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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt und selbige in der aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Demnach verstoßen die Regelungen im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordnung gegen das Telekommunikationsgeheimnis in Art. 10 Abs. 1 des GG.
Bin ja jetzt gespannt wie da nachgebessert wird. Aber ist das nicht genau vorgeschrieben wie das die EU haben will oder ist mal wieder sehr schwammig formuliert?
"[...]Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage[...]"
und weiter
"[...]Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.[...]"
Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zu Folge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Heißt, nach dt Recht erstmal gekippt, aber GG-konforme Neuauflage nicht ausgeschlossen.
Bin ja jetzt gespannt wie da nachgebessert wird. Aber ist das nicht genau vorgeschrieben wie das die EU haben will oder ist mal wieder sehr schwammig formuliert?
Ob die Bedingungen wirklich umsetzbar sind, steht noch in den Sternen. Zudem wankte die EU-Regelung zur VDS vorher schon und dürfte durch ein Urteil, nachdem welchem die Hürden doch sehr hoch liegen nicht unbedingt fester stehen. Naja, und dass die aktuelle Bundesjustizministerin zu den Hauptklägern gehört, dürfte auch nicht gerade zu besonderem Eifer bei dem zweiten Versuch führen.
Das BVG hat festgestellt, dass es Ausnahmen geben muss (Beratungsstellen etc) und dass der private Bereich besonders geschützt werden muss.
Zugriff auf die, verschlüsselt zu speichernden Daten, darf es nur nach richterlicher Anordnung geben, ein Datenpool für Polizei uind Geheimdienst darf es nicht geben.
Es müssen konkrete Listen erstellt werden, bei welchen schwerwiegenden Strafdaten auf Daten zugegriffen werden darf. Copyright und co zählen laut BVG nicht dazu.
ihr dürft daten speichern wenn: --> dieses wenn muss ausgearbeitet werden.
das urteil ist das aller stärkste, welches das BVerfG sprechen konnte und eine schallende ohrfeige für die politik.
daten die das soziale umfeld preisgeben können darf man nicht mehr speichern, eine verschlüsselung muss eingeführt werden und, wenn ich das richtig verstanden habe, darf man die daten nur noch bei straftaten oder starkem straftatenverdacht überprüfen.
Ich finde auch das dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber ist und vor allem das die bisher gespeicherten Daten komplett und unverzüglich zu löschen sind.
Jetzt muss die Regierung einen vernünftigen Gesetzentwurf ausarbeiten, an dem hoffentlich auch kompetente Leute beratend tätig sein dürfen.
Auch auf EU Ebene wird ja bereits über die VDS gesprochen und Fr. Reding erklärte gegenüber dem Spiegel, womöglich sei die Vorratsdatenspeicherung eine unangemessene Einschränkung der Privatsphäre aller EU-Bürger. Daher müsse überprüft werden, ob die Richtlinie mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.
Allerdings erschreckend welch grobe Fehler vom Gesetzgeber gemacht worden sind.
Ich persönlich sehe meine Einschätzung zwar bestätigt, es ist m.E. nach aber kein Grund, die Vorratsdatenspeicherung abzuhaken und für Geschichtsbücher aufzubereiten
Ich finde es unmöglich, wie das Bundesverfassungsgerecht immer erst eingreift, wenn das entsprechende ungültige Gesetz schon längst umgesetzt wurde. Sollte die Gültigkeit eines Gesetzes nicht geprüft werden, BEVOR man es umsetzt?
edit: Missverständlich ausgedrückt. Mit vorheriger Prüfung muss natürlich nicht das BVerfG gemeint sein, sondern die zuständige Stelle. Es muss doch im Sinne des Gesetzgebers sein, dass man Gesetze nicht in Auftrag gibt, die ungültig sind. Oder lässt man bewusst verfassungsfeindliche Gesetze auf den Weg bringen in der Hoffnung, man kommt möglichst lange / vollständig durch, weil das BVerfG etwas übersieht oder zu lange braucht?
Bei offensichtlichen Mängeln muss das BVerfG einfach in der Lage sein, schneller zu reagieren. Und natürlich muss vorher schon vom Gesetzgeber Sorge getragen werden, dass gültige Gesetze formuliert werden.