Hm bei Studienkosten kenn ich mich zugegeben nich wirklich aus (hab halt bloß ne popelige Ausbildung gemacht).
Aber n Auslandssemester is ja idR nicht zwingend notwendig, oder?
Ansonsten würd ich das auf jeden Fall als "erweiterung des Horizonts" ansehen.

Es sollte hier nicht die Frage sein, wem man es gönnt, sondern wie man die Regelung diskriminierungsfrei anwendet.
Naja ich finde schon, dass man da alles ins Verhältnis setzen sollte.
Also Kindergeld find ich z.B grundsätzlich gut und sinnvoll - nem Profi-Fussballer/Rennfahrer/xxx jetzt aber zu seinem üppigen Verdienst noch extra Kohle zu geben...
Klar is das keine "Gleichbehandlung" aber die is in meinen Augen halt auch nicht immer notwendig/sinnvoll.

Bafög bekommst ja auch nur wenn Du bzw Deine Eltern eben nicht genug Geld haben.
Das da die Einkommensschwächeren quasi was "gratis" bekommen um die selben "Optionen" zu haben wie "Reiche" macht doch Sinn, oder?

Piloten werden mWn immer noch gesucht und Verdienen "überdurchschnittlich".
Selbst wenn die Ausbildungskosten höher sind als kA bei nem KFZ-Mechaniker haste die relativ schnell wieder drin.
Ob das jetzt fair gegenüber der "Verantwortung" is - kA
Aber egal man muß sich ja nicht an Einzelfällen aufhalten.

In Australien war es damals so, das das Studium quasi vom Staat bezahlt wird.
Verdienst Du später über einem bestimmten Satz (war glaub ich nicht berufspezifisch) zahlst Du halt zurück.
Vermutlich stark vereinfacht - aber halte ich für eine gute Lösung.
So ist es jedem möglich zu studieren und man zahlt halt an die Gemeinschaft zurück, die es einem ermöglicht hat.
Habs aber auch nur nebenbei mitbekommen, mag in Zügen falsch sein.

Als ggf praktikable Alternative - Ausbildung in Frankreich als Rezeptionist.
Hat ne Freundin damals gemacht, ging 1 Jahr (ob das heute noch so is bzw ob es sich rechnet kA)
Danach haste dann Dein Studium whatever als Zweitausbildung.
 
Warhorstl schrieb:
[...] die Bafög-Schulden durch geringere Steuer nach dem ersten Berufsjahr tilgen zu können, wäre schon echt schön gewesen [...]
Klar, ärgerlich sowas. Andererseits sind das ja dann auch nicht die Riesenbeträge, wenn dir 12k Verlustvortrag gereicht hätten, um das Bafög-Darlehen abzuzahlen. Aber klar, es wären, je nach Einkommen, mal eben um die 3-4k € Steuerersparnis drin gewesen.
Zweitens macht es dennoch Sinn, dir für die Bafög-Rückzahlung in den ersten Jahren was zur Seite zu legen (je nach Höhe) und dann alles auf einmal zurückzuzahlen, denn da gibt es ja noch Vergünstigungen. Und drittens, weshalb solltest du nach deinem ersten Berufsjahr schon das Bafög zurückzahlen, wenn du gerade erst den Bachelor in der Regelstudienzeit fertig hast und somit erst nach 5 Jahren zurückzahlen musst?
 
@U-L-T-R-A : Klar, Umverteilung ist wichtig. Aber die muss man gezielt angehen und nicht bei inhomogenen Gruppen wie es hier der Fall ist. Zumal die diskriminierte Gruppe in diesem Fall ja nur nach Meinung der (ehemaligen) Bundesregierung und des Verfassungsgerichtes homogen statt willkürlich gebildet wird. Zwecks Umverteilung bieten sich andere Mittel einfach mehr an.
Zum Auslandssemester: Klar, nicht zwingend notwendig (zumindest in meinem Programm, bei anderen schon). Ich habe es aber gemacht, um meine Berufsaussichten zu verbessern, weil viele Arbeitgeber in meinem Bereich das fordern und ich darauf auch bislang in jedem Vorstellungsgespräch angesprochen. Rein aus Privatinteresse hätte ich mir das gespart und einfach 2 Wochen Urlaub dort gemacht.

