uincom schrieb:
Was ist da dran "hahnebüchen"?
Das ist hanebüchen: "Diese Regelung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Gründe für eine Zweit- oder weitere Ausbildung so heterogen sind, dass sie sich einer typisierenden Erfassung als maßgeblich privat (mit-)veranlasst entziehen."
Das entspricht einfach nicht der Realität. Mit einer Empfehlung, es je Studiengang anzupassen, könnte ich es noch nachvollziehen. Wenn Leute zum privaten Vergnügen studieren würden, wären wirtschaftliche, juristische und MINT-Studiengänge leergefegt. Das tut sich kaum einer zur eigenen Erheiterung an, einfach weil man diesbezüglich kaum etwas mitnehmen kann. Das ist Berufsbildung, sonst nichts. Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Unternehmen stellen für hochbezahlte Berufe nur noch den ein, der viel Wissen mitbringt.
Mit Intrinsikern lassen sich diese Stellen gar nicht mehr füllen. Selbst mit allen extrinsisch Motivierten besteht immer noch ein Fachkräftemangel.
U-L-T-R-A schrieb:
Gibt es tatsächlich Studiengänge wo es ZWINGEND is, oder nur nice to have?
Ja, es gibt Studienordnungen, in denen das vorgeschrieben ist. Definitiv nicht die Mehrzahl aller Studiengänge, aber in dieser Form vorhanden.
Mustis schrieb:
Finds auch vollkommen okay. Eine Erstausbildung kann gar nicht beruflicher NAtur sein, da ich da keinerlei Beruf habe. Nach einer Ausbildung habe ich grundsätzlich einen Beruf erlernt, den ich ausüben kann, ein weiterführendes Studium ist ergo eine Erweiterung meiner beruflichen Fähgigkeiten.
Keine Ahnung warum die Begründung hanebüchen sei. Ich finde sie logisch nachvollziehbar.
Nur um dein Argument kurz klarer zu umreißen:
Keinerlei Beruf stimmt ja per se nicht, wenn man mal bspw. kurzfristig als Kellner arbeitet. Aber sagen wir mal du meinst "keinerlei Beruf im angestrebten Bereich". Und wenn du ein weiterführendes Vollzeitstudium im Bereich machst, in dem du ausgebildet wurdest, hast du in dem Moment keinerlei Beruf.
Gehen wir mal von "keinerlei Beruf im angestrebten Bereich" aus und lassen den letzten Punkt unter den Tisch fallen.
Eine Zweitausbildung ist oftmals eine Umschulung zu einem anderen Beruf (ausgebildeter Elektriker, der gerne Mathe-Lehrer sein will). Oder aber immer noch vor dem Beruf (Masterstudium). Trifft beides dein Kriterium, aber wird steuerrechtlich bevorzugt.
Man sollte nicht vergessen, dass ein Studium in der Regel in einen Beruf mündet. Zumindest aber ist der Beruf nicht ohne die erworbenen Kenntnisse möglich. Da ist doch eher noch die Zweitausbildung keiner beruflicher Natur, wenn sich der Beruf offensichtlich auch ohne Studium oder Ausbildung ausüben lässt.