@simpsonsfan Das mit der Bafög-Rückzahlung war nur beispielhaft gemeint, um zu verdeutlichen, dass ein Studium keineswegs ein finanzielles Nullsummenspiel ist. Wie ich das später zurückzahle, versuche ich natürlich optimal zu gestalten. Dementsprechend auch nochmal danke für deinen Hinweis. Dass der Betrag nicht so viel ist, liegt daran, dass ich im Bachelor 0€ Anspruch hatte; obwohl meine Eltern von Villa mit Pool ganz ganz weit entfernt sind.
 
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Warhorstl schrieb:
Und die Begründung der Ablehnung ist halt hahnebüchen, wenn ein Studium nach einer Ausbildung auf einmal anders betrachtet wird und voll absetzbar ist.

Was ist da dran "hahnebüchen"?


Die Differenzierung zwischen Erstausbildungsaufwand und den Aufwendungen für Zweit- und weitere Ausbildungen hält einer gleichheitsrechtlichen Überprüfung ebenfalls stand. Für letztere richtet sich die Zuordnung zu den Werbungskosten nach den einfachrechtlichen Grundsätzen. Entscheidend ist mithin, ob im Einzelfall eine berufliche Veranlassung gegeben ist. Diese Regelung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Gründe für eine Zweit- oder weitere Ausbildung so heterogen sind, dass sie sich einer typisierenden Erfassung als maßgeblich privat (mit-)veranlasst entziehen.

Unter die weiteren Ausbildungen fallen Fort- und Weiterbildungen für den bereits ausgeübten Beruf oder für eine Spezialisierung in der bisherigen Berufstätigkeit ebenso wie Umschulungen oder eine völlige berufliche Neuorientierung. Die Motive für eine Zweitausbildung können mithin sehr unterschiedlich sein. Da Zweitausbildungen nicht mehr in den Grenzbereich zwischen allgemeinbildender Schule und erstmaliger Erwerbstätigkeit fallen, fehlt ihnen zugleich das Erstausbildungen verbindende Element, dass sie Grundvoraussetzung für die persönliche Entwicklung und die Erlangung und Festigung einer gesellschaftlichen Stellung sind.
 
@Warhorstl
Stimmt schon wobei man bei den Gerichten halt vorsichtig sein muß.
Die können halt nur im Rahmen bestehender Gesetze urteilen.
Wenn die Gesetze also ungerecht sind - is es im Zweifel auch das Urteil.
Die können bestenfalls Empfehlungen/Aufträge an den Gesetzgeber (Regierung) geben - die aber dann auch gerne mal ignoriert werden (können).
Aktuell fällt mir da z.B n DSGVO Verstoß gegen ne Behörde ein.
Denen kannst Du halt keine Bußgelder aufbrummen und ob bzw wann die das abstellen obliegt dann im Prinzip denen...

Wie gesagt so wie ich diesen "australischen Weg" verstehe wäre der mMn fair.
Man muß den bestimmt genauer angucken und im Einzelfall verbessern (ggf is das auch heute anders).

Zum Auslandssemester: Klar, nicht zwingend notwendig (zumindest in meinem Programm, bei anderen schon).
Gibt es tatsächlich Studiengänge wo es ZWINGEND is, oder nur nice to have?
Das es ein Vorteil is/sein kann is was andres.
Ich hab damals ne IT Ausbildung gemacht und weder Englischkenntnisse noch n eigener PC waren notwendig um die Ausbildung "anzutreten".
Nach 1 Jahr hatten wir dann nen Mitschüler der 0 wirklich 0 Englisch konnte (hatte glaub ich russisch in der Schule).
Das war mit Pflichtfach Englisch (kam dazu) und nem möglichen englischen Prüfungsteil ggf n Problem.
Schulisch ham wir ihn gemeinschaftlich durchgezogen und in der Prüfung kams nich dran.
Aber es wäre ja auch nur ein Teil gewesen und wenn er NUR den vergeigt hätte, hätte er trotzdem bestanden.
 
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